Beiträge von textmarker

    Hallo vader,


    hier nochmal der für dich wichtige Auszug:
    (Ich gehe davon aus das du einen FH-Abschluss hast.)

    "....Nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung sind nur dann Laufbahnen gleichwertig, wenn Vorbildung (Studium) und Ausbildung (Vorbereitungsdienst) im Wesentlichen übereinstimmen.


    Dieses ist bei Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall. Es bleibt den einzelnen Bundesländern überlassen, wie sie Quereinsteiger-Programme gestalten und rechtlich umsetzen. Allerdings besteht in diesen Fällen nicht die Verpflichtung der anderen Länder, die so ausgebildeten Lehrkräfte auch anzuerkennen."


    Du hast sicher mein Postings zum Thema Anerkennung eines Faches gelesen. Eigentlich sollte der letzte Abschluß - also Uni - maßgeblich sein.


    ABER bei einer FH-(Teil)Anerkennung hast du ja ein Fach NICHT an der Uni sondern an der FH studiert. Dies könnte (muss aber nicht!) bei einer Verbeamtung im Wege stehen.


    Gruß Textmarker

    Sissymaus,


    "Geht es um Fälle, wo mit FH-Abschluß direkt in den Vorbereitungdienst gestartet wird? Das gabs in NRW meines Wissens in den letzten Jahren nicht."
    Doch! Mit einer Vollanerkennung konnte man in das reguläre Ref (OVP) oder in die berufsbegleitende Ausbildung (OVP-B). Fehlende Scheine/Prüfungen in EW und/oder Didaktisches Grundlagen mussten im 1. Jahr nachgeholt werden.


    Mit diesem Thread möchte ich auf die Problematik von FH-Abschlüssen im Rahmen der Lehrerausbildung hinweisen. Es besteht das Risiko das o.g. Staatsexamen in manchen BL nicht für die Verbeamtung ausreichen können / könnten!
    Mögliche BL-Wechsler sollten dies beachten und im Vorfeld bei den jeweiligen Stellen schriftlich nachfragen.


    Wenn du für beide Fächer Scheine "nachstudieren" musst dürfte dich das nicht betreffen. Solltest du aber ein Fach VOLL anerkannt bekommen haben und nur das 2. "nachstudieren" und dies auch noch im Zeugnis des 1. Staatsexamens vermerkt sein sollte, könnte es eventuell Probleme geben.


    Ich möchte dich nicht verunsichern sondern nur darauf aufmerksam machen. Wie pingelig die zuständigen Stellen im Rahmen einer Verbeamtung sind habe ich ja oben geschrieben.


    Eventuell ist sogar ein BL-Wechsel NACH einer Lebenszeitverbeamtung nicht möglich???



    Gruß Textmarker

    Hallo,


    zum obigen Thema geistern unterschiedliche Informationen durch die Foren. Ich habe alle mir bekannten Informationen rausgesucht und stelle sie hier ein.


    NRW: kennt o.g. Abschluss voll an und verbeamtet.


    RLP: kennt NICHT an!!
    https://secure2.bildung-rp.de/BEW/bew_menue.asp
    hier auf "Bewerber-Informationen für Grund- Hauptschulen" und das PDF downloaden. Auf der 3. Seite findet sich folgender Text:


    "Ein in Nordrhein-Westfalen abgelegtes Zweites Staatsexamen auf Grundlage eines als Erste Staatsprüfung anerkanntem Fachhochschuldiploms wird in Rheinland-Pfalz wegen des Fehlens einer wissenschaftlichen Hochschulausbildung (Uni) nicht der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt, sodass eine Einstellung im Beamtenverhältnis nicht möglich ist."


    NDS: kennt NICHTan!!
    hier habe ich keinen Link sondern einen Auszug einer E-Mail die ich im Netz gefunden habe:


    "....Nach der Niedersächsischen Laufbahnverordnung sind nur dann Laufbahnen gleichwertig, wenn Vorbildung (Studium) und Ausbildung (Vorbereitungsdienst) im Wesentlichen übereinstimmen.


    Dieses ist bei Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen nicht der Fall. Es bleibt den einzelnen Bundesländern überlassen, wie sie Quereinsteiger-Programme gestalten und rechtlich umsetzen. Allerdings besteht in diesen Fällen nicht die Verpflichtung der anderen Länder, die so ausgebildeten Lehrkräfte auch anzuerkennen.


    Insofern können Sie nur als anderer Bewerber ohne Laufbahnbefähigung in Niedersachsen eingestellt werden. Die Einstellung im Beamtenverhältnis ist nicht möglich."


    Wie in einem anderen Beitrag schon gepostet müssen die "OBAS Leute" ja einen Uni Abschluss haben:


    "Ich bin von der damaligen OVP-B ausgegangen. Um jetzt als FH-Absolvent in die OBAS zu kommen muss natürlich das 2. Fach (an einer Uni) nachstudiert werden. Somit ist der "letzte" Abschluss des 1. Staatsexamens an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegt worden.


    Ob aber das 1. Staatsexamen für BEIDE Fächer (Ausnahme Kunst/Musik LA Gym.) an einer Uni abgelegt werden MUSS sollte ggf. geklärt werden. Ein FH-Absolvent mit Teilanerkennung hätte nach bestandenem Rev (via OBAS) ja "nur" ein Fach des 1. Staatsexamens an einer Uni abgelegt.


    Wie schon weiter oben erwähnt, ist für eine VERBEAMTUNG das 1. Staatsexamen nicht unerheblich! Um als "normaler" Angestellter in einem anderem BL arbeiten zu können ist die "Art" des 1. Staatsexamens nicht so wichtig. Hier zählt dann hauptsächlich die Lehrbefähigung also das 2. Staatsexamen (welches man aber nicht ohne das erste Examen bekommt)."


    Es wäre schön wenn sich Betroffene hier melden bzw. Informationen zum genannten Thema aus anderen Bundesländern hier gesammelt werden könnten.


    Textmarker

    Hallo,


    zum o.g. Thema gab es gerade einen sehr interessanten Radiobeitrag auf WDR5. - > Der geborene Lehrer.


    Die Sendung ist aber nur begrenzte Zeit downloadbar!


    Sofort hören: ca. 55 Min.
    http://www.wdr.de/radio/home/d…_lehrer_20101114_1200.mp3


    Download mp3- ca. 60MB ----> ACHTUNG: rechte Maustaste -> Speichern:
    http://medien.wdr.de/radio/dow…_lehrer_20101114_1200.mp3


    Manusscirpt: PDF ca. 250 KB
    http://www.wdr5.de/fileadmin/u…4_Der_geborene-Lehrer.pdf



    Textmarker

    Hallo Sissymaus und @all,


    ich bin von der damaligen OVP-B ausgegangen. Um jetzt als FH-Absolvent in die OBAS zu kommen muss natürlich das 2. Fach (an einer Uni) nachstudiert werden. Somit ist der "letzte" Abschluss des 1. Staatsexamens an einer wissenschaftlichen Hochschule abgelegt worden.


    Ob aber das 1. Staatsexamen für BEIDE Fächer (Ausnahme Kunst/Musik LA Gym.) an einer Uni abgelegt werden MUSS sollte ggf. geklärt werden. Ein FH-Absolvent mit Teilanerkennung hätte nach bestandenem Ref (via OBAS) ja "nur" ein Fach des 1. Staatsexamens an einer Uni abgelegt.


    Wie schon weiter oben erwähnt, ist für eine VERBEAMTUNG das 1. Staatsexamen nicht unerheblich! Um als "normaler" Angestellter in einem anderem BL arbeiten zu können ist die "Art" des 1. Staatsexamens nicht so wichtig. Hier zählt dann hauptsächlich die Lehrbefähigung also das 2. Staatsexamen (was man aber nicht ohne das erste Examen bekommt).


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    Hallo NeeChee,


    "Ich habe bei der Gelegenheit auch in Hessen gefragt, ob da evtl eine spätere Verbeamtung möglich wäre, wenn er den Abschluss in einem anderen Bundesland gemacht hat."


    -> Die Anfrage würde ich unbedingt -an richtiger Stelle- schriftlich stellen!!
    Die OBAS "endet" ja mit dem vollwertigen 2. Staatsexamen. Laut KMK werden die 2. Staatsexamen von den Bundesländern gegenseitig anerkannt.


    Problematisch dürfte es aber dann werden, wenn das 1. Staatsexamen auf Grund eines FH-Diplomes anerkannt worden ist. Einige BL erwarten nämlich einen wissenschaftliche Hochschulabschluss um in die Beamten-Lehrerlaufbahn eintreten zu können.


    Die OBAS kann man aber NUR mit einem Uni -Abschluss antreten. Somit müsste der Abschluss anerkannt werden.


    Textmarker

    Hallo,


    das Landesamt für Besoldung und Versorgung - LBV ist der Bezirksregierung untergeordnet! D.h. die Sachbearbeiter der BR stufen die Neueinsteiger entsprechend ein. Erkennbar ist das auch am Erlass vom 23.2.2008 in dem das Schulministerium die fünf BR entsprechen informiert.
    -> https://www.phv-nw.de/cms/imag…en_ffentlichen_dienst.pdf


    Hier eine Info von Paul Tresselt (http://www.tresselt.de/besoldung.htm:(


    Geld - Tipp
    Verhandeln Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber!
    Es ist unbedingt wichtig, dass Sie bei Ihrer Einstellung berufliche Vorerfahrungen angeben. Der Arbeitgeber kann gemäß §16 TV-L einschlägige Berufserfahrungen so anrechnen, dass die Einordnung nicht in die Stufe 1, sondern in die Stufe 2 oder auch 3 erfolgt. Der Unterschied von Stufe 1 zu Stufe 3 beträgt in E11 oder E 13 immerhin fast 500 €! Unter einer einschlägigen Berufserfahrung versteht man eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Berufspraktika gelten grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.
    Der Haken ist, dass es sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers handelt, die unterschiedlich von den einzelnen Bezirksregierungen gehandhabt wird. Es ist keine Anspruchsgrundlage für die Tarifbeschäftigten, sondern es soll nach dem Willen der Tarifpartner ein flexibles Einstellungsinstrument sein. Die Bezirksregierungen sind vom Ministerium durch Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16) angewiesen worden, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre, sodass sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt. Daher ist es auch nicht möglich, das Anfangsgehalt genau anzugeben, weil man nicht weiß, zu welcher Stufenzuordnung es konkret kommt. Schalten auch Ihren Personalrat ein und bitten Sie um Unterstützung Ihrer Forderungen, denn bei der Zuordnung in den Stufen des TV-L ist er mitbestimmungspflichtig.


    GEW - Info:
    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…knapp/Stufenzuordnung.pdf


    VBE - Musterantrag:
    http://www.vbe-nrw.de/index.ph…schaftigte_Lehrkrafte.pdf



    Textmarker

    Hallo kanuni,


    ... diese Begründung gab es schon bei vielen OVP-B´ lern. Sie brauchten auch keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Wer das 2. Staatsexamen aber endgültig nicht bestand sollte dann bei der Rentenkasse vom LBV nach-versichert werden.


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    Hallo StephanNRW hallo step,


    als ehemaliger OVP-B ler möchte ich folgendes dazu sagen:


    die WENIGSTEN OVP-B`ler haben eine Vollanerkennung im obigen Sinne bekommen! Mir ist keiner persönlich bekannt! Der Begriff der Vollanerkennung wurde aber trotzdem - obwohl sachlich falsch - selbst von Mitarbeitern der BR benutzt.


    Die erwähnte Anerkennung mit der genannten Auflage war üblich. Je nach Lehramt mussten die fehlenden Scheine in Didaktik und / oder EW innerhalb des ersten Jahres nachgeholt werden. Die nötigen Veranstaltungen wurden vom Studienseminar angeboten. Das Seminar hat auch die Prüfungen abgenommen.


    Es wäre nett wen ihr euch nicht so schnell "auf den Schlips getreten" fühlen würdet und den Umgangston ändert.


    => "... Sorry ... da erübrigt sich jeder weitere Kommentar."
    => "... dass mein Freund mir hier Scheiße erzählt..."


    Schließlich wollen wir doch auch gute Vorbilder für unsere (zukünftigen) Schüler sein!


    Gruß Textmarker

    Hallo,
    ich kenne Schulen in NRW wo die Grenze bei 2 Stunden liegt.


    Das heißt bei einer Beförderungsstelle werden 2 Ermäßigungsstunden angerechnet. Hat der Kollege drei Ermäßigungsstunden VOR der Beförderung gehabt bekommt er nachher nur noch eine.


    Textmarker

    Hallo heixly,


    ... lass dir von den neuen Kollegen den "Schulinternen Lehrplan" für das Fach Informatik (Jahrgang?) geben. Er baut auf den Richtlinien des Schulministeriums "deiner" Schulform auf.


    Frag deine Kollegen WELCHE Themen in diesem speziellen Jahrgang behandelt werden. Sie können dir sicher auch Tipps geben welche Reihenfolge sich bewährt hat.


    Nicht vergessen: am 14.07.2010 ist letzter Schultag in NRW!


    Also so schnell wie möglich vorbeifahren und die neuen Kollegen ansprechen.


    Viel Erfolg,


    Textmarker



    P.S. der Herdt Verlag hat Arbeitsmaterial zum Thema Informatik (http://www.herdt.com)


    In den Uni-Städten gibt es gute Buchhandlungen wo du bestimmt auch Arbeitsmaterialien finden kannst:
    - Mayersche Buchhandlungen in Köln und Aachen
    - Bouvier Universitätsbuchhandlung in Bonn
    - Poertgen-Herder in Münster .....


    Zum Teil gibt es dort auch Bücher / Mappen mit fertige Stundenentwürfe.


    Hier noch ein guter Link: http://www.4teachers.de

    Hallo Sissymaus,


    generell hast du als FH Absolvent nur eine Möglichkeit BERUFSBEGLEITEND mit der Option 2. Staatsexamen an die Schule zu "kommen". Die OBAS gilt NUR für Uni-Absolventen! Wenn du die genannte Option nicht wählst muss du den Weg über die Anerkennung / Teilanerkennung deines Diploms als 1. Staatsexams und "Nachstudieren" gehen.
    Wenn du das 2. Staatsexamen nicht machen möchtest kannst du auch im Rahmen der Pädagogischen Einführung ODER Technischer Lehrer ODER Werkstatt Lehrer ans BK. Die Technischen - und Werkstattlehrer gibt es NUR am BK.


    => http://www.schulministerium.nr…EOTexte/Erlasse/FH_BK.pdf


    Beachte die Frist 1.10.2010!!!


    Hier findest du einen Ansprechpartner für FH Absolventen (letzter Absatz 1. Seite)!!
    => http://www.schulministerium.nr…/Service_und_Beratung.pdf


    Textmarker

    Hallo Matula,
    auch von mir ein fettes Danke! Bin zwar schon lange nicht mehr im Ref. (OVP-B) aber so eine Zusammenfassung hätte ich am Anfang auch gerne gehabt!


    Ich finde du solltet unbedingt auf die Öffnungsaktion einiger PKVs (max 30% Zuschlag bei Vorerkrankungen) hinweisen! Dazu darf man aber NICHT vor bzw. während des Refs. in einer PKV sein!!!!!!


    Textmarker

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