Beiträge von Mona82

    Hallo,


    also eine Bekannte von mir hat einen Vertretungsvertrag unterschrieben, obwohl sie schwanger war. Sie hat im Februar unterschrieben, ist dann vier oder fünf Wochen später in den Mutterschutz und der Vertrag läuft weiter bis Oktober. Also, es ist auf jeden Fall möglich.
    Drück dir die Daumen!

    Hallo,


    ich möchte gerne zum Ende des Schuljahres kündigen. Ist es dafür schon zu spät oder bis wann kann ich dies tun?


    Habe im Landesbeamtengesetz dazu folgendes gefunden:


    (2) Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate. Bei Lehrern kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, bei dem hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal der Hochschule bis zum Ablauf des Semesters hinausgeschoben werden.


    Bedeutet das, dass sie mich auf jeden Fall zum Ende des Schuljahres rauslassen müssen oder kann es mir passieren, dass sie fordern, dass ich noch drei Monate da bleibe?


    Danke für euren Rat!
    Mona

    Erst einmal vielen Dank für die weiteren Antworten. Es scheint wirklich kein einfaches Thema zu sein. Nachdem gerade mal Leo angesprochen wurde, habe ich da mal ein wenig gelesen und zu meiner Überraschung folgendes gefunden:


    "Lehrkräfte, die sich in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes befinden, können am Ausschreibungs- und Listenverfahren nach Maßgabe der für das jeweilige Verfahren geltenden Erlasse teilnehmen. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine aktuelle Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers für den jeweiligen Einstellungstermin bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Alternativ kann eine Kündigungsbestätigung des derzeitigen Arbeitgebers vorgelegt werden.


    Wichtig:


    Ein Einstellungsanspruch resultiert aus der Freigabeerklärung bzw. Kündigung nicht! Im Fall einer positiven Auswahlentscheidung erfolgt mit Freigabe die Übernahme analog zu einer Versetzung zum 01.02. / 01.08., mit Kündigung analog zu einer Neueinstellung zum konkreten Unterrichtsbeginn, z.B. 06.08.2008."


    Ich denke, hier ist doch eindeutig die Möglichkeit einer Kündigung benannt oder versteh ich das falsch? Ich denke, das Problem ist nur, dass man alle schon erlangten Rechte verliert. Es kann also passieren, dass man kündigt und nichts mehr bekommt und vor allem für schon länger verbeamtete Lehrer stellt diese Möglichkeit einen herben Verlust da, da er alle seine Dienstjahre verliert und erneut mit der Probezeit beginnt - so verstehe ich das zumindestens. Bin gespannt was ihr davon haltet und ob wir das noch klären können!?? :)

    Hallo,


    vielen Dank schon einmal für eure Antworten. Bedeutet das aber, dass wenn ich mich in einem anderen Bundesland bewerbe, es sein kann, dass ich aufgrund meiner Kündigung abgelehnt werde. Oder meintest du nur, dass sie in der Regel keine Angebote vor der Kündigung rausgeben?
    Sorry, wenn ich etwas Begriffstutzig bin...
    DANKE!

    Hallo,
    habe mal ne allgemeine Frage. Ist es wahr, dass wenn man einmal einen Beamtenstatus kündigt, man nie wieder in ganz Deutschland Beamter werden kann. Oder ist es möglich sich nach einer Kündigung wieder fürs Beamtentum zu bewerben?
    Gibt es hier jemanden der schon einmal gekündigt hat und bissel von seinen/ihren Erfahrungen berichten kann!
    Danke, freu mich über jeden Hinweis!
    mona

    Hallo,
    ich bekomme zum 1.2 eine Planstelle (Grundschule) in RLP - yeah! Nun ist meine Frage, wie lange dauert es bis ich dann vollständig verbeamtet bin - also nicht nur auf Probe?
    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Mona

    Habe das Buch letztes Jahr in meiner Lese-Ag gelesen. Von BVK gibt es ein tolles Heft dazu. Einige ABs dürfte ich auch noch auf dem Computer haben. Schick mir doch einfach mal deine Adresse.
    LG
    Mona

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