Beiträge von Anja82

    Ich will überhaupt nicht missionieren. Ich schreibe hier nur meinen Standpunkt, der zumindest in meinem Bundesland den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und es ist meine Meinung, dass es zu den Dienstpflichten eines Lehrers gehört. Andere finden das nicht.


    Meine großes Kind ist in Niedersachsen übrigens auch 2 mal in der Grundschule weggefahren. In Klasse 2 3 Tage, in Klasse 4 5 Tage. Und das ist einer jahrgangsübergreifenden Klasse 1-4, da waren also auch immer Erstklässler dabei.


    In HH müssen übrigens auch die Schüler mit und ein Formular ausgefüllt und das Amt überweist. So schwer ist das nicht. Hat tadellos geklappt.

    Also Anja ... da steht nun im von Dir zitierten Absatz ganz klar *sollte*, und nicht dass so und so viele Schulreisen stattfinden *müssen*. Wenn man aber weiter liest, heisst es weiter unten, dass die schulinterne Planung die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigen *muss* und dass der durch Schulreisen ausfallende Unterricht vertreten werden *muss*. Macht auch Sinn, dass das Kerngeschäft - nämlich Unterricht! - immer noch an erster Stelle kommt. Sprich, wenn die Kapazitäten nicht da sind, dann gibt es auch keine Verpflichtung für eine Schulreise.

    Es ging um die Frage ob es zu den Dienstpflichten gehört und das tut es grundsätzlich. Was "sollte" in Schulgesetzen bedeutet dürfte dir auch klar sein. Die Finanzen übernimmt die Schulbehörde (Reisekostengesetz) da es als DIenstreise verstanden wird. Dass personelle Ressourcen berücksichtigt werden ist jawohl völlig klar. So wird man eine schwangere Lehrerin nicht zwingen.


    Vertretungstechnisch ist in der Grundschule eine Klassenfahrt im Normalfall nun wirklich kein Problem. Da eine Klasse weg ist plus Klassenlehrer, muss auch nicht viel vertreten werden. Bzw. vertreten dann die Fachlehrer, die sonst in der Klasse auf Klassenfahrt gewesen wären.

    5 Tage in Klasse 3? Das letzte Mal hatte eine Viertklässlerin Heimweh und mich so auf Trab gehalten, dass ich in den beiden Nächten jeweils nur 3 oder 4 Stunden Schlaf bekam. Sie auch.

    Alles eine Sache der Vorbereitung, wir schlafen in Klasse 1 und 2 jeweils schon eine Nacht im Schulgebäude. Bei mir musste in 16 Dienstjahren noch kein Kind abgeholt werden. Kleineres Heimweh ist wohl normal.


    O.Meier du fragtest auf welches Bundesland ich mich beziehe.

    Du bist echt anstrengend. Du hast gefragt, wo es steht, dass es Pflicht für Lehrer ist. Das habe ich dir für Hamburg zitiert. Das hat dir nicht gereicht, du wolltest plötzlich auch noch wissen, wo steht wie oft und wann und und und. Das habe ich dir nun zitiert und dazu den Link zum ganzen Erlass. Das sind für dich nun Häppchen. :staun:

    Ich finde das gar nicht unklar, ist ja nicht der einzige Punkt im Gesetz.



    Die Dauer der Schulfahrt, die Länge des Reiseweges und die Gesamtkosten müssen
    zu dempädagogischen Zweck, dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler in einem angemessenen Verhältnis stehen. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte in der Grundschule einmal, in der Sekundarstufe zweimal und in der Sekundarstufe II einmal an einer
    Klassen oder Studienfahrt teilnehmen. Schulfahrten sind so zuplanen,
    dass im Regelfall auch unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Aufsicht alle Schülerinnen und Schüler
    teilnehmen können. Die Schulkonferenz kann nach Maßgabe des § 53 Absatz 4 Satz
    2 Nummer 10 HmbSG schulinterne Grundsätze für
    Schulfahrten als schulische Veranstaltungen beschließen
    .


    https://www.hamburg.de/content…htl-schulfahrten-2016.pdf


    Da steht auch was zur FInanzierung und zum Reisekostengesetz etc.


    Finanziert kriegst du das über das Arbeitszeitmodell, welches wir in HH haben. Das gehört zu den sogenannten F-Zeiten des Klassenlehrers. Außerdem kriegst du 100% bezahlt, egal wieviel Prozent du sonst arbeitest.

    Ja, schlimm. Und wer sich daran abarbeiten möchte, soll es doch tun. Die anderen finden etwas anderes Gutes, das sie den Schülern tun können. Oder sie machen einfach nur ihre Arbeit und halten anständigen Unterricht.

    Das eine schließt das andere nicht aus. ;)



    Hamburger Schulgesetz:

    Zitat

    Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Dabei kooperieren die Lehrkräfte im Regelfall die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, die Kursleiterin oder der Kursleiter bzw. die Tutorin oder
    der Tutor eng mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, die je nach thematischem Schwerpunkt Planungsteile übernehmen.

    Grundsätzlich richtig, aber das geht eben nur, wenn das ganz Kollegium das verweigert. Wenn es grundsätzlich sattfindet, kann ich mich da als einzelner nicht rausziehen.

    Ach da zählt das Argument, aber bei Klassenfahrten nicht?


    Klassenfahrten sind sogar als Dienstpflicht deklariert und trotzdem diskutieren wir hier seitenweise.




    Nur mal zur Klarstellung, ich mache nicht "gerne Klassenfahrten". Grundsätzlich bin ich auch lieber zu Hause bei meiner Familie. Aber ich sehe die wichtigen Aspekte und nein Krabappel, viele können eben nicht im privaten eine Reise machen. Bei meiner letzten Klassenfahrt waren 3/4 Hartz-4-Kinder, die könnten sich so einen Ponyhof (der sonst 600 Euro die Woche kostet) garantiert nicht leisten, geschweige denn irgendeinen anderen Urlaub.


    Aus Muttersicht wäre ich sehr enttäuscht, wenn mein Kind eine Lehrerin erwischt, die das alles nicht macht. Und ja wir haben Exemplare an der Schule die weder Ausflüge, noch Klassenfahrten, noch Schulfeste noch irgendwas machen..


    Erstaunlich wie wenig Klassenfahrten ihr selbst hattet. So ganz glauben kann ich es nicht. Ich hatte in der Grundschule 2 und in der weiterführenden Schule 3 (davon eine Studienfahrt in der Oberstufe). Und am Gymnasium sollte das wohl auch Standard sein.

    Da sind eure Fahrten aber teuer. Ich zahle eine Woche auf einem Pony- und Erlebnishof 200 Euro alles inklusive. Das Essen ist gut, das Erlebnis für viele Kinder so toll, dass sie privat später auch auf diesem Hof Urlaub machen.


    Ein wenig wundert mich das Mimimi schon. Klassenfahrten gehören ja nicht erst seit gestern zu den ganz normalen Tätigkeiten einer Lehrerin. Ihr tut ja gerade so, als wenn sich das neu ausgedacht wurde. Ich bin in meiner Schulkarriere jedenfalls auf mehrere gefahren, inkl. Klassenfahrt nach London in Klasse 10 in einer Gastfamilie und Studienfahrt in Klasse 11 in Rom. Erlebnisse, die ich nicht missen möchte.


    Komisch, dass die Lehrkräfte das früher gewuppt gekriegt haben.

    Tagesausflüge empfinde ich als viel anstrengender.


    O.Meier ich habe als Studentin sogar schon 2 Klassenfahrten begleitet. Und für einige Kinder ist es a) die einzige Möglichkeit mal auf Reisen zu gehen oder b) endlich mal die Chance selbständiger zu werden.


    Wenn jeder machen kann wid er will, ist es eben auch blöd wenn 2 von 3 Klassen im Jahrgang fahren und eine nicht.

    O. Meier, das siehst du doch sehr aus der BK-Sicht. Als Student für Grundschul oder Sek1-Lehramt ist einem schon klar, dass Klassenfahrten dazugehören.


    Und wenn Lehrer sie nicht mehr machen, wäre das sehr traurig für die Schüler. Das gehört doch dazu. Ich mache sie alle 4 Jahre und auch wenn es anstrengend ist, habe ich am Ende doch viel Spaß dabei.

    Das stimmt so aber doch nicht. Ein Elternteil muss in der GKV sein, damit du es mitversichern kannst. Der GKV-Versicherte muss nicht weniger Verdienst haben als der PKV-Versicherte Elternteil, aber er darf nicht über der Verdienstgrenze sein.


    "Wenn beide Elternteile bereits privat krankenversichert sind, ist das Kind auch automatisch in der privaten Krankenversicherung. Eltern können dann Ihr Kind nicht gesetzlich versichern lassen. Sind beide Eltern dagegen gesetzlich krankenversichert, wird das Kind automatisch mit in die Familienversicherung aufgenommen."


    https://www.merkur.de/leben/ge…ersichern-zr-7347798.html

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