Nix für ungut, aber die Begriffe "Lektüre" und "Deutsch" in die obere Suchleiste eingegeben, erbringen mehrere Seiten Suchergebnisse.
Beiträge von Hawkeye
-
-
Sag das mal der Politik. Zumindest in Baden-Württemberg wird es in naher Zukunft so kommen. Da heißt das Ding dann zwar nicht mehr Hauptschule, sondern Gemeinschaftsschule. Die Zweigliedrigkeit ist hier allerdings erwünscht. Neben der Gemeinschaftsschule wird es dann nur noch das Gymnasium geben.
Problem ist nur, dass das die Realschulen bisher noch nicht wahrhaben wollen...Ich weiß, dass Nele jetzt schnappatmen wird, aber manchmal finde ich die uneingeschränkte, brutale, totalitäre Herrschaft der CSU ganz nett (wenn man in einer grün regierten Stadt wohnt und einer roten Kommune) - vor allem im Bildungswesen bleibt so die Zukunft einigermaßen stabil, bzw. kümmert man sich dann eher um das Gymnasium ;).
Und ja, ganz sicher sollte man sich das nach vielen und anderen Gesichtspunkten überlegen.
-
Außerdem ist ja nun recht sinnlos darauf zu schauen, was JETZT gut oder nicht so gut läuft - so schnell wird das Studium auch nicht durchzuführen sein.
Wenn man allerdings dem bayerischen Schweinezyklus glaubt, dann wäre jetzt sicher der beste Zeitpunkt, um ein Lehramtsstudium anzufangen.
Alles andere wurde schon gesagt - wobei ich ehrlich lustig finde, dass für dich nur Gymnasium und Mittelschule existiert.
-
Geschlossen wg. Doppelpost.
-
Hallo Mikael, Freund des flüchtigen Lesens.
Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass hier Beschlüsse gefasst werden, die dann als Verordnung durch die Schulleitung irgendwem aufgedrückt werden. Ebensowenig ging es um Gremien, die irgendwas beschließen.
Vielmehr wollte ich ausdrücken, dass "Belastung" im Beruf keine Kategorie ist, die man durch Verordnung festlegt, sondern nur im Austausch miteinander bestimmen kann. Sie wechselt ja auch von Lehrperson zu Lehrperson, von Jahr zu Jahr. Und meine Aufgabe als Mitglied der Schulleitung sehe ich eben nicht darin, irgendwem etwas zu verordnen, sondern im Austausch mit den Kollegen und der aktuellen Sachlage gemeinsam eine Entscheidung zu finden, die für alle verträglich ist. Und in diesem Zusammenhang rede ich auch mit Eltern und Schülern, ja. Ich stehe einfach darauf, andere Perspektiven kennenzulernen.
Und: Der Rahmen, den Dienstordnungen, Schulrecht und Anweisungen vorgeben, ist doch - und das betone ich immer wieder - flexibler als man wahrhaben möchte. Und Schulalltag, auch der Schulleitung, ist nicht, das Schulrecht 1:1 anzuwenden, sondern es mit der Realität zusammen zu bringen.
Mal ein bisschen Grundsatz:
In vielen Threads, die ich hier lese, wird vor allem in Bezug auf Bayern immer belustigt als von einem diktatorischen Bundesland gesprochen - Nele deutelt ja immer so gern herum und freut sich in einem demokratischen Umfeld werkeln zu können (Glückwunsch!) - in dem Noten ausgerechnet werden (pfui), was man in anderen Bundesländern pädagogisch in eigener Verantwortung erledigt. Dennoch habe ich hierzulande noch an keiner Stelle bis hinauf auf meine Gehaltsstufe eine derartig talibanöse Auslegung von "rechtlichen" Bestimmungen erlebt, wie hier.
Ich empfehle dabei gern das, leider eingestellte, Blog von Gerhard Sennlaub:. Besonders Dabei die schöne Stelle:
ZitatDie meisten Vorschriften habe ich erst gelesen, wenn ich sie zur Verteidigung brauchte. Es geschah selten genug, und irgendeine findet sich immer.
Spannenderweise endet der EBitrag mit einem Hinweis auf Bayern.
-
Ich meine aber, dass das zu einfach gedacht ist.
So sieht eben hier in Bayern und in anderen Bundesländern sicher auch so aus, dass laut Lehrerdienstordnungen auch außerunterrichtliche Aufgaben zum Lehrberuf zählen.
Was mache ich mit einem Kollegen, der sagt, er habe keine Lust auf Fahrt zu gehen? Fragen wir doch unsere Freunde der sogenannten "freien Wirtschaft".
Stichwort Gleichbehandlung
Was eben mache ich in einem Kollegium von 46 KollegInnen, wenn es nur 7 Kollegen gibt? Heißt dann Gleichbehandlung, dass es nur 7 Fahrten geben kann oder 14? Und wenn ja, welche 14 Fahrten sind das?
Was ist, wenn ein Kollege sagt, er macht gern drei Fahrten? Und die anderen sagen, sie vertreten gern, wenn sie nur nicht fahren müssen?
Wo ist Gleichbehandlung, wenn 32 Kolleginnen gar nicht fahren müssen, weil es nur 7 Kollegen gibt?
Kann ich mehrere Klassen zu einer Gruppe zusammenfassenund dann mit drei Kolleginnen und einem Kollegen fahren?
Alle diese Fragen sind also, wenn man es recht betrachtet, keine Frage der Entscheidungsfähigkeit der Schulleitung, sondern eben ein Ergebnis von regelmäßigem, transparenten, Austausch zwischen Kollegium und Schulleitung (und Elternschaft). D.h. es ist keine allgemeine Regelbarkeit möglich. Ein grundsätzliches Ja oder NEin, wie hier im Verlauf irgendwie angedacht wird, kann es nicht geben. Das sind Entscheidungen, die an den Schulen getroffen werden (können).
Ich behaupte nicht, dass es das bei uns z.B. in großer Glückseligkeit gibt, aber es wird doch versucht, in Zusammenarbeit mit allen Gremien eine tragbare Lösung zu finden. Dabei gibt es natürlich Reibungsverluste und Missverständnisse.
-
Ab wann hat eine Schule diese Ressourcen nicht? Nach welcher Formel sind diese zu berechnen?
a) wenn zu wenig Lehrer da sind?
b) wenn zu wenig Lust da ist?
c) wenn zu viel Angst da ist, dass man ungeahnte Risiken eingeht auf so einer Fahrt?
d) oder? -
Und welche Möglichkeiten siehst du für eine Schulleitung, "Fahrten angemessen begleiten" zu lassen?
Also ich meine Möglichkeiten, die nicht hinterher im Kollegium die übliche Reaktion erzeugt, dass "die Schulleitung" diktatorische Maßnahmen ergreift?
-
Und anzumerken: Angesichts von sehr ungleichgewichtigen Geschlechterverhältnissen in Kollegien ist die "männliche Begleitperson" nicht immer drin, weil sonst der Männeranteil dauernd auf Fahrt wäre.
-
Ein offizielles KMS gibt es m. E. dazu nicht, aber eine allgemeine Regelung, nach der es nicht als Minusstunden bis zur dritten AP-Konferenz gilt. Diese Regelung
kenne ich von verschiedenen Realschulen.Als Grundlage könnte dafür die Bestimmung herhalten, dass "der durch die Abschlussprüfung bedingte Ausfall von Unterrichtsstunden durch die Korrekturarbei-
ten und Abnahme der mündlichen Prüfungen als eingebracht [gilt]".(http://www.brlv.de/uploads/med…chung_Mehrarbeit_2012.pdf, S. 5)
Diese Korrektur ist aber mit der 3. Konferenz beendet. Die mündlichen Prüfungen danach könnte man noch heranziehen, wenn man es ganz genau nehmen möchte.Der Wunsch, es ganz genau zu nehmen, führt aber nach meiner Einschätzung dazu, dass es die andere Seite auch gern genau nimmt und das wiederum wird dazu führen, dass Abschlussschüler auch bis zum Entlasstermin unterrichtet werden würden. Viel Spaß dabei.
Dies Antwort dürfte dir aber auch der Personalrat geben können.
Apropos: Wenn die Schulleitung ein unverständliches Konzept vorgibt, würde ich um Erklärung bitten. (Ich glaube wir waren es nicht )
-
Alltagstransporte mit dem Fahrrad: http://lbg.adfc-nds.de/index.php?id=2379
Ich selbst habe eine Carradice Bike Bureau, wo alles reinpasst. Mein MacBook transportiere ich aber in der Hülle mit Deuter essential (selbst nicht gepolstert), um das Gewicht gleichmäßiger auf beide Seiten zu verlagern. Habe selbst, wenn ich mal radle, 5km zur Schule, recht hügelig und abwechslungsreich: Waldwege, Straße, Fahrradweg. Da finde ich es vorteilhaft, wenn die Taschen fest am Rahmen angebracht sind.
-
Vielleicht die Sichtweise von jemandem, der am Ende die Wunschzettel auswertet:
Ich teile am Ende des Schuljahres Wunschzettel aus. Aus bestimmten organisatorischen Gründen haben wir uns mit dem Kollegium geeinigt, dass jeder quasi einen Wunsch frei hat - als ich antrat, habe ich ein wenig darauf hingedrängt, die Wünsche etwas zu kürzen, um mehr Freiräume im Stundenplan zu haben. Der Wunsch kann ein fester freier Tag sein oder eine bestimmte Stunde früher oder später in der Schule sein. Weiterhin gibt es Grenzen für die Anzahl von freien Tagen in Bezug auf die Stunden der Unterichtsverpflichtung. Wünsche für Unterricht laufen extra.
Einen wirklichen Anspruch gibt es nicht, aber man versucht halt im Stundenplan unterzubringen, was geht.
Die Wunschgalerie bei Vollzeitlehrer ist schmal - was kann man da auch schon wünschen? Teilzeitler wünschen gern, logisch, mit Rücksicht auf Familie usw. An der Realschule in Bayern gibt es übrigens keine unterhälftige Beschäftigung, d.h. weniger als 12 Stunden ist nicht drin.Dabei ist zu sagen, dass wir noch die Tage mit 8-13 Uhr haben und nur in Ausnahmefällen am Nachmittag Unterricht läuft. Bedeutet: Alle Wünsche müssen in dieses 30 Stunden Raster passen.
Mir als Stundenplanmacher liegen vor allem die freien Tage quer. Denn es müssen in bestimmten Jahren zwischen 30 und 45 freie Tage im Stundenplan untergebracht werden.
"Das Schlimmste" hier: der Teilzeit-Religionslehrer mit 3 Tagen in der Woche und einem 5stündigen Zweitfach wie Deutsch in der 5. Klasse. Bedeutet ja eben, dass der Kollege zwei andere Kollegen mit auf sich zieht (Evangelisch, Katholisch, Ethik werden gleichzeitig unterrichtet, hier in der Gegend wenig Katholiken, d.h. es werden alle Katholiken der Stufe zusammengefasst) und außerdem in seiner Deutschklasse an zwei Tagen eine Doppelstunde blockt an einer Schule, an der das Doppelstundenprinzip nicht Grundprinzip ist. Hier noch auch nur einen Wunsch unterzubringen kostet mich eine Nacht am Programm.Und: jeder erfüllte Wunsch geht eben auch auf Kosten von irgendjemand anderem.
Unterm Strich zu dem, was oben geschrieben wurde:
- Spannungen gibt es auch bei uns, vor allem dann, wenn die Wünscherei und Gewährung von Wünschen nicht transparent verläuft
- feste Regelungen machen das oftmals schwieriger, denn, jedenfalls bei uns, es wechseln die Rahmenbedingungen jedes Jahr, was das Stundenplanmachen, euphemistisch gesagt, sehr aufregend und abwechslungsreich macht (z.B. Aushilfen, die noch an zwei anderen Schulen unterrichten und für meine Schule nur am Donnerstag zur Verfügung stehen)
- leider: auf freie Tage und sonstige Wünsche wird oft und gern streng geachtet, aber es gibt dann kein eigenständiges Entgegenkommen, wenn z.B. mal enge Phasen auftauchen wie z.B. bei Klassenfahrten oder Prüfungsphasen und dann viele Vertretungen anfallen
- und die Frage bleibt: Warum muss sich die Schule "verbiegen" für die Familien, wenn es der Betrieb des anderen Verdieners in der Familie nicht kann?Wie läuft das bei dir Scooby?
-
-
Das möchte ich unterstreichen - habe vor einer Woche diese Lektüre in meiner 9. verteilt und sagte ihnen, sie sollen mal eben die ersten 10 Seiten lesen. Nach 5 Minuten hatte ich eine ruhige Klasse vor mir sitzen, die still bis zum Ende der Stunde vor sich hin gelesen hat.
26 Schüler, fast nur Jungs, zwischen 14 und 17.
-
Und für alle Anfänger: Für OS X gibt es die GPG-Tools / GPG-Suite, die Apple Mail umrüsten und diese Schlüssel erzeugen.
Bedeutet eine geringe Schwelle zum Einstieg.
https://gpgtools.org/gpgsuite.html
Uns spätestens jetzt erscheinen wir doch auf dem Bildschirm von irgendeinem, oder?
-
Ich kenne keinen anderen Beruf, dessen Absolventen ihre Ausbildung/Eingewöhungszeit als "schlimmste Zeit ihres Lebens" bezeichnen.
Mein Bruder hat Koch gelernt - Der sah die ersten Jahre fertiger aus als ich in meiner Ausbildung.
-
Obwohl ich das nicht ganz verstehe: Ich schicke meinen öffentlichen Schlüssel über Email. Das heißt, dieser kann doch, da nicht verschlüsselt, auch von allen möglichen Leuten eingesackt werden, um dann damit meine Emails zu lesen, auch wenn sie verschlüsselt sind.
Oder muss dafür mein geheimer Schlüssel passen?
-
Ich benutze seit einiger Zeit Boxcryptor in der Unlimited Personal Version, weil ich nicht so viel Zeit habe, mich einzulesen und einzufrickeln. Verschlüsselt halt meine Cloud(s), inklusive NAS-Daten, die ich mobil erreichen möchte.
Mein MacBook ist mit Hausmitteln verschlüsselt.
Meine Passworte landen in 1Password, das ich auf allen Geräten verwende.
Das mit der Mailverschlüsselung wollte ich demnächst mal angehen. Ich suche nur einen zum Testen :D.
-
Eine traurige, aber weise Entscheidung.ZitatInteressant wäre mal eine Sammlung von (rechtskräftigen!!!) Urteilen, durch die Lehrer in die persönliche Haftung für irgendwelche Vorkommnisse auf Klassenfahrten genommen wurden. Jeder kennt Horrorgeschichten von Lehrern, die für irgendwas verknackt werden, das auf einer Klassenfahrt passiert ist (Zeugung unehelicher Kinder durch Schülerpärchen, Ladendiebstähle, etc. pp.), aber niemand kennt Kollegen, denen das passiert ist.
Aber gut - glaubt man den Versicherungen, wird auch jeder Dritte irgendwann berufsunfähig; blickt man sich im Kollegen- und Bekanntenkreis um, sieht man wohl viele Unfähige, aber keinen, für den so eine Versicherung nützlich wäre...
Viele Grüße
FossiDiese Sammlungen existieren doch schon längst. In meinem Büro und in dem von meinem Chef stehen diese und ich denke, in jedem Schulleitungsbüro müssten sie ebenfalls einzusehen sein.
Die, auf die ich mich beziehe, sind sogenannte "Ergänzungen für die Bezieher der schulrechtlichen Sammlungen". Letztere muss jede Schule ja parat haben. Die Ergänzungen sind quasi Kommentare, in denen die Anwendung des Schulrechts anhand von Urteilen erklärt wird.
Ich habe hier mal an anderer Stelle aus einem Band zitiert:
"Mit der oft zu hörenden Bemerkung "Bei der Aufsichtspflicht steht man mit einem Bein im Gefängnis" spielen Lehrer auf die strafrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung der Aufsichtspflicht an. Diese Einschätzung entspricht aber erfreulicherweise nicht der Realität. Verurteilungen durch ein Strafgericht /.../ sind selten." Usw.
Quelle: Thomas Böhm. Grundkurs Schulrecht II. Zentrale Fragen zur Aufsichtspflicht und zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Unsere schulrechtliche Sammlung beziehen wir von Luchterhand.
Das Zitat entspricht meiner eigenen Erfahrung aus den annähernd 17 Jahren, in denen ich selbst als Lehrer arbeite.
PS. Und da wir bei Meinungen sind: Ich fahre weiterhin auf Klassenfahrten, weil sie nach meiner Erfahrung zwei wichtige Aufgabe erfüllen, zum einen sind sie eine Ergänzung meiner schulischen Bildungsarbeit (unter der Voraussetzung, dass die Klassenfahrt auch als Studienfahrt und nicht als Urlaub läuft) und zum anderen kann ich hier in sozialer Sicht die Beziehung zur Klasse auf andere Weise ordnen. Bedeutet, dass ich bisher mit jeder Klasse, mit der ich auf Fahrt war - als Klassleiter oder mittlerweile lediglich als Begleitung - danach deutlich weniger Probleme im Unterricht hatte als vorher, bzw. deutlich besser arbeiten konnte. Somit erlebe ich das nicht als Mehrarbeit, weil es mir auf der anderen Seite viel andere Arbeit erspart.
-
Es dürfte aber fair den Schülern gegenüber sein, die Prüfung zu erstellen, oder?
Durchführung und Korrektur macht dann ein anderer Kollege, klar. Dem könnte man natürlich eine Art Musterlösung dalassen.
Werbung