Hallo Holhaas,
hier gibt es viele komische Schülereinträge. Also nichts für ungut.
Der Ironiesmilie ist ganz einfach ;).
Das wirklich eigenmächtige Ändern von Noten dürfte wohl nirgends direkt erlaubt sein. Es gäbe wohl einige Ausnahmen, die jedenfalls bei uns eintreten und so oder ähnlich überall gleich sind, und zwar wenn zwei Korrektoren nicht einig sind oder wenn die Prüfungskommission insgesamt darüber abstimmt.
Zum weiteren Nachlesen empfehle ich eher immer die Kommentare zum Schulgesetz, weil es dort idR. um die Anwendung von Schulrecht geht.
Ich lese in regelmäßigen Abständen die Ergänzungsbände zu den schulrechtlichen Sammlungen aus dem Carl Link Verlag. Normalerweise müsste in jedem Lehrerzimmer ein aktualisiertes Schulrecht stehen und dann müsste man auch auf die "Ergänzungsbände Schulrecht" zugreifen können.
Und ich stimme Bolzbold zu: Es ist die Rücknahme eines Verwaltungsaktes, der im Prinzip doch durch die Unterschrift des Kollegen unter die entsprechende Note oder Noten zustande kommt. Habe hier grad einen Ergänzungsband liegen - Wolfgang Bott: Grundkurs Schulrecht VI. Da geht es um Verwaltungsrecht und eben um Verfahren bei Anfechtung von Noten u.a.
Auf Seite 40 findet sich der Fall 6: Eine lehrkraft wird angewiesen, einen Schüler ohne Rücksicht auf die Leistungen zu begünstigen, weil der Vater ein bekannter Politiker ist. Diese Anweisung wird als nichtig betrachtet.
Ich würde doch mindestens den Personalrat einschalten, eher sogar den Hauptpersonalrat.
Weiterhin würde ich solche Gespräche nicht mehr allein mit dem Schulleiter führen.
Vielleicht sogar die Entscheidungen des Chefs schriftlich niederlegen lassen? Muss das nicht irgendwo schriftlich festgehalten werden? Es gibt doch Prüfungsprotokolle, Konferenzprotokolle?
Und ich würde nicht dem Vorurteil verfallen, dass "die da oben" alle unter einer Decke stecken. Vielleicht wartet man da "ganz oben" ja auch auf bestimmte Umstände, dass man dem Schulleiter etwas "nachweisen" kann.