Beiträge von Herr Rau

    Krankheitstage sind keine nachzuholende Arbeit, werden also nicht mit den 5 Stunden im Monat verrechnet. Aber Stundenausfall durch abwesende Klassen schon. Darunte rfallen auch Abiturklassen, die ab Mitte Juni ja nicht mehr existieren. (Nicht: Konferenzen, Wandertag.)


    Bei uns ist es fast unmöglich, netto auf mehr als 5 Vertretungsstunden im Monat zu kommen. Ich habe selber eher wenig, aus welchen Gründen auch immer - brutto etwa 3-4 im Monat, allerdings müsste man davon ohnehin noch die abziehen, bei denen eine meiner Klasse abwesend ist und ausfällt.

    Zitat

    Ich hab mich vorhin auch gefragt WIESO er das tut!


    Ohne die Sendung gesehen zu haben: Weil's im Drehbuch steht. Diese Dokuserien sind von vor bis hinten durchkonzipiert.

    Anzahl der Übungsaufsätze: Früher waren es 2 Übungsaufsätze bei neuen Aufsatzformen, 1 bei bereits bekannten Typen.


    Jetzt ist es so:


    Zitat

    Jede Schulaufgabe bedarf der Vorbereitung durch schriftliche Übungen; die Anforderungen der geschlossenen Darstellung sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die schriftlichen Übungen, darunter bei neu eingeführten Formen ein vollständiger Übungsaufsatz, werden von der Lehrkraft regelmäßig korrigiert und mit Bemerkungen versehen


    (KMS Aufsätze September 2007)


    Das heißt, dass bei "neu eingeführten Formen" ein ganzer Aufsatz dabei sein muss, und sonst nicht - schriftlich geübt werden muss allerdings schon irgendwie.


    Aus pädagogischen Gründen - und vor allem aus Gewohnheit - dürfte trotzdem jeder Lehrer einen ganzen Aufsatz vor jeder Schulaufgabe schreiben und korrigieren.


    Was "neu eingeführte Formen" heißen soll, ist mir übrigens nicht klar, da es im aktuellen Lehrplan ja keine Schulaufgabentypen mehr gibt, also mit Namen wie "Begründete Stellungnahme", sondern tatsächlich nur noch Kompetenzen erwähnt werden.

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    Original von unter uns
    Auch dann ist das Verb "geben" nicht einwertig. Denn:


    Ich gebe Ruhe.
    *Ich gebe.


    Oder ging es um einen anderen Teil der Diskussion?


    Ich glaube schon. Angefangen hat es mit der Behauptung, geben sei dreiwertig (Subjekt, Akkusativ, Dativobjekt). Die Behauptung ist richtig, denke ich, auch wenn es scheinbare und tatsächliche Ausnahmen gibt.


    Dann kam die Behauptung, geben müsse nicht immer zweiwertig sein. Gemeint war vielleicht dreiwertig, denn "Ich gebe Ruhe" würde ich auch als zweiwertig bezeichnen.


    Ob es ein Funktionsverbgefüge ist oder nicht, spielt für diese Art Analyse keine Rolle. (Ich denke, es ist keines.)


    Bleibt die Frage, ob das Verb "Ruhe geben" sein sollte (so wie: "aufgeben" oder "nachgeben"), dann wäre es einwertig. Oder ob die Konstruktion Verb+Objekt lautet, dann wäre es zweiwertig.


    Mir ist eigentlich nur die zweite Variante schlüssig. Ein Indiz ist die Großschreibung von "Ruhe" bzw. die Gründe dafür - damit ist das Wort schon mal kein zum Verb gehörendes trennbares Präfix. Zugegeben: "Ruhe" ist nicht durch Attribute erweiterbar, das spricht gegen ein normales Objekt.


    Sprachen werden nicht mit einer Grammatik geboren, sondern Grammatiken sind ein Korsett, in das man die Sprache zur Analyse zwängt. Manche Grammatiken passen besser, andere weniger; ganz passt keine. Die Schulgrammatik hat andere Ziele als eine Transformationsgrammatik,


    Es kann also Grammatiken geben, die "Ruhe geben" geschlossen als ein Verb betrachten. Für die Schule halte ich die andere Analyse aber für sinnvoller. Schon mal wegen der Getrenntschreibung. Wo hört man sonst auf bei der Kombination Verb+Substantiv?


    Ich fahre Auto? => alte und neue Rechtschreibung
    Ich fahre Rad? => alte Rechtschreibung: kleingeschrieben, Präfixoid, damit als Teil des einwertigen Verbs "radfahren" gesehen
    Ich laufe Eis? => alte Rechtschreibung: kleingeschrieben, Präfixoid, damit als Teil des Verbs gesehen


    Sprachlich hat sich an Auto fahren, eislaufen/Eis laufen, Rad fahren/radfahren nichts geändert, aber das grammatische Korsett sieht jetzt anders aus. Passt aber immer noch nicht ganz.

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    Original von Sunrise1982
    ich muss mal kurz wiedersprechen: ein satz ist definiert als Subjekt+ Prädikat.


    Ein Satz muss ein finites Verb haben, das ist die Hauptsache. Mit den nötigen Ergänzungen drumrum, also fast immer ein Subjekt, manchmal auch weiter Satzglieder (Objekte und andere).


    Es gibt aber durchaus auch vollständige Sätze ohne Subjekte. Das sind einmal alle Befehlssätze mit Imperativen ("Gib mir mal das Buch!"), aber auch Ausreißer wie: "Mir ist kalt" oder "Mich friert."

    In Bayern geht da juristisch gar nichts. Anders sieht es aus, wenn die Schülerin am Jahresend enicht oder nur auf Probe versetzt wird: Dann kann man tatsächlich klagen. Und wie diese 6 da interpretiert wird, kann ich nicht voraussagen.


    Ansonsten und im vorliegenden Fall kann man Beschwerde bei der Behörde einreichen. Das kann man immer. Wie die reagiert, hängt sehr vom Einzelfall ab. Für Lehrer und Schule bedeutet das: Stellungnahmen schreiben.

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    In Bayern wird die Jahresnote formal von der Gesamtlehrerkonferenz festgelegt.


    Soweit ich weiß, wird am bayerischen Gymnasium die Note von der Klassenkonferenz festgelegt, auf Grundlage eines Vorschlags des Fachlehrers. Fast immer hält man sich dran. Die Gesamtlehrerkonferenz kann an der Note nichts mitbestimmen, aber Sie entscheidet darüber, ob der Schüler trotz schlechter Noten vorrücken darf ("auf Probe").

    "Nur dieses eine Mal"? Solche und ähnliche - etwas harmlosere, etwas wildere - Fälle gibt es an meiner Schule so regelmäßigt, dass das jedenfalls keine Einzelfälle sind. Und großmütige Gnade beim nächsten Mal auch nicht für weniger Aufwand sorgt.


    Ich würde auf jeden Fall darauf drängen, dass es für diese Fälle eine einheitliche Entscheidung gibt, zu der die Schulleitung dann auch steht. Wir haben eine solche, aber noch nicht lange: 6. Kieferorthopädie muss von der Schulleitung abgesegnet werden, auf dem Formular ist anzukreuzen, ob eien Prüfung angesagt ist.
    Ob die Schulleitung im Ernstfall kneift, bin ich mir nicht sicher.


    Allerdings erreicht man bei uneinsichtigen Eltern nichts: Die schreiben dann einfach "krank" hin statt "Kieferorthopäde", und da kann man dann nichts machen.

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    Original von Lehrkörperin
    ein einzelner Vokal eine Silbe bilden kann, ist mir bekannt, aber ein Konsonant?!


    Ich denke auch, dass einzelen Buchstaben am Anfnag nicht mehr gehen, zur 21. Auflage des Dudens waren sie erlaubt. Aber das mit dem einen Konsonanten kommt so: Es wird ja nicht nur nach Silben getrennt, sondern auch nach Morphemen. Und weil Leute zu wissen hatten, dass in "Aspekt" das "spek-" aus einem einzigen lateinischen Morphem kommt, durfte eben nicht zwischen s und p getrennt werden, wie man das nach Sprechsilben vielleicht macht; das s musste beim p bleiben.


    Das wurde geändert, so dass man jetzt nach griechsich-lateinsicher Wurzel *oder* nach Sprechsilben trennen kann. Deswegen war sowohl As-pekt (Sprechsilbe) als auch A-spekt (Morphem) erlaubt.
    Inzwischen ist das hinfällig, da der eine Vokal vorn aus anderem Grund nicht mehr sein soll.


    Aber die Varianten gibt's zum Beispiel noch bei Päd-agogik/Pä-dagogik, im Duden wird dann woghl Pä/d/agogik oder so stehen. Nachgeschaut habe ich aber nicht.

    Wer eine Therapie braucht, der sollte sich in eine begeben; sie hilft vielen, und in Deutschland werden Therapien trotzdem noch zu wenig angenommen, soweit ich weiß.


    Einen ungeliebten oder unpassenden Beruf macht die Therapie aber nicht schöner. Ich denke, die Therapie kann dir dabei helfen, herauszufinden, was nicht stimmt, oder wie du mit Problemen umgehst. Ob gerade dieser Beruf dein Problem ist, weiß ich nicht.


    Eine wichtige Frage ist wohl, ob dir das Unterrichten Spaß macht, ob du dich wohl dabei fühlst. (Also, meistens. "Immer" geht schwer.)


    Zur eigentlichen Frage: Stress gibt's auch nach dem Referendariat. Aber weitgehend anderen.

    Mal sehen, wie das die anderen Bundesländer praktizieren werden. Eigentlich sollte nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen, aber schon jetzt unterscheiden sich die Länder in der Handhabung, und vielleicht kommt noch mehr. Das kann entweder an der möglicherweise schlechten Qualität der zentral erstellten Tests liegen oder daran, dass die Länder nicht wirklich hinter den Tests stehen.

    Zitat

    Original von alias
    WLAN:
    Für den reinen Internetzugang - d'accord.
    Wenn die Schüler die eigenen Laptops mitbringen - Klasse - nix besseres.


    Für Schulrechner und ein Schulnetzwerk, die ein Kollege nebenberuflich administrieren muss - sowie Schülerverzeichnissen auf dem Server - eine Katastrophe.


    Absolut einverstanden. Nur ein WLAN statt anderem Netz halte ich auch für unpraktisch. Das stand bei uns auch nie zur Debatte. (Wir haben einen Neubau gekriegt.) Nur über ein zusätzliches WLAN wurde kurz nachgedacht, aber entscheidene Personen hatten Angst vor gefährlicher Strahlung.


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    Original von Timm
    Hm, ist das evtl. auch eine Antwort, die auf das gymnasiale Klientel gemünzt ist? ... Wir haben immer noch Schüler ohne Internetzugang oder Familien, in denen sich 4 und mehr Mitglieder einen PC teilen...


    Das kenne ich. Ich hatte noch nie eine Klasse, in der jede Schüler Internet- oder auch nur Zugang zu einem Computer hatte. (Und ernsthafte Web-Benutzer gibt es ohnehin wenige.) Aber eine Bibliothek haben sie auch nicht zu Hause.
    Ich finde Internet wichtig und toll zum Kommunizieren. Aber zum Wissenserwerb empfehle ich Bücher.
    Vermutlich will ich an einer guten Schule beides, aber es ist ja auch keine Entweder-Oder-Entscheidung. (Wenn es eine wäre: Bücher.) Zumindest an unserer Schule wird die Bibliothek aber etwas zu stiefmütterlich behandelt.

    Es gibt Wichtigeres. Wir haben keines und ich vermisse es auch nicht. Lieber unsere alte Papier-Bibliothek auf Vordermann bringen.


    Allerdings: An der LMU (Universität) in München gibt es WLAN, und in der bayerischen Lehrerfortbildungsakademie in Dillingen auch, und beides fand ich bei gelegentlichen Besuchen dort sehr praktisch. Technisch scheint das also dort machbar zu sein, warum also nicht an Schulen auch? Administrieren möchte ich das natürlich auf keinen Fall, und will das auch keinem Lehrer zumuten.

    Für Bayern kann ich mir das rechtlich nicht vorstellen. Ich weiß allerdings nicht, in welchem Gesetz oder welcher Vorschrift man nachschlagen müsste. Ob es pädagogisch sinnvoll ist, hängt von der Klasse ab, ich denke aber, dass es eher für mehr Ärger sorgen wird. Ich würde es nicht tun. Die Schüler haben ein Recht auf ihre Pause.


    Du kannst allerdings (evtl. nach Rücksprache mit der Schulleitung) eine zusätzliche Stunde ansetzen, auch am Nachmittag. Das soll dann aber keine Kollektivstrafe sein, sondern eine Konsequenz aus den nicht erreichten Unterrichtszielen am Vormittag. Obu das willst und ob das was bringt, hängt von der Klasse ab.

    Ich denke (ohne nach einem Beleg gesucht zu haben), dieses Recht hat nur die Schulleitung. Wenn die Schulleitung das verbietet, darf der Lehrer das nicht gestattet, wenn die Schulleitung das erlaubt, muss der Lehrer das hinnehmen.


    In der Praxis wird die Schulleitung vermutlich oft nicht gefragt oder will vielleicht auch nichts davon wissen. Dann entstehen unschöne Situationen wie die, dass das in einer Klasse erlaubt ist und in der anderen nicht.

    Es ist ein bisschen eine Zwickmühle. Mitbestimmung klingt toll, aber es kann dazu führen, dass dann der Personalrat die Arbeit erledigt, die eigentlich die Schulleitung erledigen sollte.


    Die Frage ist auch, wie hätte das Kollegium den PR am liebsten? 2/3 Kaffeefahrt, 1/3 Mitbestimmungen, 1/6 Anlaufstelle für Beschwerden.


    (Das sind 7/6, ich weiß. Ist schon spät)

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