Schließe mich voll kecks an. Das ganze kann man abkürzen: "Darf die Schule... (viel Empörung etc.)"
Antwort: Ja, selbstverständlich darf sie! In Bayern jedenfalls, in anderen Ländern weiß ich nicht, aber da finde ich: Selbstverständlich soll sie das dürfen! Pflichtverstanstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit: Natürlich. Gäste einladen: Natürlich. Schüler zu irgendetwas verpflichten: Natürlich. Schüler nicht um Erlaubnis bitten: Klar. (Nachtrag: Keine Diskussion, sondern Vortrag: Natürlich.)
Diese Threadfrage ist falsch gestellt. Es kann nicht darum gehen, ob die Schule das darf, sondern ob das in diesem konkreten Fall sinnvoll ist. Und da wir aus Diskretionsgründen keine konkreten Angaben, sondern nur Andeutungen kriegen, lässt sich das nicht beantworten. Ich denke, es gibt konkrete Bedingungen, unter denen das nicht sinnvoll ist. Das klingt hier für mich nicht so, aber das kann ich nicht sicher wissen.