Der Multimillionär bekommt gar kein Kindergeld. Weil das Kindergeld nämlich eine vorweggenommene Steuerentlastung ist, auf die der Multimillionär (oder, um realistisch zu bleiben: Schon das 2x-Vollzeit-Lehrerehepaar) keinen Anspruch mehr hat. Ausgezahlt bekommt er es trotzdem (weil die Einkommensteuer immer für das abgelaufene Jahr festgesetzt wird), aber das Finanzamt holt es sich bei der Festsetzung der Einkommensteuer zurück.
Echte Frage, wenn auch Themenwechsel: Ist das so? Ich habe keine Kinder, aber ich dachte, man bekommt entweder Kindergeld oder einen Freibetrag beim zu versteuernden Einkommen, was auch immer jeweils höher ist. Das klingt ja jetzt so, als wäre Kindergeld Teil des zu versteuernden Einkommens?