Beiträge von Herr Rau

    Kennt ihr Stack Overflow? Eine Webseite mit ausgeklügeltem Kommunikationssystem für Fragen und Antworten. Im Original für Programmierfragen, inzwischen auch mit gleichartigen Seiten für Film- und Literaturfragen, für Englische Sprache, für alle möglichen Themen. Allen gemein ist, dass Antworten auf Fragen bewertet werden können - Daumen hoch oder Daumen runter. (Ich weiß nicht, wie die Knöpfe dazu aussehen oder heißen, ist mir als Strukturalist auch nicht so wichtig.) So sieht man, was die Community von Antworten hält. Ohne Begründungen in die eine oder andere Richtung.


    Das finde ich sehr gut, und das System funktioniert auch sehr gut. Nennt die Knöpfe "Stimme zu" oder "Stimme nicht zu", genau das bedeuten sie ja. Unmissverständlich, finde ich.


    Ja, ein Forum ist etwas anderes; hier geht es mehr um Austausch als um Fragen und Antworten - es gibt mehr thread drift, und als Fragesteller muss man damit rechnen, dass dann doch auch über anderes als die Frage gesprochen wird. (Gefällt mir.)

    Fast alle Argumente für oder gegen einen "Gefällt mir nicht"-Knopf kann man auch auf einen "Gefällt mir"-Kopf übertragen. Da weiß man genauso wenig, warum der gedrückt wurde. (Das heißt, ich hatte da nie das Gefühl, das misszuverstehen, und bei "gefällt mir nicht" auch nicht.)


    Manches hier gefällt mir nicht, aber ich lasse gerne denen das letzte Wort, die immer das letzte Wort haben müssen. Ihr wisst vielleicht, wer ihr seid. Oft wiederholen sich die Argumente, schlechte wie gute, da ist es geradezu kontraproduktiv, wenn ich auch nochmals meinen - ja auch schon bereits gesagten - Senf dazu gebe. Da würde mir ein "Gefällt mir nicht"-Knopf sehr passen. Man kann ihn nennen, wie man will; ich bilde mir ein zu wissen, was damit gemeint ist.

    In Bayern kann man stets ein drittes Fach als Erweiterungsach nachstudieren, Stichwort "nachträgliche Erweitreung", steht in der LPO (Lehramtsprüfungsordnung) für Bayern. Damit hat man dann eine vollwertige Qualifikation für ein weiteres Fach. Ansonsten gibt es recht gelegentlich verschiedene Maßnahmen unter verschiedenen Namen, die lediglich zu Unterricht in bestimmten Jahrgangsstufen qualifizieren. (Was formal nicht nötig ist, da man ohnehin fast immer fachfremd eingesetzt werden kann in Sek I.)


    Im Moment wird die nachträgliche Erweiterung im Fach Informatik (Gym) bzw. IT (Realschule) auch durch Anrechnungsstunden (=weniger Unterricht, technisch: voll bezahlte Teilzeit) und eigene Veranstaltungen an den Universitäten unterstützt, weil man im Zug des G9 wieder einen Schwung Lehrkräfte dafür braucht - so war das vor fünfzehn Jahren auch, als das Fach eingeführt wurde.


    Nachtrag: Details z.B. von hier aus: https://ddi.ifi.lmu.de/Nachqualifizierung

    In BY muss man zumindest am Gymnasium ja bei den Schülern, die eine Stegreifaufgabe (oder: Ex = kleiner, unangekündigter Leistungsnachweis über die letzten 2 U-Stunden) verpasst haben, weil sie gefehlt haben, eine Note (kleiner LN) "nachholen".

    Einen Tipp habe ich nicht, aber ich glaube, man muss die gar nicht unbedingt nachholen - jedenfalls nicht laut GSO. Die Lehrerkonferenz kann allerdings Regelungen treffen, wie mit kleinen schriftlichen Leistungserhebungen umzugehen ist - ob man die nachholen muss, oder nur angesagte, oder die nicht, und ob sie an Tagen von großen Leistungserhebungen erlaubt sind, und so weiter.

    Dass jemand zwei verschiedene Einsatzschulen bekommt, also zwischendrin nochmal wechseln muss, kommt eher selten vor (Disclaimer: Das ist meine - allerdings schon jahrelange - Beobachtung in Bayern. Wer jetzt aufschreien möchte, dass es aber bei ihm und fast seinem gesamten Seminar so war: You're welcome!). Außerdem sind die Einsatzschulen oft im ländlichen Raum, und die Schulen haben ein paar Vermieter an der Hand, die Wohnraum an Referendare vermieten. Meist möbliert, so dass man bei dem Wort "Umzug" eher an Papas Kombi als an den 40-Fuß-Container denken sollte.

    So einem charmanten Versuch, Widerspruch gar nicht erst zuzulassen, kann ich einfach nicht widerstehen: Doch, in meinen jahrelangen Beobachtungen ist das anders in Bayern. Wer das Einsatzjahr im September beginnt, bleibt meistens ein Jahr an der Schule; wer im Februar beginnt, häufig. Beides heißt, dass Wechsel weit entfernt sind von "eher selten" - das sind nun seit zwanzig Jahren meine Beobachtungen an der Einsatzschule - wir hatten früher jedes Jahr um die zehn, wenn auch jetzt gerade nur drei oder vier Referendare. Münchner Speckgürtel statt ländlichem Raum. Disclaimer: Vielleicht gilt das ja nur an meiner Schule und alle anderen sind anders.)

    (Schriftliche) "Tests" gehören übrigens in (einigen/vielen?) Bundesländern nicht zu den schrifltchen Leistungen, sondern zu den mündlichen und/oder sonstigen Leistungen.

    Das war in Bayern bis vor ~15 Jahren auch noch so. Inzwischen gibt es große und kleine Leistungserhebungen, und - unabhängig davon - schriftliche und mündliche (und, seltener, praktische/sonstige). Die Unterscheidung schrifltich-mündlich ist z.B. für Legastheniefälle relevant.

    Wenn nun die Antragsteilzeit auf 24 Stunden hochgesetzt wird, wird der Krankenstand ins Unermessliche gehen.

    Als die gleiche Maßnahme vor zehn Jahren die Lehrer und Lehrerinnen am Gymnasium betraf, war das nicht so. Es gab auch keine Petition.

    Hintergrund: Morse schreibt, dass die Bezahlung nur oder vor allem durch Angebot und Nachfrage geregelt wird, ich reagiere ab und zu darauf mit einem Hinweise, dass das nicht stimmt. Eigener Thread, weil nicht wichtig, und vielleicht Worklauberei, eher so eine Rechthabensache.


    Wenn "Angebot und Nachfrage" nur metonymisch gebraucht wird für "der Arbeitgeber zahlt so wenig, wie möglich, um die erwartete Leistung zu kriegen", dann stimme ich zu, und der Rest hier ist unnötig. Wenn damit gemeint ist, dass Angebot und Nachfrage die Bezahlung regeln, dann nicht.


    Mein aktuelles Gegenbeispiel war: In Bayern ist das Angebot an Grundschullehrkräften gerade gering; die Nachfrage sehr hoch (wenn auch die eines mehr oder weniger Monopol-Arbeitgebers). Diese Änderung an Angebot und Nachfrage wirkt sich aber nicht auf die Bezahlung aus. Stattdessen müssen Grundschullehrkräfte eine Wochenstunde mehr arbeiten und auf einem Arbeitszeitkonto parken, bis sie diese Stunde später wieder zurückkriegen. (War bei Gymnasium vor einigen Jahren auch so. 5 Jahre lang Mehrarbeite, die danach auch 5 Jahre lang zurückbezahlt wurde. Schummelmöglichkeit nur bei wissenschaftlich/nicht wissenschaftlichen Fächern; anderes Thema.)


    >Kannst Du Deine Einwände nochmals vorbringen oder den/die Beiträge verlinken? Vielleicht können wir das ja der Reihe nach mal durchgehen.


    Ich denke nicht.


    >Dass Löhne/Gehälter nicht von einer Moral oder Gerechtigkeit etc. bestimmt werden, scheint bisher gebilligt zu werden.
    >Ebenso, dass Qualifikation, "Verantwortung" und ähnliches nur
    >mittelbare, aber keine unmittelbaren Gründe für die Lohnhöhe sind.
    >Dann würde ich schon gerne mal die Gegenfrage stellen: woran solls denn
    >dann liegen, wenn nicht daran und auch nicht am Arbeitsmarkt (Angebot
    >und Nachfrage)?


    Die Lohnhöhe ist in Gesetzen (oder Verordnungen? festgehalten, die letztlich von Volksvertretern festgelegt werden. Die müssen zum Beispiel auf Wählerwillen oder Wiederwahlwillen schauen und Haushalt. Angebot und Nachfrage ist ja sicher, oder zumindest vielleicht, ein Faktor, aber beileibe nicht der einzige. Tradition ist ein weiterer wichtiger. Und vor allem: womit man halt durchkommt. Manche Berufe sind gesellschaftlich weniger respektiert und kriegen weniger bezahlt - traditionell Berufe mit hohem Frauenanteil. Das ändert sich nur langsam.

    Was ich geschrieben habe bzw. das Prinzip von Angebot und Nachfrage, des Arbeitsmarkts, ist eben gerade nicht "philosophisch", sondern real.

    Das schreibst du immer wieder bei diesem Thema. Meine Einwände vom letzten Mal gelten noch immer. Wenn du sagst, dass da moralische Grundsätze nichts gelten und Gerechtigkeit keine Rolle spielt: ja. Aber "das Prinzip von Angebot und Nachfrage" überbeanspruchst du; es ist weit enger gefasst als das eben Genannte. Siehe letzter Thread, weißt du bestimmt noch. Aktuelles Beispiel: Bei den Grundschule sinkt das Angebot, die Nachfrage bleibt unverändert, der Preis steigt dennoch nicht.

    Ich würde jetzt nicht sehr auf Fachbetreuerstellen schielen - mich wundert, dass Studierende schon wissen, dass es das gibt. Einstellungschancen, darauf achten, ja.


    Für Fachbetreuung und die meisten anderen Jobs zählt nur das 1. Staatsexamen, und das sollte, damit man alle Möglichkeiten hat, 2,50 oder besser sein - jeweils die Note im wissenschaftlichen Fach, ohne Didaktik (außer für Seminarlehrer Pädagogik oder so etwas). Aber auch mit 3,50 kann man Fachbetreuung übernehmen, evtl erst kommissarisch bzw. nach mehr Jahren Dienstzeit - an sich kein Problem, solange nicht einer mit 3,00 einem die Stelle wegschnappt.


    Die Schnitte in Mathe sind schlechter als in Sprachen, heißt es; eine 3,00 in Mathe ist also wohl respektabler als in Deutsch.


    Mich würde auch sehr interessieren, ob die Noten im Examen (zählt etwa 60%?) oft von den Noten während des Studiums (40% Gewichtung? wobei Didaktik etc. weniger zählt als fachwissenschaftliche Leistung) abweichen, aber das haben wir nicht herausgekriegt. Zu meiner Zeit zählte nur das Examen; war sehr froh darum, aber das geht den meisten anders.

    Wenn du jetzt zwei Schüler A und B hast, welche beide 2 Klassenarbeiten mit folgenden Noten geschrieben haben:

    • A: sehr gut (100 Punkte); ausreichend (65 Punkte)
    • B: gut (81 Punkte); gut (82 Punkte)

    Dann würde, wenn man das arithmetische Mittel bilden würde,

    • Schüler A: (1 + 4) / 2 = 2,5 die Note befriedigend bekommen
    • Schüler B: (2 + 2) / 2 = 2 die Note gut.

    Betrachtet man jetzt aber die insgesamt erreichten Punkte, dann ist das ungerecht, weil

    • Schüler A insgesamt 165 Punkte erreicht hat,
    • Schüler B aber nur 163 Punkte

    Tatsächlich finde ich dieses konkrete Beispiel überhaupt nicht ungerecht. Ich *möchte* bei dieser Leistung, dass Schüler B die bessere Note bekommt. (Ob Schüler A bei 2,5 die Note "befriedigend" bekommen muss, ist sowieso eine andere Frage.) Das liegt daran, dass die zwei Klassenarbeiten trotz gleicher Gesamtpunktzahl nicht vergleichbar sein müssen - dass das etwas anderes ist, als hätte ich beide Arbeiten auf einmal geschrieben. Aber das ist vielleicht fach- oder schulartspezifisch.

    Ab welcher Jahrgangsstufe denn? Ich habe neulich eine Stunde Sport-Aufsicht in der Halle gemacht, die Jungs haben in Gruppen Ballspiele gespielt. Völlig zivile Lautstärke. (Weil die Sportlehrer und -lehrerinnen ja den den Korrekturfachlehrern gerne mal entgegenhalten: "Aber die Lautstärke!") Das war aber Unterstufe. Ich glaube, die kriegen das mit dem Schreien erst später beigebracht, im Lauf der 7. vielleicht. Weil, "das gehört zu einem Turnier einfach dazu." (Außer Golf, Tennis usw.) Und wenn man das mal gelernt hat, dann setzt man das überall ein.


    Nicht völlig ernst gemeint, aber ein bisschen schon.

    Weshalb wir hier grammatisches Spezialwissen heranziehen sollten, erschließt sich mir nicht. Falls das ein Versuch ist, das Gegenüber durch Scheinwissen zu blenden oder von der Banalität des eigenen Irrtums abzulenken: Bleiben wir doch besser auf der Sachebene und also vernünftig.

    Verzeihung, *du* hast den Fachbegriff "Semantik" ins Spiel gebracht. Ich habe nur mal angedeutet, was Semantik beinhaltet.

    Tse, Schmidt setzt schon größere Schriftart ein, bald kommen die Ausrufezeichen, dann die Großbuchstaben.
    Und Buntflieger, du hast meine ernst gemeinte Frage nicht beantwortet. Das kannst du auch nicht, aber es auch nicht zugeben, scheint es mir. (Wenn du das ernsthaft für eine Antwort hältst, entschuldige ich mich, aber das kann ich mir nicht vorstellen.)

    STeht in Büchern nicht auch drin, dass digitale Kopien nicht erlaubt sind?
    Ne "normale" Kopie ist ja was anderes als ne digitale Kopie ...

    Ich weiß nicht, was drin steht, bezweifle das aber - da steht allenfalls etwas von "unrechtmäßige Kopien" sind nicht erlaubt. Tatsächlich ist es grundsätzlich ja auch nicht erlaubt, aus Schulbücher Kopien zu verteilen, analog oder digital - erst über Verträge zwischen Ländern und Rechteinhabern wird das erlaubt, und die werden regelmäßig neu ausgehandelt. Im Moment ist es erlaubt.

    Danke, diese Aufstellung kannte ich nicht. Die ganze CD ist sicher nicht zulässig, es geht nur um <15% und <5 Minuten. Ansonsten hilft mir die Checkliste nicht viel: Bei privat oder schulisch gekauften Musik-CDs darf ich laut der Liste ein Lied in eine Lernplattform für meine Klasse einstellen. Zu Ton-CDs zu Lehrwerken steht da leider nichts explizit.

    Ich darf ja unter bestimmten Bedingungen von "urheberrechtlich geschützten Schriftwerken, Abbildungen sowie grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik" für den Schulgebrauch digitale Kopien anfertigen und an meine aktuellen Schüler und Schülerinnen verteilen.


    Weiß jemand, ob das auch für die im Fremdsprachenunterricht viele Lehrwerke begleitenden Audio-CDs auch gilt? Ich fürchte mal, dass nicht, habe aber nichts Definitives dazu gefunden.

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