Beiträge von Herr Rau

    Im Gegenzug dürfen uns dann auch einig sein über die sogenannte Siedlungspolitik und die verurteilen. Mache ich gerne mit!

    Dafür kriege ich wieder das mit der einzigen Demokratie dort unten, ja?


    (Von Antisemitismus rede ich übrigens gar nicht, gegen die Keule hat sich wer auch immer schon selber verteidigt. Aber das wäre ohnehin ein eigenes Thema, gerne aufmachen.)

    Dass Israel aktuell selbst so schnell durchimpft, aber die Palästinenser mit wenigen* tausend Impfdosen als Almosen abspeist

    Sind wir uns einig, dass

    - die palästinensiche Autonomiebehörde explizit für Impfungen zuständig ist?

    - dafür auch genügend Geld erhält

    - das Geld aber lieber in Angriffe und Tunnel und Belohnungen für Terroristen investiert?

    - Israel mit Bombardierungen auf Raketenangriffe *reagiert*


    Wenn nicht, dann sehe ich keine Grundlage für eine Diskussionen, weil Sachwissen fehlt.

    Wenn wir uns doch einig sind, dann ist wenigstens Diskussionsgrundlage da, also etwa: das Nichtaufgeben wollen echter oder vermeintlicher Rechte rechtfertigt es, Israel zu bombardieren und viel Geld dafür auszugeben, statt für anderes? Das ist eine Meinung, die ich nicht teile, aber respektieren kann.

    Das liest sich ganz anders, als ich es von mebis kenne.

    Ist schon auch da so ähnlich. Wenn du in der Lernplattform auf das Icon mit den drei horizontalen Balken (fachsprachlich: "Hamburger") klickst, wird links eine Seitenleiste eingeblendet. Da gibt es auch einen Punkt "Blöcke einfügen" oder so ähnlich. Welche Blöcke angeboten werden, hängt aber vom System ab. Blöcke sind Elemente, die dann auf (erst mal: allen) Seiten am Rand oder unten, je nach Layout, erscheinen.

    Beim Kopieren von Inhalten, die üblicherweise von SuS generiert werden, wird das oft (aber nicht immer) nicht mit kopiert. Heißt: Foreninhalte, Mindmaps (falls es das Modul gibt), Glossare. Für die gilt allerdings: "Das Glossar kann als Datei exportiert und so in anderen Kursen wieder verwendet werden." (Mebis-Anleitungsseite.) Wird als XML-Datei exportiert und dann seaparat importiert. Geht über das Zahnrad mit Einstellungen neben der Glossar-Aktivität.

    Sicher? Es ist schon ein paar Jahre her als ich die letzte CD verwendet habe, aber damals lagen die Titel als einzelne Dateien auf der CD. Ich bezweifle, dass strg+c, strg+v als Umgehen einer "wirksamen technischen Maßnahme" zählt.

    Nein, so war das auch damals nicht, du hast das wirklich schon lang nicht mehr gemacht. :)

    Aber die Zeit, wo CDs kopergeschützt waren, ist vorbei - das war mal so eine Phase, die ziemlich dämlich war, weil die CDs dann auf dem Computer oft Schwierigkeiten gemacht haben. Kopiergeschützt sind die CDs, die ich so kenne, nicht mehr. Weil, uh, lohnt sich das denn überhaupt noch? Die jungen Leute, die machen doch eh nichts mehr damit.

    Die Ausübung von Grundrechten ist niemals eine üble Idee.

    Das sehe ich anders. Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der möglichst wenig verboten ist. Das ist nur dann möglich, wenn manche Dinge gesellschaftlich und nicht gesetzlich geregelt sind - heißt: dass man Dinge darf, aber trotzdem möglichst nicht tut. Die Alternative besteht darin, alles zu verbieten, was man nicht tun sollte; das möchte ich nicht.


    Die Ausübung von Grundrechten kann also durchaus eine üble Idee sein.

    Bei einem ganzen Text wohl schon. Wenn man nur Vokabeln einzeln vorliest, wohl eher nicht.

    Ich bin sicher, dass die Verlage gar nichts dagegen haben, wenn man in dieser Situation gegen ihre Rechte verstößt. Sie wollen es - je nach dem - nur nicht unbedingt formal erlauben. Skrupel... habe ich da noch ein paar, aber wenige.


    Vokabellisten an sich, wenn sie lang genug sind, sind sicher urheberrechtlich geschützt. Ob die 25 Vokabeln eines Textes das sind, kann ich nicht beurteilen. Aber ja, das machen bei uns auch manche - aus den 25 Vokabeln einen Audiodatei oder eine Präsentation machen, mit Beispielsätzen und eventuell zusätzlichen Hinweisen.

    Ach! Bei uns hieß es: "Im Rahmen einer Videokonferenz, z. B. über Microsoft Teams, dürfen Sie Ihren Schülern/innen alle Audios und Videos zur Verfügung stellen. Sobald die Onlinepräsentation beendet ist, stehen diese Dateien nicht mehr zur Verfügung. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es leider nicht erlaubt, multimediale Dateien auf Mebis hochzuladen, abzuspeichern und an die Schüler/innen weiterzuleiten. Für eine solche erweiterte Nutzung müsste der Verlag mit allen Rechteinhabern von Hör- und Filmdateien zusätzliche Verträge schließen und neue Honorare aushandeln. Dieses Vorgehen wäre - auch für einen zeitlich begrenzten Zeitraum - aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig."


    Die Einschätzung hängt also vom Sachbearbeiter ab. So oder so: mit Erlaubnis des Verlags darf man das natürlich machen, ohne darf man das nicht. (Anders als bei der Schulbuchkopie, wo die Erlaubnis vertraglich bereits geregelt ist.)

    Unklar bleibt für mich aber die Frage, wie eben mit digitalen Lehrmaterialien wie mp3s verfahren werden kann

    So wie ich das sehe und wie ISB und Verlage das sehen, werden die vom Vertrag nicht erfasst, womit deren Weitergabe nicht erlaubt ist. Klar: Wenn die Verlage die Erlaubnis geben, darf man das. Ob sie die geben können, hängt wieder von deren Verträgen, etwa mit den Sprechern und benutzten Medien, ab - laut Klett dürfen sie das nicht, aber das glaube ich nur halb. Dass sie im Frühling signalisiert haben, eine Auge zuzudrücken, verstehe ich auch.


    Ansonsten fehlt mir eben eine rechtliche Grundlage, auf welcher das erlaubt sein soll. Hat da wer einen Vorschlag? Die gibt es weder beim UrhG noch beim Gesamtvertrag. Aber ich würde mich freuen, wenn das nicht stimmte.

    Kurzfassung: Nein, geht vermutlich nicht. Grundlage: Auskunft eines Verlages (aber was heißt das schon), Auskunft im Mebis-Forum (dort Rückfrage am ISB, heißt etwas mehr, vielleicht), vor allem aber eigene Recherche.


    Denn: Material aus Material, das eigens für die Schule hergestellt ist, darf laut UrhG grundsätzlich gar nicht kopiert und verteilt werden. Dass das doch geht, regelt - wie vorgesehen - der "Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen", den die Ländern unter Federführung Bayerns mit den Rechteinhabern geschlossen haben: "Ziel der Vereinbarung ist es, analoge und digitale Vervielfältigungen und einzelne weitere Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken, Abbildungen sowie grafischen Aufzeichnungen von Werken der Musik an Schulen auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage zu ermöglichen sowie hierfür eine angemessene Vergütung festzulegen." Vertragsgegenstand ist unter anderem "die Einräumung von Nutzungsrechten für Werke, die ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind (vgl. § 60a Abs. 3 Nr. 2 UrhG)."


    Und wahrscheinlich sind damit nur Druckwerke gemeint. Aber ich bin kein Jurist und kenne auch keine richterliche Entscheidung dazu.

    Solche Sätze verstehe ich nicht, denn es gab nie ein Maskenverbot. Man konnte jederzeit freiwillig Maske tragen.

    Dass man das nach 10 Monaten Pandemie noch erklären muss... ist ein Scherz, oder? Dennoch: Wenn ich freiwillig Maske trage (das habe ich früh), hilft mir das gar nichts, sondern nur anderen. (Das gilt für die Masken, von denen lange nur die Rede war, nämlich die Alltagsmasken.) Ich möchte also, dass die anderen Maske tragen, und da hilft mir das nur indirekt, wenn ich freiwillig eine trage. - Ist übrigens eine schöne Variante des Gefangenendilemmas.

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