Beiträge von Herr Rau

    Besser als am G8: Ja, das meiste. Die SuS haben weniger Nachmittagsunterricht, ich finde die Lehrpläne entspannter. Die Hauptfächer haben zwar weniger Stunden in der Mittelstufe (heißt: insgesamt mehr als im G8, aber nicht besonders viel mehr), aber das ist ja erst einmal nur eine neutrale Feststellung und keine unbedingt schlechte Sache an sich.


    Besser als am G9, also zu deiner Zeit, oder als zu meiner Zeit: Nein. Das hat aber verschiedene Gründe. Der Stoff ist leichter geworden, aber die SuS haben dennoch mehr Schwierigkeiten damit. Früher gingen 20%, jetzt 40% eines Jahrgangs aufs Gymnasium (nach Landkreis stark schwankend).


    Und dann war früher alles viel laxer. Zu meiner Schulzeit konnte man in der Kollegstufe noch unbesorgt blau machen: man hat dafür nicht herumgejammert, wenn man als Konsequenz den Stoff nicht verstand und deshalb eine schlechte Note bekam, man bekam aber auch lange keinen Ärger. Heute wird penibel alles kontrolliert, jede kleine Abwesenheit wird erfasst und nachgefragt. Wenn in Unter- oder Mittelstufe unentschuldigt jemand nicht da ist: wird zuhause angerufen. Früher ging man halt davon aus, dass krank, wird schon bald wieder kommen. Prüfungen wurden früher spontan und relativ kurzfristig angesetzt, es war nict unüblich, eine Woche vor der Schulaufgabe den Termin genannt zu bekommen. Heute werden bei uns die Termine sehr früh gemacht und bekannt gegeben, am Halbjahresanfang - das soll zur Entspannung dienen, ich glaube, das ist aber nicht so. Auch Schlamperei bei der Lehrplanerfüllung kommt seltener vor als früher. Noten wurden früher... entspannter gemacht. Heute wird mehr darauf geachtet, dass sie gerichtsfest sind (was natürlich theoretisch wohl immer der Fall war). Letztlich sind Noten, sofern sie nicht über das Vorrücken oder den Abschluss entscheiden, viel egaler, als Schüler:innen und Eltern meinen. Richtig egal waren sie früher auch nie, aber heute werden sie halt noch ernster genommen. (Zukunftsangst?)

    Man könnte das alles Professionalisierung des Berufs nennen. Ich verstehe, wie es dazu gekommen ist, und manche Entwicklungen halte ich für gut, andere nicht. Aber es ist weniger locker. Finde ich, aber meine Stichprobengröße ist klein.


    (Inwiefern hattest du Informatik im G9? Das kann ja nur der kurzlebige Modellversuch Europäisches Gymnasium III gewesen sein, oder halt reiner Wahlunterricht - Informatik als Pflicht- oder Wahlpflichtfach gab es außerhalb des Versuchszweigs nicht, soweit ich weiß.)

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das in irgendeinem Bundesland formal ablehnen kann. Eventuell kann die Schulleitung die Aufnahme eines Schülers oder eine Schülerin ablehnen, aber selbst das wird je nach Schulart schwierig sein. Als Lehrkraft ablehnen, dass irgendjemand in die Klasse kommt? Man kann die Entscheider beraten, mehr nicht. Ich möchte jedenfalls auch gar nicht, dass man das ablehnen kann.

    Okay, verstanden. Das Gesetz schreibt da aber nichts Konkretes vor, auch nichts mit bis 13 oder ab 13, es geht immer nur um "angemessen". Und es gibt einzelne Urteile, die sagen, was angemessen ist: https://www.baer.bayern.de/erz…huetzen/aufsichtspflicht/ Insofern ist es sicher sinnvoll und nötig, aus diesem Grund Beaufsichtigung an der Schule anzubieten.


    Sätzen wie: "Ab einem Alter von 14 Jahren können die Jugendlichen auch laut Gesetzgeber allein gelassen werden" misstraue ich, weil ich nicht glaube, dass in einem Gesetz etwas dazu steht. Habe auch nichts gefunden. Das interpretiert die Judikative so, heißt aber nicht, dass das ab 14 in jedem Fall geht oder unter 14 in jedem Fall nicht. Aber da ist man dann relativ sicher, und darum geht es ja.

    Die Aufsichtspflicht ist nicht klar in Minuten und Stunden geregelt, aber das Gesetz sieht vor, dass Kinder (bis 13) zu beaufsichtigen sind.

    Für Jugendliche (ab 14 Jahren) gibt es keine Begrenzung mehr, man darf sie allein lassen und auch mit Erlaubnis allein verreisen lassen, obwohl generell die Aufsichtspflicht weiterhin gilt.

    Bin Laie, aber welches Gesetz sieht vor, dass Kinder zu beaufsichtigen sind? Du schreibst selbst, dass die Aufsichtspflicht für Minderjährige allgemein gilt. In keinem Fall heißt Aufsichtspflicht ständige Beobachtung, ich kann als Aufsichtspflichtiger auch Kinder allein lassen - kommt halt immer darauf an. - Ist es das Landes-Schulgesetz, dass das für die Schulen vorsieht? Das kann ich mir vorstellen. Die Bayerische Schulordnung macht da keinen Unterschied zwischen Jugendlichen und Kindern,da steht nur, dass an Grundschulen und Förderschulen den Schüler*innen nicht erlaubt werden darf, die Schulanlage zu verlassen.

    Und ich erwarte von einem vermutlich älteren Erwachsenen, Verhältnisse besser in den Kontext zu setzen und herauslesen zu können, dass das Ziel dieses Threads Erfahrungsberichte und Meinungen von erfahreneren Kollegen sind, was hier jeder ausschließlich dir verstanden hat

    Na ja, ich habe das auch nicht verstanden. Geht es um Karriere oder Schulleitung? Managementtätigkeit oder Geld oder Amtsbezeichnung? Das wurde mehrfach nachgefragt und nie kam eine Antwort. Ich weiß immer noch nicht, was das Ziel der Anfrage ist, und behalte mir etwas Skepsis vor.

    OStD heißt fast immer: Schulleitung. Es gibt aber auch A16-Stellen außerhalb der Schulleitung.

    Wenn man sich das Ziel gesetzt hat, Schulleitung zu werden, ist das schon relativ erreichbar, finde ich.

    Das kommt alles aufs Bundesland an.

    Und darauf, was du unter Managementtätigkeiten verstehst. Viele davon setzt man auch als A13 ein - ist das Ziel Management oder das Ziel A16?

    Habt ihr denn alle eure Bezügemitteilung für Januar 2022 schon erhalten? Wir bekommen die über unsere Fächer im Lehrerzimmer verteilt (sprich: ich erhalten meine erst nach den Ferien)

    Bei uns auch über die Fächer, es sei denn, man macht das online. Ich mache das seit 12 Jahren online; die Mitteilung für Januar kam schon Mitte Dezember. Das Konzept heißt "Mitarbeiterservice Bayern", da kriege ich Beihilfebescheide, Bezügemitteilung und Lohnsteuerbescheinigung über eine Webseite (und eine E-Mail, wenn etwas eingetroffen ist).

    Für diejenigen, die darauf verweisen, man müsse nur zuwarten. Wie lange ist jeder Einzelne von Euch bereit, diesen Schwebezustand, den Notstand oder Ausnahmezustand mitzutragen? Noch Monate, Jahre, Jahrzehnte?

    Ich bin selber noch Jahrzehnte stabil, würde das aber nie von anderen verlangen. Ansonsten halte ich deine Prämissen für unwahrscheinlich und Panikmache.

    Ich bin an sich pro Impfen und bin auch selbst geimpft und geboostert. Trotzdem bin ich der Meinung, dass solche Gefühle tatsächlich respektiert werden müssen, auch wenn sie vielleicht nicht auf einer rationalen Grundlage beruhen.

    Ich sehe das vielleicht anders. Allein schon dein Beispiel: "Manche hören auf vernünftige Experten (Mai Thi Nguyen-Kim), andere auf Spinner (Wodarg, Bhakdi)" ist eine Relativierung, die ich nicht mittrage. Es stimmt natürlich, dass das so ist, aber du implizierst eine Gleichberechtigung, die ich weit von mir gewiesen haben möchte.


    Ich weiß nicht, was "respektieren" genau bedeutet, vielleicht liegt mein Befremden daran. Auf irgendeine Weise verdient sicher alles gleichermaßen Respekt, auf andere Weise verdient die seriöse Meinung allerdings mehr Respekt als die Spinnermeinung. Da sind wir uns vielleicht einig. Totschlagen wegen der Meinung, Bürgerrechte aberkennen? Nein, so viel Respekt muss sicher sein. Das wäre das eine Extrem. Mit den Schultern zucken und sagen, alle dürfen glauben, was sie wollen, ist alles egal? Das wäre das andere Extrem, und das verbietet sich einer Lehrkraft ja ohnehin - denn wir bringen ja bei, Richtiges von Falschem zu unterscheiden und bewerten das sogar.


    Die Frage ist eher: Wie geht man mit schrägen Verwandten zu Weihnachten um? Und da spielt sicher viel mehr hinein als die Frage des Respektierens von Meinungen, die mir hier sogar wenig wichtig erscheint. Wie viel Streit will man, wie viel Hoffnung auf Meinungsänderung gibt es, wie viel Schaden kann die Meinung verursachen?

    Sag mir doch bitte, auf welchem Gerät ich die Gutachten erstellen und speichern soll, in denen neben Noten psychiatrische Gutachten etc. verwurstet werden.

    Bei mir: Auf meinem Privatrechner, allerdings in einem besonders geschützten Bereich. Auch mit VeraCrypt, das geht nicht schwer.

    Dennoch: wenn der Dienstherr das Arbeiten zuhause *verlangt*, muss er dir einen solchen USB-Stick mit portablen VeraCrypt darauf geben. Den kannst du dann zuhause und in der Schule verwenden.

    Bayern, Datenschutz: Kein Problem. Mit Einwilligungen darf man allesm ohne nur manches. Und das finde ich okay so. Berufliches hat grundsätzlich im bayerischen öffentlichen Dienst nichts auf Privatrechnern zu suchen, "grundsätzlich" heißt aber immer: außer wenn ausnahmsweise doch, und Lehrkräfte sind so eine Ausnahme. Tablets auch kein Problem, in fremden Clouds speichern natürlich schon.


    Was nicht geht und mich stört ist nicht viel: Fotos von SuS ohne Einwilligung (bis 18 auch der Eltern) für den Sitzplan machen; Ordnungsmaßnahmen dürfen nicht digital gespeichert werden (sondern nur auf Papier im Akt).

    Ich müsste mal in Ruhe suchen. Aber gucke mal hier bei 20 und 21:

    https://www.rlsb.de/themen/sch…enschutz/dsgvo/faq-ds-gvo

    Hier ist es auch noch mal ausführlich: https://lfd.niedersachsen.de/s…sverarbeitung-189637.html

    Sobald sich ein Schüler von zu Hause anmelden kann, liegt bei uns eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Weil man anhand der IP-Adresse ihn auch trotz Pseudonym rückverfolgen könnte.

    Vielen Dank, jetzt sehe ich viel klarer.


    Aber, erster Link, Punkt 10: "Wann ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlaubt?"

    Antwort: Rechtsvorschrift oder Einwilligung.


    Punkt 20: "Liegt Auftragsverarbeitung vor, so ist für die Übermittlung der personenbezogenen Daten von der Schule an den Auftragsverarbeiter keine Rechtsgrundlage erforderlich." Verstehe ich. Aber wenn eine Einwilligung vorliegt, dann brauche ich doch ebenfalls keine Rechtsgrundlage, siehe Punkt 10? Schon mal, weil da in den meisten Fällen eben gar keine Auftragsverarbeitung vorliegt.


    Dass die Hürden für eine Einwilligung hoch sind, weiß ich, und steht in Punkt 21.


    Beim zweiten Link wird betont, dass "für die vom Auftragsverarbeiter vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage erforderlich" ist. Aber Padlet oder Teams sind ja explizit keine Auftragsverarbeiter. Es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern allenfalls auf Grundlage einer Einwilligung.


    Ich will nicht bockig sein, entschuldige. Aber Datenschutz interessiert mich, ich halte auch recht viel von ihm (anders als beim Urheberrecht etwa), und Dienstrecht, und Ländervergleiche. Danke jedenfalls herzlich fürs Heraussuchen!

    Herr Rau, durftet ihr Padlet und Zoom nutzen, wenn alle Eltern zugestimmt hätten?

    Zur gröbsten Phase durften wir praktisch alles nutzen, was da war. Es geht also eher darum, was wir jetzt nutzen dürfen, wenn alle zustimmen. Das ist ein bisschen akademisch, weil es eben schwierig ist, von allen eine mündige Zustimmung zu kriegen - ich versuche es deshalb auch gar nicht und komme ohne aus. Aber viele Schulen nutzen Microsoft Teams. Ich melde regelmäßig SuS an Wettbewerben an, anonymisiert, wo online gearbeitet wird, und darf das. Padlet: vermutlich dürfen wir das, wenn alle zustimmen - ich kenne mich mit Padlet nicht aus.

    Wenn ich beispielsweise kein Datenverarbeitungsauftrag mit der Firma abschließen kann. Dann darf ich es trotz Einwilligung der Eltern nicht nutzen.

    Wo steht das? Gar nicht mal die genaue Stelle, alles was mehr ist als "da kam mal ein Rundschreiben" reicht mir. Ich bin wirklich neugierig, weil ich das aus meinem Bundesland anders kenne. Ich werde aber immer skeptischer, dass es bei euch wirklich so eine Regelung gibt.

    Nein, es ist nicht alles möglich. Server müssen in Europa stehen, der Anbieter muss bereit sein einen Datenverarbeitungsauftrag mit der Schule zu unterschreiben, ... es gibt eine ganze Reihe von Hürden.

    Schau, und deshalb ich gefragt. Und du hast gesagt: "Fazit war: Besser eine Einverständniserklärung einholen und auf der sicheren Seite sein." Vermutlich haben wir uns missverstanden, aber dann möchte ich meine urpsrüngliche Frage noch einmal deutlicher stellen: Wie kommst du auf die Regelung, dass du auch mit Einverständnis das nicht verwenden darfst? Ich wiederhole: Weil das bei uns anders ist. Ich wiederhole: Die Einwilligung sachgemäß zu kriegen, kann ein Problem sein. Mir geht es nur um den Glauben, man dürfe auch mit Einwilligung nicht.

    Verzeihung, ist es in Niedersachsen denn wirklich so, dass man ohne mündige Einwilligung der Eltern (bzw. bei älteren Kindern zusätzlich von denen) das nicht wie beschrieben anonymisiert nutzen darf? In Bayern gehe ich nicht davon aus, dass das so ist.

    Dass es in manchen Fällen schwierig sein kann, eine wirklich mündige Einwilligung einzuholen: anderes Thema.

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