ZitatAlles anzeigenBist du Klassenlehrer in dieser Klasse?
NUR DANN bist du verpflichtet, an einer Klassenpflegschaftssitzung teilzunehmen. Eine Klassenpflegschaftssitzung ohne Klassenlehrer kann nicht stattfinden. Die Elternvertreter können KEINE separate Sitzung nur mit DIR beantragen.
Als Fachlehrer bist du nur verpflichtet, wenn es auf Grund der Tagungsordnung erforderlich ist. (§8.4) Lies mal die Elternbeiratsverordnung, Zweiter Teil: "Pflegschaften". Das heisst, der Punkt "Arbeitsheft" muss auf die Tagesordnung und vom Klassenlehrer mit abgesegnet werden. Der Klassenlehrer kann steuernd eingreifen.:
Zitat: "Er (der Vorsitzende der Klassenpflegschaft=Elternvertreter) bestimmt IM BENEHMEN MIT DEM KLASSENLEHRER Zeitpunkt, Tagungsort und TAGESORDNUNG der Sitzung..." (§8)
Zudem muss wohl §4 der Elternbeiratsverordnung beachtet werden, der festlegt, dass Elternvertreter gegenüber Lehrern "nicht berechtigt (sind), diesen Weisungen zu erteilen oder Untersuchungen gegen sie wegen ihres dienstlichen Verhaltens zu führen..."
Falls deine Elternvertreter nochmal so eine Aktion starten wollen, kannst du ja den Rektor bitten, an der Sitzung teilzunehmen, damit dieser den Eltern die Methodenfreiheit des Lehrers in seinem Unterricht bestätigt.
Er hat IMMER ein Teilnahmerecht.
Naja, egal, ob man da dabei sein MUSS oder nicht, im Sinne einer guten Zusammenarbeit wird man sich wohl da hinbequemen.
@ Laempel: Sorry, ich verhunze wohl deinen Thread .