Beiträge von silja

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    volare schrieb am 13.01.2007 11:51:


    Nein, das weiß ich leider nicht. Mein Arzt hat 5 Röhrchen Blut abgenommen, wie jedesmal bei der Blutuntersuchung. Ich weiß nicht mal, ob das ein großes oder kleines Blutbild war. Wahrscheinlich musst du wirklich noch mal beim Gesundheitsamt anrufen. EDIT: Oder dein Arzt macht das am Montagmorgen.


    Viele Grüße
    volare


    Das müsste ein großes Blutbild gewesen sein und da sind die Leberwerte mit drin. Beim kleinen Blutbild wird nur ein Röhrchen abgenommen.


    LG silja

    Zitat

    Paulchen schrieb am 12.01.2007 22:30:


    Ich stehe nun vor folgendem Dilemma: Ich habe 9 Stellen gefunden, die wortwörtlich oder mit minimalen Veränderungen den Text von Internetseiten wiedergeben. Hat die Schülerin das auswendig gelernt oder hat sie in der Klausur die (doch recht komplexen Sätze) von einer Vorlage abgeschrieben? Hätte sie abgeschrieben, wäre der Fall klar: 00 Punkte. Hat sie auswendig Gelerntes hingeschrieben, würde das wohl eher an die Note der Ausdrucksfähigkeit nach unten ziehen.


    Was nun?? ?(


    Es gibt also berechtigte Zweifel und wir wissen eben nicht, ob sie abgeschrieben oder auswendig gelernt hat.

    Zitat

    Paulchen schrieb am 12.01.2007 23:11:


    silja: Wenn ich etwas 1:1 wo anders finde, drängt sich mir doch der Verdacht auf, dass die Schülerin die Seite auch kennt und Idee und Formulierung von da übernommen hat.
    Natürlich ist überhaupt nichts dagegen zu sagen, wenn Schüler Sekundärliteratur lesen, um sich auf eine Klausur vorzubereiten. Dann sollen sie die Ideen aber bitte in eigenen Worten in der Klausur schreiben (in der 13. Klasse schon allemal.)


    Du hast völlig recht, aber wenn sie die Sekundärliteratur soweit auswendig gelernt, um sie in einer Klausur sachgerecht wieder geben zu können, kannst du rechtlich nichts dagegen machen. Ist leider so, da hilft es nur, im Vorfeld Klausuren zu konzipieren, die nicht durch das I-net zu lösen sind.

    Sicher, aber du hast das Problem, ihr das nachweisen zu müssen, und das kannst du nicht. Nur weil es diesen Wortlaut im Internet gibt, heißt ja nicht, dass es nicht ihr Gedankengang sein kann.

    Mmh, ich bin mir nicht sicher, ob deine Argumentation rechtlich unangreifbar wäre.


    Wie willst du das nachweisen? Auch wenn die Textstellen irgendwo in den Weiten des Internets zu finden sind, kannst du nicht beweisen, dass sie diese Gedanken nicht selber gehabt hat.

    Wirklich helfen kann ich dir nicht, aber mein erster Eindruck ist: Auswendig gelernt


    Wieso kannst du aber dann die Note für die Ausdrucksfähigkeit nach unten ziehen?

    Bei mir wurde nur ein kleines Blutbild gemacht, wäre die Blutsenkung nicht o.k. gewesen, hätten sie mich zurück an den Hausarzt überwiesen, der dann ein großes Blutbild hätte machen müssen.


    Was meinst du mit Werten? Willst du wissen, wie der Wert für die Blutsenkung sein darf/muss?


    Ansonsten wurde bei mir folgendes gemacht: EKG, Lungenvolumen, Blut, Urin, Sehtest, Hörtest, abtasten der inneren Organe, Wirbelsäule ...

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    Dalyna schrieb am 09.01.2007 22:25:
    Der Link ist ganz gut. Ergänzend möchte ich nur sagen, dass da steht, dass auch Hamster Winterschlaf halten. Die wachen aber zwischendurch immer wieder auf zum Fressen, weshalb sie ja auch Nahrungsvorräte anlegen. Die Definiton des Winterschlafes ist nämlich nicht das durchschlafen, sondern das Absenken der Körpertemperatur.


    Liebe Grüße,


    Dalyna


    Danke für den Einwand, aber genau diese Definition wurde doch angewand.
    Hamster sind doch Winterschläfer.

    Zitat

    philosophus schrieb am 09.01.2007 15:00:



    Vielleicht sollte sich jeder, der eine Anfrage hat, woher überlegen, was er selbst mit an den Tisch bringt. Hat er/sie das Problem selbst durchdacht, bevor eine Frage formuliert wird? Gibt es Anknüpfungspunkte für die anderen Forenmitglieder oder setzt man sich einfach nur mit dem Besteck an den Tisch und wartet?


    Das sehe ich auch so.
    Damit ist doch nicht gemeint, dass neue User gleich mit vielen tollen Tipps und Ideen aufwarten müssen. Ich vermisse in einigen Anfragen aber dennoch Hinweise auf eigene Gedanken, die sich jemand macht, bevor er eine Anfrage stellt.
    Für mich haben einige Anfragen einen Hauch von Konsumverhalten, das wir bei den Schülern oft beklagen.

    Ich wünsche auch allen einen guten Rutsch ein glückliches neues Jahr.


    Zitat

    nofretete schrieb am 31.12.2006 14:42:


    P.S. Nehmt euch nicht zuviel vor, man hält es sowieso nicht ein


    :D Ich habe mir gerade meinen neuen Fitnessplan gemacht, der ab nächster Woche gilt. Diesmal ziehe ich es durch. Bestimmt.


    LG silja

    Das hat wenig mit Hoffnung zu tun. Das Gesetz gilt erst ab 2007, diese Info sollte doch ausreichen. Natürlich gibst du deine Einkommensteuererklärung erst später ab, aber dennoch gilt sie für das Jahr 2006 mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetzen.

    Wir besitzen seit ca. 11 Jahren eine AEG-Spülmaschine und sind sehr zufrieden. Bis jetzt war noch nichts. Langsam aber sicher lässt allerdings die Spülleistung nach und wir werden uns eine neue zulegen müssen. Nach diesem Zeitraum finde ich das aber in Ordnung.


    LG silja

    Schade, dass es so ausgegangen ist Forsch. Tut mir wirklich leid für dich.


    Hast du schon eine Idee, wie es weiter gehen kann?


    LG silja

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