Beiträge von Meike.

    Könnte so eine Anweisung lauten: "bereiten Sie Unterricht vor" oder "Sie können z.B. Zeugnisse schreiben..."?

    Unterricht vorbereiten: nein, siehe dazu u.v.a. die eindeutige Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes.

    Zitat

    „Für Lehrer ist zu beachten, dass die zeitliche Festlegung der Unterrichtsverpflichtung, nicht aber der übrigen Dienstpflichten der Besonderheit Rechnung trägt, dass Lehrer nur während ihrer Unterrichtsstunden und weiteren anlassbezogenen Dienstpflichten (wie Teilnahme an Klassenkonferenzen, Gespräche mit Eltern, Pausenaufsicht u.a.) zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet sind. Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012, 2 C 23.10).


    Zeugnisse schreiben wäre eher eine Diskussionsfrage: kann/muss ein ganzes Kollegium Zeugnisse schreiben, wie lange dauert das, gibt es dazu für jeden einen Verwaltungs-Arbeitsplatz, wenn nein, dann nein, usw.


    Urteile des BVWG gelten in allen BL. Da gibt's dann auch kein "aber in meiner Schule/in meinem Bezirk...". Zumindest nicht in der Theorie. In der Praxis hingegen....

    Aber es gibt kein Stundenkonto... wenn ihr diese Stunden wieder haben wollt, ist das Verhandlungssache. Eine Rechtsgrundlage haben nur die 2 Std aus der D.O. und nur für ein Jahr. Danach muss man sehen. Weshalb ich ja immer empfehle, sie nicht anzusammeln, außer man hat eine sehr verlässliche Zusagen machende SL in dieser Hinsicht.

    Trantor hat Recht mit den dauerhaften 2 Unter-/Überstunden - die stehen in der Dienstirdnung für Lehrer und zwar dergestalt

    Zitat

    (4) Um eine sinnvolle Unterrichtsverteilung sicherzustellen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Festsetzung der wöchentlichen Unterrichtsstunden einer Lehrkraft nach deren Anhörung bis zu zwei Stunden von der Pflichtstundenzahl nach der Pflichtstundenverordnung abweichen. Diese Abweichung ist möglichst im zweiten Schulhalbjahr, spätestens im nächsten Schuljahr auszugleichen. Dieser Anspruch bleibt auch bei Wechsel der Schule erhalten. § 61 HBG bleibt unberührt.

    - heißt, hier werden einem ein ganzes Halbjahr/Jahr lang regelmäßige Stunden mehr zugewiesen. Die dann nächstes Halbjhr abgezogen werden müssen.


    Das ist aber, denke ich, nicht das, was mit Minusstunden hier und in den ähnlichen Nachbarthreads ("Hitzefrei" und der andere mit der angeordneter Präsenz wegen Abistreich war das, glaube ich) gemeint ist, sondern eine Bilanzierung ausgefallener Stunden wegen Hitze, Kälte, Umzug, etc. als Minusstunden, die man dann später nacharbeiten muss.
    Wird in Hessen auch an genügend Schulen so praktiziert. Mal berechtigt (die sog. "Statt-Stunden" - also du unterrichtest halt statt der ausgefallenen 8a, die auf Klassenfahrt ist, die 10b, weil da grad Lehrer fehlen), und mal unberechtigt, wenn dauerhaft Listen mit Stunden, die Lehrern irgendwann mal ausgefallen sind, geführt werden, die dann "irgendwann später" eingelöst werden. Oder wenn (also nicht regelmäßig und nur notfallmäßig begründet) schon zu Beginn des Schuljahres die 3 Mehrarbeitsstunden, die ein beamteter Lehrer in zwingenden dienstlichen Verhältnissen (!!) (also nur notfallmäßig und begründet) nach HBG 61 (hier entsprechen 5 Zeitstunden 3 Unterri8chtsstunden) unentgeltlich machen muss, im Vorhinein in den Stundenplan eingebaut oder geblockt werden. Oder andere kreative Ideen.



    Zu @Alterras Frage:

    Zitat

    macht es einen Unterschied, ob man eine SBS ist oder nicht? Kann alsoz.B. eine Gesamtkonferenz beschließen, dass Kollegen über Jahre hinweg mehr als die derzeitigen 24,5 Stunden unterrichtet? Und wo steht das mit den 2 Stunden? Ich habe gerade nichts dazu gefunden, bzw. nur das HBG §61

    Nein, auch an einer selbstständigen Schule kann die Gesamtkonferenz laut 133 hessischen Schulgesetz und Konferenzordnung nur regeln, was nicht anderweitig gesetzlich geregelt ist. Und unsere Arbeitszeit ist in der Pflichtstundenverordnung, Dienstordnung (+/-2) und hessichen Arbeitszeitverordnung sowie der Mehrarbeitsvergütungsverordnung geregelt, darüber hinaus gibt es keinen Spielraum. Weder für Schulleitungen noch für Gesmtkonferenzen. Diese Gesetzte und Verordnungen gelten slebstverständlich auch in einer selbstständigen Schule.



    Noch eine kleine Korrektur zu vorrigen ausführungen:
    Die +/-2 Stunden aus der Dienstordnung in Hessen sind keine (!) Mehrarbeit, da sie im nächsten Schuljahr spätestens ausgeglichen werden MÜSSEN. Sie sind also eher angeordnete Schwankungen in der Arbeitszeit. Darauf zu achten ist Pflicht jedes SL, jedes PR und vor allen auch der Kollegen selber! Es gibt nämlich keine Regelungen für Ausgleich NACH dem einen Schuljahr. Das liest man in machen Schulen so, dass sie dann "verfallen" sind. Ob dem auch so ist, hat meiner kenntnis nach bisher kein Verw.Ger. festgestellt.


    Die 3 (!) Stunden echte Mehrarbeit, die sich aus dem §61 HBG ableiten (Umrechnungfaktor ist c.a. 1,6) sind die, die über die Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu zahlen sind, sobald die (in zwingenden dienstlichen Verhältnissen!) zulässigen 3 Stunden im Monat überschritten werden, dann werden alle 4,5, 6... Stunden bezahlt, nicht nur die, die über 3 Stunden liegen. Dazu gibt es in jedem Kreis ein Antragsformular, das irgendwie keiner kennt, das man aber unbedingt nutzen sollte! Achtung: laut HBG muss diese Mehrarbeit schriftlich angewiesen sein. Schulen müssen darauf achten, dass keine Mehrarbeit "auf Zuruf" passiert, so dass man das Geld nachher nicht bekommt. Personalratsaufgabe!

    Ich hatte ja schon angemerkt, dass einen SL zwar zu Tätigkeiten verpflichten kann, aber nicht zu reiner Präsenz. Tätigkeiten, zu denen man verpflichtet werden kann, müssen benannt/benennbar sein.
    „Seien Sie anwesend“ ist keine Tätigkeit aus der Dienstordnung.
    Lehrer nur dazubehalten oder hinzubeordern, weil was ausfällt, auch wenn es nichts (tätigkeitsspezifisches) zu tun gibt, ist nicht zulässig.


    Zitat

    „Für Lehrer ist zu beachten, dass die zeitliche Festlegung der Unterrichtsverpflichtung, nicht aber der übrigen Dienstpflichten der Besonderheit Rechnung trägt, dass Lehrer nur während ihrer Unterrichtsstunden und weiteren anlassbezogenen Dienstpflichten (wie Teilnahme an Klassenkonferenzen, Gespräche mit Eltern, Pausenaufsicht u.a.) zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet sind. Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen.“ (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012, 2 C 23.10).

    Du kannst heutzutage Kinder von sowas nicht fernhalten. Sie begegnen sich und sie kommunizieren. Ohne aufgeklärten Kontext via Schule / LehrerIn / Experten ist so ein „ferngehaltenes Kind“ dann deutlich anfälliger für durch peer-Kommunikation ungefilterte Schockmomente oder ätzende Erfahrungen. Wie alle Unaufgeklärten, sobald sie der Realität begegnen. Es ist kein Schutz, sondern ein Schaden, Menschen Informationen vorzuenthalten. Sie bekommen sie dann brutaler ab: nämlich durch Konfrontation mit der Realität ohne Wegweiser und Einordnungskompetenzen. Warum man sich das für sein Kind wünschen könnte, ist mir unbegreiflich.

    Dann ist es die Aufgabe der Schulleitung, den Abistreich zu verbieten. Es besteht kein Rechtsanspruch - und angesichts des von Dir beschriebenen Niveaus auch kein moralischer Anspruch darauf seitens der Schülerschaft.

    Ist bei uns und umliegenden Schulen öfter schon passiert.
    In meinem nicht unproblematischen Bezirk haben sich die Abiturienten der Großstadt per (in diesem Falle amti-)social media verabredet und sind während der Mottowoche (nach den schriftlichen) marodierend durch (nicht nur ihre) eigenen Schulen gezogen, inclusive Vandalismus. Es gab heruntergerissene Waschbecken, verstopfte Klos und besprühte Wände. Auch genügend Beschwerden der Elternvertreter der Kleinen, die von besoffenen Bratzen angepackt oder getriezt wurden. Nicht wenige Lehrer haben auf dieses Zeichen des gegenseitigen Respekts hin die Karten für den Abiball zurück gegeben - an zwei Schulen hatten viele Schü bis zur mündlichen Prüfung Hausverbot. Abistreich wurde verboten (allerdings trotzdem duchgeführt, war nicht besser) und miese Stimmung beim Ball.


    Aber ich hoffe mal, dass das nur eine ein-Jahres-Welle war. In meiner Schule war es die letzten Jahre ganz nett - sie hatten zB äußerst kunstvolle Hindernisparcours mit Fäden und Ballons aufgebaut, durch die sich der geneigte (und da waren wir geneigt) Lehrer (und die Schüler der Q2 und E2) winden mussten um an das Lehrerzimmer zu kommen oder zum Untericht und davor 1000 Ballons aufgeblasen, in der Halle ausgelegt und in einem war der Schlüssel zum Aufgang in die Schule. :) Sowas passt. Da macht jeder gerne mit.

    Sex vor der Ehe ist kein „falsches Verhalten“. Kein Sex vor der Ehe ist lediglich ein bei einer winzigen Minderheit von Personen in Deutschland präferiertes Verhalten.
    Und: es ist immer gut, wenn Kinder auch eine Alternative zu elterlichen Vorstellungen bekommen um irgendwann eine hoffentlich informierte, eigene Wahl zu treffen! Je länger ich hier mitlese, desto besser finde ich es.


    Und wenn sie sich noch nicht dafür interessieren, tun sie halt das, was ich und alle noch uninteressierten 6.klässler in meiner Klasse auch getan haben: giggeln, “Ihhhhh!“ denken oder quietschen und das Ganze innerhalb kürzester Zeit vergessen, bis ich es, viel später mal, wieder gebraucht habe. Tun wir doch bitte nicht so, als würde eine sachliche Info im Unterricht einen schweren Schock auslösen (außer die Kinder sind fundamentalistisch infiltriert und reagieren auf alles in der "Außenwelt" mit Schock und Horror). Der Normalfall in allen 5.7. und manchmal auch 9. Klassen ist Erheiterung und / oder Neugier. Beides völlig okay.

    Ich bin gerne Lehrerin, weil ich das Glück habe, an einer tollen Schule mit vielen großartigen Kollegen und sympathischen Schülern zu sein. Ich habe meine Nischen, gebe viel, bekomme aber auch viel zurück. Das ist für mich die ideale Mischung.


    Fachlich wurde es etwas langweilig für mich, den Wissens- und Herausforderungsdrang tobe ich jetzt an anderer Stelle beruflich aus, und diese Mischung ist für mich perfekt, auch wenn zwei halbe Jobs in der Summe immer irgendwie 1,3 oder gar 1,5 Jobs ergeben.

    Daraus machen wir eine Forenhymne.

    Grantligkeit, Zorn und Genervtheit
    Für das Lehrerforenland
    Danach lasst uns alle streben,
    zerstritten und mit Faust und Hand,
    Grantligkeit, Zorn und Genervtheit
    sind des Forums Unterpfand,
    Brüll im Glanze dieser Wut,
    Brülle, Lehrerforenland!


    Melodie existiert ja schon schon! ;)


    Aber mal im Ernst und ohne Jux: dieses Unterforum dient dazu, dass die threads, die kein fachlicher Austausch über (eigene) Fragen des Lehreralltags beinhalten, also "nur" dem Aufregen über Dinge, die man gelesen/gehört hat, von denen zu trennen, die so im Bereich von suche Rat&Hilfe&Information sind. Wir erhoffen uns dadurch weniger thread-Kaperei und schärfere Trennung der Anliegen, die da heißen "bin sauer, will Dampf ablassen" und "brauche Unterstützung/Einschätzung/Klarheit für mein eigenens Tun". Dies geschieht auf vielfachen Wunsch, solche Rat&Informationsanliegen in Ruhe durchführen zu können und die Hoffnung ist auch (und wird vond en Mods künftig auch aktiv unterstützt), dass die "ich bin schon vond em Thema genervt"-Beiträge zu anderer Leute Anliegen/Fragen hierhin ausgelagert und vond eren Anliegen getrenntwerden können.

    Natürlich gibt es dazu eine Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage für meine Präsenz an der Schule sind Pflichtstundenverordnung, die den Umfang meiner wöchentlichen zu haltenden Unterrichtsstunden definiert und die Dienstordnung, die die Art und Umfang der Tätigkeiten definiert, zu denen ich auch in Form von Präsenz verpflichtet werden kann. Däumchen drehen im Lehrerzimmer steht in keiner mir bekannten Dienstordnung. Abiturstreiche auch nicht. Präsenzpflichten außerhalb der dienstlich definierten Tätigkeiten gibt es nicht.

    Die allermeisten Menschen hierzulande haben vor der Ehe Sex oder wollen das gern. Diesen das Gefühl zu vermitteln, sie und ihre Bedürfnisse hätten kleinen Platz oder seien "verkehrt" gehört auf keinen Fall in irgendeinen Aufklärungsunterricht. Was da rein gehört, ist, dass man sich nicht drängeln lassen soll, dass Sex vor und in der Ehe in Ordnung ist und was Schönes sein kann, wenn es beidseitig aus sexuellen Gründen ("habe Lust!" und nicht "fühle mich verpflichtet/kann nicht nein sagen") gewollt, in gegenseitiger Rücksichtnahme und geschützt stattfindet, dass jede/r jederzeit "stop" sagen kann und dass jede/r es vor allem zum Vergnügen des anderen und sich selbst) tut.

    bitte was???
    Die meisten Schüler erleben mehrfach im Laufe ihrer Schullaufbahn die eine oder andere Drogenpräventionsstunde. Zusätzlich wird -zumindest bei uns- das Thema im Chemie- und Biounterricht aufgegriffen.

    Steht in fast allen Lehrplänen mindestens fünffach.
    Und in den Rahmenrichtlinien für Suchtprävention der KMK und aller BL.
    Wird auch gemacht, intern, extern, in Mischformen. Oft auch so früh, dass einige Eltern schon wieder protestierend auf dem Plan stehen.
    In den meisten Fällen von erfahrenen und kompetenten Kollegen im Rahmen des Fachunterrichts - in Bio die Wirkung, in GL oder Ethik das "Warum", in PoWi die ökonomischen und politischen Faktoren, die Vertrieb und Konsum begünstigen oder erschweren, im Rahmen der Schulprogramme die generelle Prävention, intern oder mit externen Anbietern.


    Das Gerücht, dass man da nie drüber spreche, ist schlicht nur ein solches.


    Kollegen, die darüber hinaus ein persönliches Sendungsbewusstsein verspüren, können durchaus hehre Motivationen haben, sollten sich m.M.n. aber auch einmal ganz ehrlich fragen, ob es nicht nur oder auch ein persönliches Geltungsbedürfnis ist? Und ob sie die nötigen Kompetenzen haben. Es könnte Sinn machen, sich mit den erfahrenen Experten darüber ins Benehmen zu setzen und das mal durchzureflektieren.

    Für mich liest sich das halt wie splatterporn. Oder Fantasien von Gestörten. Wie auch die ganzen derben Gewaltszenen und Mordorgien in der Bibel. Das kann man nicht ernsthaft als christenfeindlich abtun, solches Zeug würde - wenn es nicht aus der Bibel käme - jedem Kind/Jugendlichen ein Problem verursachen, wenn man es auf seinem Handy fände.
    Christen sind Menschen. Die mag ich oder find sie ätzend, je nach Charakter, wie auch Muslime, Juden, Atheisten ...


    Aber über so krankes Zeug wie das, was man in deren Büchern zu lesen kriegt, rede ich Klartext. Das Ablenkungsmanöver „christenfeindlich“ vorzuschieben, statt sich mal ehrlich zu machen und nach der Jugendgefährdung, die von solchen Texten ausgeht, zu fragen, statt sich über Verhütungsmittelübungen zu echauffieren, finde ich auch etwas bizarr.

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