Beiträge von Meike.

    Ich finde ja grundsätzlich alle threads über Leute, die sich an denselben nicht mehr beteiligen können, unglücklich.
    Es ist auch für Moderatoren sehr heikel, auf die Warum-Fragen einzugehen, weil man nie wissen kann, wie Recht es dem oder der Entschwundenen wäre, dass der Grund des Weggangs diskutiert wird, egal ob sie im Guten oder im Bösen gegangen sind.

    Bei mir sind sie knapp und präzise. „Erwartungshorizont des HKM ist übertroffen/voll erfüllt/erfüllt/annähernd erfüllt/nicht erfüllt, da (+zwei, drei Sätze pro Aufgabe).
    Sprachliche Bewertung ans landeseinheitliche Raster angelehnt, Punkte mit ins Gutachten integrierter Excel-Tabelle ausgerechnet.
    Dauert trotzdem alles ewig. Hängt auch mit der Qualität der EWHZ zusammen.

    Ich hab letztens mal diesen österreichischen Psychiater Bonelli gegoogelt, weil der in einem anderen Vortrag ein paar ziemlich bizarre Thesen vertrat. Und stieß dabei auf das von ihm wohl mitbegründete Institut für Religiosität in der Psychiatrie (!) - und ratet, wer da so als Referent mitmischt...https://rpp-institut.org/unsere-referenten/michael-winterhoff/


    Mich wundert ja aber nix mehr.


    Den Vortrag kenne ich, eine Mischung aus Binsenweisheiten und plakativen Beispielen.

    In Hessen wurde sie nach einigen wenigen Jahren massiver Geldverschleuderei und schlechter Presse schleunigst wieder abgeschafft. Die Aktenberge mit den Creditpoints, die lehrer sich via Fortbildungen erarbeiten konnte, schimmeln in Archiven vor sich hin, ein paar ihrer Aufgaben entledigten A15er kursieren noch im Orbit oder besetzen eigens für sie geschaffene Stellen...
    Bloody waste of time and energy.

    1. Familienzusammenführung
    2. soziale Härten (Pflege, Krankheit)


    Dann lange nix


    3. andere Härten (lange Fahrtwege, Belastungen an Schule, ...)
    4. pädagogische Veränderungswünsche.


    Nur 1 lässt sich für PRen / Gleichstellungsbeauftragte halbwegs gut durchsetzen, alles andere hängt überwiegend an der Stellenbelegungssituation.

    Es steht auch nicht alles immer irgendwo. Ganz viel wird dadurch geregelt, dass es vor zig Jahren mal ne mail an die Amtsleiter aus dem HKM gab, die dann auf Schulleiterdiensversammlungen verkündet, bestenfalls weitergeleitet wurde. Das findet dann nach ein paar Jahren niemand mehr, aber wenn man die Juristen fragt, finden die bei allem, was mit Dokumentation zu tun hat, das mit Sicherheit gut und notwendig. Manchmal ja auch zu Recht.


    In diesem Fall steht die Existenz der Klassenbücher und Kurshefte aber mindestens hier:
    § 4 SchDSV – Klassenbücher und Kurshefte https://www.taunusschule-badcamberg.de/download/SchDSV.pdf

    Zitat

    1In Klassenbüchern oder Kursheften dürfen die in Abschnitt A 5 der Anlage 1 genannten Daten erfasst werden.

    In Hessen gilt für Tv_Hkräfte dieselbe Dienstordnung wie für Beamte, alle Aufgaben, die darin festgelegt sind, muss man erstmal machen.
    Für Schwerbehinderte gelten die Pflichtstundenermäßigungen nach der PflStVO und es können im Rahmen des schuljahresvorbereitenden Gesprächs weitere Nachteilsausgleiche vereinbart werden. Einfach pauschal keine Vertretungsstunden machen wollen, geht nicht, das muss schon in der Schwerbehinderung bedingte Gründe haben. Das kann man mit seinem örtlichen Schwerbehindertenbeauftagten besprechen, der auf Wunsch des Schwerbehinderten zu besagten Gesprächen hinzuzuziehen ist, so dass man nicht genötigt ist, der SL die Diagnose mitzuteilen.
    Sich nicht notwendige Nachteilsausgleiche zu erschleichen, machen die ÖSBV üblicherweise nicht mit.

    Ich glaube, das habe ich hinreichend erklärt. Dir gefällt unser System nicht, fein. Ist auch vollkommen egal, denn Du musst es nicht umsetzen genauso wenig wie ich euer System umsetzen muss. Betrachten wir das als rein bürokratischen Akt um den es sich überhaupt nicht zu streiten lohnt.

    Nein, mir gefällt dein System nicht nur nicht (wie jedes), ich verstehe vor allem nicht, wieso es gut/besser als andere, die auf Rechnen basieren, sein soll, da die Rechnerei nur eine Zusammenrechnerei vorher von dir oder Kollegium X subjektiv festgelegter Maßstäbe ist. Es wird dadurch nicht besser=objektiver, dass man subjektiv festgelegte Bausteine komplex zusammenrechnet.

    Zitat

    Häh? Du hättest was Besseres vor, als einfach eine Prüfung zu korrigieren, eine Punktzahl und eine Note draufzuschreiben? Sorry, aber dafür werde ich unter anderem bezahlt. Was daran jetzt "kompliziert" sein soll ist mir wahrhaft ein Rätsel.

    Ich nehme an, dass du mich schon vorher verstanden hattest, und verstehe auch deine durchklingende Verärgerung nicht, aber gerne nochmal: Natürlich korrigiere ich Prüfungen und gebe mir Mühe dabei - vor allem beim Aufschreiben der Ratschläge zur Verbesserung für den Schüler/die Schülerin. Das hier:

    Zitat

    Ich teile die erreichte Punktzahl in einer schriftlichen Prüfung durch die Punktzahl, die für die Note 6 (= Bestnote) nötig ist, multipliziere mit 5 und zähle 1 dazu. Das gerundet auf 0.1 gibt die Note. Da wir eben auf Zehntel runden ergibt sich ein deutlich detailliertes Notenbild als bei einer reinen Ordninalskala und so verrechnen wir eben alle Einzelnoten zu einem arithmetischen Mittel und runden auf eine halbe Note fürs Zeugnis.

    finde ich genauso unnötig kompliziert, dafür, dass die aufs Zehntel gerundete Note ja auch nur auf subjektiv und individuell oder kollegial beschlossenen Maßstäben beruht, individuell öfter als kollegial:

    Zitat

    Mitarbeitsnoten gebe ich gar nicht, das ist mir zu heikel

    - der Kollege X tut's aber. Damit ist die Vergleichbarkeit schon hin.Nebst anderen Faktoren, die jede größere Rechnerei überflüssig machen. zB:

    Zitat

    Wenn ich einen Vortrag bewerte habe ich einen Notenbogen auf dem ich für verschiedene Kriterien eben Einzelnoten ankreuze und dann miteinander verrechne. Tatsächlich sitze ich aber da, höre den Vortrag und denke mir ... das ist eine 5.5. Dann kreuze ich die Teilnoten halt so an, dass es eine 5.5 gibt.

    Dann kan man das Ankreuzen auch lassen. Das meinte ich. Man kann Subjektives malnehmen, addieren, subtrahieren, die Wurzel daraus ziehen, auf Ordinalskalen anordnen, dividieren oder in Hühnerbrühe kochen: es ändert nix. Nix.


    Daher befremden mich diese "was ist das bessere System"-Fragen immer. Es nimmt sich nix.


    Was natürlich schon stimmt, ist, dass Schüler*innen und Eltern oft einen höheren Glauben an die Objektivität entwickeln, wenn der Rechenweg komplex ist. Am besten so komplex, dass sie ihn nicht mehr verstehen. Genauso wie sie bisher noch allen Noten, die ihnen auf einem tablet in digitaler Form - am besten in einem Kuchendiagramm, dekoriert von Anmerkungen und Symbolen - präsentiert werden, mehr glauben, als wenn lehrer*in einfach ausm Kopp raus sagt: ich habe ihm ne 3 gegeben. :D

    Mit der Verrechnung von Zehntelnoten komme ich natürlich viel dichter dran und ja, bei mindestens 5 Einzelnoten pro Schuljahr bildet das Mittel die Leistung des Schülers dann auch halbwegs vernünftig ab.

    Das, fürchte ich, ist die Illusion, die hinter der Rechnerei steckt - und nein, sie bildet nicht "die Leistung des Schülers" halbwegs vernünftig ab: sie bildet das (vielleicht) halbwegs vernünftig ab, was du festgelegt hast, das es im Kontext deiner Erwartungen "die Leistung" sein soll.
    Und im nächsten Absatz schreibst du noch dazu, dass es Faktoren - zB Sprachkompetenz - gibt, aufgrund derer du ganr nicht die "reine Leistung" (wobei das ja auch bei jedem anders bewertet wird) bewertest.


    Wozu dann, ernst gemeinte Frage - die ganze Rechnerei auf Zehntelnoten hin genau?


    Ich fürchte, es bleibt dabei: rechnen oder nicht rechnen - es wird davon werder fairer noch objektiver. Ich zB hätt was Besseres vor, als Zehntelnoten zu geben und damit rumzurehnen und irgendwas durch Gesamtpunktzahlen zu teilen und dann mit Faktoren zu multiplizieren bis irgendwas Kompliziertes bei rauskommt. Meine Noten werden dadurch weder gerechter noch ungerechter. Sie sind nur meine Noten.


    Ich sorge dafür, dass jeder Schüler die Kriterien dazu von Tag 1 an kennt, sich jederzeit über den aktuellen Stad informieren kann und eine konstruktive Antwort und Angebote dazu bekommt, wenn er fragt, wie er sie verbessern kann. Diskussionen hab ich auch nicht.

    Mit meiner Anmerkung bezüglich des coaches meinte ich auch eher nicht deine Mutter, sondern dich. Sich verantwortlich fühlen und es dann nicht ändern können, ist quälend. Manchmal können einem solche Leute helfen, die eigenen Grezen besser auszuloten und auch die Abgrenzungsmöglichkeiten, ohne dass man dabei gleich zum egozentrischen Armleuchter wird. Man kanns chon lernen, welche Hilfe hilfreich ist und welche sich nur egegen einen selber richtet oder verpufft. Das ist wirklich nicht trivial, sowas - und mit nem Rückenschmerz gehste ja auch zum Doc/Physiotherapeut.

    Das Allerungerechteste ist dabei ja, dass irgendwer auf einer nicht in Stein gemeißelten und auch nicht von Gott gegebenen Basis (hab jedenfalls in der Bibel nix gefunden) mal festgelegt hat, dass 100-92 Punkte eine eins = sehr gut sind. Oder 100-90. Dieses Jahr jedenfalls. An der einen Schule. Und an der Nachbarschule... oder im Nachbarbundesland...oder der Welt...


    Diese ganze Scheinobjektivierbarkeit ist völlig für den Arsch.


    Man kann bestenfalls an einer Schule so transparent und ähnlich wie möglich bewerten. Oder es wenigstens versuchen.
    Wirklich taugen tut das Ganze nix, außer dass schüler für die Noten lernt. Und sich alle ständig drüber uffreschen. Über den Kollegen, der die "Stadards verwässert" und "die Preise verdirbt", oder den, der "gnadenlos siebt" und "alle über die Klinge springen lässt" oder über die Kriterien, siehe mein Beispiel oben, oder über die Gewichtung mündlich/schriftlich, oder man streitet sich darüber, was ist "sonstige Leistungen" und wie viel zählt das und ist eine Präsentation wertvoller als eine kreative Arbeit oder eine längere Hausarbeit oder eine Klausur oder ein eigenständig durchgeführter Versuch und wenn ja, wie viel Prozent und überhaupt...
    Völlig irre alles.


    Ich versuch's seit Jahren so ordentlich und transparent und "fair" wie möglich zu machen, zum Glück mit vielen gleichgesinnten Kollegen an meiner Seite - aber wir hadern alle auch immer wieder und mit zunehmendem Altersüberblick gefällt es vielen immer weniger.

    Siehe oben, in Hessen soll überhaupt nicht gerechnet werden. Schon gar nicht mit Nachkommazahlen.

    Zitat

    Leistungsfeststellung und -bewertung beziehen sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Beurteilungszeitraum und umfassen sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft, als auch Aussagen über das Verhalten der Schülerin oder des Schülers, wie es sich im Schulleben darstellt. Hierbei ist zu beachten, dass Leistungsbewertung ein pädagogischer Prozess ist, der im Dienste der individuellen Leistungserziehung steht und der sich nicht nur auf das Ergebnis punktueller Leistungsfeststellungen, sondern auf den gesamten Verlauf der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers bezieht. Der Verlauf der Lernentwicklung ist daher in die abschließende Leistungsbewertung einzubringen und soll der Schülerin oder dem Schüler eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.

    Wie "berechnet" sich denn der "gesamt Verlauf der Lernentwicklung" in Nachkommazahlen?


    Ich vermute aber mal, dass das genau das Problem des TE ist: es GIBT zwar genügend Regeln, die aber auch immer auslegungsfähig sind, bzw noch genauer: auslegungserzwingend, denn kein noch so spezifisches und differenziertes Schema fasst die Leistung aller SchülerInnen nachkommastellengenau, egal, was man für Bürokratie erfindet. Oder Exceltabellen, oder teachertools, oder mathematische Berechnungsformeln, Ordinalskalen oder sonst irgendwas.


    In Englisch haben sie jetzt zB. so ein wahnsinnig objektives Bewertungsraster erfunden für die sprachliche Leistung - das trifft die Probleme, die Oberstufenschüler ggf. haben (oder nicht haben) halt überhaupt nicht. Man soll damit mehr oder weniger punktgenau die sprachliche Leistung festlegen können - und das ging komplett nach hinten los: die mit dem fußnägelhochroll-Eglisch bekommen jetzt eigentlch immer noch mindestens um die 5 Punkte (weil der Maßstab jetzt "verständlich" ist - verständlich ist auch das irrste Gruselenglisch meist), und auch die wirklich Guten kann man nur unter größten Mühen nach diesem grid noch passend bewerten. Mal davon ab, dass die 5 Bereiche nicht gewichtet sind. Zählen sie gleichviel? Oder ist Lexik 60% und die anderen Bereiche nur 40? Oder gar umgekehrt? Und selbst wenn man sie gleich gewichten würde: wie rechtfertigt man das? Gibt es Erhebungen darüber, was Sprachqualität um wie viele Prozent stärker beeinflusst - Lexik, Ortographie, Syntax, Textgestaltung, Fachvokabular (wie trennt man das von Lexik) und Satzbau (wie trennt man das von Syntax) ... ? Die Frage was ist "im Wesentlichen grammatisch korrekt" und "weitestgehend grammatisch korrekt" - ist die geklärt? 12 Grammatikfehler auf 400 Wörter = im Wesentlichen"? und 6 Fehler "Weistestgehend"? Oder 20? Oder 3? Und dasselbe bei allen anderen Kategorien auch? Fragen über Fragen. Was macht also der geneigte Englischlehrer mit diesem Raster? Und was macht der Jurist? Diese "objektivierten" Noten trägt man dann in eine wie auch immer geartete Berechnungsskala ein. Die fünf Kommastellen genaue Noten ausrechnet. Ja und?


    Meine Kollegen haben aus jahreslanger Erfahrung ein gutes Gefühl dafür, was gutes Englisch und grausliges Englisch ist. Bei den Vergleichen mit den Ergebnissen der Cambridge-Prüfungen, bei denen viele unseer Schüler mitmachen, stellen sich die Einschätzungen meist als "richtig" heraus (wobei Cambridge und TOEFL das ja im Prinzip auch nur willkürlich festgelegt haben, ne? Ist ja nicht gottgegeben. Und was machen dann die Atheisten, und überhaupt). Auch bei den Abiturkokorrekturen liegen bei uns Kollegen höchstens mal einen Punkt auseinander. Was dabei NICHT hilft, ist das Raster. Was dabei hilft, ist koordiniertes Arbeiten und gute Kommunikation. Funktioniert für DIESE Schule. Und die Nachbarschule?
    Who the fuck knows. :gruebel:


    Alle Fragen der Objektivierbarkeit und Standardisierbarkeit sind meiner Meinung nach bisher komplett unbeantwortet geblieben. Und so wie ich das sehe, ist da keine echte Abhilfe in Sicht.


    Also lassen wir's vielleicht mal irgendwann ganz. Das wäre meine Hoffnung.

    Ach echt? "Sie merken doch, Frau Müller, dass sie mit den Kollegen nicht so gut harmonieren, aber Sie passen bestimmt ganz hervorragend in ein anderes Team. Sie können sich auch nicht so mit den Zielen dieser Schule identifizieren, nicht wahr? Es ist ja auch schwierig, wenn man schon so lange im Dienst ist wie Sie, sich mit neuen Medien und Methoden anzufreunden, das verstehe ich. Ich bewundere da Ihre Ausdauer. Und Sie waren ja jetzt auch länger krank, naja unsere Schüler sind ja auch sehr herausfordernd in ihrem Verhlten und neulich erst haben Sie doch gesagt, dass Sie mit der 8b nicht so richtig warm werden und das Gefühl haben, immer ein bisschen zu viel von den Schülern zu verlangen. Naja und im Sinne der Fürsorge, die ich Ihnen gegenüber habe... Es wäre doch sicher für alle besser, wenn Sie sich mal an anderen Schulen umsehen, ein bisschen frischer Wind tut uns doch allen mal gut."

    Unter „gekickt“ hatte ich jetzt „entlassen“ verstanden. Das geht halt so nicht.
    Was du beschreibst, ist bossing. Dafür bzw dagegen gibt es in vielen Bezirken Maßnahmenkataloge oder Dienstvereinbarungen, die zB Stufenpläne oder einzubeziehende Externe festlegen. Das erfordert allerdings ein sich-Dahinterklemmen mit Hilfe der zuständigen Vertretungen, vom örtlichen über den Bezirkspersonalrat, ggf. Rechtsstelle der Gewerkschaft, ggf. Integrationsteam, ggf. Schulfachliche Aufsicht usw.


    Hier scheint es ja aber so zu sein, dass die Mutter keine Hilfe in Anspruch und auch nicht die Beine in die Hand nehmen möchte. Dann bleibt tatsächlich nicht viel zu tun, außer sich eventuell selbst Hilfe zu holen, eine Beratung, einen Coach, eine psychologische Unterstützung. Die Belastung, wenn eine enge Verwandte sehenden Auges vor die Wand läuft, ist sicher hoch. Man kann dann nur mitlaufen, oder sich rauszunehmen versuchen.

    Zu der Sache mit „vom Chef gekickt“ ...Ich dachte ja auch immer, dass ein Beamtenverhältnis nur nach dem entsprechenden Disziplinarverfahren durch die Juristen eines Schulamtes oder aber ein Verwaltungsgericht beendet werden kann, aber vielleicht hab ich was übersehen....

    Ein Schulleiter ist kein Chef, sondern Dienstvorgesetzter. Das sind zwei sehr verschiede Paar Schuh.

    In Hessen ist eh nix mit Noten ausrechnen:

    Zitat

    VOGSV § 26
    Grundsätze der Leistungsfeststellung
    und Leistungsbewertung

    Die Leistungsfeststellung und Beurteilung nach § 73 des Hessischen Schulgesetzes erstreckt sich unter Berücksichtigung der Richtlinien nach Anlage 2 auf die Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie auf das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf die Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen, schriftlichen und, sofern solche vorgesehen sind, die praktischen Leistungsnachweise und Leistungskontrollen. Leistungsfeststellung und -bewertung beziehen sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Beurteilungszeitraum und umfassen sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft, als auch Aussagen über das Verhalten der Schülerin oder des Schülers, wie es sich im Schulleben darstellt. Hierbei ist zu beachten, dass Leistungsbewertung ein pädagogischer Prozess ist, der im Dienste der individuellen Leistungserziehung steht und der sich nicht nur auf das Ergebnis punktueller Leistungsfeststellungen, sondern auf den gesamten Verlauf der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers bezieht. Der Verlauf der Lernentwicklung ist daher in die abschließende Leistungsbewertung einzubringen und soll der Schülerin oder dem Schüler eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.

    Und ansonsten gilt:

    Zitat

    § 30


    Notengebung


    (1) Soweit Noten erteilt werden, erfolgt die Notengebung nach Maßgabe des § 73 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes . Die Erteilung von Zwischennoten und von gebrochenen Noten, wie beispielsweise von Dezimalzahlen, ist unzulässig. Eine aufwärts oder abwärts gerichtete Tendenz kann bei einer Leistungsbewertung durch eine Anmerkung oder, mit Ausnahme von Zeugnissen, durch ein in Klammern gesetztes Plus (+) oder Minus (-) charakterisiert werden. Ergänzende verbale Hinweise zu Noten sollten gegeben werden, wenn dies pädagogisch geboten oder sinnvoll erscheint. Auf Wunsch der Eltern, bei Volljährigen auf deren Wunsch, sind Noten in einer Rücksprache von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu erläutern.
    (2) Zu Beginn eines Schuljahres sollen die Schülerinnen und Schüler und die Eltern darüber informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Bewertung ihrer Leistungen erfolgt. Vor den Zeugniskonferenzen sollen die Noten gegenüber den Schülerinnen und Schülern in für sie sinnvoller und hilfreicher Weise von der Fachlehrerin oder vom Fachlehrer begründet werden. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler mindestens einmal im Schulhalbjahr über ihren Leistungsstand in den mündlichen und sonstigen Leistungen zu unterrichten.

    Und für die Oberstufe ist das Meiste ziemlich detaillert in §9 der OAVO dargelegt. Für alle Stufen gilt: es wird ein pädagogisch zu bewertender individueller Prozess benotet. Die grundsätzlichen Kriterien sind vorher darzulegen.

    Oh Gott ich liebe Gurkensalat so sehr!

    Mein Rezept:
    2 kleine Gurken grob in Scheiben schneiden/reiben.
    3 EL Öl, 1TL Zucker, Salz, 1 kleine Portion Senf, bunten groben Pfeffer und 1 Becher Schmand mit Mixer ordentlich cremig rühren, über die Gurken gießen, gut durchmischen.
    Nach Geschmack entweder gehackten Dill, oder gehackten Schnittlauch oder gehackte Petersilie unterheben. Ziehen lassen.
    Vor dem Servieren in der Pfanne kurz angeröstete Kürbiskerne drüber streuen.

    Von Gewerkschaften zu erwarten, dass sie bei VS/AO im konkreten Einzelfall irgendwas tun oder sagen können, ist halt auch eher, wie wenn man zur Krankenkasse geht und dort im Büro was am Zahn gemacht haben möchte um dann genervt zu sein, wenn es nicht passiert. Zuständig wäre der Zahnarzt gewesen.


    Zuständig in diesem Falle sind Personalräte.
    Welcher hängt vom Bundesland und vom Verfahren ab: schulamtsintern bestimmt meist der Gesamt/Bezirkspersonalrat mit, der auch Mitwirkung bei der Vorbereitung im landesinternen und Ländertauschverfahren hat.
    In letzteren Verfahren hat dann der ÖPR nach Einleitung der Maßnahme Mitbestimmung.


    Mal grundsätzlich was zu Versetzungen:
    Es gibt ein Recht darauf, Versetzung zu beantragen, aber es gibt kein Recht auf Versetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Das ist das Problem. Was es gibt, ist eine Vereinbarung der KMK, dass nach zwei Versetzungsanträgen eine Umsetzung der Maßnahme erfolgen soll. Leider eine soll-Bestimmung. Die sehr oft massiv überschritten wird.


    Entschieden wird im Schulamt/der entsprechenden Behörde, nicht an der Schule.
    Das Ranking der Kriterien für erfolgreiche Versetzung ist
    - Familienzusammenführung, Kinderbetreuung (Härtefälle und SBV haben Vorrang)
    - Pflege, Krankheits/Gesundheitsfragen (Härtefälle siehe oben)
    - andere soziale und organisatorische Gründe (Fahrtzeiten, xyz)
    - Gründe der beruflichen Entwicklung/Zufriedenheit.


    Das liegt daran, dass es die ersten Punkte aufgrund anderer Gesetzesnormen (AGG, Sozialgesetzbuch) privilegiert sind. Der letzte Punkt, so sehr er auch persönliches Leid und Schwierigkeiten nach sich ziehen kann, gilt in den Ämtern eher als „Luxusproblem“, was für die Betroffenen sehr hart sein kann. Bei Arbeitsüberlastung ist man oft der Meinung, das müsse und könne vor Ort abgestellt werden. Was sicher auch stimmt, einem aber nichts hilft, wenn es vor Ort einfach nicht getan wird. Aus welchen Gründen auch immer.


    Was man tun kann, ist sich an den zuständigen Gesamt/Bezirkspersonalrat zu wenden. Die dort Zuständigen können ggf. direkten Kontakt mit Dezernenten/Schulräten aufnehmen und im direkten Gespräch die Anliegen verhandeln. Da sie bei VS/AO in der Mitbestimmung sind und somit auch vor Vorlage der Maßnahme Informationsrecht und damit Mitwirkung haben, funktioniert das oft recht gut. Natürlich im Rahmen des individuellen Verhandlungsgeschick auf Seiten des PR und der Ansprechbarkeit des zuständigen Dezernenten/Schulaufsichtsbeamten.
    Wichtig ist eine gute Begründung und Vorbereitung des Gesprächs. Und Dranbleiben, Dranbleiben, Dranbleiben.


    Der örtliche Personalrat, so es einen gibt, kann flankierend tätig werden, zB dadurch, dass beantragt wird, dass der Schulleiter eine „Freigabe“ (eigentlich eine wohlwollende Stellungnahme) erteilt.


    Wichtig: Zu jedem abgelehnten Antrag kann man einen Widerspruch schreiben, das generiert auch wieder Arbeit im Amt, schickt man ihn cc an den Gesamt/Bezirkspersonalrat, hat dieser wieder einen weiteren Hebel / Gesprächsanlass. Hast du das jedes Mal getan?


    Eine Garantie kann kein noch so gewiefter oder kompetenter Personalrat geben. Die Letztentscheidung liegt beim Amt. Allerdings kenne ich keinen Fall, bei dem es unter richtiger Einbindung und Mitwirkung aller PRen mehr als 4 Anläufe gedauert hat.


    Zur Kündigung kann man nur sehr bedingt raten. Die Wiedereinstellung als Angestellter oder gar auf einer beamteten Planstelle ist genau so wenig garantiert wie eine Versetzung, das Risiko nachher ohne alles dazustehen ist da. Aus gesundheitlichen Gründen ziehen manche Menschen diese Option, das wäre aber der allerletzte Schritt zur Selbstrettung und muss finanziell gut überlegt sein.
    Ob eine Kündigung, die nur als Drohung/Erpressungsversuch gemeint ist, eine schlaue Idee ist, hängt davon ab, wie der / die Zuständige darauf reagiert. Und da kann das Spektrum, sag ich mal aus Erfahrung, von ganz Tiefschwarz zu Strahlendweiß rangieren.


    Langer Rede kurzer Sinn: Beamte können auf keinem Wege eine Versetzung gegen den Willen des Amtes durchsetzen. Und an dieser Tatsache können auch Gewerkschaft und Personalräte nichts dran ändern. Helfen können - siehe oben - geschicktes Agieren und die (übergeordneten) Personalräte, nicht aber die Gewerkschaft (außer durch gute Informationen über geschickte Handlungsweisen), weil diese schlicht keinen Zugriff auf die Einzelfälle hat.


    Was ich dir also raten würde: setze dich mit deinem Bezirks-PR ins Benehmen, sieh zu, ob vielleicht jenseits der Versetzung erstmal eine Abordnung mit den Ziel der Versetzung rausgehandelt werden kann, schreibe Widersprüche bei Ablehnungen (darauf muss man dir die Ablehnung schriftlich begründen, ist die Begründung nicht stichhaltig, kann der Bezirks-PR nachhaken). Einschränkend und wahrheitsgetreu muss aber schon gesagt werden, dass ein Fall, in dem keine sozialen Härten bei gleichzeitigem Lehrermangel vorliegen, auch für hoch engagierte PRen ein harte Nuss werden könnte.

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