Beiträge von Meike.

    Naja, das bayrische System mag ja eher flächendeckende Unterrichtsbesuche bedingen als anderer Länder Systeme, aber ich hab den TE so verstanden, dass diese auch ohne diese Notwendigkeit in überzogener Häufigkeit stattfinden (-?). Meine Einlassung bezog sich darüber hinaus auch nicht auf die Unterrichtsbesuche an sich, die stehen auch in Hessen als Möglichkeit in der DO, sondern darauf, ob aus diesen UBs etwas entsteht, das dann wieder personalvertretungsrechtlich relevant sein könnte: zB müssen die Kollegen im Anschluss oder vorher etwas Schriftliches abgeben, gibt es organisatorischen Zusatzaufwand, etc pp. Da könnte man danns chon reingrätschen.


    Wenn man rechtlich nicht dran kommt, weil keiner der § der BVPG greift, fahre ich immer die personalrätliche Devise: Zurücknerven. Strategie Mürbemachen. Klappt in 85% der Fälle.


    Themen, die wir als ungelöst betrachtem, weil nicht zu unserer Zufriedenheit verhandelt oder kompromiss- aber guterGrundlos von der anderen Seite durchgedrückt, bleiben bei uns auf der TO. So lange, bis sich was tut.


    Eistieg in jede gemeinsame Sitzung: "Wie auch schon der Ministerialbeuaftragte, sind auch wir nach wie vor der Meinung, dass...."
    "Es gab auch jetzt wieder gehäufte Beschwerden aus dem Kollegium, dasss... und das sehen ja nicht nr unsere Kollegen so, das wird ja auch an höherer Stelle..."
    "Wir hätten da mal eine Dienstvereinbarung vorbereitet, die es allen erleichtert..." (In Hessen kann man die übrigens im Ministerium qua Stufenverfahren oder in der Einigungsstelle durchdrücken, wenn elChefe sie nicht unterzeichnen will. Und wenn die da im Ministerium anscheinend laut TE eh schon der Meinung sind, dass das Besuchsverhalten des SL zu viel des Guten ist, geht das Stufenverfahren dann auch durch, falls Bayern solche demokratischen Instrumente überhaupt hat).
    Da muss man dann die besseren Nerven haben.


    edit: Ah, doch, ja, das Recht auf Abschluss von DV, auch das Stufenverfahren gibt es auch in Bayern:

    und

    Zitat

    (4) 1Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann der Leiter der Dienststelle oder der Personalrat die Angelegenheit binnen zwei Wochen auf dem Dienstweg den übergeordneten Dienststellen, bei denen Stufenvertretungen bestehen, vorlegen. 2Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einem Gesamtpersonalrat ist die Angelegenheit der Dienststelle vorzulegen, bei der der Gesamtpersonalrat besteht. 3In Zweifelsfällen bestimmt die Aufsichtsbehörde die anzurufende Stelle. 4Absatz 2 gilt entsprechend. 5Legt der Leiter der Dienststelle die Angelegenheit nach Satz 1 der übergeordneten Dienststelle vor, teilt er dies dem Personalrat mit. 6Legt der Personalrat die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle vor, unterrichtet er den Leiter der Dienststelle.


    (5) 1Ergibt sich zwischen der obersten Dienstbehörde und der bei ihr bestehenden zuständigen Personalvertretung keine Einigung, so entscheidet die Einigungsstelle (Art. 71). 2Die Einigungsstelle soll binnen zwei Monaten nach der Erklärung eines der Beteiligten, die Entscheidung der Einigungsstelle herbeiführen zu wollen, entscheiden. 3Die oberste Dienstbehörde kann einen Beschluss der Einigungsstelle gemäß Satz 1, der wegen seiner Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist, innerhalb von vier Wochen nach dessen Zugang aufheben und endgültig entscheiden. 4Die Aufhebung ist den Beteiligten bekannt zu geben und schriftlich zu begründen.

    Ein personalrätliches Initiativrecht, auf dessen Wege man eine solche DV beantragen könnte, gibt es sogar auch in Bayern. Unglaublich. ;)

    Zitat

    (1) Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:


    a) Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,

    Was folgt aus diesen Besuchen?
    Da wäre ggf. ein Hebel für die Personalvertretung. Gleichbehandlung, Mehrarbeit (falls Dokumentationen oä verlangt werden), Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, usw.



    Ansonsten empfehle ich auch Entspannung: ich unterrichte „bei offener Tür“, kann jeder kommen und gucken. Machen auch viele: LiVs, Praktikanten, Schüler von Mittelstufen, ... mir egal, ich mach auch keine Terminabsprachen - wer kommt, der kommt. Wenn der nur gucken kommt, aber einen dann nicht mit Zusatzanforderungen behelligt: so what. Wir wissen doch hoffentlich, was wir tun.

    ich werde wahrscheinlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen, weil dies nicht bringt.


    die Schule wechseln möchte ich eigentlich auch nicht, weil es an Alternativen mangelt

    Dieses Abwinken bezüglich Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein beliebtes bonmot, aber entspricht nicht den Tatsachen.
    Gut geschriebene und begründete DAB werden sehr wohl (Ausnahmeabteilungen/juristen im staatlichen Schulamt bestätigen die Regel) oft gründlich bearbeitet. Es gibt aber genau so oft zwei Probleme:


    a) viele DAB sind grottig geschrieben. Sie sind Mischungen aus seitenlangen Schilderungen persönlicher Befindlichkeiten, Behauptungen, die kein Mensch juristisch nachvollziehen kann (wer was wie zwischen den Zeilen gemeint haben könnte: "gucken mich schief an" / "wird mir das Gefühl vermittelt, dass..."), i.e. ohne gründliche Dokumentation oder Beleg ("werde schikaniert -> es werden aber keine Handlung mit Datum/Beschreibung aufgelistet), oder sie beziehen sich auf Dinge, für die einfach ganz andere Leute zuständig sind (Stadt, Gesundheitsamt, Betriebsarzt). Oft auch noch ohne konkreten Auftrag an die vorgesetzte Behörde, also nach dem Motto "Ich wollte Ihnen mal schildern, wie es mir geht".
    Solche lassen sich zum Teil halt echt schwer bearbeiten. Und Mobbing und Konflikt kann irgendwie auch kaum einer auseinanderhalten.


    b) es gibt Ämter, die reagieren - oft auch aus Personalmangel - erstmal mit "Aussitzen" und hoffen, dass der Kollege oder die Kollegin sich kein zweites Mal meldet, wenn man einfach erstmal nicht antwortet. Und dann gibt es noch die Kollegen, die meinen, das müsse man innerhalb von drei Tagen bearbeitet haben. Auch das ist nicht der Fall.


    Ich berate also die KollegInnen immer so:
    a) eine gründliche Dokumentation der Vorfälle anlegen - mit Datum, ggf. email, ggf. Gedächtnisnotiz, ggf. Eingabeschreiben an den PR, ggf. schriftliche Bestätigung durch Kollegen/Zeugen, ...
    b) nur Fallschilderungen von Dingen/Vorfällen, die rechtsmissbräuchlich oder rechtsbeugend oder ein Verstoß gegen den Betriebsfrieden oder gegen allgemeine Grundsätze sind, auflisten - dazu gehört aber natürlich auch grob unfürsorgliches Verhalten, Ungleichbehandlung, dazu gehören Verstöße gegen den guten Ton (Anbrüllen, Ignorieren), rechtsmissbräuchliche Anweisungen, spezielle einseitige Dauerbelastungen, Gesprächsunwilligkeit, Nichtbearbeitung von Anträgen, grundlose Ablehnung von Anträgen, usw.
    c) die DAB mit einer konkreten Forderung versehen ("Ich erwarte, dass das Amt folgendes anweist / nicht zulässt / aufklärt / in einem Gespräch vermittelt")
    d) Kopie an den Bezirkspersonalrat, und den Personalrat der eigenen Dienststelle
    e) bei Nichtantwort das Schreiben noch einmal senden, diesmal mit Frist. Ggf. wiederholen.


    Ja, dann passiert was. Eigentlich immer. Allerdings passieren auch manchmal Dinge, die der Kollege sich so nicht gewünscht hat - ich habe schon runde Tische erlebt, bei denen dann eben auch mal darüber geredet wurde, was kollege denn so getan/nicht getan hat - und wenn das vorher z.B. bei den Vorgesprächen mit der Personalalvertretung ausgeblendet, schön geredet oder selbst nicht wahrgenommen wurde, dann kann's auch mal unangenehm werden. Muss man sich vorher drüber im Klaren sein. Da hat dann jeder Rederecht. Auch der SL.


    Aber: öfter als nicht sind solche vermittelnden Gespräch im Amt durchaus hilfreich, klärend, zielführend.


    Und: oft finden sie auch gar nicht statt, sondern - bei einer berechtigten Beschwerde, z.B. rechtsmissbräuchlichen Anweisungen odere anderen Verstößen - gibt es einen Anruf/Einlauf für den SL aus dem Amt. Oder es landet als Nachfrage auf der TO der ghemeinsamen Sitzung des BPR/GPR mit dem Amtsleiter und wird dann äußerst peinlich für den, der den Rechtsverstoß begangen hat.


    Nichts passiert eigentlich nur, wenn an irgend einer Stelle irgendwas schlecht lief oder schlecht gemacht war. Oder man nicht dran bleibt.



    1. An einer gut geführten Schule: gar keine. Repressalien sind übrigens keine festgelegten / normierten Verhaltensweisen, es ist genau so sinnlos danach zu fragen, ob man damit "rechnen muss", wie zu fragen: "Wer steht auf Ihrer geheimen schwarzen Liste?" Oder "Gab es geheime Absprachen?" ;)


    2. Abordnungen als vom SL anzuwendende disziplinarische Maßnahme gibt es so nicht. Abgeordnet wird - unter Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung - vom Schulamt aufgrund von Fachbedarf. Dazu muss eine andere Schule Fachbedarf anmelden und an eurer Schule ein Überhang festgestellt werden und zwar seitens des Amtes. Die AO ist (in den meiesten BL ab 1 Jahr) mitbestimmungspflichtig, Zwangsabordnungen aus persönlichen Sympathiegründen gibt es nicht. Sie kann auf Wunsch eines Kollegen eingeleitet werden, der es an einer bestimmten Schule nicht mehr aushält WENN irgendwo anders besagter Fachbedarf ist. Kann er also mal sagen, dein SL, hat aber keine Bedeutung. Trotzdem: Aufschreiben, dokumentieren.


    3. Dasselbe gilt für Versetzungen: Versetzungen entstehen zu 90% via eines Versetzungsantrages der Lehrkraft. Zu einem bestimmten Datum im Jahr in einem streng normierten Verfahren. Zwangsversetzungen gibt es ansonsten aus Gründen der Schulorgansiation (Schule wird aufgelöst, Fachbedarf an eigener Schule besteht überhaupt nicht/nie mehr, Kollege hat sich mehrfach schwerer dienstlicher Vergehen schudig gemacht (Übergriffe/Straftaten) - aber dann auch erst nach einer langen Kette vorher stattzufinden habender niedrigerer diszipliarischer Maßnahmen - Rüge, Missbilligung, Verweis, usw -> alle Maßnahmen außer Rüge/Missbilligung leitet der Amtsjurist nach Prüfung des Sachverhaltes ein, und nicht der Schulleiter, der aus diesem höherrangigen disziplinarischen Verfahren ohnehin raus ist).


    4. Je nach Lage an der Schule und gewünschter Eskalationsstufe oder auch je nach Eigeninitiative kannst du Folgendes tun:


    a) Formal um Erörterung konkreter Punkte in der gemeinsamen Sitzung mit dem Personalrat bitten
    b) Informell um ein offenes Gespräch mit deinem Schulleiter bitten und gucken, ob man das unter Erwachsenen regeln kann, ob Wahrnehmungsprobleme bestehen, ob Missverständnisse bestehen
    c) Strukturell: in einer GEW-Schulgruppe bestimmte Dinge proaktiv und strukturell angehen: mit anderen Kollegen Ziele erarbeiten und als Antrag auf der GeKo oder in anderen Gremien/Steuergruppen durchsetzen (es gibt Schulen, die haben sich selbst großartige Betriebsverfassungen gegeben, mit u.a. einem Regelkanon zu Transparenz und wertschätzender Kommunikation, welcher jährlich evaluiert wird - ist halt Arbeit, dauert seine Zeit - wirkt aber auch nachhaltig).
    d) in einer nicht- gewerkschaftlichen Gruppe an Verbesserungsvorschlägen der kollegialen Zusammenarbeit / Transparenz / Arbeits- und Gesundheitsschutz basteln und via PR/Personalversammlung/Konferenzbeschlüsse unters Volk bringen
    e) doch eine Beschwerde schreiben und mit dem betreuenden Bezirkspersonalrat durchsetzen, sofern es konkret bearbeitbare Punkte gibt
    f) mit deinem Privatananwalt bestimmte Punkte durchzusetzen versuchen (z.B. bei klaren Rechtsverstößen)
    g) in die innere Emigration gehen und fuck-all machen und immer krank werden, wenn's ungemütlich wird. Muss die Zufriedenheit halt von woanders her kommen.
    h) deine eigene Arbeitsweise überdenken und herausfinden, ob es nicht doch einige Nischen außer dem Dienst-nach-Vorschrift gibt, in denen du glücklich werden, weil etwas über dem Tellerand arbeiten könntest

    Ich arbeite an einer reinen OS als Stammschule, war aber an Mittelstufen in der Umgebung abgeordnet. Mit zunehmender Aufgabenfülle in der Personalvertretung habe ich diese AO nicht mehr gemacht. Drei Dienststellen sind nicht zu bewältigen.


    Manchmal habe ich so Anfälle und vermiss "die Kleinen" ;) ...

    Bei mir ist ja die Reihenfolge bei jedem Unter- und Mittelstufenkurs so gewesen:


    1. Sommerferienkonferenz, Stundenplan:
    „ Ahhrrgh, nahaiiin, scheiße, ne 5 und ne 8! Kindergarten und Pubertätsgedöns :schreck: Ey, ich hab kein Bock! Der Horrorrrr!“


    2. Drei Monate nach Schuljahresbeginn:
    „ Die machen mich fertig. :hammer: Die sind so anstrengend. Die sind so laut! Das Gegiggel! Nicht mal das Wort Satzglieder kann man verwenden, ohne dass die zusammen brechen. (Irgendwie sind die ... naja auch ganz süß. Nur nicht in der Horde. Aber der Jonas und der Ismail und die Lisa und die Nayab...manchmal doch schon knuffig.)“



    3. 1/2 Jahr nach Schuljahresbeginn, nach vielen gelassenen Federn:
    „Okay, es läuft, ich hab sie halbwegs im Griff. Sie nerven immer noch wie die Sau, aber insgesamt sind die ne ganz pfiffige Truppe, man kann sie zum Arbeiten kriegen. Die sozialen Grundlagenregeln haben sie auch so semi-kapiert. Ich mag die vielleicht noch. Am End.“



    4. Nach 2 Jahren, kurz vor den Sommerferien:
    „Nahaiiin, Leute, der Horror: ich muss die 6 und die 9 abgeben ... MEINE 6 und MEINE 9 ... :heul: :heul: :heul: *flenn* Was mach ich ohne die?“



    War immer so. Immer wieder.


    Richtig zu Hause bin ich aber in den Oberstufenkursen. Die mag ich ab Tag 1.

    Also, "das System" ist ja nun in allen möglichen Bundesländern anders. Und diese "Stellen, die es gar nicht gibt" ist mir ein bisschen zu verschwörungstheoretisch.


    Funktionsstellen sind im Gymnasium nicht die A14 Stellen. A14 Stellen sind Beförderungsstellen, die eine Gehaltserhöhung zur Folge haben und in den meisten BL an eine Aufgabe geknüpft sind. Die so genannte Ancienitätsbeförderung gibt es (zum Glück?) nicht mehr, oder kaum noch. Funktionsstellen sind die wenigen Stellen, die eine Leitungsfunktion beinhalten (meist A 15: Abteilungsleiter, Fachbereichsleiter, StvSL, Oberstufenleiter, solcherlei Dinge).


    In vielen BL gibt es schlicht eine Quote an A14 Stellen, die jedes Kollegium haben sollte. So um die 40%. Das ist das Soll.
    Dann gibt es ein "Ist": die prozentuale Quote A14er, die ein Kollegium tatsächlich hat.
    SAP macht dann jedes Jahr einen Soll/Ist-Abgleich und guckt, wie viele Stellen zugewiesen werden müssten, um das Soll zu erfüllen.
    Vorher hat aber das Finanzministerium einen Haushalt verabschiedet. In diesem sind soundsoviel Stellen veranschlagt worden. Meist weniger als das Soll.
    Es werden also die zuwenigen Stellen an die Bezirke zugewiesen, und dort vom SSA verteilt - dann geht es nach einer ganz einfachen Liste: welcher Schule prozentuales Soll ist am höchsten. Die kriegen zuerst was.
    Bis dahin erstmal kein Hexenwerk und auch gar nicht nebulös. Den GPRen liegen Soll/Ist - Zahlen und Zuweisungen vor.


    Die andere Frage ist die der konkreten Vergabe.
    In Hessen (und anderen BL) soll es theoretisch (!) gar keine Vergabe als nachträgliche Anerkennung mehr geben, sondern eine Aufgabe X soll zwecks Beförderung ausgeschrieben werden und auf die Aufgabe X sollen sich alle geeigneten Bewerber bewerben.
    Die Auswahl erfolgt dann nach Aktenlage im SSA.


    So die Theorie.
    Dass die Praxis so ist, dass an den Schulen Menschen, die Aufgaben schon ewig oder auch nicht ewig machen, entlohnt werden, indem man dann auf sie passende "Nasenausschreibungen" macht, und sich die, die die Aufgabe machen, drauf bewerben (und die anderen das in stiller Absprache nicht tun), ist Gang und Gäbe. Die einen finden es gut, die anderen nicht.


    Aber einen zentralen, geheimen Masterplan gibt es da eher nicht.

    - Noten und Anwesenheitsverwaltung
    - Ergebnissicherung, Kursbuch, Notizen, Checklisten
    - Zeigen von Videos, Karten, kurzen Textausschnitten/Zitaten, Vokabelapps/online tests (in Kombi mit dem im Raum fest installiertem Beamer)
    - Verwalten von Arbeitsaufträgen und Ergebnissen (in Kombination mit lonet)
    - komplette Unterrichtsvorbereitung und deren Sicherung


    Also eigentlich mach ich alles damit.


    Analog gibt noch die kopierten Texte und Materialien für die Schüler, Lehrbuch habe ich nicht.

    Der Hamlet in der WallStreet - Version ist eine der genialsten Verfilmungen, die es gibt.


    http://www.nytimes.com/movie/r…73BF931A25756C0A9669C8B63


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    Messungsergebnisse sind laut aller PVGdem Personalrat vorzulegen, Informationspflicht gibt es sowohl gegenüber dem PR als auch gegenüber den Beschäftigten: mehr steht auch im Arbeitsschutzgesetz, siehe unten.
    Der PR kann entscheiden, Ergebnisse dem Kollegium Gefährdungen mitzuteilen, wenn SL seiner Pflicht aus den §§ 3, 5, 11 und 14 des Arbeitsschutzgesetze und des Arbeitssicherheitsgesetzes nicht nachkommt.


    Die Informationspflicht gg. Den Beschäftigten geht aus 14 hervor:


    § 14
    Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes


    (1) Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in ihren Arbeitsbereichen über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhütung dieser Gefahren und die nach § 10 Abs. 2 getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
    (2) Soweit in Betrieben des öffentlichen Dienstes keine Vertretung der Beschäftigten besteht, hat der Arbeitgeber die Beschäftigten zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben können.


    § 3
    Grundpflichten des Arbeitgebers


    (1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. 3Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
    (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

    1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
    2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.


    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.



    § 4
    Allgemeine Grundsätze


    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

    1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
    2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
    3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
    4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
    5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
    6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
    7. den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
    8. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.



    § 5
    Beurteilung der Arbeitsbedingungen


    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
    (2) 1Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. 2Beigleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
    (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

    1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
    2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
    3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
    4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
    6. psychische Belastungen bei der Arbeit.


    § 11
    Arbeitsmedizinische Vorsorge


    Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.



    Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat


    (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.
    (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
    (3) Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.

    So, nach der privaten Nachricht an mich, nun auch hier meine Antwort:

    Die war aber nicht von mir.
    Und fragen dürfen wir ja wohl noch.
    Du klingst einfach nicht wie ein Kollege, weniger wegen deiner Inhalte als weil du uns wie ein reiner Themengenerator vokommst und bei den dann anfallenden Praxisdetails nichts beizutragen hast. Und wenn du dann noch solche Vorlagen lieferst...

    Völlig in Ordnung. Deine Meinung ist deine Meinung. Andere dürfen (trotzdem) anders denken. (Woher weißt du, dass das für andere nicht interessant ist? Ich bin auch ein Teil von "andere". Ich fand es interessant.) :)

    Was genau meinst du denn damit „ich bin auch ein Teil von andere“?? Bitte um Erläuterung.

    Hier nachzulesen, was erlaubt und nicht erlaubt ist: https://www.schulministerium.n…atenschutz/VO-DV-II/index.


    Personalrat und Datenschutz: https://www.recht-freundlich.d…rsonalrat-und-datenschutz


    Bilder können nur auf freiwilliger Basis veröffentlicht werden, Mitarbeit in Arbeitsgruppen ist kein besonders geschütztes Datum, zumindest dann nicht, wenn man dadurch auch Ansprechpartner ist, ob das für interne AGs auch gilt, muss besprochen werden. Vertretungspläne dürfen (zumindest bei uns in H) keine Kürzel über den Abwesenheitsgrund enthalten, ideal ist eine Vertretungsliste nach Klassen, nicht nach Lehrern, wird auch zunehmend oft so gehandhabt.


    Der PR kann dazu Dienstvereinbarungen abschließen und auch individuelle Ansprüche vertreten in Bezug auf Datenschutz. Mitbestimmung hat er bei technischen Einrichtungen, die der Überwachung des Verhaltens und der Leistung dienen können (!).

    Zitat

    Daher auch meine Frage, ob das mit Faulheit zusammenhängt. Das die Flugreise noch der entspannende Teil der Tour war

    Und was ist daran faul, wenn man 26 Stunden eingepferchtes Sitzen als extrem anstrengend empfindet?


    Ich hab einen unglaublichen Bewegungsdrang. Und Rücken. Für mich ist das Sitzen generell Folter. Nach zwei Stunden drehe ich durch. Nach 10 bin ich allgemeingefährlich. Ich wüsste schlicht nicht, ob ich das aushalte. Mit "Urlaub" und "Entspannung" hätte das jedenfalls nix zu tun.
    Mit Faulheit auch nicht. Eher das Gegenteil. Unter Urlaub vertstehe ich 20+ Kilometer gehen täglich, am liebsten bergauf :)

    Ich bilde in der Oberstufe keine Stuhlkreise und ich mache nicht "das System" allein verantwortlich für die Qualität meines Unterrichts. Das ist mir zu bequem.
    Ich fahre seit vielen Jahren gut damit. Und halte es für eine der zentralen Kompetenzen vom Lehrkräften, das zu können.

    Jeder, der nur das eine oder andere kann oder da ideologische Dauerstiefel reitet, und es nicht schafft, seine Kurse/Klassen so wahrzunehmen, dass er/sie überhaupt einschätzen kann, wie er/sie den Lerneffekt maximieren kann, kann meiner Meinung nach nix wirklich Relevantes.
    Ich kann als Lehrer frontal, ich kann Freiarbeit, oder kooperativ, ich kann ne Mischung, ich kann Arbeitsblätter mit Schnickschnack, ich kann auch solche ohne, ich kann auch ohne Arbeitsblätter, ich kann analog oder digital, das sollte eigentlich nicht das Problem sein. Und wenn doch, oder wenn ich die Unterschiede in den Kursen nicht begreifen kann oder sie mir schnurz sind, oder ich nicht weiß, welche Form wohin passt, und wenn ich mich da einfach nicht anpassen kann oder will, bin eher ich das Problem.

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