Beiträge von Meike.

    Könnte es vielleicht mal jemand transkribieren?

    Der Tochter tut die Mutter leid, weil sie ihr ganzes Wissen an "diese ganzen Bauern" in dem Ort da weitergeben muss (die diese Aktion blöde fanden und die ihnen Nachrichten hinterlassen, wohl auch in Form von Eiern, was zugegebenermaßen ebenfalls sehr blöde ist). Aber die sind alle nur neidisch, weil die alle selber ins Fernsehen wollen.


    Außerdem weiß die Mutter jetzt auch grad nicht, welche Krankheit der Arzt ihr attestiert hat. Sie liest das Attest jetzt auch das erste Mal (*rauskram*). Da ist nur so ne Abkürzung drauf F408G, "irgendwie spricht man da so Sprache". Die kenne sie nicht. Aber es sei ihr nicht gut gegangen, damals. Gar nicht gut.


    Tochter: Zur Richterin: voll unprofessionell, dass die da youtube Videos mit den Interviews in Australien abgespielt und gefragt hat, wann das war. Hat die nichts Besseres zu tun als youtube-Videos vorzuspielen, total unprofessionell, die Richterin. Genau wie das Urteil - das ist wirklich krank.


    Ach, ich geh doch lieber zur Wand und dengel da meinen Kopp dran. *BOING*

    Ich hab mal wieder an meiner Schmerzresistenz gearbeitet und es zu gucken durchgezogen! Tschakka!


    Allerdings fehlen mir - und das ist selten - die Worte, um das Gehörte zu umschreiben. Beneide die Juristen nicht, die sich damit auseinander setzen müssen.


    Ich hab mir nur mal kurz die Frage gestellt, wie ich reagieren würde, wäre das meine Kollegin. Oder ich ihre Personalrätin. Was machst'n dann? Sowas steht irgendwie auch nicht im Personalrätehandbuch drin (das es ohnehin nicht gibt) ... :schreck:

    Das ist schlicht falsch: sie führen mittlerweile in der Regel genau nicht mehr zum dauerhaften Ausschluss, vor allem nicht wenn eine abgeschlossene Psychotherapie bescheinigt werden kann. Und zwar, weil die Prognose "nicht arbeitsfähig" so weit in die Zukunft gestellt werden müsste, wie du es eben bei diesen Erkrankungen nicht tun kannst. Und, wie ich bereits mehrfach erwähnte, arbeitsfähig und geheilt sind zwei vershiedene paar Schuhe, nur ersteres ist für den Arbeitgeber interessant. Da die Beweislast der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit hier jetzt bei Dienstherrn liegt, wird in der Regel verbeamtet oder die Verbeamtung höchstens temporär verschoben - das nennt sich Heilungsbewährung. Auch der aufgrund einer Heilungsbewährung angestellte Lehrer hat jederzeit das Recht seine Verbeamtung zu beantragen, auch mehrfach, bei erfolgter Therapie / Besserung.


    Aber ich lasse mich jetzt hier nicht auf eine ja/nein Diskussion um der Rechthaberei willen ein, die dir ja bekanntermaßen Spaß macht. Ich arbeite halt seit Jahren in dem Bereich, wo es um genau sowas geht, und kenne die Praxis gut. Im Netz lassen sich sicher Indizien für beide Seiten finden, und es kennt auch bestimmt jeder jemanden, der... wie immer, es sei dem geneigten Leser selbst anheim gestellt, wem er/sie jetzt Glauben schenkt. Wen es betrifft oder wer grad einige Euro locker hat, kann hier nachlesen: https://www.thieme-connect.de/DOI/DOI?10.1055/s-0035-1550022


    Außerdem gibt es kurze Artikel zur Änderung in der rechtssprechung/Praxis hier https://www.ptb.uni-hannover.de/300.html

    Man sollte hier dringend beachten, dass bei den meisten psychiatrischen Erkrankungen in der Regel keine Heilung erreicht werden kann, was dann eben - je nach Erkrankung und Schwere - doch zum Ausschluss von der Verbeamtung führt.

    Begutachtet wird die (voraussichtliche) Arbeitsfähigkeit bis weit in die Zukunft. Bei psychischen Erkrankungen gibt es - außer bei äußerst wenigen schweren, meist andauernden wahnhaften Fällen - keine zuverlässige Aussage bis weit in die Zukunft. Daher führt eine aklute oder "nicht ausgeheilte" Erkrankung zu einer vorläufigen "Heilungsbewährung" - das ist nunmal der beamtenrechtliche Begriff. Auch wenn viele (nicht alle, auch nicht die meisten) psychischen Erkranungen oft lang andauern, einige chronisch sind, gilt beamtenrechtlich als "geheilt", wer voraussichtlich dauerfhaft arbeitfähig ist oder beim wem das Gegenteil nicht als erwiesen oder gut belegt hoch wahrscheinlich gilt.
    Und selbst wenn man wegen eines akuten Zustands einer Krankheit nicht verbeamtet wird, ist dies kein dauerhafter Ausschluss, man kann die Aufnahme in den Beamtenstatus beantragen und nicht erneut untersuchen lassen.


    Heilung im medizischischen Sinne ist was anderes. Wobei auch da deine Aussage nicht stimmt: viele psychische Erkrankungen treten episodenhaft auf und bei vielen Menschen nur ein/zwei Mal im Leben. Die meisten sind bis zur "funktionellen Heilung" - und die interessiert den Arbeitgeber - therapierbar. Kurz: der Arbeitsgeber beurteilt Arbeitsfähigkeit und nicht tatsächliche Heilung.


    Es arbeiten viele chronisch kranke Menschen im Beamtendienst. Es gibt viele, die mit einem Schwerbehindertenstatus als Beamte arbeiten - auch wegen psychischer Erkranungen - und das ist auch gut so, die arbeiten im Schnitt nicht besser/schlechter als andere, nur eben mit Nachteilsausgleich.

    Der Punkt ist ja: ein 100% verlässliches System gibt es nicht.


    Ich habe beide Systeme probiert (punktuelle Beobachtungen einzelner / flächendeckende Beobachtungen aller).


    Ja, bei der punktuellen Beobachtung einzelner/einiger kannst du für diese Stunde eine präzisere Aussage treffen. Aber dafür eben nur für diese Stunde. Ob er/sie da einen bad hair day hatte oder gerade das Thema erwischt wurde, das er/sie mal super konnte, obwohl er/sie sonst nicht viel rafft, oder, oder...kann man bei diesem System nicht sagen.


    Bei der flächendeckenden Beobachtung ist die einzelne Note ungenauer, und wenn man / ich sie nicht direkt nach der Stunde eintrage, auch noch unschärfer, aber der Vorteil ist, dass man wirklich die kontinuierliche Leistung würdigt, wie die Verordnung es ja eigentlich auch vorschreibt, und dass, wenn man sich an einem Tag bei einem sich mal schlechter erinnert, was da genau war, das aber nicht bei genau dem Schüler an jedem Tag passiert und auf Dauer durch die schiere Menge der (fast) stündlichen Noten schon eine recht passgenaue Beobachtung zustande komnt. DAZU kommen ja noch punktuelle konkrete Abfragen wie Vokabel/Fachwissentests und andere Leistungen wie Präsentationen, abgegebene Aufgaben, usw. Man hat also eine recht gute Abdeckung - und, was mir wichtig ist, auch für die Schüler einfach viel mehr Möglichkeiten, Stärken oder wenigstens Willen / Bemühungen zu zeigen, jeden Tag neu. Meine Noten sind auch keine Geheimnisse, die ich erst bei der Notenbesprechung verkünde - jeder kann jederzeit gucken kommen und sie sich angucken - ggf- sind wir dann im Gespräch. Und dann ist es auch nicht zu spät für dasselbe.


    Ich bin beim zweiten System geblieben und habe seit 10 Jahren keine Notendiskussionen mehr, weder mit Schülern noch Eltern. Und, wichtigstens: auch nicht mit mir selber, beim finalen Notenmachen. Das entstresst ungemein.


    Aber man muss auch dazu sagen: ich könnte mir vorstellen, dass meine Situation (nur wenige Kurse, da mehrstündige Hauptfächer und meist LKs mit Tutorium) dazu beiträgt, dass das für mich und die Schüler zufrieden stellend machbar ist. Ich hab max. 100 Schüler. Das geht problemlos.
    Ob das mit 2stündigen Kursen/Klassen in Nebenfächern und 250 Schülern machbar ist, weiß ich schlicht nicht.

    Nun meine Frage: Ist das wirklich so gedacht, dass mündliche Noten an die schriftlichen Leistungen angepasst werden? Dass die schriftlichen Noten zur Einschätzung hinzugezogen werden, ist verständlich, aber eine komplette Anpassung der Noten aufeinander? Ist das gängige Praxis oder ist meine Lehrkraft damit eine Ausnahme?

    In Hessen und vielen anderen BL gibt es dazu Erlasse / Gesetze. Die Noten sind fachliche Leistungsnoten und die Arbeitshaltung darf darüber nicht sanktioniert werden. Dabei liegt die Bewertung der "sonstigen Mitarbeit" häufig bei mindestens 50% (genauer bestimmt durch Gesamt/Fachkonferenzbechluss). " (2) Für die Beurteilung der Leistungen sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise (Klausuren)."
    In der GS ist der Schwerpunkt sogar noch viel deutlicher:
    "4) In der Grundschule liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung im mündlichen Bereich; die schriftlichen Arbeiten nach Nr. 6.2 der Anlage 2 sollen in angemessenen Umfangbei der Leistungsbewertung einbezogen werden."


    Das heißt, nach der geltenden Rechtslage sind zwei getrennte Noten zu ermitteln, die keinen Einfluss aufeinander haben und am Ende zu einer Gesamtnote führen, das "mündliche" wiegt mehr. Bei uns gibt es für alle Fächer eine Tabelle, in der die Prozentzahlen festgelegt sind.


    Was aber nicht heißt, dass ich nicht Kollegen kennen würde, die einfach sagen "Ei, wenn ich die Klausuren seh, weiß ich doch erst was der mündlich wirklich gekonnt hat... "


    *stöhn* :hammer:

    Es darf auch wegen behandelbarer Krankheiten / Risiken keinen dauerhaften Ausschluss geben, das wäre Diskriminierung. Die Prognose muss theoretisch vom Amtsarzt ja bis weit in die Zukunft gestellt werden, was bei vielen Erkrankungen nicht sinnvoll geht. So lange eine Chance auf Heilung nicht ausgeschlossen oder hoch unwahrscheinlich ist, kann kein dauerhafter Ausschluss erfolgen.
    Außerdem ist die Beweislast der Annahme wahrscheinlichen späteren Dienstunfähigkeit umgedreht worden:
    (BVerwG 2 C 12/11 vom 25.07.2013, BVerwG 2 C 18/12 vom 25.07.2013, BVerwG 2 B 37/13 vom 13.12.2013).
    Selbst wenn Anlauf A) nicht klappt, kann sie die Überprüfung zur Aufnahme in den Beamtenstatus später beantragen. Als Lehrerin kann sie auch ohne Verbeamtung arbeiten.


    Zitat

    „Daher kann der Dienstherr einem Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (im Anschluss an das Urteil vom 25. Juli 2013). Dabei kann die gesundheitliche Eignung nur im Hinblick auf Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen verneint werden, nicht aber unter Berufung auf gesundheitliche Folgen, die mit dem allgemeinen Lebensrisiko, wie z.B. einem Unfall bei sportlichen Aktivitäten des Bewerbers, verbunden sind.
    Ist zum Zeitpunkt der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe oder auf Lebenszeit eine Erkrankung des Bewerbers bereits bekannt, so ist der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit des Bewerbers vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen und erheblichen Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich, wenn für die Richtigkeit dieser Annahme nach objektiven Gesichtspunkten derart gewichtige Gründe sprechen, dass andere denkbare Möglichkeiten vernünftigerweise nicht maßgeblich in Betracht kommen.
    Lassen sich vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit oder krankheitsbedingte erhebliche und regelmäßige Ausfallzeiten nach Ausschöpfen der zugänglichen Beweisquellen weder feststellen noch ausschließen („non liquet“), so geht dies zu Lasten des Dienstherrn. Denn die Voraussetzungen für die Annahme der mangelnden gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers im Sinne von § 31 Abs. 1 BBG a.F. sind nicht erfüllt.
    Bloße Zweifel des Dienstherrn an der gesundheitlichen Eignung des Bewerbers, die den genannten Anforderungen nicht genügen, sind dagegen unerheblich. Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung für die Annahme mangelnder gesundheitlicher Eignung des Bewerbers auch „nachhaltige Zweifel“ des Dienstherrn, insbesondere aufgrund von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten, hat ausreichen lassen, wird diese aufgegeben (Urteil vom 18. Juli 2001 – BVerwG 2 A 5.00 – Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und Beschluss vom 16. September 1986 – BVerwG 2 B 92.86 – Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 S. 16 m.w.N.). Auch bei längeren oder wiederkehrenden krankheitsbedingten Fehlzeiten während der Probezeit ist auf der Grundlage aussagekräftiger ärztlicher Stellungnahmen zu klären, ob der Beamte wegen der diesen Fehlzeiten zugrundeliegenden Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden muss. Gleiches gilt, wenn der Beamte erhebliche und regelmäßige Ausfallzeiten aufweisen wird.“
    (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 – 2 C 16/12 –, juris)

    Dennoch ist die Frage berechtigt. Wer korrigiert freiwillig nachts?
    Wenn meine Arbeitsbelastung zu hoch ist dann müssen die Korrekturen warten.


    Du bist doch in der Gewerkschaft. Deine Aufgabe ist es definitiv solchen Kollegen hier die Leviten zu lesen. Du dagegen nimmst es hin und legitimierst es mit möglichen schlechten Arbeitsbedingungen.

    Aber sonst gehts noch, ja? :gruebel: :skeptisch: :rotfl:

    Wieso korrigierst du nachts? Schadest du deiner Gesundheit gerne selbst?

    Solche Haltungen sind beschissen.


    Geh mal davon aus, dass nicht jedes Menschen Arbeitsbedingungen dieselben sind und dass sich das sehr oft nicht von den Menschen selber steuern lässt.
    Die Unterstellung, dass Überlastete nur zu doof sind, sich ihre Arbeitszeit gescheit einzuteilen zeugt von Arroganz und Nichtwissen über die Belastungssituation, die an schlecht geführten, schlecht ausgestatteten Schulen oder durch andere Bedingungen entstehen kann. Und das sind viele, wenn nicht gar die meisten Schulen.


    Ob du jetzt hochbegabt bist oder äußerst wurstig und minimalistisch arbeitest, ob du der Drückeberger vom Dienst bist und einen pädagogischen und professionellen Nullanspruch an dich selber hast, oder ob du ordentlich arbeitest und halt zusammen mit einer Struktur und Vorgesetzten, die dich machen lassen, einfach Schwein gehabt hast, beurteilen wir dann auch nicht per Ferndiagnose.

    Zitat

    Viele Lehrkräfte sind hochmotiviert, aber auch stark belastet. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der heute in Hannover vorgestellten Metastudie „Studien zur Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland“. Bei einer Pressekonferenz der GEW in Hannover legten die Göttinger Sozialwissenschaftler Dr. Frank Mußmann und Dr. Thomas Hardwig die Ergebnisse einer Vergleichsanalyse von 20 Studien aus sechs Jahrzehnten zur Lehrkräftearbeitszeit vor. „Das Bild ist nun sehr umfassend und eindeutig“, sagte Mußmann. „Lehrkräfte sind aufgrund zu hoher Arbeitszeitvorgaben gegenüber vergleichbaren Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Mittel schlechter gestellt. Die Arbeitszeitverkürzungen der letzten Jahrzehnte kamen nur verspätet und nicht vollständig an“, so Mußmann weiter. Dies sei das konsolidierte Ergebnis der untersuchten Studien aus 60 Jahren mit verschiedensten Methoden und von unterschiedlichsten Auftraggebern.


    https://www.gew.de/aktuelles/d…iviert-aber-hochbelastet/

    Link zum Artikel
    https://www.gew.de/index.php?e…udien_zur_Arbeitszeit.pdf


    Zitat


    Viele Lehrkräfte arbeiten mehr als 48 Stunden
    29.01.2018 - Frank Mußmann, Sozialwissenschaftler, Studienleiter und Leiter der Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften der Georg-August-Universität Göttingen
    Lehrkräfte arbeiten länger als vergleichbare Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst. Dies gefährdet bei vielen die Gesundheit. Das ist das Ergebnis einer neuen Meta-Zeiterfassungsstudie im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung.


    Link zur Studie:
    https://www.gew.de/index.php?e…udien_zur_Arbeitszeit.pdf

    Ich bin nicht davon ausgegangen, dass eine Art Guantanamo außerhalb der Grenzen der BRD ein ernstgemeinter Vorschlag war. Sollen da dann auch die biodeutschen Unbeschulbaren rein, oder kriegen die ne Inlandversion?


    Und: was wären die Kriterien für einen zu internierenden Unbescbulbaren? Also wie schnell oder langsam landet man als Jugendlicher auf Lebenszeit in einer solchen Einrichtung - und wie sähe die aus?

    Aha, und welche Handlungsoptionen gibt es da? Also, wie weiß ich als SL, dass ein Schüler mal um sich schießen oder stechen wird? Oder soll ich gleich alle nicht beschulen, denen ich das "ansehe"? Diagnostiziert/prognostiziert durch wen? Oder dehnen wir die Nichtbeschulung auf alle nicht-rund-laufenden SchülerInnen aus? Und was machen wir dann mit denen? Alle in die Psychiatrie?


    Ehrlich, mich interessiert's mal: was wären denn echte Handlungsoptionen, die man als Maßstab an die Hand geben könnte?


    Jemanden nicht zu beschulen, ginge tatsächlich nur, wenn es die juristische Kategorie "nicht beschulbar" gäbe. Mit einem Kriterienkatalog, auf wen das wann genau zuträfe.
    Das würde mich mal interesieren, wie der konkret aussähe. Vorschläge?


    Und dann bräuchte man ja auch noch einen Plan B: also wenn nicht beschulbar - was mach ich dann stattdessen mit den Minderjährigen? Wo hin?
    Dazu müsste es Gesetzesänderungen geben. Die macht eine Ministerin auch nicht im Alleingang. Und: man sollte sich wirklich gut überlegen, was es gesellschaftlich konkret bedeutet, wenn es diese Kategorie gäbe.


    Laufen die dann frei und unbeschult auf der Straße rum, perspektiv- und aufsichtslos, und stechen dort die Leute ab? Gut, das wären dann wenigsten nicht wir, sondern nur... tja. Vielleicht doch wir? Weil wir grad über die Straße gehen?

    Wieso funktionieren in Bayern DVs nicht?


    Sie regeln das zu regeln Gewünschte. Man kann damit keine UBs wegregeln, aber man kann Zeiträume, Modi, Taktung festlegen.
    Und ob der SL sie will oder nicht, ist nicht der Punkt - wenn die Einigungsstelle "ja" sagt, sagt sie ja. Wenn sie nein sagt, ist man auch nur an dem Punkt an dem man vorher war. Verloren kann nix gehen.

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