Hm, ich weiß ja nicht, wie das in Hessen ist, aber bei Maßnahmen zur Erfassung der Arbeitszeit könnte der örtliche PR durchaus in der Mitbestimmung sein.
Meike. weiß da sicherlich Genaueres...
Ja, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht zulässig ist.
Wäre es zulässig, wäre es §74.2 und 9. mindestens mitbestimmungspflichtig.
Warte auf Verifikation meiner These im ersten Satz aus der Rechtsstelle. Verlinke ich dann hier.
Bis dahin: mindestens Mitbestimmung einfordern - oder gleich Zulässigkeit anzweifeln.
Machen Gottseidank bei Weitem nicht alle Schulen in Hessen so. Nur die ...Hochbegabten unter den SLen wieder.