Beiträge von Meike.

    Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg findet sehr klare Worte:

    Zitat

    Wenn ein amerikanischer Präsident pauschal über einzelne Bevölkerungsgruppen herzieht, die Unabhängigkeit von Richtern infrage stellt, Wahlergebnisse zu seinen Ungunsten nicht anerkennen will oder kritische Medien am liebsten verbieten würde, dann ist dies im Gemeinschaftskundeunterricht im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbstverständlich kritisch zu beleuchten. Dasselbe gilt auch für politische Parteien, die Antisemiten in ihren Reihen dulden, erkennbare personelle Überlappungen in die rechtsradikale und rechtsextremistische Szene aufweisen und deren Abgeordnete bei Demonstrationen mitlaufen, bei denen offen der unter Strafe stehende Hitler-Gruß gezeigt wird. Dies kann im politischen Unterricht nicht nur kritisch angesprochen werden, dies muss kritisch angesprochen werden.

    Und bietet Unterrichtsmaterial an.


    Aber gut. Die Landeszentrale für politische Bildung ist aus Sicht der AfD ja auch ein linksgrünversiffter Verein, der abgeschafft gehört,. vor allem, weil sie so unfassbar linksradikale Sachen anbietet wie Projekte gegen Rassismus. Pfui aber auch! Pfui!


    https://www.youtube.com/watch?v=itrGILviyBY :D


    Ein bisschen genauer beleuchtet: https://www.youtube.com/watch?v=SoeTTS2yRP0 ;)

    Der Text der Selbsanzeige gefällt mir. Gute Aktion.

    Zitat

    „Dies werden wir selbstverständlich im Unterricht tun und befinden uns hierbei im Einklang mit dem Beutelsbacher Konsens und dem Artikel 1 des Berliner Schulgesetzes. Wir werden unsere Schüler*innen davon unterrichten, wenn von Mitgliedern und Funktionären Ihrer Partei rassistische, menschenverachtende, sexistische, geschichtsrevisionistische, antisemitische oder demokratiefeindliche Aktivitäten ausgehen, die unser friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft gefährden.“

    Das sollte ein Witz sein wg. Peter Tauber:


    twitter.com/petertauber/status/1051522444530540544

    :staun: Was hat der denn geraucht? "Los Leute, heute, am Tag des KZhäftlingsaufstands in Sobibor - lasst uns eines großen Mannes gedenken:
    nämlich des armen Erwin 'Nazianhänger und Hitlerverehrer' Rommel. Jawollja!11!!" :neenee: :schimpf:


    Ey, was haben diese Leute alle im Geschichtsunterricht gemacht? In den Büchern die Quellentexte und Zitate der Nazis mit Herzchen und Ausrufungszeichen umrandet statt analysiert?

    Ohmann, das tut mir sehr leid. Ich wünsch dir viel Kraft und viele stützende Netzwerke. Und dass es doch noch irgendwie besser ausgeht, als du jetzt vermutest.


    Auf deine zweite Frage ist die Antwort 9 Tage, siehe zweiter Link.
    Es gibt auch Teilzeitmöglichkeiten zwecks Pflege - vielleicht ist das eine gangbare Variante, wenn eine besoldungsfreie Freistellung schwierig für dich wird (siehe erster Link).


    Ich drücke fest die Daumen, dass du eine gangbare Lösung für dich findest!
    Alles Gute dir!



    Und

    Als Hintergrundwissen dazu lohnen sich Auszüge aus bzw Kritiken seines Buches MeinKampf2 .. äh... niemals denselben Fluss oder so. Darin faselt er davon, dass die Demokratie sich in ihrer letzten Dekadenzphase befindet und nur ein huomo virtuoso sie in einer Alleinherrschaftsform retten kann. Wen er dabei wohl im Auge hat? Gewürzt wird das Ganze mit Vorstellungen der Frau, die mit ihrem Sanftmut und ihrer Loyalität den Mann dabei unterstützt, die Volksseele mit den notwendigen Mitteln moderater Gewaltanwendung zu retten. https://www.heise.de/tp/featur…nd-4186178.html?seite=all

    Wie ich schrieb.


    Man muss es aber schon genau nehmen mit Auskünften zu diesem Thema, denn - wie gesagt - die dienstrechtliche Klaviatur ist nur für geübte Klavierspieler.


    DAB werden in den Ämtern täglich bearbeitet. Und zwar auch überhaupt (einzelne hoffnungslose Juristen/Dezernenten stellen die Ausnahme dar) nicht nach dem Motto "Fristlos, formlos, fruchtlos", sondern - im Gegenteil - relativ gründlich. Sie gelten auch nicht als Störung des Schulfriedens, sondern als das, was sie sind: eine Beschwerde. Mal hat der Beschwerdeführer Recht, mal gibt es eine zweite Seite, die der Beschwerdeführer nicht erwähnt hat: immer wird die Gemengelage zumindest mal erhoben.


    Zwangsversetzungen aufgrund einer DAB sind nicht nur rechtlich nicht vorgesehen, sie sind auch nicht üblich - und zwar schon deswegen, weil eine Versetzung eine reltaiv aufwändige Personalmaßnahme ist, mit Konsequenzen an zwei Dienststellen. Bei Dauerkonflikten mit dem Potential zu eskalieren, werden sie vereinzelt angeboten, können aber nicht gegen den Willen des Kollegen/Personalrates durchgesetzt werden, es sei denn alle pennen.


    Was allerdings schon der Fall ist, ist, das einen der Dienstherr jederzeit versetzen kann. Allerdings muss er - ggf. auf Antrag des Betroffenen - dem Personalrat die Notwendigkeit dieser Versetzung nachweisen können. Und wenn dann nur "ich mag diese Kollegennase nicht" übrig bleibt, wird es halt dünn. Dann kann die Maßnahme abgelehnt werden.

    Sorry, wenn ich da widersprechen muss, aber durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist der Schulfrieden nicht gestört und diese kann auch nicht als Grundlage einer Versetzung hergenommen werden.


    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist das völlig neutrale Recht eines jeden Beschäftigten, sich über seinen Vorgesetzten zu beschwerden. Dieses Recht in Anspruch zu nehmen, kann man in keinem Zusammenhang als widerrechtliches oder unsoziales Verhalten (und das ist die Definition für "Störung des Beriebs/Schulfriedens": Beleidigung, Übergriffe, gesetzwidriges Verhalten, grobe Verletzung der in § 75 Absatz 1 [BetrVG] enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische und fremdenfeindliche Betätigung) werten und schon gar nicht als Grundlage einer Versetzung. Und so wird das von den Amtsjuristen auch nicht gesehen. Zumal ja diese Beschwerde die Schulgemeinde gar nicht erreicht/erreichen soll und vertraulich zu behandeln ist.


    Die Dienstaufsichtbeschwerde zieht eine ganz formale Handlungskette / Untersuchung nach sich: der Schulleiter hat eine Stellungnahme abzugeben, der Beschwerdeführer desgleichen, ggf. folgen Gespräche, der Amtsjurist und der Dezernent entscheiden. Gegen diesen Bescheid kann dann ggf. (wenn er zB in Maßnahmen resultiert) Widerspruch erfolgen.


    Versetzungen sind Personalmaßnahmem zur Abdeckung von Unterricht/Bedarf. Diese können nur dann in Zusammenhang mit innerbetrieblichen Streitereien stehen, wenn nach Versuchen des Amtes, einen Konflikt innerhalb eines Betriebes/einer Schule beizulegen, keine Lösung erfolgt und dann müssen sie auf Freiwilligkeit beruhen: ie. einer der Seiten wird angeboten, etwas für sie zu finden, wenn sich der Konflikt als gesundhheitsschädigend herausstellt. Zwangsversetzungen ohne Einverständnis gibt es nur nach einem Disziplinarverfahren bei dem herauskam, dass der Beschuldigte erhebliche Dienstvergehen begangen hat.


    Versetzungen sind in den allermeisten (allen?) Bundesländern mitbestimmungspflichtig. In Schleswig meines Wissens nach auf Antrag des Betroffenen. Alles was mitbestimmungspflichtig ist, kann vom Personalrat auch abgelehnt werden. Das zieht - im Falle der gegenläufigen Entscheidung des Amtes - ein Stufen/Einigungsstellenverfahren nach sich. Spätestens dort stellen sich - sollte es sich in diesem Falle darum handeln - Mobbingstrukturen ziemlich schnell und nachhaltig heraus.

    Jetzt sieht das Beamtenrecht genau das aber wieder anders: die Beschwerde über den Vorgesetzten ist die einzige Beschwerde, für die der Dienstweg nicht einzuhalten ist.

    Ja und wer bestreitet das?
    Dafür ist der Bezug im mittleren Abschnitt ein nicht vorhandener. Das hilft nicht weiter, aus Ungelesenem unverdaute Schlüsse zu ziehen und mal ne Runde irgendwen-Bashing zu betreiben.



    Zu Dienstvergehen aufrufen (Ferienverlängerung durch Krankmeldung) ist nicht gewerkschaftlich, nicht personalrätlich und nicht kollegial. Darum gings. Nicht darum, dass kranke Kollegen sich zur Schule schleppen sollen. Siehe Beiträge 21,22, 34-38.


    Alles andere ist sinnfreie und absichtliche Verdrehung zwecks Gewerkschaftsbashing. Wobei das ganze mit Gewerkschaft noch nicht mal was zu tun hat, sondern wenn überhaupt mit Personalratsarbeit, aber scheiß auf die Fakten. Dass es darum nicht geht, ist ja auch klar geworden in dem thread. Den meisten jedenfalls. Die anderen machen eh was sie Bock haben und hassen, wen sie hassen wollen.


    Ich bin raus. Dreht sich dann eh nur noch im Kreis.

    Genau so geht's.


    Und es ist, wie du sagst:

    Zitat

    Und ja, der Stress hat zugenommen. Was schlichtweg daran liegt, dass bei uns nicht wenige Kollegen den anderen Weg gehen (Krankschreibung direkt in der Woche/in den beiden Wochen vor den Ferien, Zeit für dieKorrekturen, dann entspannt auf Fernreise) und deren Arbeit aufgefangenwerden muss.
    (...)
    Was mich fast am meisten ärgert, sind diejenigen Kollegen, die dasSystem (Stichwort: Unkündbarkeit) für sich nutzen, und zwar mit einer
    Selbstverständlichkeit, die kaum auszuhalten ist. Die dann genau dieseVorschläge, die ich gelesen habe, umsetzen und mit ihrer
    Rücksichtslosigkeit und ihrem Egoismus anderen Kollegen schaden.

    Firelillys Weg (jeder ist sich selbst der nächste) ist genau der, der andere Kollegen belastet und die Erschöpfungskette nach sich zieht.



    Um sowas in den Griff zu kriegen, müssen Kollegien zusammen stehen lernen. Dafür braucht es einen Anfang. Und natürlich muss auch jeder auf sich selber achten, aber nicht auf Kosten der anderen und nicht um den Preis einer Negativdominokette.


    Und es gibt genügend Möglichkeiten, sich auf einem Weg, der nicht rechtswidrig ist, zur Wehr zusetzen.
    Zum Beispiel gibt es tatsächlich fast keine Möglichkeiten eines SL einem Kollegen, der schon eine Überlastungsanzeige geschrieben hat, immer noch mehr aufzubürden. Je mehr Kollegen das machen (Kopie geht immer an den Arbeitgeber/das Land), desto eher ist der SL unter Beobachtung bezüglich des Umgangs mit den Mitarbeitern. Hier in meiner Gegend ist das intensiv genutzt worden, mit dem Effekt, dass nicht wenige SLen Stellungsnahmen schreiben und Maßnahmen zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen entwickeln mussten - zT unter Aufsicht des Amtes. Man muss halt dran bleiben.


    Es gibt die Möglichkeit, präventive Gespräche zu führen - Personalentwicklungs/Mitarbeitergespräche (heißt in verschiedenen Ländern anders): hier werden Zielvereinbarungen getroffen, die (in den meisten BL) auch schriftlich festgehalten werden müssen und bindend sind. Die meisten denken, das seien nur Karriereentwicklungsgespräche, dem ist aber mitnichten so: man kann diese Gespräche auch im Sinne der Entlastung/Arbeitskrafterhaltung führen und Zielvereinbarungen treffen im Sinne dessen, was die Qualität des Unterrichts im Zusammenhang mit Gesunderhaltung angeht.


    Man kann sich (mit einer kleinen Gruppe Gleichgesinnter und der entsprechenden Liste) im nächsten Turnus selbst in den Personalrat wählen lassen und (ressourcenschonenderweise jedes halbe Jahr ein) Projekt/e zur Lehrergesundheit umsetzen:
    - kollegenfreundliche Dienstvereinbarungen treffen
    - Kollegen den Rücken stärken, die berechtigt "nein" sagen
    - auf Gleichbehandlung achten und dazu die vielen rechtlichen Mittel einsetzen, die man hat
    - pädagogische Tage mal nicht zu Schülerthemen, sondern zur Lehrergesundheit durchsetzen
    - Betriebsarzt einladen und die im Arbeitsschutzgesetz festgeschriebenen Untersuchungen zur physischen und psychischen (!) Gefährdungsbeurteilung bei euren zuständigen Betriebsarzt durchführen lassen
    - aus den Ergebnissen vial Konferenzbeschlüsse und Dienstvereinbarungen weitere Verbesserungen festschreiben
    uvm.


    Man kann die eigenen Ansprüche überdenken, man kann sich mit anderen zusammen tun und gucken, ob jeder dauernd das Rad selbst neu erfinden muss oder man sich gegenseitig stützen kann, man kann sich mit Gleichgesinnten zusammentun und auf Konferenzen zu neuen Sperenzchen "nein" sagen lernen ... und man kann hier mal nachlesen Anti-Burnout, Reduktion der Arbeitsbelastung, Selbstschutz ... und mehr. für viele Detailideen.

    Auf dem Niveau diskutiere ich nicht, Firelilly. Möge sich hier jeder ein eigenes Bild machen und seine eigenen Entscheidungen treffen.

    Dein Beispiel hat mit Firelillys „Idee“ wenig zu tun. Ärzte können als Zeugen geladen werden. Wenn sie das Gespräch dann so wiedergeben, dass du um eine Krankschreibung gebeten hast, und gleichzeitig nichts eindeutiges vorlag, was eine AU erzwingt, und gleichzeitig der Amtsarzt Dienstfähigkeit feststellt, dann hast du ein dickes Problem.
    In deinem skizzierten Fall habe ich keine Ahnung wie das vor Gericht ausgeht, aber sicher ist, dass dich fürderhin SL UND Schulamt UND Amtsarzt auf dem Kieker haben, und dann hast du auch ein dickes Problem. Die Hürde zur Dienstfähigkeitsüberprüfung hängt auch nicht mehr so hoch wie einst mal.


    Es geht auf Dauer einfach nicht gut aus für Kollegen, so ein Verhalten, und wer ein Restverantwortungsbewusstsein hat, auch und gerade als Personalrat, rät auch nicht dazu.

    Aber sonst gehts noch, ja?


    Du schreibst:

    Zitat

    Du bist innerhalb der Ferien krank? Das ist ganz einfach, such Dir eine stressige Phase nach den Ferien, geh zum Arzt und lass dich krank schreiben (bist ja eh total überarbeitet!) und hole die verpasste Erholungszeit der Ferien nach.

    - sprich, dass jemand sich eine Zeit zum Kranksein - möglichst eine besonders stressige (auch für die anderen Kollegen) aussuchen soll, UM sich krank schreiben zu lassen. Wenn man sich Zeiten aussuchen kann, entspricht das ganz offensichtlich keiner akuten Erkrankung und den Aufruf, das gezielt zu tun, wenn alle anderen auch besonders belastet sind, und um Ferien nachzuholen, muss ich hier nicht ernsthaft kommentieren.


    Dann flippst du aus, wenn ich darauf hinweise, dass es dazu ne Rechtslage gibt. Was allerdings meinem Jobprofil entspricht. Ist nämlich besser - auch für Kollegen - vorher darauf hinzuweisen, als wenn es denn dann soweit ist, dass ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Was gar nicht so selten vorkommt wie man denkt. Und nein: es hat nicht jeder Amtsjurist und auch nicht jeder Richter dafür Verständnis. Besonders bei Beamten, da hilft auch die Unkündbarkeit, die kein Freibrief für alles ist, nichts. Wenn der Amtsarzt die Dienstfähigkeit feststellt, nachdem andere Ärzte Gefälligkeitsatteste ausgefüllt haben, bist du ziemlich im Eimer. Und in einem öffentlichen Forum dauernd zu Dienstvergehen aufzurufen - ist ja nicht das erste Mal - halte ich auch nicht für allzu klug.


    Krankschreibungen sind für kranke Menschen. Überarbeitung - die TE spricht hier von 2 fetten Erkältungen, nicht von einem Burnout - konstituiert noch keine solche. Um gar nicht erst dahin zu kommen, kann man und sollte man alles Mögliche tun, dazu haben wir hier ellenlange threads, aber sich präventiv in Stresszeiten krank schreiben zu lassen und Ferien nachzuholen gehört nicht dazu.
    Und es gehört GANZ bestimmt nicht zu guter Gewerkschafts- oder Personalratsarbeit oder Kollegialität dazu zu raten!

    Steht die Lockerheit, mit der man zu Krankheitsvortäuschung (ein Dienstvergehen) aufruft eigentlich auch parallel zur Lockerheit, wenn man dafür dann ggf. mal beim Amtsarzt vorbeigeschickt wird?


    Ich sach ja nur. Ist ja nicht so, dass das nicht vorkäme.

    Zitat


    Vorlage eines falschen Gesundheitszeugnisses
    Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt das Vorlegen eines falschen Gesundheitszeugnisses unter Strafe. Danach ist es verboten, bei Behörden und Versicherungen unrichtige Gesundheitszeugnisse vorzulegen. Da die Krankschreibung vom Arzt ein Gesundheitszeugnis darstellt, droht nach § 279 StGB sowohl Beamten als auch Arbeitnehmern bei der Vorlage einer zu Unrecht ausgestellten Krankschreibung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Vorlegen einer Gesundheitsbescheinigung, die nicht dem wahren Gesundheitszustand entspricht, ist damit ähnlich strafbar wie Urkundenfälschung.
    Betrug
    Daneben kommt auch der Betrug als Straftatbestand in Betracht, denn mit einer falschen Krankschreibung erschleichen sich Arbeitnehmer durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen Bezüge nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und zusätzliche Urlaubstage.


    Frag mich auch immer, ob wir dieselbe Haltung bei unseren Schülern auch so wegstecken würden. Die haben auch stressige Phasen... Achja, stimmt, aber lange nicht so stressig wie wir, denn nur Erwachene sind gestresst und können locker mal zum Doc Holiday gehen. Und die Schüler haben ja auch auch keine blöden Chefs, die ihnen noch mehr Stess und Arbeit machen, wenn sie eh schon andere Sorgen haben... "Sich rausnehmen" heißt da dann halt Schwänzen.

    Ich fühle mich ja auch nur ganz leicht gegängelt bei dieser Großschreiberei, die mir unterstellt, ich würde es sonst nicht kapieren, wo die wichtigen Schlüsselbegriffe sind. Also die für Sofawolf wichtigen...


    Ich meine damit die für Sofawolf wichtigen Schlüsselbegriffe, die nicht immer mit dem kompatibel sind, was ich so wichtig finde.


    Ich meine damit die für Sofawolf wichtigen Schlüsselbegriffe, die nicht immer mit dem kompatibel sind, was ich so wichtig finde.


    Wobei man damit echt schön spielen kann.
    Spielen kann,
    Spielen!

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