Gute Idee - aber wenn ich mal negativ denken darf:
Wie wollt Ihr sicherstellen, dass das Material kein Copyright verletzt? Für eine (teure) Abmahnung würde ja schon ein Bild reichen, dass jemand zur Illustration in ein Arbeitsblatt integriert....
Beiträge von Djino
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Hallo,
war bei deiner Einstufung schon der Personalrat beteiligt? Ansonsten solltest du dich umgehend um eine nochmalige Betrachtung deines "Falls" kümmern. Du findest hier einige Erläuterungen: www.gew-bvbs.de/ID_5_08.pdf. Bezieht sich zwar auf Niedersachsen, wenn ich aber diese Seite richtig verstehe, ist es in NRW nicht anders...
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Wie wär's noch mit
Die letzte Welt (Christoph Pansmayr)
Die Vermessung der Welt (Daniel Kehlmann)
Medea. Stimmen (Christa Wolf)Oder ein ganz anderer Ansatz:
Was habt ihr in eurer Schülerbibliothek?
Was empfielt die örtliche Stadtbibliothek? (Unsere z.B. ist sehr engagiert und würde auf eine solche Anfrage gleich mit dem Angebot einer Führung etc. reagieren...) -
Hallo,
ich habe diese Vorgaben bisher nicht nur im GK und LK benutzt, sondern auch schon in Klasse 11 (in der die SuS noch nicht im Kurssystem sind) - und jetzt ganz neu in Klasse 10 verwendet, da die jetzige 10 die erste G8 ist und die 10. Klasse ja als Vorstufe zur Oberstufe gelten soll, wie vorher die 11. Klasse.
Die Unterschiede liegen klar in der Aufgabenstellung - z.B. in Klasse 10 ist so eine Arbeit sprachlich etc. längst nicht so anspruchsvoll (und stärker vorbereitet) als im LK kurz vor dem Abitur. -
kiki74
Danke für den Tipp - hat mich etwas aufgebaut - - - bei zwei Korrekturfächern ist das aber "keine Zeit"@ klöni:
Du hast Recht, ich bin mir nicht sicher. Allerdings aus anderen Gründen.Ich kenne es von der Schülerin, dass sie massiv überfordert ist und regelmäßig, auch während Klausuren (hatte sie letztes Jahr im "Leistungskurs" Englisch), Texte übernimmt und abwandelt.
Mein Problem ist eher, dass sie das Schuljahr wiederholt. Es wird wohl ihr letztes sein, das Abitur sehe ich in weiter Ferne. Verzweifelte greifen aber nach jedem Strohhalm.
Wenn ich also nur bei der ersten Hälfte das Plagiat, die mieserablen Leistungen nachweise, habe ich leichte Bedenken, ob die Note "justiziabel" ist und jeder Prüfung standhält.
Aber eigentlich sollte bereits der "halbe" Nachweis ausreichen, oder?Unsichere Grüße
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Hallo,
ich ärgere mich gerade mit einem Stapel Korrekturen herum. Aufgabe war ein Referat und daran anschließend eine (kurze) schriftliche Ausarbeitung.
Eine Schülerin hat eine Ausarbeitung abgegeben, die nicht nur zu großen Teilen aus Wikipedia kopiert ist, sie hat sich auch die Mühe gemacht, mit sicherem Gespür ab und zu ein falsches Synonym zu wählen, damit man das Plagiat nicht so leicht entdeckt. Zudem sind Absätze nicht mehr vorhanden, Zwischenüberschriften fehlen auch. Groß- und Kleinschreibung wurden der Word-Rechtschreibüberprüfung überlassen, sinnvolle Bindestriche entfernt. Das ganze "Werk" ist äußerst leserunfreundlich. (Sollte ich noch erwähnen, dass kaum ein Rand vorhanden ist, der Zeilenabstand entgegen den Vorgaben viel zu klein ist, dafür aber die Schriftart ebenso klein gewählt wurde?)
Meine Frage: Wenn eine Note schon nach wenigen Passagen eindeutig klar ist, muss ich mich dann bis zum Ende durchquälen?
Kann ich die "00 Punkte" vergeben, ohne zu belegen, dass die zweite Hälfte genauso katastrophal ist? (Selbst wenn der zweite Teil genial wäre, würde dies doch am Endergebnis nichts mehr ändern können...)
Das alles findet übrigens im Rahmen des "Seminarfachs" statt, im nächsten Halbjahr sollen die Seminar- / Facharbeiten geschrieben werden, die Ausarbeitung ist also nicht nur Grundlage für die Benotung in diesem Semester, sondern auch Vorbereitung für die Arbeit im nächsten.
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Die Eltern müssen wir in NDS natürlich auch informieren, wenn die Leistungen so sind, dass ein Schüler z.B. "sitzenbleiben" könnte.
Die Erklärung für das Verbot ist, soweit ich mich recht entsinne, dass eine schlechte Klassenarbeit bei Eltern "unliebsame Reaktionen" hervorrufen könnte. Es ist also für das Wohl der Schüler, wenn sie nicht gezwungen sind, eine 5 oder 6 (oder ...) vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen.
Wenn es nur ein "Ausrutscher" ist, ist das ja auch kein Problem, da wird die Zeugnisnote nicht stark drunter leiden, nur wenn ein dauerhaftes Problem besteht, müssen die Eltern natürlich informiert werden.
(Welche Situation für Schüler unangenehmer ist - entweder Arbeit unterschreiben lassen oder Brief durch die Schule / "Vorladung" zum Gespräch in der Schule etc. - ist wohl Interpretationssache.)
Da Klassenarbeiten meist durchnummeriert sind, sehen interessierte Eltern auch, wenn nach der (guten) ersten Arbeit die (gute) dritte Arbeit zu Hause vorgelegt wird. Was ist mit Nr. 2 passiert...?
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Habe nichts Genaues...
Es gibt keinen Erlass, sondern die Regelung beruht auf einem Gerichtsurteil (das ich zur Zeit nicht finden kann
)
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Zitat von nofretete
ZitatUnd wer bringt sein eigenes Klopapier mit?
Was, du hast Zeit für sowas?
Ich finde die Pausen zumeist viel zu kurz, als dass ich auch noch Klopapier verbrauchen könnte.
(War mir eigentlich nie aufgefallen, bis unsere Sekretärin mal erwähnte, dass sie das, was wir tun würden - so selten bzw. nach der Uhr auf's Klo gehen - nie hinbekommen würde... worauf Sekretärinnen so achten...)
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Zitat
Demonstrativpronomen oder?
Das würde ich auch so sehen. -
Hallo,
ich hatte auch mal so einen Schüler. Kam in der 5. Klasse - und ich hatte keine Ahnung (woher auch?). Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen, wäre ja noch schöner, wenn da jemand ständig mit Baseballcap sitzt...
Tipp für dich (und auch die Eltern): Informiert die anderen in der Klasse unterrichtenden Kollegen - und die weiterführende Schule. Die Schülerin sollte ohne Probleme eine Kopfbedeckung tragen dürfen.
PS: Der Schüler, den ich dort zwei Jahre lang im Unterricht hatte, ist jetzt zwar ein paar Jahre älter, das Problem hat sich aber leider nicht verbessert, sondern verschlechtert, trotz Behandling
Die Klasse ist damit übrigens bestens umgegangen, das gab nie Probleme. Zu Anfang hatte sich der Schüler einen Einzeltisch in der letzten Reihe gesucht, aber sehr bald saß er freiwillig in der ersten Reihe.
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Original von Nofretete:
ZitatIch frage mich, wann wir Lehrer unsere eigene Kreide mitbringen müssen.
Nun ja, ab und zu möchte ich auch mal etwas farbig an der Tafel markieren... weiße Kreide bekommen wir ja. Bei der bunten wird's dann "Eigeninitiative"...
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Raket-O-Katz hat Recht - im Internet findet man vieles billiger. Ich habe mir viele Bücher bei Tauschticket ertauscht. Dort bietet man seine alten, ausgedienten Bücher kostenlos an, verschickt sie bei Anforderung auf eigene Kosten und bekommt dafür Tickets, für die man bei anderen Anbietern kostenlos Bücher bekommt. (Um feststellen zu können, dass das System tatsächlich funktioniert, bekommt man zu Anfang zwei Tickets geschenkt (oder nur eins? So genau weiß ich das nicht mehr...)
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Ein schneller Tipp zum Geldsparen:
Statt Plakate zu kaufen, verwende ich Tapeten. Sind schön groß. Reste finden sich, wenn man es ganz billig haben möchte, in fast jedem Haushalt (man fragt einfach die Schüler...). Etwas teurer ist der Gang in den Baumarkt. Mit der Investition in eine Rolle Rauhfasertapete komme ich mindestens ein Schuljahr hin - sind ja ein paar Meter...
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Wir haben die letzten Jahre pro Schüler in der SekI 6 Euro, in der SekII 10 Euro eingesammelt, werden aber im nächsten Jahr auf 10 bzw. 15 Euro gehen.
Das lässt sich auch wunderbar mit Unterstützung der Eltern durchsetzen: Wenn wir weniger kopieren würden, dann müssten so manche zusätzlichen Materialien / Bücher durch Eltern angeschafft werden. Gerade im Zentralabitur würde man mal im einen Buch 10 Seiten bearbeiten, im anderen vielleicht auch mal 20 - und dann das nächste kaufen...
(Warum eigentlich machen wir uns die Arbeit mit dem Kopieren? Nicht nur das Kopieren kostet Zeit und Geld, das vorherige Erstellen des Arbeitsblattes ist auch nicht zu unterschätzen.)
Ich bin übrigens dazu übergegangen, zu Hause zu drucken - der eine Kopierer in der Schule ist viel zu häufig defekt bzw. überlaufen (aber am Kopierer / in der Schlange kann man die besten Gespräche führen...)
Und um zum Steuerthema zurückzukommen:
Ich folge (manchmal...) dem Tipp, den ich mal vor meiner Zeit in der Schule bekam: Das Finanzamt wird sowieso irgendetwas nicht anerkennen - die suchen angeblich nach sowas. Also sollte man alle möglichen und unmöglichen Quittungen etc. aufbewahren und einreichen. Das Finanzamt erledigt seinen Job und sortiert hier und da was aus - aber insgesamt wird mehr anerkannt. Ob was Wahres dran ist? -
Ein wunderbar allgemein formuliertes Thema ist "The English-speaking world". Innerhalb des Themas lässt sich alles bearbeiten: Neben der (sicher wichtigen) Wiederholung kann man noch ausgewählte andere Themen (z.B. short stories oder newspapers / media o.ä. - eben was Kurzes) bearbeiten. So hat man dann "Stoff" für Nachprüfungen.
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Auch ich habe bisher gute Erfahrungen mit solchen "Checklisten" gemacht - FAST immer.
Ein kleiner Tipp: Vermerke sehr deutlich auf deinem Bewertungsbogen, dass es sich nur um eine Auswahl an Kriterien handelt, dass etwa Randbemerkungen ebenfalls beachtet werden müssen.
Außerdem muss ein Hinweis mit drauf, dass nicht alle Punkte gleich gewichtet werden.Ich hatte letztes Schuljahr längere Diskussionen mit einem Schüler und den dazugehörigen Eltern, weil einiges, was ich auf der Checkliste "antizipiert" hatte, tatsächlich im Aufsatz vorhanden war. Aber die Probleme mit dem Aufsatz fingen auf wesentlich niedrigerem Niveau an... Dinge, bei denen ich mir nicht mehr die Mühe gemacht hatte, sie auf dem Bewertungsbogen aufzuführen, weil z.B. die Aufsatzart eigentlich seit Jahren bekannt war. Somit waren auf dem Bewertungsbogen einige Dinge als "vorhanden" abgehakt - und wer dann anfängt, abzuzählen, stellt fest, dass x% absolut richtig waren, und die Note deshalb nicht gerechtfertigt ist... (dass etwa korrekte Rechtschreibung und Grammatik im Fach Deutsch in den oberen Klassenstufen nicht mehr allein für die Note 1 ausschlaggebend sein können, ist nicht jedem ersichtlich...)
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Ja - ist so richtig. Darf man nicht einfordern.
Aber viele Kollegen machen es so, dass sie auf dem ersten Elternabend die Eltern über die Regelung informieren - und dann wird gemeinsam abgesprochen, dass (gerade bei den "Kleinen") die Unterschriften der Eltern doch drauf sein sollen...
Zusatz:
... mit Blick auf einen anderen Thread: In Niedersachsen sind auch Abstufungen der Noten mit "+" oder "-" verboten... Im Wortgutachten darf das aber deutlich gemacht werden ("knapp 4"). -
Linksammlung: Hier finden sich (wenige, aber brauchbare) Links zum Thema Dyskalkulie (und LRS) mit Arbeitsblättern und auch Hinweisen zu den entsprechenden Erlassen in Niedersachsen.
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Schüler (ebenfalls 11. Klasse) ezählten mir mal, dass ihre Weihnachtsfeier (in der Schule, ganz traditionell mit Keksen dabei) sehr schön gewesen sei. Unschlagbares Highlight war das "Schrottwichteln", davon wurde noch lange geredet...
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