Märchen, Jahrzehnte (jedes Jahrzehnt der Schulgeschichte wird von einer anderen Klasse übernommen), ...
Beiträge von Djino
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Operatoren gibt es ja mittlerweile wohl in jedem Bundesland - und trotzdem verstehen nicht alle auf Anhieb die Fragestellung (ist in Deutsch-Klausuren übrigens nichts anderes, ich würde es nicht an der Fremdsprache festmachen...).
Das Problem ist, dass viele die Aufgabenstellung nicht richtig lesen - das wäre also Schritt 1 (nochmal sorgfältig lesen und drüber nachdenken). Ich gestatte danach Schülern durchaus, Fragen zur Aufgabe zu stellen. Ob ich die Frage beantworte, liegt in meinem Ermessen. (Gebe ich mit meiner Antwort bereits einen Teil der Antwort vor, ist das irgendwie ungünstig...)Begründung?
Wie wär's mit:
- Im normalen Unterricht werden Aufgaben ja meist auch gestellt, erläutert, noch einmal wiederholt, wieder erläutert, und dann evtl. bearbeitet (ich übertreibe ein wenig, aber im Prinzip ist es schon so...)
- Wir unterrichten Sprachen, damit SuS in "normalen" Situationen mit der Sprache umgehen können. Nachfragen zum "Aushandeln" von Inhalt sind ein natürlicher Bestandteil von Kommunikation. Das sture Schreiben von Klausuren ist eigentlich lebensfern... (ich übertreibe schon wieder ein wenig...)
- Ich will nicht abprüfen, wie gut sie Fragen verstehen, sondern wie gut sie den Klausurtext (o.ä.) verstehen und damit sinnvoll arbeiten können. (Da ist das Verstehen der Aufgabe im Schwierigkeitsgrad doch wesentlich niedriger...)
- Ich muss die "Ergüsse" nachher lesen - und bei einer missverstandenen Aufgabe herauspicken, was vielleicht doch noch passt (Aufgabe erläutern = Arbeitserleichterung für mich...)
- Natürlich bin ich von mir selbst überzeugt... Aber: Wer garantiert mir, dass meine "geniale" Aufgabenstellung tatsächlich so genial formuliert ist? Vielleicht liegt das Problem ja gar nicht auf Seiten der Schüler... -
Um zum Thema zurüchzukehren:
Es spricht ja - eigentlich - nichts dagegen, wenn eine Schülerin ein Referat hält, um ihre Note zu verbessern.
Aber: Wenn deiner Tochter diese Möglichkeit gegeben wird, dann müssen auch alle anderen hierzu die Möglichkeit haben. Um nochmal spontan 30 Referate im Unterricht unterzubringen, dürfte das Schuljahr zu kurz sein.
Insofern: Im Sinne der Gleichbehandlung aller Schüler einer Klasse sollte deine Tochter kein Referat mehr halten dürfen.(Dass so ein Referat im Sprachunterricht in der Zielsprache zu halten ist (verständlich für alle Schüler der Klasse (inklusive deiner Tochter), also nicht durch irgendwelche Nachhilfelehrer geschrieben / "aufgepeppt"), sollte eigentlich selbstverständlich sein. )
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Wenn mich nicht alles täuscht, dann darf der Wunsch nach Teilzeit nicht ausschlaggebend sein. Ich erinnere mich an ein Vorstellungsgespräch, bei dem wir annahmen, dass die Person wahrscheinlich Teilzeit beantragen würde - die Frage danach haben wir aber nicht gestellt & die Person dennoch an #1 gesetzt. (In den Fall war es dann doch Vollzeit...)
Hintergrund: Viele Eltern, insbesondere Mütter, möchten in Teilzeit arbeiten. Wird eine Auswahl auf der Grundlage der Arbeitszeit getroffen, ist so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wohl kaum mehr gegeben. Da überwiegend Frauen von Teilzeit betroffen sind, wäre es doch irgendwie diskriminierend, oder? ...
Im Übrigen: Schulen stellen ja nicht eine bestimmte Anzahl an Lehrern, sondern "Lehrerstunden" ein. Sind nicht ausreichend "Stunden" an der Schule vertreten, dann wird sie mit weiteren "ausgestattet" (ob nun durch Abordnung oder Einstellung). Insofern sollte es eigentlich egal sein, wieviele Stunden der jeweilige Lehrer unterrichtet...
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Im hier "gedachten" Fall geht es aber nicht um intelligente (und/oder sehr gut vorbereitete) Schüler, die den Erwartungshorizont voll erfüllen, sondern um einen Aufsatz, der
Zitatwortwörtlich aus dem Netz
stammt - bei einer Aufgabe zu einem zuvor nicht besprochenem Ausgangstext. Wort für Wort, ohne jegliche Abweichung vom Original, einen Aufsatz niederzuschreiben halte ich - ohne entsprechende (unerlaubte) Hilfsmittel - für sehr unglaubwürdig...
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In einer solchen Situation genügt der "Anscheinsbeweis ". Die normale Lebenserfahrung zeigt, dass ohne unerlaubte Hilfsmittel es nie zu dem Ergebnis gekommen wäre. Die Note 6 kann also problemlos gegeben und vertreten werden (und wurde so schon mehrfach durch Gerichte bestätigt).
(Der Schüler hat natürlich die Gelegenheit, sofort zu beweisen, dass er zufälligerweise den Text aus dem Internet selbst verfasst und ihn auswendig gelernt hat... Damit läge kein Plagiat vor, er bekommt seine verdiente Note...)
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Eine kurze Randbemerkung:
Anton Reiser weist darauf hin, dass es in der Diskussion insbesondere um den "Schulrechtsfall des Monats" des Cornelsen Verlags geht. Dieser Fall wird meines Wissens verfasst von Günther Hoeg - und der ist sowohl Lehrer als auch Jurist in Niedersachsen. Auch wenn er sich anscheinend immer bemüht, möglichst viele Bundesländer abzudecken (z.B. durch recht allgemeine Formulierungen, Blick über Landesgrenzen hinweg), so kann man wohl trotzdem vermuten, dass seine Ausführungen im Zweifel am ehesten zu NDS passen... -
Beruhigen kann ich dich nicht, aktuelle Informationen geben jedoch auch nicht: Aber, im Gesundheitsamt Steglitz gehört(e?) es zum Standardverfahren, auch Blut abzunehmen...
(Aber, um doch zu beruhigen: Die Ärtzin war sehr nett, und sagte, dass sie recht "flexibel" (salopp gesagt) mit Gesundheitswerten umgehen würde, da sie keinesfalls eine Aussage treffen könne über die nächsten ~ 40 Jahre...) -
Toilettengänge zu verbieten ist ja wirklich nicht so sinnvoll. Nachher hast du sonst um den Stuhl der Schülerin eine Pfütze...
Aber so wie es aussieht, hat die Schülerin massive Probleme, wenn sie kurz nach der Pause schon wieder auf die Toilette muss. Vielleicht wäre es sinnvoll, die Eltern zu informieren, damit sie mit ihr mal einen Arzt aufsuchen... -
Für den Nachweis der 2. Fremdsprache gibt es je nach Uni verschiedene Möglichkeiten und Anforderungen. Lass dir vom Prüfungsamt erklären, was sie haben wollen. Vielleicht wollen sie ein Zertifikat, dass Kenntnisse auf Niveau B1 bescheinigt, akzeptieren sie es von jedem Anbieter (z.B. telc ), muss es bei Italienisch CELI sein, darf der Nachweis nur vom Fremdspracheninstitut deiner Uni gemacht werden? Manche Unis wollen auch nur eine "Lesefähigkeitsbescheinigung" und bieten hierzu 1x pro Semester einen Prüfungstermin an...
Du siehst: Wende dich noch einmal an dein Prüfungsamt, stelle sehr konkrete Fragen (und lass dir die Auskunft schriftlich geben...) -
Hier findet sich der gesuchte Text: Bewertung im Bereich Sprache (in Niedersachsen) .
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Dito: Das ist kein Mobbing.
Aber ziemlich unsensibel und unpädagogisch deinerseits. Du kannst davon ausgehen, dass jeder 10. deiner KollegInnen schwul / lesbisch ist. Und ebenso deine SuS. Die Selbstmordrate bei homosexuellen Jugendlichen liegt vier Mal höher als bei gleichaltrigen Heterosexuellen. Deine Aufgabe als Lehrer besteht nicht darin, dich gemobbt zu fühlen (und disziplinarisch gegen die SuS vorzugehen), wenn Schüler "so was" fragen. Stattdessen besteht deine Aufgabe darin, deutlich zu machen, dass "so was" völlig normal ist... -
Die anderen Dateien sind ebenfalls mit Word (im neuen Format) erstellt. Es sind Dokumentvorlagen, so dass man gleich mit "Neu" ein neues Schreiben verfassen kann (und es immer unter neuem Dateinamen speichern muss).
(Falls du das neue Word-Format nicht öffnen kannst, meld dich einfach nochmal...) -
Die Konferenzen sind Klassenkonferenzen.
Bei einer Konferenz, die nur Erziehungsmaßnahmen beschließen soll, darf ein "normaler" Lehrer den Vorsitz haben.
Bei einer Konferenz, die Ordnungsmittel verhängt (da listet das Schulgesetz wahrscheinlich ca. fünf Möglichkeiten auf), hat die Schulleitung den Vorsitz.
Eine Ordnungsmaßnahme ist ein Verwaltungsakt, gegen den rechtliche Mittel zugelassen sind, weshalb nur dort die SL zwingend notwendig ist. -
Du hast PN

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Im Gegensatz zu magister999s Erfahrung war bei uns das Bewerbungsanschreiben schon mehrfach Anlass, eine Person "auszusortieren". Kriterien waren die völlig unangemessene Form, Ton / Stil / Anrede, Fehler in Rechtschreibung und Grammatik. Ein "nichtssagendes" Bewerbungsanschreiben ist auch nicht hilfreich. Wie andere schon schrieben: Die Schule will wissen, was du mitbringst, das "Einstellungsteam" wird während des Lesens schon überlegen, wie / wo du ins Profil der Schule passt, welche Aufgaben du evtl. übernehmen kannst (vielleicht steht ja demnächst die Neubesetzung der AG Jugend forscht, Theater oder Schülerzeitung an. Das stand zwar nicht in der Ausschreibung, wird sich aber positiv auf deine Einstellungschancen auswirken, wenn du mehr kannst als "nur" unterrichten).
(Dass Noten natürlich ausschlaggebend sind für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, ist ganz klar. Aber was will man mit einem Deutsch- oder Politiklehrer, der mit seinen SuS das Bewerbungen schreiben üben soll, der aber deutlich demonstriert, dass er mehrere Bereiche nicht beherrscht?)
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Schau mal hier . Da findet sich die Dokumentation und Projektübersicht eines Gymnasiums. Ist sicher nicht alles für euch brauchbar, aber vielleicht findet sich ja die eine oder andere Anregung.
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Wir machen es seit einigen Jahren in unserem Einzugsbereich so, dass die abgebenden Grundschulen und die aufnehmenden weiterführenden Schulen sich jedes Jahr gegenseitig einladen (insbesondere wird hospitiert in den 4. und 5. Klassen). Für alle Beteiligten ist es immer wieder interessant zu sehen, wo die Schüler herkommen / hinkommen, welche Materialien, Ausstattung etc. an den anderen Schulen vorhanden sind. Die Schüler der 4. Klassen gucken natürlich interessiert, wer evtl. im nächsten Schuljahr ihr Klassenlehrer sein könnte, die Schüler der 5. Klassen freuen sich, ehemalige Lehrer wiederzutreffen.
Vielleicht wär so ein System ja auch was für euch?
(Wir haben einfach damit angefangen, vorzufühlen und einzuladen zu Hospitationen mit anschließender Plauderstunde bei Kaffee und Keksen, jetzt ist es, wie gesagt, schon Tradition.)
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