Beiträge von Djino

    Mensch, dezimeter, google doch einfach "Vokationsordnung", das wird viele deiner (jetzigen und früheren) Fragen beantworten. Die ersten Treffer liefern dir gleich passend die von MV.
    In der Vokationsordnung MV heißt es

    Zitat

    (1) Die Zulassung zur Vokation setzt voraus
    1. einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder
    zur Pommerschen Evangelischen Kirche,

    Wer einer Kirche offiziell angehört, zahlt (meines Wissens) auch immer Kirchensteuer. Wer austritt, zahlt nicht mehr.
    (Wer nie eingetreten ist / nie getauft wurde / nie konfirmiert wurde, gehört wohl nicht dazu.)
    Aber frage doch einfach mal - unter Pseudonym :-), wenn dir das lieber ist - beim Landesbischof nach...

    Zitat

    1) Was bitte bedeutet im Kalender oben rechts das A und B?

    Manche Schulen haben A/B Wochen - mit entsprechend unterschiedlichen Stundenplänen. Da kann man sich das wohl schnell ankreuzen o.ä.

    Zitat

    2) Da sind ja so schöne Klebeetiketten bei. Verstehe ich das richtig, dass man die rechts an den Rand klebt, so quasi als Register, um die jeweilige Seite schneller zu finden?
    Oder wozu nutzt ihr die?

    Ich markiere mir damit die Noten/Klassen (und zwar immer im farblichen Wechsel). Hilft beim schnellen Finden... (Die anderen Aufkleber verwende ich nicht, stattdessen ist ein Lesebändchen immer bei den Adressen (jedes Jahr auf A5-Etikett ausgedruckt, so muss ich die Adressen etc. nicht immer wieder schreiben), ein anderes je nach Bedarf "irgendwo".)
    Tipp: Erst die Klebeetiketten beschriften, dann fast komplett falten, und nur mit den letzten Millimetern tatsächlich am Kalender befestigen...

    Hallo,

    heute flattert mir per Mail dieser Hinweis ins Postfach. Kurzzusammenfassung: Die Schüler, die am Donnerstag in die Q1 eintreten (oder zur Wiederholung dort noch einmal anfangen...) haben andere Aufgaben / ein anderes Abitur als bisher üblich.
    Nun soll die Prüfung - wenn ich es auf die Schnelle richtig lese - aus zwei Teilen bestehen:
    Teil 1: Lese*verstehen* oder Sprachmittlung (60 Minuten Bearbeitungszeit, dann Abgabe; Leseverstehen ohne Wörterbuch / Sprachmittlung mit Wörterbuch; bewertet mit 30%)
    Teil 2: Textaufgabe (20 Minuten Auswahlzeit, dann 160 ("GK") / 240 ("LK") Minuten Bearbeitungszeit - mit Wörterbuch; bewertet mit 70%)

    Das ist das erste Mal, dass ich von dieser Neuerung höre - war ich "unaufmerksam" - oder ist es wieder ein "Schnellschuss" (ein Hinweis für Letzteres wäre das hier: "Die Bewertung der Sprachmittlung erfolgt gemäß Anlage." (S.2). "Die in 2.2 genannte Anlage geht den Schulen noch vor den Herbstferien 2011 gesondert zu." (S. 3)
    Vielleicht bin ich ja zu anspruchsvoll, aber wäre es nicht sinnvoll, diese Dinge langfristig vorzubereiten - damit wir unsererseits die Schüler ebenso langfristig auf die Abiturprüfung mit ihren Aufgabenformaten vorbereiten (es soll ja tatsächlich vorkommen, dass bereits vor den Herbstferien 2011 Klausuren geschrieben und bewertet werden. Da wär's doch nett, wenn man dies analog zu den Abiturvorgaben machen könnte, oder?)

    Ich habe das bereits 2x in der Schule gemacht (d.h., beim ersten Mal war es ein mutiger Vater, der einfach zur Tat Schritt...). Einmal war's normale (bunte) Wandfarbe (im Rahmen der Klassenraumrenovierung), beim zweiten Mal habe ich (weiße) Isolierfarbe verwendet, weil auf der zweiten Pinnwand mit Edding herumgeschmiert worden war (und die neuen 5. Klässler beim Bezug ihres neuen Klassenraumes nicht gleich neue Wörter lernen sollten ;) ).
    Bei beiden Malen hat's funktioniert: Dreckig oder eklig oder beschmiert waren die Pinnwände dann nicht mehr, aber "farbfleckig" - nur ein Anstrich (oder: nur mein Anstrich?) reicht nicht. Ein zweiter Anstrich (oder vorher eine Grundierung?) sollte aber ein halbwegs gleichmäßiges Ergebnis liefern.
    Isolierfarbe muss übrigens genug Zeit haben zum "Ausstinken" (mindestens eine Woche & gut lüften), normale Wandfarbe trocknet problemlos.
    Nach dem Anstrich waren die Pinnwände jahrelang wieder benutzbar.

    Urheberrecht Film in der Schule (Angebot des Landesbildungsservers BaWü).
    Ähnliche Aussagen wie Ratte sie benennt, habe ich hier in NDS auch kennengelernt. Zudem ist bei Fortbildungen darauf hingewiesen worden, dass man prüfen solle, woher die jeweiligen Rechtsauskünfte stammen: Die Filmindustrie (und ihre Anwälte) publizieren da eine andere Auffassung als sie aus den Kultusministerien offiziell verbreitet wird (siehe Link oben).
    Teilweise wird wohl unterschieden zwischen Filmeinsatz im Klassenverband und im Kurssystem. Dabei ist der Einsatz im Klassenverband unbedenklich, im Kurssystem, wenn es sich nicht um eine feste Lerngruppe handelt (die SuS also nach 45/90 Minuten wieder auseinandergehen und nur in einem Fach zusammen Unterricht haben), rechtlich evtl. eine "Grauzone".
    Eine weitere Argumentationsbasis: Im Unterricht wird ja nicht der gesamte Film gezeigt. Man zeigt Ausschnitte und analysiert diese. Das Verwenden von Ausschnitten (max. 5 Min) ist im "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG" geregelt.

    Da fällt mir ein, dass die "großen" Nachhilfeinstitute bei der Einstellung nach Scientology fragen und es sich unterschreiben lassen, dass man weder dort Mitglied ist noch deren Methoden verwendet.

    Zitat

    Die erste Frage wäre also, wie kann man das mit normalen Computern realisieren? Gibt es vielleicht spezielle Programme dafür?

    Im Internet finden sich eine ganze Reihe Programme & Spiele etc.
    Am besten (weil recht sinnvoll und kostenlos) gefällt mir dieses Programm: http://www.tipp10.com/

    Andere Links findest du z.B. hier: http://www.deutschstunden.de/Links/Sinnvoll…erntipps/Tippen

    Zudem kann man evtl. mit speziellen "Lerntastaturen" arbeiten (spontan habe ich diese Beispiele gefunden: http://www.pearl.de/a-PX3009-1002.shtml oder diese: http://www.mars-toys.com/-Schreibmaschi…chreiben-lernen ). Dann muss man auch nicht bis zur 9. Klasse warten, das können schon 6. Klässler.

    Grundsätzlich eine sehr interessante Fragestellung...
    Da ich eigentlich keine Ahnung habe ;) , mich aber weitere Antworten interessieren würden, gebe ich mal meine unmaßgebliche Meinung zum Besten und hole so frecherweise das Thema wieder hoch...

    Zitat

    Was ist eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Okay, ich krieg dann die A14er nicht, aber bei mir ist diese Stelle auch mit einem Schulwechel in Verbindung.

    In "höhere Etagen" werden Stellen, wenn jemand weggeht (z.B. stv. SL wird an anderer Schule Schulleiter), ausgeschrieben im Schulverwaltungsblatt als " *voraussichtlich* zum [Ende der Bewährungszeit]"- Heißt soviel wie: "Wenn er/sie sich nicht bewährt als Schulleiter, dann wird seine/ihre Stelle nicht frei (und das gesamte Bewerbungsverfahren war für die Katz')". Würde also bedeuten, dass der erfolglose Bewerber auf seine alte Stelle zurückgeht (und zwar an der alten Schule).

    Interessant ist an dem Gedanken der neu besetzten A14 Stelle natürlich, dass die frei werdenden A13 Stunden nicht als "voraussichtlich" neu besetzt werden. Wahrscheinlich geht man davon aus, dass sich jeder in A14 bewährt... falls nicht, geht man wohl zurück (analog dem A15Z/A16 Verfahren) - und zur Not wird abgeordnet...

    Zitat

    Gilt die Probezeit auch für mich? Kann ich sagen, dass ist doch nichts für mich? Und komm ich dann zurück an die alte Schule? Oder was passiert, wenn ich mich bewähre, ich aber sage, die Dienstposten sind zu viel und lehne ab?

    Tatsächlich kann man wohl noch einen Schritt weiter gehen: Es soll auch schon "langgediente" Schulleiter (insbesondere im Primarbereich) gegeben haben, die nach mehreren Jahren "Nein, danke" gesagt haben und den Job wieder aufgegeben haben. Das ist wohl jederzeit (unter Einhaltung gewisser Fristen) möglich.


    PS / OT:
    Falls es bei A14 nur ums Geld geht: Eine Genehmigung zur Nebentätigkeit und ein Job als Burger-Flipper in der Fritten-Bude bedeutet weniger Arbeit und mehr Geld am Monatsende...

    Auf http://www.schulpsychologie.de/ findet sich diese PDF-Datei . Dort heißt es unter anderem:

    Zitat

    5. Qualifikation von Schulpsychologen
    Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über den Abschluss eines wissenschaftlichen
    Studiums in Psychologie, das Diplom oder den Master in Psychologie bzw. einen vergleichbaren internationalen
    Abschluss. Sie erwerben in der Regel pädagogische, therapeutische oder organisationspsychologische
    Zusatzqualifikationen.

    Im Dokument findet sich auch der Verweis auf diesen Verband:http://www.bdp-schulpsychologie.de/</a> - dort könntest du sicher weitere Informationen finden.

    Hallo,

    ohne deine Probleme herunterspielen zu wollen: Ich möchte einfach mal vermuten, dass das Problem nicht so sehr Ost-West ist, sondern eher das "Eindringen" in ein bisher geschlossenes Kollegium.

    Warum?
    Ich war nur wenige Jahre nach der Wende als "Wessi" im Osten an verschiedenen Schulen (so kurz nach der Wende, dass Verkäufer noch auf den ehemaligen recht hohen EVP-Preis bei Waren hinwiesen, um die Qualität anzupreisen...). Auch privat war ich zunächst "inkognito", jedoch war "es" (Wessi/Ossi) regelmäßig Thema, so dass man sich irgendwann auch "outen" musste...
    An den Schulen (und auch im privaten Bereich) war mein "Wessi-Sein" (nach einem kurzem "Was, du?") nicht wirklich ein Problem.
    Wesentlich größere Probleme hatte ich dann, als ich in ein festgefügtes (West-)Kollegium kam, in dem es zehn Jahre lang keine Veränderungen gegeben hatte. Bis ich dort "angekommen" war (und angenommen wurde), dauerte es einige Jahre... (Nur einige Beispiele: Man fragt nach Absprachen/Regelungen etc., und erhält nur Antworten wie "na ja, so wie halt üblich, so wie immer" - heißt, wie eben schon seit 10 Jahren - aber wer hinzukommt, braucht etwas mehr Informationen; Gespräche, die über das dienstlich Notwendige hinausgehen, habe ich zuerst (nach einigen Jahren) mit jüngeren (neu hinzugekommenen) Kollegen / Referendaren führen können; etc.).
    Noch ein Erfahrungswert: Das Kollegium (in dem ich jetzt nach einigen Jahren gut "angekommen" bin) besteht heute zu ca. 2/3 aus "Wessis", 1/3 aus "Ossis" - ein Problem ist das überhaupt nicht. An der einen oder anderen Stelle gibt es mal kleine "Frotzeleien" o.ä., jedoch wirklich nur der gutmütigen Art.

    Wenn ich es richtig verstehe, ist die Situation für dich zur Zeit "sowieso" ziemlich unerträglich (schlimmer werden kann's doch wohl nicht, oder?). Mein (persönliches) Vorgehen in der Situation wäre wahrscheinlich die Flucht nach vorn: Ein direktes/offenes Thematisieren der Probleme / Wahrnehmungen, vielleicht mit dem Personalrat oder mit einigen Personen, die mir persönlich eher sympathisch sind (ist natürlich leicht gesagt, so auf die Entfernung...)

    Hallo,

    grundsätzlich werden, wenn auch "richtige" Lehrer sich bewerben, diese bevorzugt eingestellt. Natürlich nur, wenn die Fächerkombination stimmt.
    Mangelfächer werden zentral besetzt, "alles andere" läuft direkt an den Schulen ab. (Du wirst mit deinen Fächern wohl eher im zentralen Verfahren eingestellt werden...) Trotzdem nehmen viele Bewerber vor dem zentralen Vorstellungstermin in der Landesschulbehörde bereits mit der einen oder anderen Schulleitung (die dann beim Termin mit dabei ist) Kontakt auf, sehen sich die Schulen an, und hinterlassen einen (hoffentlich...) guten Eindruck. Bei / Nach einem solchen inoffiziellen "Vorstellungstermin" kann man als Bewerber natürlich signalisieren, dass man sehr gern an diese Schule kommen möchte. Stimmt der Eindruck, den man hinterlässt, wird die Schulleitung entsprechend Wünsche äußern in der Behörde. (Und wenn es maximal genauso viele Bewerber gibt wie Stellen, hat man recht gute Chancen - wobei natürlich ein Bewerber auch für eine Schule ungeeignet sein kann und deshalb leer ausgeht trotz Mangelfach.)
    Auch zu bedenken: In Ballungszentren, Universitätsstädten etc. ist die Bewerberzahl immer wesentlich höher. Wer ausschließlich dort sucht, sucht vielleicht jahrelang erfolglos. Wer etwas mobil ist, findet in den "Vororten" vielleicht schneller eine passende Schule, die sich über einen Mangelfach-Kollegen freut. (Aber auch dort wird nicht jeder genommen, nur ist die Bewerber-Konkurrenz oft nicht ganz so groß.) Ein "Pokern" auf: "Ich geh' jetzt in die 'Provinz' und in fünf Jahren stell ich den Versetzungsantrag" hilft übrigens nicht, da eine Versetzung in die beliebteren "Regionen" auch mit den besten Argumenten äußerst schwierig ist.
    Du kannst natürlich auch bei den Schulen "Klinken putzen" gehen und dich ohne ausgeschriebene Stelle vorstellen. Hinterlässt du einen sehr guten Eindruck, könnte es natürlich sein, dass die nächste Stelle, die dort ausgeschrieben wird, nicht nur zu deiner Fächerkombination passt, sondern als weitere Wunsch-Qualifikaton irgendetwas nennt, was zu dir passt...

    Hallo,

    ich bin in der glücklichen Lage, demnächst eine kurze Smartboard-Fortbildung (oder zumindest Einführung) gestalten zu dürfen - ohne je selbst eine solche besucht zu haben. Zielgruppe ist eine eher nicht so Technik-affine Fachgruppe, die das Smartboard bisher überwiegend als Video-Projektionsfläche (wenn überhaupt) nutzte.
    Das eine oder andere habe ich mir durch "Learning-by-doing" erarbeitet - da man aber so ein Ding nicht im heimischen Wohnzimmer stehen hat, ist der Kontakt doch auch bei mir eher eingeschränkt... (insbesondere auch, da ich eher Unterricht in "nicht-smarten" Räumen habe...).

    Nun frage ich mich, was denn so alles notwendig ist, was alles möglich ist...

    Also:
    :?: Habt ihr schon einmal an einer solchen Fortbildung teilgenommen? Wenn ja, welche Inhalte wurden vermittelt, die euch sinnvoll erschienen? (Gibt es irgendetwas, was man nicht machen sollte?)

    :?: Wenn ihr Erfahrungen habt (mehr oder weniger) mit dem Smartboard: Was würdet ihr euch bei einer Einführung wünschen?

    :?: Wenn ihr selbst schon einmal als "Multiplikator" etwas in der Art gemacht habt: Was ist eurer Meinung nach wichtig?

    An dieser Stelle schon jetzt ein :danke: an alle, die Hinweise geben!

    Ohne jetzt pessimistisch sein zu wollen: Andere machen mehrjährige Fortbildungen zum Thema, um LRS-Therapeuten zu sein. Wenn das Kind bisher Förderung an der Schule erhielt (und ihr keine ausgewiesenen Experten habt), dann sollte das Kind eine externe Fördermaßnahme besuchen. LRS-Institute setzen da 2x/Woche je 90 Minuten an... Mindestdauer (bei schwierigen Fällen): 3 Jahre.

    Einige Links zum Thema (Materialien, Verbände, Erlasse - auch Sachsen) findest du unter http://www.deutschstunden.de/Links/Deutsch/LRS . Insbesondere solltest du prüfen, ob ein Nachteilsausgleich bei euch (in deinem Bundesland) möglich ist. An unserer Schule wird dieser durch die Klassenkonferenz genehmigt und an die Bedingungen geknüpft, dass professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird & dass regelmäßig eine akualisierte Diagnose vorgelegt wird (die besagten Institute halten eine Diagnose, die sechs Monate alt ist, für veraltet - an der Schule kann man evtl. *etwas* längere Laufzeiten gestatten, aber eine Diagnose von mehr als einem Jahr hat keine Aussagekraft mehr, da sich LRS "weiterentwickelt", im besten Falle mit der Zeit "verwächst" (schließlich können "normale" SuS auch erst ab ca. der 7. Klasse halbwegs normgerecht schreiben...)

    Ein Ausflug ist eine Schulveranstaltung. Die werden mitgeteilt, Eltern haben eigentlich nicht die Möglichkeit, diese abzulehnen (evtl. in einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt). Meist wird unterschieden zwischen eintägigen Veranstaltungen (immer Pflicht) und mehrtägigen "Ausflügen" (a.k.a. Klassenfahrten). Letztere können nicht in allen BL verpflichtend gemacht werden (sind meines Wissens meist freiwillig, wer nicht teilnimmt, geht zur Schule).

    Wie seid ihr denn unterwegs - mit Bus oder Bahn? Wenn das Benehmen der Klasse so ist, dass eine Aufsicht etc. nicht mehr möglich ist, dann könnte maneinen Bus früher bestellen und auch wieder früher abreisen... Es läge also in der Hand der Schüler, die Fahrt doch nach Plan stattfinden zu lassen (oder auch nicht...)

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