Beiträge von Djino

    Wahrscheinlich nicht ganz das, was du suchst, aber immerhin eine Möglichkeit:
    Effi Briest in ihrem Elternhaus. Vergleichen Sie die Gestalt am Anfang des Romans mit der veränderten Effi am Schluss, und gehen Sie auf die Ursachen für diese Veränderung ein.

    Zitat

    ich müsse komplett ein neues Studium von A-Z absolvieren. Ich kann mir nicht vorstellen, daß nichts anerkannt wird.


    Hierzu müsstest du mit der entsprechenden Uni sprechen, ob sie Schein-Leistungen aus dem ersten Studium anerkennen würden.


    Zitat

    Ich denke an einen Einstieg ins Masterstudium oder direkt ins Ref.


    Vielleicht - mit viel Glück - ersteres -, aber dies ist sicher eine Entscheidung der Uni.
    Letzteres geht nicht (zumindest nicht in Niedersachsen - am Gymnasium). Keine Chance.
    Ich habe erst vor kurzem mit dem Bezirkspersonalrat "konferiert" und keine wirkliche Lösung gefunden. Einzige, eventuelle Möglichkeit: Du hast eine Schule, die dich langfristig haben möchte. Dann müsste die Schulleitung eine Petition einreichen an den Landespersonalausschuss. Dort wird eine Einzelfall-Entscheidung getroffen, so könnte man starre Richtlinien umgehen.

    Cornelsen bietet auch regelmäßig den "Schulrechtsfall des Monats" (http://www.cornelsen.de/lfb/1.c.1664101.de). Dort gab es mal ein Thema mit dem obigen Titel.
    Der Fall dort ist eine (ungleiche) Prügelei, bei dem das Opfer bereits am Boden liegt (aber immer noch getreten wird). Pädagogisch wertvolle Aufforderungen (siehe unter anderem Titel) verhallen, zum Schluss verabreicht der Referendar dem Schläger eine Ohrfeige.
    Die Rechtsfrage lautet: Hat der Lehrer eine Körperverletzung begangen? Durfte der Lehrer den Schüler schlagen?
    Die Entscheidung lautet, dass er objektiv eine Körperverletzung begangen hat, jedoch in dieser Situation den Schüler schlagen durfte.


    Begründung:
    Alias hat bereits auf die "Nothilfe" verwiesen. Grundlage ist der Notwehrparagraph (§ 32 StGB und § 227 BGB), denn dieser umfasst nicht nur die Verteidigung der eigenen Person, sondern auch die verteidigende Hilfe für andere, die in Not sind.

    Hallo,


    ich habe letztes Jahr in einer 5. Klasse gelernt, dass das Abschätzen eines Gewichts mit den Händen zu sehr abenteuerlichen Resultaten führt.


    In einem Aufsatz im Deutschunterricht sollten sie eine Gegenstandsbeschreibung ihres Englischbuches anfertigen. Alle haben natürlich auch ein geschätztes Gewicht angeben wollen. Das Buch wog für manche 500g (recht nah an der Realität aber immer noch zu viel), die meisten schätzten es im Bereich von 1-2kg, ein paar Schülerinnen kamen mit Angaben von 5kg und 10kg.


    Zur Rückgabe des Aufsatzes habe ich dann Hantelscheiben mitgebracht (da steht das Gewicht mit drauf) und wir haben erst einmal festgestellt, wie schwer 10kg doch tatsächlich sind...

    Die Schulen werden die im richtigen Zeitraum eingegangenen Bewerbungen sofort genauestens gelesen haben. Am Ende der Bewerbungsfrist werden sie sofort ihre "Lieblingskandidaten" kontaktiert haben (durchaus auch, aber nicht unbedingt, telefonisch). Bewerbungsgespräche finden so schnell wie möglich statt.
    Viele Schulleiter haben (so mein Eindruck) die Befürchtung, dass eine andere Schule schneller sein könnte und die besten Bewerber schon "vom Markt" sind, wenn man sich zu lange Zeit lässt.
    (Deshalb freut sich dein zukünftiger Schulleiter auch sehr, wenn du die Bedenkzeit nicht ausnutzt, sondern schon vorher verbindlich zusagst.)


    Wenn du also noch nichts gehört hast, könnte es sein, dass du (erst einmal) nicht in die nähere Auswahl gekommen bist (warum auch immer).
    Ein Problem, dass ich bei meiner Bewerbung hatte, war der Unglauben, dass ich tatsächlich vorhatte, in ein anderes Bundesland zu wechseln. Dies wurde bei jedem einzelnen Bewerbungsgespräch thematisiert...

    Nein, diese Bevorzugung gibt es nicht - es zählen einzig die Noten (Stichworte sind Leistung, Eignung, Befähigung). Auch wenn man immer wieder mal hört, dass ein Lehrer mit Migrationshintergrund z.B. ein gutes Vorbild sein könnte für Schüler mit ähnlichen Erfahrungen.


    Eine (kleine) Bevorzugung findet nur bei Lehrern mit Behinderung statt - und auch dort wird zunächst auf die Noten geschaut.


    Die einzige Situation, in der ein Vorteil entstehen kann, ist, wenn die Stelle entsprechend ausgeschrieben ist, also z.B. "Fächerkombination X und Y" - und ein zusätzlicher Hinweis auf geforderte oder gewünschte Zusatzqualifikationen etc. (aber "Migrationshintergrund" habe ich da noch nie gelesen). In einer solchen Situation wid der Bewerber, der alle Kriterien erfüllt (Fächer und Zusätzliches) bevorzugt.

    Die Endnote des Studiums zählt bei der "richtigen" Einstellung dann auch noch einmal. Die Bewerbernote setzt sich (bei uns) zusammen aus 1/3 "Erstes Staatsexamen" und 2/3 Zweites Staatsexamen.

    Ich habe mal "Der Sprachabschneider" von Hans Joachim Schädlich gelesen. Das "Buch" bietet viele Möglichkeiten, nebenbei gleich den Sprach- / Grammatikunterricht zu machen, es gibt auch Lehrermaterialien dazu, und - für mich war es in einem viel zu knappen Schuljahr ausschlaggebend - der Text ist schön "übersichtlich" (= kurz).

    Wir bekommen (wenn an der Schule genug Geld vorhanden ist), einen Teil der Fahrtkosten erstattet. Allerdings wirklich nur der Fahrt (also z.B. Bus oder Bahn), andere Kosten werden nicht berücksichtigt.
    Ich habe bisher übrigens Erstattungen zwischen 20 und 80 Prozent erlebt.

    Zumal:
    Das Finanzamt streicht sowieso immer irgendetwas. Also fleißig alle Ausgaben angeben...


    Und für beruflich bedingte Abwesenheiten vom Heimatort gibt es (je nach Dauer) Pauschalen. Dies sollte man auf jeden Fall immer mit angeben (auch / schon bei Wandertagen oder Fortbildungen).


    Erster Treffer bei Google: http://www.steuer-ratgeber-online.de/

    Zitat

    Haben Sie ständig wechselnde Einsatzstellen können Sie bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden, von Ihrer Wohnung, Verpflegungsmehraufwendungen von 6,- Euro als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Std. können Sie 12,- Euro angeben und bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Std. können Sie 24,- Euro in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen. Steuerfreie Erstattungen Ihres Arbeitgebers sind von diesen Aufwendungen abzuziehen.


    Auch, wenn man einen Teil der Klassenfahrtskosten erstattet bekommt, so hat man doch höhrere Kosten für die Verpflegung. So kostet etwa eine Flasche Mineralwasser in der Jugendherberge ohne Weiteres 5x mehr als im Supermarkt. Wenn man also die Chance hat, einen Anteil der zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen, sollte man sie nutzen...

    Ich verwende nur meine normale (Windows-) Dateiablage.


    Wenn ich umfangreiche / wichtige Offline-Materialien habe, so erstelle ich eine (leere) Textdatei und benenne sie entsprechend, so dass ich weiß, dass ich auch noch mal in mein Bücherregal schauen sollte.


    Ansonsten habe ich ein Hängeregister, das ähnlich aufgebaut ist wie meine Computerablage. In diesem kann ich schnell und unkomliziert Kopien, Artikel etc. wiederauffindbar "versenken".

    Zitat

    Unser Problem ist eher, dass sich jeder aufstellen lassen würde, um der Abordnung zu entgehen - auch die Personen, die es nur aus dem Grund machen. Kann man nicht wirklich für gut halten.


    Nur weil sich jemand aufstellen lässt, heißt es ja noch nicht, dass dieser jemand gewählt wird... :D


    Interessant wäre da noch die Frage, ob schon allein das zur Wahl antreten ein Verbot der Abordnung nach sich ziehen würde (analog der freien Wirtschaft, wo jemand, der nicht gewählt wurde, dennoch eine zeitlang unkündbar ist...).

    Auch wer privat versichert ist, muss die "Standard"- Pflegeversicherung abschließen. Das ist automatisch im "Versicherungspaket" (egal, ob PKV oder GKV) enthalten.


    (...wenn ich mich nicht ganz gewaltig irre...)

    Dauerstress und Hetze gibt es auch nach dem Referendariat - allerdings in anderer Form. Im ersten Jahr nach dem Ref habe ich jedem, der es nicht hören wollte, gesagt, dass ich lieber zwei volle Stellen gleichzeitig, als noch einmal ein Referendariat machen würde.


    Man ist nicht mehr im "Dauer-Prüfungsstress", jedoch ist man beim Einstieg in das "echte Leben" natürlich durch die vielen neuen Klassen (-stufen), die man noch nie unterrichtet hat, und die vielen neuen Aufgaben, die man noch nie hat erledigen müssen (Klassenleitung etc.) ziemlich gefordert. Ich bin meist erst zwischen 2 und 3 zu Bett gekommen, wie gut, dass ich dafür kurz vor 8 wieder vor der Klasse stehen durfte.
    (Zu dem Zeitpunkt kannte ich aber dieses Forum noch nicht und habe so wohl manches Rad neu erfunden...)


    Ab dem zweiten Schuljahr nach dem Ref wird es besser, aber viel zu tun ist immer...

    Danke für die Erläuterung.


    Wir (PR) sind noch recht neu im "Geschäft" und räumen an verschiedenen Ecken auf - es ist irgendwie ein Kampf gegen Windmühlen.
    Da ist es immer wieder gut, hier im Forum nachzufragen und zu hören, wie etwas an anderen Schulen gehandhabt wird.
    Wir werden dann mal mit der Schulleitung sprechen.
    (Ein weiterer Punkt auf der Liste...)

    Danke euch beiden für die schnelle Antwort.


    Es gibt ja häufig einen Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier steht und dem, was tatsächlich in der Schule passiert.


    Malina:
    Bei uns ist es ähnlich, dass Teilzeitkräfte Leitungen haben. Aber nur weil das schon immer so gehandhabt wurde, muss das nicht richtig sein.


    Moebius:
    Ist diese Entlastung irgendwo festgeschrieben? Bei uns sind *einige* Fachgruppenleitungen ohne entsprechende Entlastung...




    PS: Wie gut, dass es demnächst in Niedersachsen sowieso kaum noch Teilzeitkräfte geben wird, dann stellt sich so eine Frage auch nicht mehr.
    [Wer Ironie findet, darf sie behalten.]

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