... irgendetwas Illegales mit einem Handy gemacht wurde? Der begründete Verdacht dazu besteht?
Dann ruft man die Polizei hinzu und bittet um Amtshilfe.
Man kann das dem SuS auch vorab mitteilen. Falls der nichts zu verbergen hat, nicht auf seine Rechte besteht, könnte er ja mal einen Einblick in seine Fotos und Video geben. Andererseits sind da vielleicht private Fotos, die er nicht gern einer Lehrkraft zeigen möchte. Man kann sich selbst ja mal fragen, ob man als Lehrkraft spontan seinem Schulleiter die eigene Fotogalerie zeigen würde...
Falls sicher / wahrscheinlich ist, dass illegale Aufnahmen gemacht wurden, dann auf jeden Fall die Polizei hinzuziehen. Denn mittlerweile werden Fotos durchaus automatisch in die Cloud geladen. Nur weil ein SuS zeigt, wie er die Nacktfotos aus der Nachbar-Toilettenkabine wieder auf dem Handy löscht, heißt das nicht, dass die Fotos nicht doch noch in der Wolke existieren.
Einkassieren darf ich das Handy scheinbar nicht?
"Einkassieren" kann man ein Handy in verschiedensten Situationen. Zumeist gibt man es am Ende des Tages dem Schüler wieder zurück (Ausnahmen gibt es, sind selten). Wenn man ein Handy einsammelt, sollten SuS es ausgeschaltet abgeben. Zumindest gesperrt. Damit keiner der Lehrkraft gegenüber böse Vorwürfe erheben könnte. Und wenn man ein Handy "übernimmt", übernimmt man auch die Verantwortung hierfür (z.B. bei versehentlichen Schäden oder bei Diebstahl).
und sich der Schüler auf sein Recht am Eigentum beruft.
Dieses Recht am Eigentum haben SuS auch mit dem Geodreieck, mit dem sie Mitschüler blenden (sonnige Tage in Kombination mit kreativen SuS können echt nerven). Wenn die das mehrfach machen, nimmt man ihnen das Geodreieck ab, selbst wenn sie in der nächsten Stunde Mathe haben. In einer solchen Situation beruft sich aber keiner auf "Aber das ist meins, das dürfen Sie nicht wegnehmen." Die unfreiwillige Trennung vom Handy für wenige Stunden führt bei vielen SuS zu spontan einsetzenden Entzugserscheinungen 