Zitat von MoebiusDie Hürden an der Schule liegen etwas tiefer, da kann eine Arbeit auch rein reproduktiv sein.
Zumindest in Niedersachsen darf eine Facharbeit nicht rein reproduktiv sein. Im SVBL (Schulverwaltungsblatt) 6/97 heißt es z.B.:
Zitat von SVBL 6/97Die Facharbeit gibt den Schülerinnen und Schülern exemplarisch Gelegenheit zur vertieften selbständigen wissenschaftspropädeutischen Arbeit. Sie bezieht sich auf den Unterrichtsgegenstand des Kurshalbjahres und soll den Rahmen von 15 Textseiten in Maschinenschrift nicht überschreiten. Die Schülerin oder der Schüler hat durch Unterschrift am Ende der Facharbeit zu versichern, daß sie oder er diese selbständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Facharbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht hat.
(Text lässt sich hier nachlesen.)
Zumindest diese fehlt in der eingangs erwähnten Facharbeit.
Die reine Wiedergabe einer Biografie (auch wenn sie aus verschiedenen Quellen zusammengetragen wird) ist deshalb übrigens keine ausreichende Leistung (da selbstständiges Denken, Recherchieren nicht möglich sind).
(Und ja, ich weiß, der oben zitierte Erlass ist von 1997 und das neue Seminarfach gibt es erst seit 2006, aber die neuen Empfehlungen hatten für die Ausgestaltung ausdrücklich auf die alten Regelungen verwiesen, so dass sie somit weiterhin Gültigkeit haben sollten.)