Ergänzend noch der Hinweis auf die Neuregelungen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule (http://www.schure.de/22410/25,80009.htm
"Für folgende Regelungen wird der Schule die Inanspruchnahme von Entscheidungsspielräumen eingeräumt. Die Regelungen der Schule treten bei Inanspruchnahme dieser Entscheidungsspielräume an die Stelle der Vorgabe.
[...]
4. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
[...]
4.8 Nrn. 6.4, 6.5 und 6.7 (Schriftliche Lernkontrollen) mit der Maßgabe, dass die Schule in eigener Verantwortung entscheiden kann, dass in einem drei- oder mehrstündigem Fach mindestens zwei schriftliche Lernkontrollen je Schulhalbjahr, in einem zweistündigen Fach mit Ausnahme des Fachs Sport mindestens eine schriftliche Lernkontrolle je Schulhalbjahr und in einem nur ein Schulhalbjahr unterrichteten Fach eine oder zwei schriftliche Lernkontrollen nach Entscheidung der Fachkonferenz geschrieben werden und außerdem darüber, ob in einem Fach weitere schriftliche oder weitere andere, z.B. fachpraktisch zu dokumentierende und mündlich zu präsentierende Formen von Lernkontrollen verlangt werden, "
Gerade, wenn man in einem Fach noch sehr viele Tests schreibt oder andere "Formen von Lernkontrollen" sinnvoller sind, sollte man sich (als Fachkonferenz) ernsthaft überlegen (auch zur eigenen Arbeitserleichterung und der der Schüler), ob nicht auch das Minimum an Klassenarbeiten ausreicht...