Beiträge von Djino

    Zur Frage: Wo steht das, dass nur Fachlehrer Noten geben dürfen & dass die Schulleitung einen Fachlehrer nicht anweisen kann, Noten "einfach so" zu ändern?

    Drei Dinge vorweg:
    1) Schulrecht ist Landesrecht, deshalb kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche "Auslegungen" geben, aber meines Wissens ist das in allen BL ähnlich geregelt.
    2) Ich gehe hierbei davon aus, dass die Note "richtig" erteilt wurde (also z.B. keine "sachfremden" Überlegungen bei der Notenvergabe mit eingeflossen sind, etwa "X braucht ein wenig 'Motivation' (und hat außerdem verbotenerweise einen grünen Kugelschreiber verwendet) & bekommt deshalb zwei Noten schlechter, damit er/sie sich beim nächsten Mal mehr anstrengt".)
    3) Ich bin kein Schulrechts-Experte - also vorsicht: Es folgt gesundes Halbwissen :)

    Im Niedersächsischen Schulgesetz finden sich folgende Passagen:

    Zitat

    § 33 Entscheidungen der Schule
    Die Konferenzen, die Bildungsgangs- und Fachgruppen, der Schulvorstand sowie die Schulleitung haben bei ihren Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte Rücksicht zu nehmen.


    Heißt im Klartext, dass die Fachlehrkraft gegenüber Fachgruppe oder Schulleitung das letzte Wort (für den eigenen Unterricht) haben kann.
    Im Schulrechtskommentar [Anzeige](S. 167) steht dazu etwas von der "Zurückhaltung [der Gremien] bei der Leistungsbewertung, für die die einzelne Fachlehrkraft die Verantwortung trägt". Weiter heißt es, dass das "zuständige Gremium oder die Schulleitung [...] eine (Zeugnis-)Zensur nicht abändern [kann]" (aber: bei offensichtlichen Fehlern kann eine Überprüfung durch die Schulbehörde beauftragt werden).

    Die pädagogische "Freiheit" (=Verantwortung) ist aber kein "Freibrief", sondern wird im NSchG weiter erläutert, teils eingeschränkt:

    Zitat

    § 50 Allgemeines
    (1) 1 Die Lehrkräfte erziehen und unterrichten in eigener pädagogischer Verantwortung. 2 Sie sind an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der kollegialen Schulleitung, Beschlüsse des Schulvorstands, Beschlüsse der Konferenzen und deren Ausschüsse nach § 39 Abs. 1, Beschlüsse der Bildungsgangs- und Fachgruppen sowie an Anordnungen der Schulaufsicht gebunden.


    Man muss sich also z.B. an Konferenzbeschlüsse, Fachcurricula und andere Vorgaben halten (auch verbindlich verabschiedete Bewertungsmaßstäbe, Anzahl an Klassenarbeiten etc.). Aber es bleibt trotzdem noch ein großer Spielraum, den man passend zur Lerngruppe gestaltet.

    Noch eine Einschränkung der pädagogischen Verantwortung (in manchen BL: Freiheit):

    Zitat

    § 121 Fachaufsicht
    (2) Die Schulbehörden können pädagogische Bewertungen sowie unterrichtliche und pädagogische Entscheidungen im Rahmen der Fachaufsicht nur aufheben oder abändern, wenn
    1. diese gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen,
    2. bei ihnen von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen wurde oder
    3. sie gegen allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen.


    Heißt: Solange Bewertungen "richtig" erteilt wurden (also meine "Eingangsannahme #2"), kann die Schulbehörde nichts machen...


    Und noch ein paar Anmerkungen:
    Klassenarbeiten, Tests und andere schriftliche Leistungskontrollen im normalen Unterricht sind keine Verwaltungsakte. [Ausnahme: Arbeiten / Klausuren von besonderer Bedeutung, z.B. Abiturklausuren] (Ein Verwaltungsakt ist eine *erhebliche* Entscheidung, die auch eine "Rechtswirkung" nach außen hat. Ein Zeugnis (mit dem man sich also später vielleicht mal bewirbt) ist ein Verwaltungsakt. Es ist (mit der Entscheidung über (Nicht-)Versetzung) auch durchaus "bedeutend".)
    Nur Verwaltungsakte können durch Widerspruch oder Klage angefochten werden. Insofern werden Gerichte nicht einzelne Klassenarbeiten "hochsetzen".

    Wird eine Zeugnisnote gerichtlich angefochten, können auch einzelne Klassenarbeiten betrachtet werden - jedoch nicht inhaltlich, sondern nur formal (etwa: passen Randbemerkungen zum Gesamturteil). Korrekturen von Klassenarbeiten sollten also immer "justiziabel" sein.

    Eine solche gerichtliche Überprüfung werden Schulleiter / Fachaufsichten im Vorfeld sicher prüfen & dabei ebenfalls überprüfen, ob Noten nachvollziehbar, "richtig" erteilt wurden. Kommen sie zu dem begründeten Ergebnis, dass da was nicht "passt", können sie die Korrektur der Note verlangen. (Aber ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass Noten "richtig" gegeben wurden.)

    Der Fachlehrer ist allein zuständig für die Benotung von Tests, Klassenarbeiten etc. Die Schulleitung (Leitung der Fachkonferenz, Fachberatung, das Kultusministerium, Gerichte) haben hier keine Weisungsbefugnis.

    Nobody is perfect: Meldet sich ein Schüler (oder seine Eltern) mit der sachlichen Anfrage, ob dieses/jenes/welches so stimmt oder ob da irgendwo ein Rechenfehler ist, dann gucke ich gern noch mal drauf. Ist es wirklich ein Rechenfehler, dann korrigiere ich die Note - meist nach oben, aber nach unten geht auch.
    "Notennachverhandlungen" sind aber eine ganz andere Sache und eine Schulleitung ist gut beraten, wenn sie diese konsequent & von Anfang an unterbindet. Schon allein, weil eine einzige bessere Note in einem Test in den allermeisten Fällen nichts an der Zeugnisnote ändern würde. Und dafür drei Gesprächstermine mit xy Beteiligten, einige Gutachten, die auch geschrieben werden wollen? Mit der Arbeitszeit eines Kollegiums sollte man sorgfältiger umgehen...

    Dann will ich auch mal berichten:
    Zusammenstellung des Kalenders war echt einfach. Lieferung erfolgte wie angekündigt. Verarbeitung scheint sehr stabil zu sein.
    Aber der Inhalt: Ich habe mir die Ferientermine mit eindrucken lassen (man muss ja Prioritäten setzen ;) ). Dummerweise hat sich da ein (völlig sinnloser) Fehler eingeschlichen. Da der Druckfehler so blöd ist, fällt er recht schnell auf - aber nun zweifle ich schon, ob das Kalendarium denn ansonsten ausreichend fehlerfrei ist...

    Ein Kollege wollte mal eine Freistellung für mehrere Jahre erhalten (Lehrauftrag an einer ausländischen Uni). Wurde zunächst abgelehnt. Als durch die angedrohte Kündigung klar war, dass er trotzdem gehen würde - und dann sicher nicht mehr zurückkommen würde - war die Freistellung kein Problem mehr. (Passt nicht ganz zu deiner Situation, ist aber schon irgendwie vergleichbar.)

    Denke bei der Steuererklärung nicht nur an die eigentlichen Reisekosten, sondern auch an das Tagegeld, das du für die Abwesenheit vom Wohnort zusätzlich geltend machen kannst (das kann ja sogar schon bei längeren / weiter entfernt stattfindenden Fortbildungen anfallen).

    Wahrscheinlich werdet ihr nicht nur reine LUZis (Lehrer-Unterrichts-Zimmer) einrichten können, sondern z.B. für nicht voll arbeitende Kollegen auch FaZis (Fach-Zimmer) haben.
    Dabei wird es "Raum-Gewinner" und "Raum-Verlierer" geben. Bei der Einrichtung von LUZis übernimmt dann der "einziehende" Kollege im Allgemeinen ganz selbstverständlich die Verantwortung für den Raum (so dass er sauberer, geordneter, fachgerecht eingerichtet sein wird).
    Überlegt euch auch, wenn ihr eine so große Schule seid, ob eure Gänge breit genug sind, damit SuS alle 45 Minuten (oder besser: alle 90 Minuten?) sich dort "hindurchschieben". (Und seien wir doch mal ehrlich, auch im Klassenprinzip wechselt (fast) jede Klasse mindestens 1x täglich den Raum (für Sport, Naturwissenschaften, Unterricht in Kursen (Fremdsprachen, Religion), ... Eine so große Veränderung sind LUZis da eigentlich nicht mehr.)
    Sollten LUZis bei euch nicht passen, vielleicht sind FaZis eine Alternative. Dann evtl. mit Anordnung in sinnvollen Zusammenhängen (z.B. eine Etage (Fremd-)Sprachen, ein Gang Geschichte & Politik, etc.). So könnte man den Fächern entsprechend auch die Gänge dekorieren & benötigte Materialien (Atlanten, Wörterbücher, Modelle, ...) in räumlicher Nähe lagern (das verhindert auch "schleppenden" Unterricht...).

    Falls du dich tatsächlich zur Kündigung entschließt: Formuliere das Schreiben vielleicht wieder als Antrag für die Freigabe, aber diesmal mit dem Zusatz "hilfsweise Entlassung aus dem Beamtenverhältnis". So sollte dem Sachbearbeiter klar sein, dass ein einfaches "Nö" zu deinem Versetzungsantrag nicht dazu führt, dass du im Land bleibst. Du gehst sowieso, insofern könnten sie dem Antrag zustimmen (und darauf hoffen, dass sich das Tauschverfahren mehr als ein Schuljahr hinzieht & du so noch ein wenig erhalten bleibst...).

    Lass die Schüler die Zählung deutlich markieren:
    Bleistift verwenden
    hinter jedem 10. Wort ein Strich - gleichzeitig im Rand ein Strich
    auf jeder Seite werden die Striche im Rand gezählt & die Gesamtzahl auf der Seite aufgeschrieben
    Wörter, die am Ende der Seite übrig geblieben sind, werden noch dahinter geschrieben (also kein Übertrag auf die nächste Seite)

    So ist die Zählung leichter nachvollziehbar, grobe Unregelmäßigkeiten fallen leichter auf (sind aber natürlich nicht ganz ausgeschlossen...)

    Zitat

    Ich könnte mir vorstellen, dass man eine gewisse Anzahl von Beiträgen/Threads festlegt und nach dieser geleisteten Arbeit automatisch von den Moderatoren eine Fortbildungsbescheinigung erhält.


    Nein! Bitte nicht!
    Es gibt/gab hier im Forum schon genug User, die ohne dass sie wirklich etwas beizutragen hatten, einfach nur gepostet haben. Mit einer solch pauschalen Regelung sind solchen "Laber-und-am-Thema-vorbei"-Threads vorprogrammiert...
    Wie wär's stattdessen hiermit: Auch für das passive Mitlesen von x Themen gibt es die Fortbildungsbescheinigung. Damit kein Missbrauch betrieben werden kann, erstellt der Threadersteller zum Abschluss der Diskussion ein kurzes Quiz - nur wer das richtig beantworten kann, erhält den "Schein". ;)

    Für das Thema "Analyse und Interpretation von Kurzgeschichten" suche ich noch eine mögliche "Adaption" für Schüler, die nur wenig (bzw. teils gar nicht) lesen können.
    Ich dachte evtl. an einen kürzeren (oder auch etwas längeren) Text, der gemeinsam erarbeitet werden kann. Als Ergebnis könnte eine "multimediale" Umsetzung (über mehrere Stunden hinweg) als Hörspiel entstehen. Dabei könnte der Text (an den entsprechenden, durch die SuS zu findenden Stellen) mit Geräuschen etc. (selbstgemacht oder "vom Band") umgesetzt werden, vielleicht könnte der Text auch mit selbstgemachten Fotos (oder aus dem Internet gesuchten Bildern) "bebildert" werden. Alles, was mir noch fehlt, ist ein geeigneter Text...Hat vielleicht jemand einen Vorschlag?

    Ich frage mich aber wirklich auch, wie und ob man das Thema mit anderen Fächern als Ek, Ch, Bio und ggf. Ethik einfließen lassen soll/kann. Es steht doch wohl auch nicht im Lehrplan dieser Fächer.


    Nun ja, in Englisch stehen [je nach Bundesland...] die unterschiedlichsten Themengebiete im "Lehrplan" - climate change ist dabei nur eines (wir hatten z.B. auch schon cloning). Tatsächlich kommt das Thema durchaus auch in Klasse 9 oder 10 (und nicht nur ab und zu bei den Abiturvorgaben) vor.
    Zugegebenermaßen muss man fragen, wie tief wir in der Fremdsprache in das Thema einsteigen können - und inwiefern die SuS nicht schon weitergehende Kenntnisse in den von dir genannten Fächern erworben haben... aber "bei uns" ist es dann ja oftmals eher (motivierender) Sprechanlass und nicht so sehr "wissenschaftliche" Beschäftigung...

    Aber das ist doch von der Schule abhängig, dies kann die Schule doch alles haben, wenn sie will!


    Wie, kann man jetzt Wunschlisten abgeben, was man an Ausstattung haben will? (Oder habe ich da ein Ironiezeichen übersehen?)
    Hauswirtschaft, Kochen, Werken, Nadelarbeit etc. sind keine regulären Schulfächer an Gymnasien. Also gibt es auch nicht die räumliche Ausstattung / Materialausstattung.
    Schülerfirmen sind AGs. Diese sind nachrangig. Zunächst muss der normale Unterricht abgedeckt sein. Ist die Schule unterversorgt (und man ist leicht bei weniger als 90%), dann müssen AGs, Förderstunden, Forderangebote - auch während des laufenden Schuljahres - gestrichen werden.

    Biolehrer... erinnert mich an den nachmittäglichen Bio-Unterricht in Klasse 9.
    Neues Thema. Frage: Was sind Fossilien? Eindringliches Schweigen.
    Ich zu meiner Nachbarin: Da vorne steht eins. Hat sie leider nicht verstanden. Wurde aber vorne gehört... Ups...

    Zitat von Susannea

    Das wäre ja ein Traum Grundschulklassen mit 26 Kindern und nur eine Klasse und die den ganzen Tag.

    Das ist wahrscheinlich ein Missverständnis. Dacla ging es darum, dass wir am Gymnasium eine Klasse oftmals nur ein- oder zweimal pro Woche sehen (auch als Klassenlehrer).
    Und das macht den bei der Inklusion teils noch wichtigeren Aufbau persönlicher Beziehungen (zu Schülern und Eltern) wesentlich schwieriger. (Konkret: Die I-Kinder in der einen Klasse sah ich im ersten Halbjahr für genau eine Stunde - aber Deutsch ist ja auch nicht so wichtig [wenn manches Kind gar nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten liest].)

    Zitat von Plattenspieler

    dass Lehrer sich für etwaige Probleme und Lernschwierigkeiten der Schüler nicht verantwortlich fühlen, weil sie die Schüler ja im Zweifel herabschulen können, da sie nicht auf diese Schulform "passen".

    Das "Herabschulen" ist allerdings systemimmanent verankert / teils notwendig:
    Schüler, die Probleme haben, erhalten am Gymnasium keine Hilfe.
    Sozialpädagogen oder Schulpsychologen? Fehlanzeige. Die kommen nicht an unsere Schulform. Und wenn Eltern beim Klassenlehrer anrufen, weil ihr suizidales Kind gerade durch sie fixiert werden muss, damit es sich nicht selbst verletzt, dann ist das immer noch kein Grund für externe Hilfe (Kinder- und Jugendpsychatrien haben lange Wartelisten).
    Externe Angebote? Schließen explizit Gymnasiasten aus. Z.B. erhalten schulentfremdungsgefährdete Schüler keine Hilfe, da bei diesen (angeblich) der Hauptschulabschluss nicht gefährdet ist.
    Die einzige Möglichkeit, Hilfe zu erhalten, ist für diese Schüler und deren Eltern der Wechsel der Schulform - und auf einmal sind schulintern und schulextern Hilfsangebote verfügbar.

    Ihr habt doch sicher eine Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte. Und einen Personalrat.
    Die könnten sich (mit Verweis auf entsprechende Landes- und Bundesgesetze) doch mal mit deinem Chef unterhalten...
    (Fehlt ja eigentlich nur noch, dass er bei Neueinstellungen Geschlecht und jüngeres Alter als "Risikofaktoren" mit in die Einstellungsüberlegungen mit hineinnimmt.)

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