Beiträge von Djino

    Noch ein Gedanke zum Thema Personal in Schule:
    Wir waren mal in der Situation, dass massenweise reguläre Lehrkräfte für mehrere Wochen und Monate ausfielen. Es ergab sich unendlich viel Vertretungsunterricht, also keine haltbare Situation. Uns wurde somit eine "Feuerwehrlehrkraft" seitens der Behörde genehmigt - wir mussten sie nur finden.

    Es gab genau einen Bewerber - von der Aktenlage her eher "exotisch". Vor dem Einstellungsgespräch hatten wir uns (mit Schulleitung, Personalrat. Gleichstellungsbeauftragte, Fachleiter etc.) darauf geeinigt, dass wir genau ein ausschlaggebendes Kriterium für die (befristete!) Einstellung hätten: Schafft es selbstständig in die oberste Etage des Gebäudes.


    Das war möglich, die Person damit vorübergehender (tatsächlich mehrmonatiger) Teil des Kollegiums. Es hat dazu geführt, dass alle in weniger Vertretungsunterricht eingespannt waren, die Klassen offiziell "betreut" waren. Was will man in Ausnahmesituationen mehr?

    Für alle Modelle, in denen z.B. eine Lehrkraft zwei Gruppen betreut. Oder statt 30 dann 45 SuS: Das führt natürlich zu einer Erhöhung der Arbeitszeit & Stressbelastung. Im Worst Case fallen weitere überlastete Kollegen aus. [Tatsächlich hielte ich es für besser, wenn nicht eine Lehrkraft zwei Klassen betreut. Stattdessen zwei Lehrkräfte drei Klassen betreuen. Das ist aber von der Größe der Schule abhängig.]


    Man müsste also gleichzeitig für Entlastung sorgen & diese auch im Kollegium kommunizieren. Aus meinem Kontext ist mir z.B. Folgendes bekannt: Ein Fach wird statt vierstündig nur noch dreistündig unterrichtet. Da die Faustformel lautet: pro Wochenstunde eine Klassenarbeit pro Schuljahr, wird die Anzahl entsprechend reduziert. Das reduziert den Zeitbedarf für den Entwurf einer Klausur und die Korrektur derselbigen. Das gleicht dann vielleicht ein wenig den erhöhten Zeitbedarf von mehr Klassenarbeiten und Elterngesprächen aus.


    Zum Thema "Kommunikation" (mit Kolleg*innen und Eltern): Wenn man es langfristig ankündigt, kann man vielleicht an einem Tag das Distanzlernen üben und während dieser Zeit Dienstbesprechungen (zu pädagogischen Zwecken) oder Elternsprechtage durchführen (statt diese nur im Nachmittagsbereich zu platzieren)?

    Zusätzliches "Persona"l:

    Bufdi(s), FSJler und Sozialpädagogen, die durch Lehrkräfte in den angrenzenden Räumen unterstützt werden können. Wahrscheinlich eher in den höheren Jahrgängen, wenn SuS Arbeitsaufträge aus anderen Unterrichtsstunden halbwegs selbstständig bearbeiten könnten.


    Angebote durch Eltern und Sportvereine, andere Vereine (z.B. Kunst, Musik): Die Mutter, die besonders gern bastelt, bietet eine Bastel-AG an. Diese ist verpflichtend für eine Klasse und findet im Vormittagsbereich statt. Stattdessen wird in der Klasse kein Kunst mehr erteilt.

    Der Sportverein bietet für vier Wochen ein "Schnuppern" in eine Sportart an. Natürlich vormittags, statt Sportunterricht.

    In diesem Modell natürlich ohne Benotung. Es geht nur darum, dass die SuS fachlich betreut werden. Andere LuL schauen ab und zu mal nach dem Rechten.


    Einkauf von Angeboten? Gibt es ein Schulbudget oder einen Förderverein? Vielleicht gibt es tatsächlich einen Verein, VHS o.ä., der gegen Bezahlung Angebote (im Vormittagsbereich) zur Verfügung stellen würde.


    Erasmus+ / Akkreditierung: Man kann die Mittel nutzen, um z.B. Studierende aus anderen Ländern einzuladen (zu bezahlen mit einem Taschengeld), um als Experten o.ä. an der Schule tätig zu werden. (Englischunterricht mit Native Speaker? Oder zumindest jemandem, der kein Deutsch kann & deshalb Englisch als lingua franca verwenden muss?)


    Für zusätzliche Förderstunden: Kooperation mit weiterführender Schule. SuS aus der Nachbarschule bieten am Nachmittag Förderunterricht für ein Taschengeld an. Die SuS der Grundschule verpflichten sich, teilzunehmen. Für jede Teilnahme zahlen sie (ihre Eltern) 3 Euro. Sie bezahlen vorab für z.B. 6 Sitzungen. Pro Fördergruppe gibt es maximal 4,5,6, ... SuS.
    Vielleicht gibt es sogar in der Nähe eine BBS im Bereich Soziales, Erziehung, ... Vielleicht können die SuS "entsenden"? Für manche BBSen / Abschlüsse müssen SuS ein einjähriges (Sozial)praktikum nachweisen - vielleicht dort Werbung machen? (Für das Fachabitur könnte ein solches Praktikum vielleicht auch anerkannt werden - dann auch an regulären Gymnasien Werbung machen - je nachdem, wie die regionalen Bestimmungen sind).


    Kooperation mit der Kirche: Sie entsenden jemanden, um den Religionsunterricht (nicht die Bekehrung...) zu ermöglichen. [Wäre mMn der Unterricht, der am besten entfallen könnte...]


    Andere Organisation:

    Fachunterricht in der Sporthalle oder Aula oder auf dem Schulhof. Eine Lehrkraft könnte hier mehrere Klassen begleiten. In der Realität arbeiten einige SuS selbstständig (allein), die besonders "kreativen" SuS erhalten eine Dauerbetreuung.


    Intensivierte Verwendung von Lernapps in einzelnen Fächern (z.B. Antolin). Falls Tablets (für jede*n SuS eins) vorhanden.

    Die Gelder werden für einen längeren Zeitraum als ein Kalenderjahr und auch nicht im Januar ausgezahlt.

    Genau so ist es. Das Problem war an der Stelle eben die "beaufsichtigende Behörde", die keine Ahnung von Erasmus+ hat und da erstmal die intensive Erläuterung und Diskussion benötigte :(

    Sobald Erasmus+-Gelder fließen, geht es absolut nicht mehr ohne. Die EU überweist nur auf Konten von Institutionen oder Schulträgern. Die müssen dann entsprechende Kostenstellen einrichten. Geht alles! Man muss den Schulträger dazu auffordern. Ich hab auch lange bohren müssen, aber irgendwann ging' dann auch. Alles andere wäre nicht möglich, da solche Gelder gern mal 6-stellige Beträge annehmen.

    Erasmus+ Gelder sind ja nochmal ein Thema für sich... In NDS fragt die Behörde zum Ende eines jeden Jahres die Höhe der Bestände auf dem (selbstverständlich vorhandenen) Schulgirokonto ab. Wenn da ein 6-stelliger Betrag lagert, werden die sehr hellhörig. Die Sachbearbeiterin sagte dann, dass Projekte immer nur eine Laufzeit von einem Jahr haben dürften und nicht verbrauchte Restgelder am Ende des Jahres zurücküberwiesen werden müssten.


    (Rechnungsprüfungsämter und ähnliche Einrichtungen sind übrigens noch ein Grund mehr, warum man sein Privatkonto lieber nicht verwenden möchte. Kommt da mal wer auf die Idee, den "Geldfluss" an der Schule prüfen zu wollen, dann legt das gesamte Kollegium sämtliche auch private Finanzen offen...)

    Dabei berücksichtigen wir einen Freundschaftswunsch, Geschlechterparität, Leistung, Arbeits- und Sozialverhalten sowie etwaige bekannte Diagnosen und die Empfehlung der abgebenden Grundschulen und versuchen möglichst ausgeglichene Klassen zu bilden.


    Dieses Verfahren machen wir händisch und es ist kognitiv überaus fordernd.

    Genau so machen wir es auch. Zusätzlich berücksichtigen wir die zukünftigen Klassenlehrer*innen mit ihren verschiedenen Kompetenzen. (Wem muten wir welches "besondere" Kind (bzw. Eltern) zu - oder vielleicht verteilen wir die gleichmäßig?) Da wir SuS von verschiedenen Grundschulen aufnehmen, wollen wir die in den mehrzügigen Klassen dann gut mischen, also nicht 15+ SuS von einer einzigen abgebenden Schule versammeln (denn das würde die Integration von "Einzelschicksalen" deutlich schwieriger machen).


    Ebenfalls händisch, mit Stapelbildung (3-8 SuS, die gut zusammen passen & später kombiniert werden). Erledigt ist das an einem langen Morgen/Vormittag in kollegialer Zusammenarbeit und Diskussion.

    Das erinnert mich an das Schreiben kreativer Geschichten im Jahrgang 5 (Reizwortgeschichte). In ganz vielen Burgen und Schlössern gibt es spuckende Gespenster.

    dass man zum Halbjahreszeugnis aufpassen muss: Sind dort keine Noten vergeben, kann man wohl auch zum Ende des Jahres keinen Abschluss verteilen, weil sich die Noten auf ein ganzes Jahr beziehen müssen.

    Das steht so im Erlass - und widerspricht einer anderen Praxis an weiterführenden Schulen (nur Gymnasien?). Sind SuS z.B. für einen Austausch im 1. Halbjahr im Ausland (haben also in Deutschland keine Bewertung), sind aber im 2. Halbjahr im bewerteten Unterricht, dann können sie problemlos in den nächsthöheren Jahrgang versetzt werden. Bzgl. Abschluss betrifft das insbesondere den Jahrgang 11 (Versetzung in die Qualifikationsphase) und 10 ("erweiterter Realschulabschluss").


    wenn das Sprachvermögen nicht B1

    Das stelle ich mir an Grundschulen insgesamt schwierig vor. Je höher das Sprachniveau, desto mehr ist ja auch eine kompetente schriftliche Verwendung der Sprache impliziert. Genauso wie mündlich. Mit A2 spricht man "irgendwie" und kann sich "durchwurschteln". Mit B2 sind gut strukturierte Aufsätze und Vorträge bereits möglich (was man ab Klasse 7 schrittweise in der Muttersprache lernt). Aus der Erinnerung: Für die Einbürgerung wird entweder A2 oder ein Schulabschluss in Deutschland (also mindestens Hauptschulabschluss?) erwartet. Damit wäre B1 höher gewichtet als der Hauptschulabschluss?


    In Englisch sollen SuS am Ende der 10. Klasse (Gymnasium) übrigens das Niveau B1+ erreicht haben. Das sind 6 Jahre Unterricht am Gymnasium (zzgl. Grundschule) in der Fremdsprache auf relativ hohem Niveau. Natürlich erlernt man da die Fremdsprache Englisch "im Ausland" (also in Niedersachsen). Das ist was anderes als das "Sprachbad", das man in Deutschland für die deutsche Sprache erhält. Trotzdem halte ich B1 für die Grundschule (insbesondere die jüngeren Jahrgänge) für "sportlich". (Aber vielleicht fehlt mir da der intensive Einblick in die Schulform.)

    In den weiterführenden Schulen kann der relativ neue Erlass zu Problemen führen. SuS sind vielleicht zu Beginn in der 7. Klasse, werden über mehrere Jahre einfach "weitergeschoben", sehen keine Motivation zum Spracherwerb. Irgendwann sind sie zu alt, haben inhaltlich den Anschluss verloren (wenn sie in ihrem Heimatland zuvor eigentlich die entsprechenden Inhalte der vorherigen Jahrgangsstufen erlernt hatten).


    Der neue Erlass benennt für die *Aufnahme* an einer allgemeinbildenden Schule das Alter von max. 15 Jahren (danach soll an das berufsbildende System verwiesen werden). Daraus kann man evtl. indirekt ein Alter ableiten, ab dem vielleicht wie früher eine (wie auch immer sinnvoll gestaltete) "Frist" anfängt zu laufen. Hat man diese nämlich nicht, würde man vielleicht nach 10 Jahren immer noch jemanden haben, der in der Dauerschleife den 10. Jahrgang wiederholt...


    (Falls es in Palim 's DB in der Richtung Hinweise geben sollte, würde mich das ebenfalls interessieren - ich weiß, wir sind an unterschiedlichen Schulformen.)

    Wenn ich mir heute eine kleine Kamera zum Wandern kaufen wollte, würde ich auf diese Kriterien achten:

    • Hosentaschengröße (gibt es schon seit mehreren Jahren in sehr guter Ausstattung)
    • nicht zu schwer, weil man sie sonst wirklich auch mal Zuhause lässt bei längeren Touren
    • Touchbildschirm, auf dem man die Einstellungen vornehmen kann und vor allen auch den Fokus (das zu fotografierende "Hauptobjekt") berühren und setzen kann
    • dieser Bildschirm wäre beweglich/klappbar, sodass man z.B. die Kamera hochhalten kann, den Bildschirm durch die Veränderung trotzdem noch sehen kann
    • zusätzlich zum Bildschirm einen Sucher, also die Möglichkeit, die Kamera direkt am Auge "anzusetzen" und dort hindurchzusehen (ein Bildschirm kann bei manchen Lichtverhältnissen schlechter zu sehen sein).
    • Speicherung nicht nur im JPG-Format, sondern auch RAW (falls man mal etwas besser Fotos nachbearbeiten möchte)
    • Aufladen des Kamera-Akkus über z.B. externe Akkus möglich (also mobil, nicht nur an der Steckdose)

    Ich habe mir vor einigen Jahren eine (ungefähr) solche Kamera gekauft, für eine mehrwöchige Rucksackwanderung. In die engere Wahl kamen Kameras von Sony und Canon. Ich hatte mich dann für Canon (G7X) entschieden, obwohl dieser ein "Feature" aus der Liste oben fehlt (insbesondere den Sucher vermisse ich manchmal doch, obwohl der Bildschirm (fast) immer gut sichtbar ist. Da ich auch mit "größeren" Kameras arbeite, habe ich immer wieder den Reflex, die Kamera direkt ans Auge halten zu wollen...)

    Du scheinst bereits eine Kamera (oder mehrere) in der engeren Auswahl zu haben. Magst du die hier benennen? Dann lässt sich vielleicht noch genauer antworten. (Z.B. bzgl. der SD-Karte, denn einige Kameras haben hier sehr spezifische Vorgaben, womit sie (nicht) arbeiten können.)


    PS: Die beste Kamera ist immer die, die man dabei hat. Das kann auch eine gute Handykamera sein (im Vergleich zur vergessenen oder für eine Wanderung als zu schwer befundenen zusätzlichen Kamera).

    So, hier kommt nun die Auswertung. Es haben insgesamt 118 Personen einen Pin gesetzt. Offensichtlich war der Kartenausschnitt doch ein wenig zu klein gewählt.



    Leider nur ein schlechter Screenshot. Beim Download der Ergebnisse bekommt man nur die Koordinaten der Pins (mit Bezug auf deren Lage auf dem Bild). Mit Aufwand könnte man das vielleicht "übersetzen" (im Moment leider nicht).

    Nur aus der Erinnerung geschrieben - und dann noch mit Bezug zu einem anderen Bundesland. Vielleicht gibt es tief im Süden ja andere Regelungen.


    Es gibt zwei verschiedene Sätze der Kilometerpauschale:

    Nr. 1 ist ein wenig niedriger. Fährt Herr Mustermann einfach lieber Auto als Bahn, hat kein sperriges Dienstgepäck (mehr als 20 kg), würde keine zusätzliche Übernachtung benötigen, ..., dann gibt es die niedrigere Erstattung. Das scheint aber im fiktiven Fall nicht anwendbar zu sein, da die Nutzung des privaten PKWs explizit genehmigt wurde.

    Nr. 2 ist höher pro gefahrenen Kilometer. Durch diese höhere Kilometerpauschale sollen zusätzliche Kosten anteilig mit abgedeckt sein.


    In beiden Fällen ist der Dienstherr "fein raus". In Nr. 1 hätte ja der ÖPNV genutzt werden können (also sind Schäden persönliches Pech), in Nr. 2 sind (angeblich) alle Schäden für 10 Cent mehr pro Kilometer abgegolten bzw. die Versicherung hierfür durch den AN mit bezahlt.


    Trotzdem habe ich es schon erlebt, dass Schäden, die nicht selbst verursacht wurden und die nicht durch eine "normale" Versicherung abgedeckt sind, übernommen wurden. Der Weg dahin ist aber (egal bei welcher Schadenssumme) äußerst mühselig und kompliziert. Angefangen dabei, den sich zuständig fühlenden Sachbearbeiter zu finden (der dann nur von 12 bis Mittag arbeitet und telefonisch erreichbar ist).

    O Mei, Hessen verbietet die verkürzten Formen

    Da lobe ich mal unseren Schulträger, der ziemlich genau das Gegenteil für die seine Publikationen, Internetauftritte, Briefe festgelegt hat. Genderstern ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht in der Behördenkommunikation.


    (Das hat natürlich noch nicht viel zu tun mit dem, was vielleicht für die Schule aus der Landeshauptstadt kommen könnte, aber ist mMn dennoch ein Zeichen.)

    Hier noch die Gesetzesgrundlage für den Rabatt bei Schulbuchbestellungen: https://www.gesetze-im-interne…uchprg/BJNR344810002.html

    In der Regel relevant ist dieser Satz:

    Soweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren.

    Je nachdem, aus welchem "Topf" das in einzelnen Bundesländern bezahlt wird, mag auch die gesetzlich festgeschriebene Staffelung zur Anwendung kommen.

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    Zeitreise

    In Gerichtsurteilen wurde in der Vergangenheit regelmäßig entschieden, dass während der Dienstzeit beschädigte Handys der Lehrkräfte NICHT ersetzt werden. Ich erinnere mich z.B. an einen Fall (im wahrsten Sinne des Wortes), wo jemand mit dem Handy in der Tasche bei einer Klassenfahrt ins Hafenbecken gefallen ist.


    Wie wäre es denn dann bei der hier berichteten 2FA, wenn dann bei der Nutzung Beschädigungen auftreten (z.B. durch fliegende Wasserflasche von SuS)? Mit der Frage könnte man vielleicht nochmal beim KuMi (ggf. gezielt in der dortigen Rechtsabteilung) nachhaken...

    und letzte Woche noch einmal geschaut, wie das derzeitige Ergebnis aussieht

    Das kann man als Teilnehmer sehen? Das war mir gar nicht bewusst und ist ein mMn prima Feature. So kann jede*r ja tatsächlich schon einmal neugierig sein :)


    (Stand jetzt sind 116 Spieler, von denen 19 die "Umfrage" nicht beendet haben. Bis zu 400 könnten teilnehmen, danach ist Schluss... also vielleicht doch nicht zu oft neugierig sein...)

    Der aktuelle Stand sieht so aus:


    Hier ein kurzer Zwischenstand zur Umfrage, wo wir alle so herkommen:

    Bisher haben sich 65 Personen das "Umfrage-Kahoot" angesehen, 57 haben tatsächlich einen Pin platziert. Momentan zeigt sich eine deutliche Ballung im Westen "in der Mitte" von Deutschland. Ein paar Pins sind "weder West noch Ost". Wenige im Osten. Und einige (ganz spannend) sind an verschiedenen Stellen außerhalb von D (und sogar außerhalb von "A-CH").

    Bis zum 3. April besteht noch die Möglichkeit der Teilnahme.

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