Als Staatsdiener sollte man sich den Regeln anpassen, die der Staat aufstellt. Der Weg, den du und andere geht, führt in letzter Konsequenz in die Anarchie.
Ist den Foristinnen eigentlich bewusst, dass es seit 1933 in Deutschland eine "Speiseeis-Verordnung" gibt? Und außerdem eine Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung? [Bei der Namensgebung hat bestimmt keine an Lesbarkeit oder Verständlichkeit gedacht...]
Die "Leitsätze für Speiseeis" legen zum Beispiel fest:
"2.2.2 Speiseeis mit Vanille und Speiseeis mit Vanillegeschmack
2.2.2.1 Vanilleeis
erhält den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack ist deutlich wahrnehmbar.
Vanilleeis wird unter Verwendung von Milchfett und/oder mit pflanzlichen Fetten hergestellt. In der handwerklichen Produktion wird vorwiegend nur Milchfett eingesetzt.
Bei ausschließlicher Verwendung von Milchfett und bei entsprechendem Mindestmilchfettgehalt kann die jeweilige, in Nummer 2.1.1 genannte Speiseeissorte, ergänzt werden, z. B. Vanillecremeeis, Vanillerahmeis, Vanillemilcheis oder Vanilleeiskrem.
Wird „Vanille“ ausgelobt und/oder eine Vanillefrucht oder Vanilleblüte abgebildet, werden ausschließlich gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma eingesetzt.
Wird auf eine bestimmte geografische Herkunft der Vanille hingewiesen, wie z. B. bei BourbonVanille, so stammt die Vanille vollständig daher.
2.2.2.2 Eis mit Vanillegeschmack [...]"
Gerade während der Sommerferien wird die eine oder andere Lehrkraft wieder damit experimentieren, eigenes Speiseeis herstellen zu wollen. Man sollte dringend darauf achten, die Regeln, die der Staat hier aufgestellt hat, zu beachten. Ansonsten führt dies zur "Eis-Anarchie".