Beiträge von Djino

    Oder es ist kein Problem.


    Mein Erfahrungswert: 5 verschiedene SuS, die ich beobachtet habe nach dem Wechsel der Eltern aus den USA zurück nach Deutschland. (Drei davon "Kollegenkinder".)

    Wie viele SuS hast du, Timbu, dabei begleitet, in der Sek I wieder in Deutschland im Schulsystem anzukommen?


    (Bei zwei SuS gab es tatsächlich ein Problem: Nicht ausreichende Übung im Verfassen schriftlicher Texte in der deutschen Sprache. Aber wenn man das in einer Sprache kann, kennt man das Prinzip und lernt es relativ schnell in der anderen Sprache.)

    Wir haben an unserer Schule immer wieder mal SuS, die aus dem Ausland (mehrfach: USA) zu uns kommen, weil die Eltern dort mehrere Jahre gearbeitet haben. In der Regel klappt der Übergang recht problemlos. Über ein Wiederholen würde ich da erst einmal nicht nachdenken. Selbst bei einem Wechsel von einer Stadt zur anderen innerhalb von Deutschland kann es sein, dass Inhalte in anderer Reihenfolge an den Schulen vermittelt werden und man deshalb etwas nacharbeiten muss (oder etwas voraus ist - in den USA wird Bruchrechnen oft ~1 Jahr früher eingeführt als bei uns).


    Eine "Hürde" gibt es jedoch: Für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe benötigt man den erweiterten Sek I Abschluss - oder den High School Schulabschluss (nach der 12. Klasse) aus den USA. Findet die Rückkehr nach Deutschland recht spät statt, müsste ggf. erst die 10. Klasse erfolgreich absolviert werden, um dann in die 11. Klasse (G9) einsteigen zu dürfen. (Regelung aus NDS; in anderen Bundesländern wird es ähnlich sein.)

    Bei Anabin kann man sonst auch recherchieren, ob/wie man mit einem amerikanischen High School Abschluss in Deutschland studieren darf.

    Alle, die ihre Schüler mit "Hallo liebe Schüler" begrüßen und das Lehrerzimmer nicht in Lehrer*innenzimmer umbenennt sehen wollen sind herzlich eingeladen!

    Sieht so aus, als ob (m)eine Rückmeldung hier nicht erwünscht ist.

    Zusammengefasst lautet der Beitrag des Neu-Nutzers dann wohl "Alle haben ein Recht auf meine Meinung."

    (Spannend finde ich allerdings den Bogen, wie das Einfordern von Rechten für Frauen in den 1980er Jahren heute dazu führt, dass Menschen jetzt die AFD wählen.)


    Wenn ich jetzt darüber nachdenke: An dieser "Diskussion" möchte ich mich nicht beteiligen. Es gibt Dinge, die werden nicht am Stammtisch verhandelt, sondern sind Grundrechte, die unantastbar sind.

    Ich hatte hier die Note vom Halbjahreszeugnis nicht ausreichend berücksichtigt,

    Bei uns (anderes Bundesland...) soll nicht die Note des Halbjahreszeugnisses verwendet werden. Stattdessen die "Ausgangsnoten", also z.B. die Klassenarbeiten des 1. Halbjahres, die Vokabeltests, die SoMi, ... des ersten Halbjahres. Kombiniert mit denen des 2. Halbjahres.


    Macht man eine Note für das 1. Halbjahr, eine zweite Note für das zweite Halbjahr und nimmt von beiden jeweils die Hälfte, kann es zu doppelten (oder mehrfachen) Rundungen kommen. Durch diese doppelte Rundung kann sich die Endnote verändern und nicht das tatsächliche Leistungsbild darstellen.


    (Ähnliches gilt auch für Teilnoten in Abituraufgaben, erst ganz zum Schluss wird 1x gerundet, vorher mit Komma-Punkten gearbeitet.)

    Wenn die mündlichen Leistungen mehr zählen, was mich etwas wundert, bist du auf der sicheren Seite.

    Bei uns zählt die Mitarbeit (also Beiträge im Unterricht, Vokabeltests, Grammatiktests, ...) ebenfalls 60%. Dafür gibt es gute Begründungen, die die Fachkonferenzleitung ggf. erläutern könnte. Falls die Eltern bei Millie ebenfalls die Gewichtung hinterfragen, wäre das ggf. eine weitere Unterstützung. Die FL würde ich jetzt aber noch nicht "wild" machen, die Kommunikation mit der Schulleitung ist viel wichtiger.


    Generell gilt, dass, wenn sich größere Probleme andeuten, man selbst die Schulleitung kurz hierüber informiert. Dann ist die Erstbegegnung mit dem Thema die Sicht der Lehrkraft und nicht die der Eltern, bei einem spontanen Telefonat (oder "Überfall" im Sekretariat mit zufälligem Aufeinandertreffen) reagiert die SL auf der Grundlage der bereits vorhandenen Informationen.


    Sollte tatsächlich ein Fehler vorliegen, wird das Zeugnis korrigiert. Kommt vor. Eile ist da nicht notwendig, das kann auch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Der Aufbau von zusätzlichem / künstlichen Zeitdruck ist nicht notwendig. (Das sollten die beiden Mütter/Lehrerinnen (wer weiß welches Fach, welche Schulform) selbst ebenfalls wissen...)

    Wir hatten überlegt, zusätzlich zu IServ noch entweder den Schulmanager oder WebUntis einzuführen. Dazu haben wir Vertreter etc. befragt, eine Probeinstallation genutzt. Mein Favorit wäre tatsächlich der Schulmanager gewesen (so rein aus der Nutzersicht, Optik, verfügbare Module etc.).

    Wenn man aber die Kombination mit IServ möchte, ist WebUntis in der Administration deutlich einfacher.

    Ich frage mich bei dieser Diskussion um die Teilnahme von Konferenzvertretern (oder auch nicht), was in den einzelnen Schulen, in den einzelnen Bundesländern so alles in den Konferenzen passiert. Ich bin mir sicher, dass es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Schulformen gibt.


    Bei uns (NDS, Gym) ist für so eine Versetzungskonferenz eine halbe Stunde eingeplant. Pro Schüler wären das also, je nach Klassengröße, durchschnittlich max. eine Minute (eine Begrüßung, Hinweis auf Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Verschwiegenheit muss ja auch noch stattfinden und manche Klassen haben bis zu 31 SuS).


    • Alle Noten werden vorab mit den SuS in Einzelgesprächen besprochen. Gehen sie wieder in den Klassenraum, posaunen sie in der Regel diese Note für alle laut hörbar aus.
    • Die Noten (und Kopfnoten) werden vorab ins Zeugnisprogramm eingetragen.
    • Die einzelnen Zeugnisse werden in der Konferenz kurz projiziert (vielleicht 30 Sekunden? - da kann man das zur Kenntnis nehmen, sicher aber nicht alle Noten aufschreiben, wollte man das als Elternvertreter tun).
    • Nur bei den SuS, bei denen eine Entscheidung getroffen werden muss (egal, ob positiv, neutral, negativ), ist das Zeugnis länger sichtbar (während der Erläuterung, Diskussion, Abstimmung). Geht es dabei um das Überspringen (müssen wir diskutieren ab einem Schnitt von 2,0), war vorher schon klar, dass es sich um einen guten Schüler handelt. Umgekehrt sind der Klasse in der Regel auch die SuS am unteren Ende der Notenskala vorab bekannt. Datenschutz ist hier kaum noch ein Thema, da Daten Allgemeinwissen in der entsprechenden Gruppe sind.
    • Und dann wechselt man zum nächsten SuS in der Projektion.


    Nachteilsausgleiche und andere Hilfsmaßnahmen werden ebenfalls besprochen (mehr Zeit in Tests etc. für SuS mit sehr aktuellem Migrationshintergrund -> die Klasse weiß sowieso, dass der noch Deutsch als Fremdsprache lernt; andere Aufgaben statt Hörverstehen für den SuS mit Gebärdendolmetscher -> das hat die Klasse hoffentlich auch schon vorher mitbekommen). Das ist für SuS und Eltern nichts Neues. Die Lehrkräfte besprechen vorab, welche Maßnahmen sinnvoll sein können. (In einigen komplexeren Fällen gibt es auch zu anderer Zeit Förderplankonferenzen unter Beteiligung von entsprechenden Vertretern.) Den Lehrkräften liegt die schriftliche Ausarbeitung des NTAs etc. vor der Konferenz schriftlich vor. Den Eltern- und Schülervertretern wird dies nur in der Konferenz erläutert, ggf. visualisiert.

    Transparenz gibt es genug, Eltern können immer gerne zum Gespräch über den Leistungsstand ihres Nachwuchses kommen.

    Ja, natürlich können Eltern zum Gespräch kommen. Bei der Anwesenheit der Eltern- und Schülervertreter in den Zeugniskonferenzen geht es nicht um das Besprechen von Noten mit diesen Vertretern.


    Es geht (für mich als Lehrkraft, die darin etwas Positives sieht) insbesondere darum, dass diese Vertreter "Zeugen" sind insbesondere bei Abstimmungsfällen. War die Entscheidung zur Nichtanwendung von Ausgleichsregelungen (und zur Nichtzulassung zur Nachprüfung und zur Nichtempfehlung bzw. -zulassung des Überspringens) ausreichend diskutiert, unter Beachtung verschiedener fachlicher und pädagogischer Gesichtspunkte? Oder war das einfach nur ein "Reflex" ohne weitere Betrachtung des Einzelfalls? Vielleicht war es sogar ein Fall von "die mögen den Schüler alle nicht und wollen ihm deshalb mal einen "reinwürgen" [was nicht vorkommt, als Vorurteil aber immer wieder mal bemüht wird]?


    In solchen Fällen könnten betroffene Schüler*innen und deren Eltern sich vertrauensvoll an die Konferenzvertreter wenden und mal nachfragen – ohne genauere Details zur Diskussion zu erhalten.

    Mir als Lehrkraft spart das an der Stelle das Elterngespräch. Denn die Transparenz zum Leistungsstand des Nachwuchses ist bei Zeugniskonferenzen vorab sowieso hergestellt. Mit Ausgabe des Zeugnisses auch in Richtung Elternhaus. Die einzige Transparenz, die für alle nicht da ist, ist, was in der Konferenz passiert (ob die vernünftig arbeitet). Und da hoffe ich, dass die Vertreter mir als Lehrkraft eine Menge nicht notwendige Kommunikation ersparen.

    gehört es z.B. in NDS zur Transparenz dazu, dass Teilnehmende auch nach außen berichten

    Es gilt die Verschwiegenheit. Details dürfen nicht weitererzählt werden. Keine Namen, keine Diskussionen, keine Entscheidungen.

    Wenn da aber berichtet wird, dass ein "Fall" nicht nur einfach so "abgeurteilt" wurde, sondern das Für und Wider diskutiert wurde, die Informationen auch der SuS und Eltern mit eingebracht wurden, dann erspart das z.B. der Klassenlehrkraft (und damit der gesamten Konferenz) wahrscheinlich die eine oder andere kritische Nachfrage.

    Da tut man das, was ein Klabautermann (oder eine Klabauterfrau) so tut.


    Der schleicht mit einem Hammer in der einen Hand und einem Schlüsselbund in der anderen durch die Gänge [ohne Hammer könnte es fast eine Lehrkraft bei der Aufsicht sein...]. Tagsüber repariert er heimlich das Schiff und hält alles in Schuss, aber nachts? Da treibt er sein Unwesen! Er poltert und klopft, lässt die Segel flattern und die Planken knarren, nur um die Mann- und Frauschaft auf Trab zu halten.



    Wie ist etwas, was man als "schwöpfelig" beschreiben kann?

    Zusätzlich auf Seite 2:

    Kann man wählen, ob ein eigenes ODER ein Schulgerät genutzt werden kann (für LuL und SuS). Manchmal gibt es auch beides: BYOD ist gestattet (für LuL und SuS), aber auch schulische Geräte können zur Verfügung gestellt werden (z.B. für diejenigen ohne eigenes Gerät). Was auswählen?


    Da stellt sich dann die Frage, was die Auswertenden der Umfrage als höher/sinnvoller gewichten: Die Schule hat eine umfangreiche technische Ausstattung, die SuS nutzen können. Oder: Die Schüler lernen, mit dem eigenen Gerät im Unterricht und darüber hinaus umzugehen. In der aktuellen "entweder ... oder ..." Frage (und somit einer "absoluten" Organisation in einer fiktiven Schule) gibt es immer Verlierer auf Schülerseite.


    Ist mit "Dokumentenscanner" das gemeint, was andere als "Dokumentenkamera" bezeichnen? Also die Möglichkeit, z.B. ein Blatt Papier unter die Kamera zu legen und dieses sofort über Beamer oder Smartboard zu projizieren? (Ohne den Umweg, das Bild zunächst auf einem Flachbettscanner zu scannen , die Datei zu speichern und dann z.B. per USB-Stick am PC die JPG-Datei zu öffnen?)


    Bei der Software ist es schade, dass zwar Microsoft Programme benannt werden (Word, Powerpoint), die kostenlosen Alternativen aber fehlen (z.B. OpenOffice). Wäre die richtigere Bezeichnung nicht eigentlich "Office-Programme" gewesen?


    Eine Bewertungsskala "Schlecht/nicht vorhanden - ungenügend - neutral - gut - sehr gut" passt nicht in eine Umfrage für Lehrkräfte. "Ungenügend" entspricht der Note 6. Warum kommt darunter noch "schlecht"? Und die nächstbessere Option ist "neutral", danach "gut"? Es scheint zwischen der Note 2 und der Note 6 keine Zwischenschritte zu geben.

    güldet nich, gips würklich!

    Erwischt - es fiel mir nur ein, während ich über tiridoren sinnierte. (Man kann hier aber echt keine Geheimnisse haben, menno, ey)


    Hier also ein weiterer Versuch:


    das Gemeinniss


    ;)

    Toiletten und Umkleiden sind besonders schützenswerte Bereiche. Fehlverhalten dort wird deutlich mehr geahndet als in anderen Bereichen. (Den Unterschied merkt man spätestens dann, wenn man mit dem Handy Fotos macht...)


    Kann ja sein, dass die Schülerin den Anwalt benötigt aufgrund weiterer Anzeigen etc. Ist die Glaubwürdigkeit der Zeugin (Lehrkraft) reduziert (aufgrund der (angeblichen) Beleidigung und der grundsätzlich negativen Einstellung der Täterin gegenüber), dann gibt es vielleicht keine Zeugin mehr und keine strafrechtlichen Konsequenzen.

    Kennt ihr denn das WEINTAULO nicht? Ein Werkzeug der Winzer!

    Oh, ein neues Forenspiel. Ein seltenes, ungewöhnliches oder auch regionales Wort wird vorgegeben, die Mit-Forist*innen müssen definieren, um was es sich handelt. Googeln natürlich nicht erlaubt.

    ;)

    Entlastungsstunden oder Beförderungsstelle sind für den Bereich Austausch auch "offiziell" gestattet.

    Wer den Job nicht macht, sieht nicht, wie viel Arbeit damit verbunden ist. (Ist in vielen Bereichen so.)


    Im Zweifel den Stundenplaner / Schulleiter / ... nicht nur einzelne Seiten unterschreiben lassen, sondern alle Anträge und alle Berichte und alle Learning Agreements und ... komplett lesen und zur Kenntnis nehmen lassen. Ist schade um die Papierverschwendnung (Ausdruck ist beeindruckender), aber schon allein das Lesen nimmt viel Zeit in Anspruch. Das Erstellen und Organisieren deutlich mehr.

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