Beiträge von Djino

    Es wurde die Nichtversetzung abgestimmt.

    Richtig. Bis zum Bestehen der Nachprüfung gilt erst mal die Nichtversetzung.


    Unser Schulleiter setzt jetzt aber einfach eine Nachprüfung fest

    Lt. Erlass (für dieses Schuljahr, nicht immer) haben der Schüler / seine Eltern die Auswahl, in welchem der zwei mit 5 benoteten Fächer die Nachprüfung stattfinden soll. Es sei denn, eines dieser beiden Fächer wurde in den letzten Zeugnissen bereits mit 5 bewertet. Dann kann die Prüfung nur in dem anderen Fach stattfinden.

    Des Weiteren setzt er nur eine mündlich Nachprüfung fest, obwohl in dem Fach der Nachprüfung auch schriftliche Arbeiten geschrieben wurden.

    Richtig so. Achtet darauf, dass normalerweise die mdl. Prüfung (nach der schriftlichen) nur 15 Minuten dauert. Gibt es nur eine mündliche Prüfung, so dauert diese 20 Minuten (natürlich zzgl. der Vorbereitungszeit).

    Für den aktuellen Einstellungstermin sind in NDS nachträglich Refs zugelassen und in den letzten Tagen den Schulen angeboten/zugeteilt worden (mit mehreren Wochen "Verspätung").

    Auf welcher Grundlage das geschehen ist, kann ich nicht sagen. Möglich scheint aber so manches zu sein. Deshalb bei der entsprechenden Behörde nachfragen.

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    Könnte mir nicht passieren ;)

    Ich grabe aus gegebenem Anlass

    Ich bezog mich aber grundsätzlich auf die „normale“ mündliche Prüfung

    Du bist aber schon in Niedersachsen, oder?

    Der "gegebene Anlass" wären doch eigentlich die morgigen Nachprüfungen. So hatte ich die erste Anfrage zumindest verstanden. Die "normalen" Prüfungen sind mittlerweile schon eine Weile her, sodass ein gegebener Anlass kaum noch so aktuell wäre.

    (Kann ja sein, dass es in anderen Bundesländern (a) andere Herangehensweisen bzgl. Themenabsprachen und (b) jetzt erst die regulären mdl. Prüfungen gibt.)

    bei uns gibt es keine Gespräche mit den SuS vor ihren mündlichen Abiprüfungen

    Die jetzt noch anstehenden mündlichen Prüfungen sind allesamt Nachprüfungen. Ich halte es durchaus für legitim, mit den SuS vor ihrer (freiwilligen) Meldung zu diesen Prüfungen Beratungsgespräche zu führen, ob sie überhaupt in einem Fach in die Nachprüfung gehen und wie diese mündliche Prüfung aussehen könnte.

    Die SuS haben von der Mitteilung der Ergebnisse der Klausuren bis zum Meldeschluss nur sehr wenige Tage Zeit, sich zu entscheiden. Von der Meldung bis zur Prüfung sind es wiederum nur wenige Tage. Insgesamt läuft das alles innerhalb einer Woche. Wenn SuS (insbesondere "Wackelkandidaten") in diesen 6,5 Tagen den Inhalt von 4 Semestern komplett und in aller Tiefe wiederholen sollen für eine mdl. Prüfung, ist das "sportlich". Natürlich werden keine genauen Themen mit SuS abgesprochen. Dennoch kann man inhaltliche Hinweise geben (z.B., dass die Themen der schriftlichen Prüfung nicht identisch in der mdl. Prüfung drankommen können).

    Unterricht am Samstag ist in NDS grundsätzlich noch zulässig. In diesem Erlass zur Ferienregelung wird z.B. darauf Bezug genommen: "2. Unterricht am Samstag: Für diejenigen Schulen, die nicht die Fünftagewoche gem. Bezugserlass zu a) eingeführt haben, ist bei einem Ferienbeginn an einem Montag der davorliegende Samstag unterrichtsfrei." (Dieser Erlass tritt am 31.12.2024 außer Kraft.)

    Die Arbeitstage der Lehrkräfte sind alle Schultage (also auch Samstage) und alle Ferientage(!), die über die reguläre Anzahl von Urlaubstagen (+1) hinausgehen.


    "Spannend" am geschilderten Fall ist, dass der Schüler erst einen Tag vor der Nachschreibklausur mitgeteilt hat, dass er bereits eine Urlaubsreise gebucht hätte. Eine frühzeitigere Mitteilung, um gemeinsam einen anderen Nachschreibtermin zu finden, wäre angemessen gewesen.

    Mein letzter Besuch im Restaurant war spannend:

    Im Laufe des Abends stand ein Koch auf einmal mit einer größeren Verletzung im Gesicht in der Küche.

    Es fuhr ein Krankenwagen mit Notarzt vor, zwei Wagen der Polizei. Im Krankenwagen wurde der eine Koch verhört, währenddessen wurde in der Küche durch das zweite Polizeiteam ermittelt und verhört.


    Heißt das: 2 von 3 Köchen sind gewalttätig? Oder mag das vielleicht doch zu pauschal sein?


    (Das, was das verbliebene Küchenteam dann versucht hat, auf die Teller zu bringen, war übrigens nicht genießbar. Schade um die schönen Zutaten. Oder um bei pauschalen Aussagen zu bleiben: 1/3 aller Köche sind unfähig.)

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    Teekesselchen

    Das könnte natürlich Queen sein (zu offensichtlich?). Stattdessen ein Murmeltier:


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    Finale (aber NICHT Fußball)

    Klassenchaoten (bei dem du natürlich vorab bereits geprüft hast, ob dieser zuverlässig genug ist, um überhaupt mitfahren zu dürfen)

    Zumindest in NDS gilt der Ausschluss von einer Klassenfahrt als Ordnungsmaßnahme & muss durch Klassenkonferenz beschlossen werden.

    (Wenn sich eine Fahrt und mögliche Probleme langfristig andeuten, kann man natürlich auf eine solche Maßnahme "hinarbeiten". Der Klassenchaot wird das Unterfangen (unfreiwillig) auf jeden Fall tatkräftig unterstützen.)


    Manchmal kann man natürlich auch mit Eltern absprechen, dass es für ihren Chaoten "sicherer" ist, nicht mit auf Klassenfahrt zu fahren. (Andere Eltern wiederum freuen sich, dass sie ihren Chaoten ein paar Tage los sind...) Ähnliches gilt auch für chronisch kranke SuS (wobei gerade für diese eine Klassenfahrt sich sehr positiv auf Selbstständigkeit und Integration in die Klassengemeinschaft auswirken kann).

    Die Affenpocken werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zur Pandemie führen. [...]


    Sie übertragen sich bislang zumindest nicht so leicht wie z.B. Coronaviren, sondern eher über Schmierinfektionen und enge körperliche Kontakte.

    Mal so ganz dumm (und natürlich nicht ernst) gefragt: Halten die SuS bei euch derzeit Abstand voneinander? Habt ihr sie in den letzten zwei Jahren tatsächlich voneinander fernhalten können? Gefühlt saßen sie einander auf dem Schoß, umarmten sich zur Begrüßung, ..., sobald man als Lehrkraft ihnen auch nur ansatzweise den Rücken zuwandte.

    (Hat man natürlich angesprochen. Aber irgendwann waren sie z.B. auf dem Schulweg doch allein.)


    Insofern: Enge körperliche Kontakte kann ich mir bei Jüngeren (= Ungeimpften) durchaus vorstellen :(


    (Trotzdem halte ich dies als die nächste Pandemie für unwahrscheinlich.)

    Eine wichtige(?) Zutat:

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    Musical

    Kannst du die Annahme des Gewinns "moralisch und rechtlich" darüber legitimieren, dass du die "mittlere dreistellige" private Summe ausgibst für Unterrichtsmaterialien etc.?

    Die meisten von uns investieren jedes Jahr wieder hunderte (oder mehr...) Euro für Unterrichtsmaterialien und -vorbereitung, Fortbildungen, Exkursionen, ... Manches bekommt man von der Schule oder Steuer zurück, anderes sieht man nie wieder. (Wenn man sich z.B. den Luxus eines guten Druckers gönnt, um die morgendliche Schlange am Kopierer zu umgehen / mit Farbkopien im Unterricht zu arbeiten.)


    Manches hättest du sowieso privat finanziert. Verwendest du den Gewinn hierfür, hast du Geld an anderer Stelle übrig, dass du nun nicht mehr für die Schule einsetzt.

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    (fast) a cappella

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    Australien

    Streber ;)


    strikte Testungen


    (Das ist ein Zitat aus Pepes Footer - also eigentlich immer noch die Fortsetzung von Pepes Reihung.)

    "Auf Zack" - sind das vielleicht auch Menschen, die zumindest auf den ersten Blick immer so agieren, wie es vorgeschrieben ist?


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    Choreografie

    Ich kann mir vorstellen, dass auch das Reisekostengesetz deines Landes dieses Tagegeld auch ohne eine solche zusätzliche Bedingung gewährt. Beantragen, kriegen, fertig.

    Mittlerweile ja, in der Vergangenheit nicht. (Soll ich deshalb nun umziehen? Kostet ja auch Geld (ganz zu schweigen von Nerven und gestiegenen Mieten). Beruflich bedingte Umzugskosten werden für Lehrkräfte nicht erstattet durch den Arbeitgeber.

    Schulleitungen sind durch kreativ, wenn es darum geht, außerhalb der Rechtslage Druck auszuüben.

    Nicht Schulleitungen. Landesschulbehörden (die, wie bereits geschrieben, Tagegeld bei Schulfahrten in der Vergangenheit nur zahlten, wenn man selbst ein Gästezimmer hatte und dieses kostenfrei reisenden Lehrkräften zur Verfügung stellte (Verpflegung natürlich auch)).



    Auch interessant:

    Das "Reisekostengesetz des Landes" unterscheidet zwischen Lehrkräften und "normalen" Beamten. Letztere erhalten einen deutlich höheren Satz bei Hotelübernachtungen etc., zudem abhängig vom Land/Ort (z.B. teure Großstadt vs. günstige Kleinstadt) der Übernachtung. Bei Lehrkräften gibt es nur Inland vs. Ausland.



    Ich hatte weiter oben nicht vor, zu jammern. Jedoch gibt es eine ganze Reihe von Faktoren, die die häusliche Situation von Lehrkräften (und anderen!) beeinflussen können ("wenn man schon umzieht, achtet man darauf, dass... [z.B. man ein Arbeitszimmer hat]") . Wenn einzelne Politiker meinen, ein "Bashing" einiger Personengruppen zu betreiben (z.B. "gefühlt" zu große Wohnungen), dann kann man hier doch sicherlich auf Implikationen hinweisen.

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