Noch ein relativ aktuelles Beispiel: https://www.washingtonpost.com…as-school-books-opposing/ : "Texas school official tells teachers that Holocaust books should be countered with ‘opposing’ views" . Auch beim Genozid kann man offensichtlich unterschiedlicher Meinung sein und muss im Geschichtsunterricht die Neutralität waren...
Beiträge von Djino
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Wie ist das eigentlich bei der Korrektur der Abiturarbeiten?
"Vorher" kann ich bei fehlendem Rand einfach ein Blatt Papier daneben legen und "festtackern". Wäre sowas in Abiklausuren angreifbar, weil Randbemerkungen (mit Hinweisen auf Vorzüge / Mängel) verloren gehen können, etwa bei der Übergabe von Erst- zu Zweitkorrektor?
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Vielleicht kann man die Schülerin "einladen", ihren Klausurtext nochmals abzuschreiben und jetzt ausreichend Rand zu lassen.
Bei Veränderungen am Inhalt, bei der Bewertung der Rechtschreibung zählt natürlich die erste Fassung. Aber mit dem dann geschaffenen ausreichenden Rand kann man zumindest entsprechend die Korrektur vornehmen.
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bevor du dich aufregst
lehrer2019 hat nicht die schnellste Reaktionszeit, deshalb wird das mit dem Aufregen sicherlich auch dauern
Im November 2019 gab's hier die letzte Antwort, heute erfolgt seine Reaktion.
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Sorry, aber an Noten bei Abschlussprüfungen sieht man gerade nicht, wie gut ein System funktioniert.
Stimmt. Und stimmt auch nicht.
Gut ist es, wenn möglichst viele, auch schwächere SuS, so viel Unterstützung erhalten, dass sie noch einen bestimmten Abschluss erreichen (den man ihnen nicht unbedingt zugetraut hätte). Da hat dann eine Schule vielleicht den schlechteren Durchschnitt bei den Abschlussnoten, dafür aber eigentlich doch viel mehr Erfolg (da niedrigere Durchfallquote).
Weniger gut ist es, wenn an Schulen (egal welcher Schulform) Noten "nach oben korrigiert" werden / der Anspruch hinter dem zurückbleibt, was eigentlich an der Schulform Standard sein sollte. (Ich weiß, "Standard" kann relativ sein.) Das sieht man dann, wenn bei der Zweitkorrektur von Abi-Arbeiten einer anderen Schule man selbst eigentlich immer einige Punkte weniger auf eine Klausur geben würde. Oder wenn man bei mündlichen Abiprüfungen einer anderen Schule mit in der Prüfungskommission sitzt und man dort die Aufgaben und Bewertungsvorschläge der Kollegen interessiert zur Kenntnis nimmt.
Natürlich gibt es an allen Schulen Kolleg*innen, die "strenger" oder weniger streng bewerten. Bei manchen Schulen häuft sich aber ein sehr kreatives Bewertungsverhalten. (Unsere SuS kennen z.B. eine Privatschule, von der sie sagen, man könne dort sein Abitur kaufen. Das ist so nicht ganz richtig, aber man sieht durchaus Unterschiede...)
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Inklusion / Studium an einer Hochschule (mit Lernschwierigkeiten / Trisomie 21):
https://www.hks-ottersberg.de/…ojekte/6502-Inklusion.php / https://www.eucrea.de/images/d…g_HKS_ARTplus_aktuell.pdf
"Ziel ist es, modellhaft die Teilhabe von kreativen Menschen mit Behinderung an künstlerischen Ausbildungsinstitutionen zu erproben."
"Zuvor waren die vier Studierenden im Sommersemester 2022 Gasthörende und absolvierten im Anschluss eine Aufnahmeprüfung."
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Was genau ist dabei das Lernziel? Und inwiefern ist dieses für Zehntklässler mit geistiger Behinderung relevant?
Findet man das im Lehrplan bzw. den Rahmenvorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung?
Die Rahmenvorgaben haben wir durchaus im Blick. Da steht auch was zum Thema Schriftspracherwerb drin. Das kann man auf den unterschiedlichsten Wegen machen und immer wieder üben. Manche lernen lesen und schreiben, andere scheitern auch in der 10. Klasse noch an ihrem Vornamen. Man macht also für diese eine Unterrichtsstunde/Unterrichtsreihe drei Vorbereitungen: 1x für die "Regelschüler", 1x für diejenigen, die das Niveau der 2./3. Klasse haben, 1x für das Niveau Vorschule. Alle arbeiten möglichst am identischen Thema, aber sicherlich nicht an den identischen Aufgaben.
Deine Nachfrage deutet aber auf ein ganz anderes Problem am Gymnasium hin: Wir haben das Fachlehrerprinzip. In jüngeren Jahrgängen könnte man vielleicht noch ein weiteres Fach fachfremd unterrichten (passiert äußerst selten), aber in den höheren Jahrgängen sollen die Schüler ja auch auf die Inhalte und Arbeitstechniken der Oberstufe vorbereitet werden. Das macht man nicht mal eben fachfremd.
Deutsch (um beim Beispiel zu bleiben) wird als "Hauptfach" in der 10. Klasse dreistündig unterrichtet. Das heißt, dass ich auch SuS, die ihrem eigenen Lehrplan folgen, nur drei Stunden in der Woche sehe. In dem von dir genannten Lehrplan stehen aber auch Themen drin, die am Gymnasium keinen Platz haben (z.B. ganz lebenspraktische Dinge). Wie also stellt man sicher, dass über 10+ Fächer hinweg dies nicht verloren geht? Während alle beteiligten Lehrkräfte ohne Ausbildung zur Förderschullehrkraft, ohne Förderschullehrkraft, zum ersten Mal versuchen, in ihren Unterrichtsinhalten Anknüpfungspunkte zur Förderschule zu finden. (Das lässt sich also auch nicht langfristig planen und für ein Halbjahr abstimmen, denn das ist für die Lehrkräfte "learning by doing"). Zudem bereitet man die Inhalte (Arbeitsblätter, ...) vor mit Blick auf die SuS, die man aktuell dort sitzen hat.
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Ist doch krass viel Arbeit für den Lehrer, oder? 3teilige Vorbereitung für jede Stunde, jedes Fach, jede Klasse...?
Bezieht sich wahrscheinlich auf die Gesamtschule ohne irgendwelche Differenzierungskurse in irgendeinem Fach?
Oder die Inklusion?
So wie hier:
Für viele unvorstellbar, mit Sonderpädagogen im Klassenleitungsteam und Doppelbesetzung durch den Klassenlehrer in anderen Fächern
Wenn man sowas hätte, wäre das toll. EducatedGuess schrieb hier von Erfahrungen an der Gesamtschule.
Meine Erfahrungen am Gymnasium: Streiche Sonderpädagogen komplett. Doppelbesetzung komplett. Je schwerwiegender die Behinderung eines SuS, desto wahrscheinlicher ist es, dass (fast) dauerhaft ein I-Helfer mit dabei ist.
Glücklicherweise klappte bei uns die Kommunikation zwischen I-Helfer und Elternhaus immer sehr gut. War der I-Helfer krank, kam das Kind nicht in die Schule. Ich musste also nie die Klasse allein / ohne Unterricht lassen, weil jemand beim Toilettengang (und in vielen vielen vielen anderen Situationen) Hilfe benötigt.
Grundsätzlich fand ich die Unterrichtsvorbereitung in I-Klassen spannend. Man entwickelt einen ganz anderen Blick auf die eigenen Unterrichtsinhalte. Wie kann man das "herunterbrechen"? Handlungsorientiert aufbereiten? (Davon profitieren auch die "regulären" SuS.) Wo findet sich ein gemeinsamer Nenner? Wie kann man auch SuS, die nicht lesen können, mit Arbeitsblättern sinnvoll "versorgen"? (wiederkehrende Symbole, wenig Text, ...) Wie schafft man möglichst viele Berührungspunkte zwischen den SuS?
[Allerdings sage ich meinen SuS auch regelmäßig, dass das der Grund ist, warum ich täglich in die Schule komme: Weil ich etwas Neues lernen möchte. Das kostet Zeit.]
Das alles bedeutet eine mehrteilige Vorbereitung. SuS im Bereich GB (oder wahrscheinlich auch Lernen) benötigen für die Bearbeitung aber länger. Bewährt hat sich mMn, dort "Projekte" oder Einheiten für mehrere Stunden zu entwerfen, die dann gemeinsam mit I-Helfern bearbeitet werden können.
Die Lehrwerke der Verlage sind übrigens meist sehr ähnlich über die Schulformen hinweg. Zudem gibt es meist eine differenzierende Version für Gesamtschulen. Dort werden die identischen Themen behandelt. Zum Beispiel für Englisch bedeutet dies, dass alle SuS eines 8. Jahrgangs (egal welche Schulform, egal welches Lehrwerk (zumindest in NDS)) sich mit dem Thema USA beschäftigen. Das Lehrwerk für die Hauptschule bietet deutlich weniger Wortschatz & Grammatik an als das Lehrwerk für das Gymnasium. Die "Story" des Lehrwerks bleibt identisch. Gibt es schulformübergreifende Materialien, dann orientieren sich diese am Curriculum/den Inhalten der Realschule. Bei der Inklusion eines SuS im Bereich Lernen sollte man also eigentlich die entsprechenden Hauptschul-Lehrbücher des eingeführten Verlags -fast- nutzen können.
Bliebe nur noch das "Problem" (wie oben erwähnt), dass SuS im Bereich Lernen vielleicht tatsächlich (mit Wiederholung & Aufhebung des Förderstatus) den regulären Hauptschulabschluss schaffen könnten. Nur nicht am Gymnasium (wohl aber an Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gesamtschule).
PS:
Ich schreibe immer aus der Perspektive NDS. Das merkt man z.B. am Begriff "Oberschule". Das ist "hier" eine Kombination von Haupt- und Realschule (manchmal auch Gymnasium). In Berlin bezeichnet das ein Gymnasium...
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Kann jemand mal skizzieren, wie der Unterricht zu quadratischen Gleichungen, Atombau, expressionistischer Lyrik oder einem anderen Thema der oberen Mittelstufe mit Inklusionskindern aussieht? Ich kann es mir nicht vorstellen.
Beispiel Deutsch, 10. Klasse. SuS mit GB.
Alle SuS haben ein Oberthema: "Theater".
Die einen lesen ein antikes oder klassisches Drama, beschäftigen sich in philosophischen Texten mit der Dramentheorie des 18. Jahrhunderts. Die anderen beschäftigen sich mit dem Wortschatz rund um das Thema Theater (Bühne, Publikum, Theater, Schauspieler, ...). Bearbeiten ein "Sachthema" rund um das Thema des Theaterstücks (z.B. Familienbeziehungen, Stammbaum).
Der Einstieg in den Bereich Theater kann gemeinsam sein. Zum Abschluss geht man gemeinsam ins Theater.
Oder Thema: Lyrik des Barock.
Die einen beschäftigen sich mit dem Thema der Vergänglichkeit in verschiedensten (schwer zugänglichen...) Gedichten, die anderen suchen bei einer Fotosafari auf dem Schulgelände / in der Umgebung Beispiele für "Vergänglichkeit" (muss man natürlich genauer erklären). Die GB-SuS erstellen eine Foto-Ausstellung zu ihren Funden, zeigen diese im gemeinsamen Klassenraum.
Außerdem in Barock häufiger zu finden: Gedichte, die im Layout an eine Form erinnern (Figurengedicht). Die einen analysieren und interpretieren, die anderen schreiben entlang der Linie einer Form Wörter auf. (Wer auch in der 10. Klasse noch nicht selbstständig schreiben kann, spurt Buchstaben nach.)
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Es ist immer traurig zu sehen, wieviel Potential da verschwendet wird.
Einer unserer Schüler erklärte beim Schüleraustausch an einer High School in den USA unser dreigeteilte Schulsystem mal mit einem Vergleich:
Stell dir vor, eine Gruppe von Menschen läuft beim Sport eine gewisse Strecke (z.B. eine Meile). Es gibt die Regel, dass die Gruppe immer zusammenbleiben muss. Die Schnellen werden also langsamer laufen müssen, um sich nicht zu weit von der Gruppe zu entfernen. Die Langsamsten werden sich völlig verausgaben (und dabei sehr unglücklich sein), um den Anschluss noch halten zu können.
Ich fand diesen Vergleich für die Zielgruppe (sportbegeisterte Schüler einer amerikanischen High School) sehr eingängig. Um im Bild zu bleiben: Bei der Inklusion erhalten SuS natürlich ein Fahrrad, damit sie bei der Gruppen bleiben können, auch wenn sie dann nicht mehr das gleiche machen wie der Rest der Gruppe.
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Das ist an Gesamtschulen doch Alltag. Verstehe diese Jammerei von Gymnasiallehrkräften nicht.
Ich habe mal gehört, dass es an Gesamtschulen nach Leistungsniveau differenzierte Kurse gibt (zumindest in einigen Fächern). Ist das nicht mehr so?
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Daher nun meine Frage.
Welchen Förderbedarf hatte das Kind denn welches das Abitur gemacht hat?
Stimmt. Nicht Lernen, nicht GB. Aber so ausgeprägt ES, dass eine Heimunterbringung bzw. betreutes Wohnen dauerhaft notwendig ist (zu Hause nicht möglich). Dass es sich immer so sehr selbst im Weg stand, dass die Noten nie ausreichend waren. Sah sehr verdächtig nach GB/Lernen aus. Aber mit der entsprechenden Organisationsform / Flexibilität im System (ohne den gymnasialen Anspruch herunterzuschrauben!) klappt das. Die Zusammenarbeit zwischen abgebender Förderschule und aufnehmender Schule ist da ganz wichtig.
(Wir haben auch schon andere "schwere" Fälle von ES bei uns beobachten können, die es erfolgreich bis zum Abitur geschafft haben, z.B. Kanner-Autisten.)
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Stimmt, es sind wenige Schüler, die wirklich alle Regelschulformen durchmachen, aber umso schöner, wenn sowas tatsächlich gelingt.
Wir haben mal einen Schüler direkt von der Förderschule bei uns am Gymnasium (und nicht zu Beginn der 5. Klasse) aufgenommen. Im nächsten Jahr macht er aller Voraussicht nach Abitur. Zählt das auch? (Wobei: Förderschule ist nicht Regelschule, oder? Also nicht schön?)
NB: In NDS sind die meisten Formen der Förderschule abgeschafft...
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Möchte man Lernen-SuS den Hauptschulabschluss ermöglichen, müssen sie ein Schuljahr lernzielgleich (auf H-Niveau) unterrichtet werden und allen Anforderungen des Bildungsgangs entsprechen. Gleichzeitig muss vor Zeugnisverleihung der Förderbedarf aufgehoben werden.
Genau so ist es auch in NDS.
Deshalb schrieb ich weiter oben, dass mMn eine Inklusion des Förderbedarfs Lernen an einer Schule, an der regulär der Hauptschulabschluss erreicht werden kann, deutlich sinnvoller erscheint. Eben weil dort (vielleicht mit der Wiederholung eines Jahrgangs und dann mit Aufhebung des Förderbedarfs) lernzielgleich der Hauptschulabschluss erreicht werden könnte. Eben anders als an anderen Schulformen, wo ein Hauptschulabschluss nicht erreichbar ist & die Aufhebung des Förderstatus nur zu viel Frustration und Misserfolg führen kann.
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ist meines Wissens relativ neu
"Relativ" ist hier relativ.
Für Deutsch kann ich es spontan nicht sagen. Für andere Fächer haben wir an unserer Schule den Beschluss im Jahr 2007 gefasst ("damals" noch mit Antrag an den Schulvorstand), nur die Mindestanzahl an Klassenarbeiten pro Schuljahr zu schreiben.
Andere Fächer, z.B. Deutsch, sind im Laufe weniger Jahre gefolgt.
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Weshalb es bitter / ironisch war, als im letzten Jahr als Corona-Erleichterung aus dem Ministerium die Anweisung kam, die Anzahl der Klassenarbeiten pro Schuljahr auf das Mindestmaß zu reduzieren. Hatten wir ja schon seit Jahren gemacht. Auf persönliche Nachfrage hin bei "wichtiger" Stelle bekamen wir dann durch entsprechende Bedienstete nur lapidar mitgeteilt, dass es zeitlich gut möglich sei, die vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten zu schreiben. (Trotz der im letzten Schuljahr geltenden Reduzierung auf maximal zwei Klassenarbeiten pro Woche). Ja, danke. Aber eigentlich sollte es doch Erleichterungen für SuS geben. Aber offensichtlich nicht, wenn Schulen bereits ihren Handlungsspielraum im Rahmen der Erlasse bereits gestalten.
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Die Nutzung der Stundentafel 2 (nicht für "Spielerisches, sondern für die Profilbildung) hört sich interessant an. Du schriebst, dass das die meisten Schulen machen. Gibt es eine "typische" Größe für Schulen, damit das funktioniert (z.B. durchgängig 5-zügig in der Sek I)?
Wir hatten schonmal überlegt, beide Stundentafeln zu nutzen. Man kann ja durchaus eine Klasse mit besonderem "Schwerpunkt" (ob 3. Fremdsprache, Chorklasse oder MINT) bilden, die nach Stundentafel 2 unterrichtet wird. Während der Rest des Jahrgangs bei Stundentafel 1 verbleibt.
Früher war die Bezeichnung der Stundentafeln doch genau umgekehrt. Deshalb hatte ich immer vermutet, dass die jetzige "1" der Standard ist, die jetzige "2" nur die "2. Wahl".
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Wenn z.B. im Fach Deutsch (wegen zusätzlichen Wahlpflichtunterrichts, der in die Stundentafel eingreift) in Klassenstufe 9 bei drei Wochenstunden mindestens vier Arbeiten geschrieben werden müssen,
Nein, das muss nicht sein. Man kann auch nur drei Arbeiten schreiben lassen:
6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.
Das machen wir bereits seit Jahren so. In der Vergangenheit benötigte man noch die Zustimmung des Schulvorstands, mittlerweile scheint das aus dem Deregulierungserlass herausgenommen zu sein. Dann müsste das nur noch die Entscheidung der Fachkonferenz sein.
Das Problem besteht darin, dass diese Zusatzstunden irgendwo herkommen müssen, ohne dass die Höchstgrenze an zulässigen Wochenstunden bei den Schülern überschritten wird.
Wobei natürlich in der Stundentafel 2 trotzdem die SuS ab Klasse 8 jeweils 2 Stunden pro Woche mehr haben (also 32 Wochenstunden statt 30 Wochenstunden in der Stundentafel 1). Somit sind die 4 Stunden für ein zusätzliches Fach 2 Stunden "Mehrarbeit" für die SuS und 2 Stunden von anderen Fächern "geklaut".
Ich kannte die Nutzung der Stundentafel 2 nur, um ab der 8. Klasse eine dritte Fremdsprache neu beginnen lassen zu können. Interessant, was man damit sonst noch so gestalten kann...
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um den Abschluss nicht einer Schülergruppe zu "schenken"
"Geschenkt" wird da nicht viel. Wenn sich unsere Schüler im Laufe der Sek I entscheiden, das Gymnasium zu verlassen und stattdessen an die Realschule zu wechseln, dann verbessern sich die Noten meist um 2 nach oben. Da wird also aus einer 4 eine 2.
Das Zeugnis am Ende der 10. Klasse mag bei schlechten Gymnasiasten vielleicht tatsächlich aus lauter Vieren (und einer Fünf) bestehen. Als Realschulabschluss hilft das wenig, wenn man mit "echten" Realschülern konkurriert, die bessere Noten (von der "einfacheren" Schulform) vorweisen können.
Mit der Argumentation, den Gymnasiasten ebenfalls gute und sehr gute Realschulabschlüsse zu ermöglichen & deshalb es ihnen zu erlauben, die Prüfungen zu abzulegen, würde ich viel mehr mitgehen als mit dem angeblichen "Geschenk".
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Da sollte auch mal die Sinnhaftigkeit überprüft werden, wenn man bedenkt, dass sich in den jeweiligen Sek-1-Lehrgängen die Schüler teilweise monatelang auf etwaige Prüfungen zur Erlangung dieser Abschlüsse vorbereiten, während dies im von dir beschriebenen Fall nicht notwendig zu sein scheint.
Die Zugangsvoraussetzung für die Gymnasiale Oberstufe (11. Klasse) ist der erweiterte Sek I Abschluss.
Am Gymnasium wird von der 10. in die 11. Klasse versetzt. Logische Folge: Gleichstellung der Versetzung mit dem Abschluss.
Die meisten SuS am Gymnasium "benötigen" diesen Abschluss nicht. Die bereiten sich danach ja mehrere Jahre auf das Abitur vor.
Hier im Thread geht es um Inklusion am Gymnasium. Und am Gymnasium ist die Regelung, dass die Abschlussprüfungen für die Hauptschule und die Realschule nicht am Gymnasium abgelegt werden, weil da ja die Abschlussprüfung das Abitur ist. Bedeutet aber, dass SuS, die bestimmt nie das Abitur erreichen werden, aber eine Chance auf einen Hauptschulabschluss haben könnten, am Gymnasium "Probleme" bekommen.
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Zumindest in NDS erhalten SuS am Gymnasium am Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss automatisch, wenn sie "regulär" in die 10. Klasse versetzt werden. Da gibt es keine Abschlussprüfungen, keine Möglichkeit für eine Prüfung.
(Am Ende von 10 gilt die Versetzung in 11 als erweiterter Sek I Abschluss, wieder ohne irgendeine Prüfung.)
Ein Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, der am Gymnasium in NDS den Hauptschulabschluss erreichen möchte, muss also am Ende von Klasse 9 "nur" in allen Fächern eine 4 haben (ein Fach darf 5 sein (oder zwei Fächer 5, Ausgleich mit 2x 3 in "passenden" Fächern & Zustimmung der Klassenkonferenz, die eine voraussichtlich erfolgreiche Mitarbeit im nächsthöheren Schuljahr feststellen muss)).
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