ähnlich wie bei einem epileptischen Anfall, ab er Epilepsie ist ausgeschlossen
Wir hatten mal eine Schülerin mit ähnlichen Symptomen, da war ebenfalls die Bitte der Schülerin und Eltern, keinen RTW zu rufen. Unter anderem mit der Begründung, dass das Standardmedikament, das ein Notarzt an dieser Stelle (bei Verdacht auf epileptischen Anfall) verabreicht, "kontraproduktiv" sei.
Wir hatten dann bereits im Vorfeld verschiedenste Gespräche, hatten nahegelegt, dass sie z.B. ein Notfallarmband am Handgelenk trägt (oder die Information im Portmonee hat), welche Medikamente nicht verwendet werden dürfen, welche Erkrankung vorliegt. Die Eltern waren jederzeit erreichbar und hätten in weniger als 10 Minuten da sein können (haben wir glücklicherweise nie wieder ausprobieren müssen).
Im Zweifel ruft man den RTW, besonders bei SuS mit entsprechenden Erkrankungen und Wünschen sollen diese das aber bitte vorab schriftlich mitteilen.
(Auch interessant ist die Kostenfrage: Ich hatte mal bei einem offensichtlichen Bruch den Notruf gewählt, die haben den Schüler mitgenommen. Hinterher kam die schriftliche Ermahnung, die über die Schulleitung zugestellt und protokolliert werden musste: Der Notruf und RTW wäre nicht notwendig gewesen. Sollte ich das noch einmal tun, müsse ich persönlich/privat haftend die Kosten für den Einsatz tragen. Statt der 112 hätten wir einen Taxischein im Sekretariat geholt, der Schüler wäre dann in Begleitung zum nächsten niedergelassenen Durchgangsarzt gefahren worden. Der Unfall war am Wochenende. Nachts. Bei Übernachtungsveranstaltung (personell unterbesetzt aufgrund von Grippesaison). Klar hätten wir bis zur Öffnung des Sekretariats nach dem Wochenende warten können - mit einem mit bloßen Augen deutlich erkennbaren Bruch. Und dann hätten wir im Wartezimmer irgendeines Arztes auf die Behandlung dort (eben ein paar Tage später) gewartet.)