Besonders schlimm: Das blaue, Schlumpfeis.
Wie wäre es stattdessen mit grünem Froscheis?
(Wobei unterkühlte und frostige Frösche wohl eher nicht zu genießen sind..,)
Besonders schlimm: Das blaue, Schlumpfeis.
Wie wäre es stattdessen mit grünem Froscheis?
(Wobei unterkühlte und frostige Frösche wohl eher nicht zu genießen sind..,)
Europa kann das auch produzieren.
Zuckerrohr (für die Rumrosinen im Malaga-Eis) wächst auf Guadeloupe. Zählt das?
"When a clown moves into a palace, he doesn't become a king.
The palace becomes a circus."
(türk. Weisheit)
Ähnlich, aber mit etwas anderer Ausrichtung, fällt mir dazu das hier ein:
"Es gibt drei Dinge, die sich nicht vereinen lassen: Intelligenz, Anständigkeit und Nationalsozialismus.
Man kann intelligent und Nazi sein. Dann ist man nicht anständig.
Man kann anständig und Nazi sein. Dann ist man nicht intelligent.
Und man kann anständig und intelligent sein. Dann ist man kein Nazi."
(Gerhard Bronner)
Eine ganztägige Kollegiumsfortbildung hat als weiteres "Lernziel" vielleicht auch das Kennenlernen und Arbeiten im Team (entwickeln gemeinsamer Strategien zu dem Thema).
Du schreibst, dass du noch nicht so lange an der Schule bist. Ist vielleicht die Gelegenheit, die Kolleg*innen intensiver kennenzulernen.
Man kann auch schon in den ersten drei Jahren einen Antrag stellen. Je nach Begründung (z.B. Familie, Gesundheit) wird der tatsächlich auch schon beim ersten Antrag genehmigt.
Ob tatsächlich eine „automatische“ Genehmigung erfolgt, nachdem vier „falsche“ / verfrühte Anträge gestellt wurden? Das würde ich bezweifeln. Denn man weiß doch bereits bei Dienstantritt, dass es diese 3-Jahres-Regel gibt.
Der Antrag muss immer durch die Schulleitung „kommentiert“ werden. Kann natürlich sein, dass sich die Verhältnisse an der Schule verändert haben, eine frühere Freigabe vielleicht sogar sinnvoll wäre (z.B. stark sinkende Schülerzahlen und ansonsten notwendige Abordnungen).
Kann auch sein, dass die Schulleitung bei halbjährlicher unnötiger Verwaltungsarbeit weniger wohlwollend den Antrag bearbeitet. Und bei telefonischer Anfrage seitens einer interessierten Schule darauf hinweist, wie „schwierig“ der Kollege ist. (Den will man natürlich loswerden, aber über den grünen Klee würde man so jemanden auch nicht loben.)
Gibt es irgendeien Lösung dafür, dass man bei der digitalen Terminvergabe nicht die Eltern vor sich sitzen hat, die nur mal hören wollen, ob ihre Kinder auf 1 oder 1- stehen?
In IServ kann man als Lehrkraft Termine wieder löschen (also auch die, die Eltern eingetragen haben). Das erfordert anschließend mMn natürlich ein wenig Kommunikation. Erfordert es aber auch bei der Organisation auf Papier.
Bei uns sagt der Schulträger, dass das Landesaufgaben sind und deshalb die Sekretärinnen das nicht tun sollen (ist Arbeitszeit, die der Schulträger nicht bezahlen möchte).
Ihr habt jemanden, der sich um Reisekosten kümmert?
Ihr nicht?
(Das ist jemand, der die Abrechnung macht, die Überweisung vom Schulgirokonto an dich vorbereitet. Nicht jemand, der den Antrag für dich ausfüllt.)
Ein im Arbeitsverhalten mit A bewertetes Feuer würde somit bereits seit Jahrhunderten existieren und sich nicht löschen lassen (wie z.B. der Burning Mountain oder der Brennende Berg)?
Du hast echt einen ABC-Fetisch, oder?
Ich hätte einen ABC-Feuerlöscher, würde das auch zählen?
Disclaimer: Frage natürlich für einen Freund.
Was man nicht verwechseln darf:
AV/SV ist mit Absicht nicht mit Schulnoten benannt. Schulintern verwendet man ABC. Auf dem Zeugnis steht das aber nicht.
Und bei der Beurteilung von Schulleiterbewerbungen gibt es nie ein A (Aussage eines vergangenen Dezernenten). Das darf man also nicht mit dem AV/SV für SuS verwechseln. SuS können durchaus A und B erhalten.
Wir schauen z.B. auf Engagement für die Klasse, für die Schulgemeinschaft. In Arbeitsgemeinschaften. Oder ob jemand 5. Klässler in der Pause auf dem Schulhof verprügelt. Da reicht jeweils die Wortmeldung EINES Kollegen aus, um alle anderen von der Verbesserung/Verschlechterung zu überzeugen.
Müssen wir gleich wieder in den Eis-Thread umziehen?
Hier geht es aber um das ArbEItSverhalten.
Ach so. Ich sehe.
Also: Entspricht den Erwartungen (mit Ei n/s schränkungen oder in besonderem Maße oder ...)
An unserem Gymnasium ist C der "Normalfall", also entspricht den Erwartungen. Andere Gymnasien in der Umgebung verfahren ähnlich.
An anderen Schulformen, insbesondere an den Grundschulen, scheint der "Normalfall" für die späteren Gymnasialkinder das "B" zu sein. Das ist aber auch leicht erklärt (z.B. Eltern gegenüber), dass je nach Schulform und Alter die Ansprüche steigen.
(Und auf einem Abschlusszeugnis/Bewerbungszeugnis, z.B. der 10. Klasse, haben SuS ja sogar die Möglichkeit, negative Bemerkungen wie etwa ein D oder E (oder unentschuldigte Fehltage) entfernen zu lassen und sich ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen...)
"Fisch" heißt auf Französisch ja "Poisson"...
Insofern hier die Wahl:
oder:
Das nächste Stichwort ist somit entweder
Tippfehler
oder
Alice.
Dürfen Lehrkräfte eigentlich Suggestivfragen stellen?
Um mal zum Thema Windows (oder doch lieber Linux?) zurückzukommen:
Die Stadt München beschloss ~2003/2004, sich von Windows zu verabschieden. Stattdessen ein eigenes Linux auf 15.000 Arbeitsplatzrechnern zu installieren. Genauso wurde Microsoft Office nicht mehr genutzt (stattdessen eine kostenlose Alternative): https://de.wikipedia.org/wiki/LiMux
Ca. 15 Jahre später kehrte man dann doch zu Windows zurück...
Um das Thema zu erweitern:
Apfel finde ich in Tees ganz interessant. (Außerdem ist gerade Winter und der Schnee stapelt sich auf dem Balkon. Da passt ein heißer Tee immer.)
Ein Apfel-Eis kann (und will) ich mir nicht vorstellen.
(Und angebissene Äpfel finde ich in verschiedensten anderen Kontexten auch nicht so überzeugend.)
Ich habe jetzt der Kollegin geschrieben, die für den Klausurplan zuständig ist und die meinte, sie persönlich würde in meinem Fall den Schülern, die in der Klausur durchgefallen sind, eine freiwillige Ersatzleistung anbieten.
Das ist vermutlich nicht zulässig.
Warum sollen nur die SuS eine Möglichkeit zur Ersatzleistung erhalten? Die Klausur war vielleicht wirklich überdurchschnittlich schwierig. Die SuS, die normalerweise 13+ Punkte schreiben, haben vielleicht nur 11 Punkte erreicht. Auch die möchten Ihre Noten verbessern und müssen hierzu Gelegenheit erhalten.
[Vielleicht war die Klausur tatsächlich zu schwierig? War da eine Aufgabe, die von allen mit nur wenigen Punkten bearbeitet wurde? Dann ist das vielleicht ein "Fehler" der Lehrkraft gewesen, die Aufgabe würde ich dann für alle aus der Wertung herausnehmen. Führt als Ergebnis vielleicht dazu, dass die Ergebnisse besser werden, die Lehrkraft nicht einen weiteren kompletten Klausurstapel korrigieren muss.]
Aber auf welcher Basis begründest Du denn? Du würdest ja die ärztliche Meinung/Anordnung in Frage stellen und ich kann nicht verstehen, auf welcher Basis ich das begründen sollte.
Es gibt (selten) SuS, die ein regelrechtes "Ärztehopping" betreiben. Immer (verschiedene) Allgemeinmediziner, aus verschiedenen Städten. Ein Attest folgt dem nächsten. Ein Vermeidungsverhalten der SuS der Schule gegenüber? Ständig Pech mit der Gesundheit? Möglich. Aber da muss man im Interesse der Kinder/Jugendlichen vielleicht auch mal nachfragen, ob auch Eltern etwas verschleiern möchten (z.B. ständige "Stoßverletzungen"). Kommt sicherlich/hoffentlich selten vor. Aber es gibt Momente, in denen man ärztliche Meinungen infrage stellen sollte, weil der jeweils behandelnde Arzt nicht das Gesamtbild kennt, die Schule aber durchaus.
Zumindest in Niedersachsen können SuS bis zum Tag der ZK alle fehlenden Atteste vorlegen und kommen damit durch. So hat mir eine BBS SL das gesagt.
Ich hatte gerade ein ähnliches Gespräch mit einem Kollegen. "Gefühlt" ist das so. Hast du (die BBS SL) dafür eine weitere Quelle?
(Grundsätzlich: Was soll man sich als Lehrkraft den Stress machen... Aber verbindliche Regeln, egal welche, sind halt hilfreich.)
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