Beiträge von Bolzbold

    Sie hat die Anträge nicht genehmigt.
    Fragt mich aber nicht, wie es genau ablief, ich war nicht da.
    Ich musste den Antrag erst dieses Jahr stellen, weil die Fahrt, die ich jetzt durchführen muss, noch nicht offiziell genehmigt war, habe mir da keine Gedanken gemacht und erst DANACH erfahren, dass Andere letztes Jahr ohne den Satz keine Genehmigung erhalten haben (es gibt aber einen SL-Wechsel dazwischen)

    Was nicht genehmigt wird, kann nicht stattfinden. Was stattfinden soll, kann nicht gegen die berechtigten Ansprüche der KollegInnen durchgesetzt werden. Wo kommen wir denn da hin?

    Ich habe letztes Jahr im September nicht auf die Tagespauschale verzichtet (es gab aber auch keine Vorgabe) und den Antrag nach der Fahrt eingereicht. Es waren glaube ich um die 200 Euro, die ich erstattet bekommen habe.

    Formal gesehen wäre das vermutlich nicht korrekt. Gleichwohl lassen sich manche Situationen über eine solche Betrachtungsweise nicht lösen. Man könnte darüber diskutieren, wieso der SL das nicht selbst gemacht hat, wenn er offenbar Zeit hat. Gleichwohl hätte ich SchülerInnen, denen es - wie wir hier einmal annehmen - schlecht gegangen wäre, nicht einfach da stehen lassen mit dem Verweis darauf, dass ich mein eigenes Handy nicht verwenden mag.

    Neben unserem Dienstrecht haben wir auch eine pädagogische Verantwortung bzw. es gibt in meinen Augen auch eine nicht kodifizierbare zwischenmenschliche Komponente. Letztlich muss das jede/r für sich selbst entscheiden, wie er/sie mit der Situation umgeht.

    Die Frage nach der formalen Korrektheit ist in einigen Situationen nur bedingt hilfreich.

    "Sagen Sie, Herr Friseur/Frau Friseurin, wenn mein Job doch so lau ist und ich für wenig Arbeit mehr Geld als Sie verdiene, wieso machen Sie den Job dann nicht selbst? Sie können es doch mindestens genauso gut wie ich..." (OK, das sagt man vielleicht nicht gerade, wenn die Schere neben dem Ohr ist oder so...

    Bei unseren Ferienkreisen und sonstigen Veranstaltungen sind unsere Eltern am allermeisten mit ihren Handys unterwegs, um Aufnahmen zu machen. Die lassen sich gar nicht kontrollieren. Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.

    Ich denke, da muss man auch einmal die Kirche im Dorf lassen.

    Liebes Forum,

    ich benötige eure Hilfe, vielleicht auch andere Sichtweisen auf den vorliegenden Fall. An der Grundschule meiner Kinder machte eine Kollegin mit ihrem privaten Handy Fotos. Ein schulinternes iPad war nicht Vorort, so dass sie zum Handy griff. (Für das schulinterne iPad liegen Einverständniserklärungen der Eltern vor). Fotos benötigte sie für den Unterricht.


    Sie entschuldigte sich für die Fotos, die Schulleitung unterwies sie. Die Fotos seien umgehend gelöscht und nicht mehr verwendet worden. Mir fällt die Sachlage schwer. Verstoß gegen den Datenschutz/ Recht am eigenen Bild. Schwirren die Fotos meines Kindes in einer Cloud. Was kann das Schulamt hier machen bzw. was würde es machen? Vielen Dank für Rückmeldungen

    Ich empfinde das als eine völlige Lappalie. Mit der Entschuldigung und der Einsicht der Lehrkraft ist die Sache m.E. (auch aus Schulleitungssicht) erledigt.
    Der Frage, was das Schulamt denn machen soll (was wünschst Du Dir?), schließe ich mich an.

    Beispiele wären:
    Förmliche Rüge

    Disziplinarverfahren mit Bezügekürzung o.ä.

    Entlassung aus dem Dienst.

    Such Dir etwas aus.

    Das mit der Mailadresse ist Kindergarten. Wenn derjenige, der die Mail geschrieben hat, "Insiderinformationen" hat, dann ist Spam in der Regel auszuschließen. Ich habe von den Eltern meiner >100 SchülerInnen, die ich unterrichte, beileibe nicht alle E-Mail-Adressen. Tatsächlich von den wenigsten. Und wenn dann jemand über eine/n SchülerIn schreibt und mit dem Namen eines Elternteils unterzeichnet und die Mailadresse auch noch den Namen trägt, dann gehe ich davon aus, dass das echt ist. In den letzten 20 Jahren habe ich keine "Fake-Adresse" aufgetischt bekommen.

    So ein Theater wegen einer scheinbar falschen E-Mail-Adresse.

    Wenn ich mir den Thread und die Einlassungen der TE so durchlese, dann ist die Schlussfolgerung nicht allzu weit hergeholt, als dass da eigentlich ganz andere Probleme vorliegen und diese viel gewichtiger sind als diese mehr oder weniger alltägliche Situation.

    Ist die Schule erst einmal wieder losgegangen, wird man an dem Stundenplan je nach Schulform nicht mehr viel ändern können.

    Falls Du Fächer hast, die in Schienen liegen, sind dann gleich mehrere Klassen betroffen. Falls Du Oberstufe hast, sind die Kurse ebenfalls in Schienen - da wird es dann auch kaum bis gar keine Verschiebemöglichkeiten mehr geben.

    Aus eigener Praxis bei meinem "nun ersten Mal", als ich den KollegInnen die Stundenpläne zugeschickt habe, hatten das Team und ich alle Pläne einzeln gesichtet und auch den Lehrerrat miteinbezogen. Es gab trotz händischen Nachbesserns bei einigen Plänen wegen der obengenannten Schienen keine Chance auf Optimierungen. Das ist in einigen Fällen echt Scheiße und das tut mir dann auch Leid für die KollegInnen, die es dann betrifft. Gleichwohl habe ich als Verantwortlicher dafür Sorge zu tragen, dass das Gesamtkonzept steht und aufgeht - z.B. auch dass alle SchülerInnen den Unterricht nach Stundentafel ungekürzt erhalten - und dass nicht mehrere KollegInnen schlechte Pläne bekommen, damit eine Kollegin einen guten Plan hat - so hart das klingt.

    Die Dienststelle für die Entgegennahme der Bewerbung ist die jeweilige BR.
    Es gehört m.E. zum guten Ton, im Vorfeld einer Bewerbung seine SL bzw. die der aufnehmenden Schule zu informieren - Dein Beitrag klingt danach, als hätte das nicht stattgefunden.


    Meine SL hatte mir freigestellt, ob ich das direkt an die BR schicke oder über die Dienstpost (sprich über ihren Schreibtisch.)


    Hier einmal etwas Offizielles aus dem PR aus der BR Münster, der das Ganze letztlich genauso darstellt - Ziffer 4.

    Stellenausschreibungen-Erstes-Befo_rderungsamt-PR-Info-2022-05.pdf (bezreg-muenster.de)

    Wir haben das bei unserem Ältesten gleich zweimal durchgezogen. Einmal Wechsel der Grundschule und einmal Wechsel des Gymnasiums zur Oberstufe hin - beide Male aus verschiedenen Gründen, aber im Nachhinein goldrichtig. Auf die alten jeweiligen Schulleitungen konnten und wollten wir nicht bauen, weil wir als "Insider" wussten, wie wenig Einfluss (bzw. auch wie wenig Wille) Schulleitungen mitunter auf Schwierigkeiten innerhalb einer bestimmten Klasse haben.

    Wenn sich der Sachverhalt so zugetragen hat, dann hat die SL in meinen Augen gleich zwei Fehler gemacht.

    a) Einem Klassenwechsel auf Bitten einer Familie zugestimmt.

    b) Einem Klassenwechsel auf Bitten einer anderen Familie dann doch nicht mehr zugestimmt.

    Das war ganz schlechtes Schulleitungshandeln.

    Ungeachtet dessen ist bzw. bleibt die Situation für die Tochter sicherlich mehr als unbefriedigend.

    Ich war sowohl vor dem 2. StEx als auch bei meiner Revision zum stv. Schulleiter erheblich gestresst. Das dürfte vielen so gehen, auch wenn sie es nicht immer entsprechend artikulieren.


    Viel Erfolg für Deine Prüfung.

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