Zitat2. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass nicht erst eine strafrechtlich relevante Tat (und gerade diese sind abgesehen von Tätlichkeiten im Extremismus Bereich rar) begangen werden muss, um sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu wenden. Ich spare mir hier, Nazi-Vergleiche zu strapazieren, aber wir wissen alle, dass es neben Gewalttätern auch die geistigen Brandstifter gibt!
Und gerade hier muss man der Objektivität halber darauf hinweisen, dass es von beiden Seiten - also von Linken wie von Rechten - geistige Brandstifter gibt.
Wir haben sowohl den Stalinismus als eine Extremform des Kommunismus als auch die Nazis als eine Extremform des Nationalismus kennengelernt - das sollte man nicht vergessen.
Beide Seiten weisen mitunter Tendenzen auf, die mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind.