Falls protokolliert worden sein sollte, dass Du gemäß Anweisung des Vorsitzenden mit der Stunde anfangen solltest oder diese Aussage zumindest belegbar sein sollte, müsstest Du mit einem Anwalt für Prüfungs- bzw. Verwaltungsrecht dagegen vorgehen. Der Mangel wurde von Dir angesprochen und die Kommission hat zum Zeitpunkt der Prüfung gepennt.
Was jetzt augenscheinlich seitens der Behörde passiert, ist, den eigenen Fehler zu vertuschen bzw. dem Prüfling zur Last zu legen. Das kann eigentlich nicht sein.
Weitere Ausführungen wären hier rein spekulativ, Hinweise zu konkretem Vorgehen im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine unzulässige Rechtsberatung. Ab zum Anwalt. Denn hier geht es um viel. Dein Amt und Dein Geld. Und mutmaßliche Behördenwillkür.
Beiträge von Bolzbold
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Ja.
Aber Wenn du dein eigenes Geld für ein Abschlussfrühstück oder ähnliches ausgibt, steht sofort der "leuchtende Kinderaugen"-Vorwurf in Raum. Nicht nur bei Klassenfahrten.
Von einigen UserInnen hier kommt das tatsächlich. Aber die müssen nicht mein Maßstab sein.
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Nein.
1. Ist polemisch formulieren generell unnötig und unsachlich.
2. Ist das "für die leuchtenden Kinderaugen" ein pauschalisierendes und so in der Regel nicht zutreffenden Argument
3. Selbst wenn man es macht, damit die Kinder sich freuen, ist da auch nichts bei. Denn das kann die Arbeit in der Schule unterstützen und die Arbeit erleichtern und sund auch schöner machen. Stichwort: Beziehungsarbeit.
Können vielleicht nicht alle nachvollziehen, ist aber so.
Das ist einmal einer der ganz wenigen Dissense die wir hier in den letzten Jahren gehabt haben. Vielleicht ist es aber auch nur ein Missverständnis.
Ich habe früher (2006, d.h. in meinem allerersten Jahr ) auch die Fahrtkosten einmal selbst übernommen - es gehörte halt dazu und jede/r KollegIn hätte das damals halt so gemacht - hieß es damals. Ich hatte mir damals nichts bei gedacht.Dies wurde in der Vergangenheit hier in diesem Forum - gleichwohl ausführlicher argumentiert - mit Wesentlichen mit den im übertragenen Sinne strahlenden Kinderaugen begründet.
Wir müssen hier unterscheiden zwischen dem generellen Nutzen von Klassenfahrten, den vom Dienstherren bezahlten Klassenfahrten, bei denen sich mir Punkt 3 Deiner Liste ohne Einschränkung erschließt, und zwischen dem gegenteiligen Fall, wo Lehrkräfte das aus eigener Tasche bezahlen sollen. Da empfinde ich Punkt 3 als deutlich überstrapaziert und eben selbstausbeuterisch.Beziehungsarbeit darf mich gerne meine Energie kosten, die bin ich gerne bereit aufzuwenden, nicht aber mein eigenes Geld. Und wenn ich schon mein eigenes Geld aufwende, z.B. für ein Abschlussfrühstück oder ein paar Süßigkeiten für meine eigene Klasse, dann geschieht das freiwillig und zu meinen Bedingungen und nicht zu denen, die mir mein Dienstherr mittelbar (Stichwort freiwilliger Verzicht auf Erstattung der Reisekosten) aufzwingt.
Um nichts anderes ging es mir. -
Wäre nicht eigentlich der Schulträger in der Verantwortung derartige Stornokosten zu tragen. Denn die Schule ist der Veranstalter und das auch Mal was daneben gehen kann gehört zum Betriebsrisiko, dass der Betreiber zu tragen hat. Oder liege ich da falsch?
Das habe ich mich vorhin auch gefragt, konnte darauf aber keine fundierte Antwort geben. Ich denke, das lässt sich aber herausbekommen...
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Solche Aussprüche finde ich einfach nur daneben. Keine Ahnung von Grundschulpädagogik aber tolle Argumente bringen. Echt unnötig.
Das kannst Du gerne so sehen - in der Sache hat Satsuma aber Recht. Und manchmal muss man es so polemisch formulieren.
Wir haben hier in diesem Forum in den letzten Jahren immer wieder darüber diskutiert, ob man sich selbst ausbeuten soll, weil als "Lohn" die strahlenden Kinderaugen winken und sehen dieses Verhalten zunehmend kritisch.
Diese "strahlenden Kinderaugen" sind hier Symbol für die vermeintliche "weiße Pädagogik", die eben auch aus Selbstausbeutung besteht. Hier sind sich viele UserInnen darin einig, dass das eine Pervertierung des Berufsethos' ist und das System Schule leider seit Jahrzehnten eben darauf setzt, weil es in einigen Bereichen ohne eben diese Selbstausbeutungsbereitschaft nicht mehr funktioniert.
Das ist aber ein Lernprozess, den jede Lehrkraft durchlaufen muss, gleichwohl mit unterschiedlichem Erfolg. In der Politik gibt es folgendes Bonmot: Wer mit 18 nicht links ist, hat kein Herz. Wer es mit 30 immer noch ist, hat kein Hirn. Das ließe sich sicherlich auf die Ausübung unseres Berufs übertragen.
Dafür braucht man keine Ahnung von schulformspezifischer Pädagogik zu haben - hier reicht in der Tat gesunder (bzw. mit zunehmender Dienstzeit "gesundeterer") Menschenverstand. -
Jetzt hab ich zwar das Ref bestanden, aber es lässt mich nicht los und ich muss sehr viel daran denken, was alles schrecklich und unfair war. Es war insgesamt ein echter Albtraum...
Mal schaun, ob ich mich irgendwann davon erholen kann.
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum Bestehen - und auf der Basis Deiner Aussagen wohl auch zum Überstehen - des Referendariats.
Wenn ich mir die Passage von Dir anschaue, die ich zitiert habe und dies mit der Aussage weiter oben vergleiche, dass die Englisch-Fachleiterin "mit nichts zufrieden gewesen" sei, dann bekommt Dein Fazit, "was alles schrecklich und unfair war" [sic!] doch einen Beigeschmack, der verschiedene Deutungsmöglichkeiten bezüglich Deiner (Selbst)Reflexionsfähigkeit zulässt. (Das ist aber letztlich auch egal, weil Du Deine Prüfungen bestanden hast.)
Ich wünsche Dir, dass Du mit Deinen künftigen LAA(')s so umgehst, wie Du es Dir selbst von Deinen Mentorinnen gewünscht hättest, ohne dabei aber die professionelle Ebene zu verlassen.
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Die Stornokosten dürften hier ein Problem sein, wenn wegen schulischen Personalmangels eine Exkursion oder gar eine Klassenfahrt nicht stattfinden kann. Ich müsste das einmal nachlesen, finde aber ad hoc nur die Konstellationen aus der Corona-Pandemie, wo die Länder oft die Stornokosten übernommen haben, wobei sie hier ja die Absage von Fahrten auch angeordnet hatten.
Und natürlich gibt es die "Lehrer-Ausfall-Versicherung", die bei einer Suche im Netz vielfach beworben wird, hier aber uninteressant ist. -
Der Begriff "ohne fremde Hilfe" ist hier auch nicht ganz zielführend. Die gesamte Ausbildung verläuft schließlich nicht "ohne fremde Hilfe."
Für mich war es auch immer selbstverständlich, dass ich mir die UPP-Entwürfe meiner LAA(') im Vorfeld angesehen habe und ebenso im Vorfeld die Stundenplanung etc. besprochen habe und auf mögliche Probleme (oder Stärken) hingewiesen habe.Ich frage mich auch gerade, welche Qualitäten ein/e Mentor/in gehabt haben müsste - aber eben auch welchen Ausbildungsstand der/die LAA('), wenn durch den Einfluss des/der Mentor/in eine Examensstunde den Bach runtergegangen wäre.
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Nur ein paar Beispiele:
Im bilingualen Geschichtsunterricht habe ich beim Thema "Weimarer Republik und NS-Zeit" z.B. Schlager der 20er Jahre oder NS-Kampflieder im Unterricht behandelt - oder im Rahmen der frz. Revolution die Marseillaise.
Im Musikunterricht oder auch im Geschichtsunterricht habe ich historisch-politische Lieder behandelt (natürlich mit anderen Schwerpunkten) und im Geschichtsunterricht auch schon entsprechende Lieder mit den SuS gesungen, wohingegen wir im Musikunterricht dann den historischen Hintergrund mitunter genauer beleuchtet haben.
Im Englischunterricht habe ich auch schon mit den SuS gesungen, ferner kann man je nach Thema auch Songs von der musikalischen Seite her betrachten und nicht nur den Text analysieren/deuten. Die Geschichte Großbritanniens, Nigerias oder von den USA ist auch immer eines von mehreren Schwerpunkten im Rahmen der Quartalsthemen.
Fazit:
Vieles, was ich im Unterricht mache, ergibt sich durch meine Fächer von selbst. -
/Edit: Was anderes: Dieser Thread ist im völlig falschen Forum.
Danke für den Hinweis. Das war mir auch aufgefallen, aber jetzt hatte ich den äußeren Anstoß, den Thread zu verschieben.
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Wieso hättest du "die Pferde scheu gemacht" und "die Gerüchteküche angekurbelt"? Dass man sich beruflich weiterentwickeln will, ist doch absolut legtim.
"Wie stehe ich dann da" - so wie vorher, man geht damit professionell um.
Das trifft nebenbei auf alle KollegInnen zu, die sich erfolglos auf Beförderungsstellen oder Abordnungsstellen bewerben. Eigentlich gehört das zum Tagesgeschäft und sollte nicht mit Süffisanz oder Schadenfreude seitens der anderen KollegInnen beantwortet werden.
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Hallo Bolzbold, ich hab beim Durchsehen alter Diskussionen hier im Form folgenden Beitrag von dir gelesen:
"In der Tat kann ja die BR selbst entscheiden, ob sie jemanden für X Stunden abordnet... Die Meinung der Schulleitung zählt da mitunter nicht sonderlich viel.
Ich musste meinem SL das Ganze erzählen, weil ich dafür an einem Nachmittag freigeblockt werden musste - er ging aber wohl davon aus, dass das sowieso nichts geben wurde - und im Kollegium wurde teilweise gefeixt, dass bei einer Bewerbung auf zwei unterschiedliche Stellen die erste nicht erfolgreich war... Insofern mag Diskretion hier durchaus sinnvoll sein."
Das widerspricht etwas deiner jetzigen Aussage:
"...denn es zeigt, dass Du im Vorfeld der Bewerbung nicht hinreichend professionell vorgegangen bist - gerade hinsichtlich Deines (Noch-)Dienstvorgesetzten. Auf welches Verhalten darf sich dann Dein/e neue/r Vorgesetzte/r einstellen?"
Oder verstehe ich das falsch? Was hat du denn für Erfahrungen machen können?
Viele Grüße
TeachArt
Das mag zunächst wie ein Widerspruch wirken, gleichwohl hatte ich das Ganze seinerzeit verkürzt dargestellt. Mein SL wusste grundsätzlich von meinem Vorhaben dadurch, dass ich mich im Jahr davor bereits einmal beworben hatte. Und ich habe ihm jedesmal gesagt, dass ein Auswahlgespräch ansteht und ich um Freistellung bitte. Bei diesen Gelegenheiten kam dann auch immer seine wenig wertschätzende Meinung gegenüber pädagogischen Mitarbeitern zum Vorschein.
Du wolltest allem Anschein ja den Weg gehen, dass Du keine Freisetzung und stattdessen eine Terminverschiebung haben wolltest. Demzufolge hättest Du Deiner SL zum spätestmöglichen Zeitpunkt Bescheid gesagt - da es nur ein Auswahlgespräch gibt, wäre die Konsequenz gewesen, dass Du dann mit dem feststehenden Ergebnis zu ihm gegangen wärst.
Das war der Punkt, den ich als unprofessionell erachtet habe. Vom Ergebnis her ist das letztlich egal - wenn Du genommen wirst, bist Du für die Schule nicht mehr verfügbar und die SL muss sehen, wie sie das kompensiert. Ich denke nur, dass der Umgang mit dem/der Vorgesetzten ein Mindestmaß an Offenheit und Aufrichtigkeit beinhalten sollte. Das gilt für Dich wie auch für mich.
Bei meiner Bewerbung auf die stv. SL Stelle hat mein Büronachbar es als erstes erfahren, der nächste Weg führte mich sofort zu meiner SL, da ich ihr aus meiner Sicht aufgrund ihrer hervorragenden Führungsqualität und ihrer Persönlichkeit das einfach schuldete. -
Also ich könnte mir als Vater von drei schulpflichtigen Kindern auch etwas besseres vorstellen, als beispielsweise um 21 Uhr noch zu einem Elternsprechtagstermin zu kommen.
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Ich war bis vor kurzem an einer Schule, die Sprechtage auch digital, d.h. über Zoom o.ä. angeboten hat. Das lief relativ zuverlässig und machte es vielen Eltern einfacher, am Sprechtag teilzunehmen. Dennoch wurde von der Elternschaft auch der Wunsch vorgetragen, persönliche Sprechtage zu haben. Wie das weitergegangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich könnte mir vorstellen, dass man da dann die Sprechtage im Wechsel organisiert hat.
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Nachtstunden?
Elternabende gehen bei uns gegen 19 oder 20 Uhr los und dauern zwischen 30 und 90 Minuten.
Elternsprechtage gehen bei uns gegen 15 Uhr los und gehen bis maximal 20 Uhr (ich war mittlerweile an drei verschiedenen Schulen nach dem Ref.).
Insbesondere Elternsprechtage erst um 18.30 anfangen zu lassen und dann bis in den späten Abend reinzugehen halte ich für völlig daneben. Das muss auch nicht sein. Gerade in der heutigen Zeit gibt es bei dringenden Gesprächen auch andere Möglichkeiten... -
Bezirksregierung Köln.
OK. DAS ist ein valider Grund.
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Beim letzten Mal habe ich über 2 Jahre auf von mir vorgestrecktes Geld im dreistelligen Bereich gewartet. Brauche ich nicht nochmal, mache ich auch nicht mehr.
Das finde ich ungewöhnlich - und das kenne ich so aus meinem Umfeld auch überhaupt nicht. Gab es da einen konkreten Grund für?
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Die Lehrerinnen sind nicht verurteilt worden, weil sie grob fahrlässig gehandelt haben, sondern sie sind ausdrücklich aufgrund ihrer Garantenstellung überhaupt angeklagt und dann auch verurteilt worden. Das ist keine Verschwörungstheorie.
Das lese ich aus nachstehendem Zitat aus dem Urteil anders.
Anders als die Erziehungsberechtigten, die mit O. nur über die Messengerdienste kommunizierten, und denen gegenüber O. versicherte, sie habe sich nur einmal wegen des Essens übergeben und es gehe ihr wieder „bestens“, hatten die Lehrkräfte aufgrund der mehrmaligen Mitteilungen durch Os Freundinnen Kenntnis darüber, dass sie sich mehrfach übergeben hatte und sich ihr Zustand über den Tag nicht verbesserte.
Auch ein etwaiges ausweichendes Verhalten O.s kann nicht dazu führen, den Pflichtwidrigkeitszusammenhang auszuschließen, da den Angeschuldigten aufgrund der Angaben der Mitschülerinnen die tatsächliche Sachlage, also die andauernden Bauchschmerzen und das Erbrechen, bekannt waren. Auch wenn das Landgericht zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Angeschuldigten nicht dazu verpflichtet sind, selbst eine Messung bei O. durchzuführen, so befreit sie dies nicht von der Verpflichtung, in Zweifelsfällen die Schülerin in Absprache mit den Erziehungsberechtigen ärztlich vorzustellen und eine Blutzuckermessung durch einen Arzt vornehmen zu lassen.
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Ich werde nach diesem Urteil auf gar keinen Fall mehr auf irgendeine Klassenfahrt fahren. Für mich war das der endgültige Sargnagel für deren Durchführung - neben vielen anderen Aspekten, wie unbezahlte Überstunden, unsichere Kostenerstattung usw.
Zumindest die "unsichere Kostenerstattung" dürfte so nicht zutreffen, da die Reisekostenmittel VOR Genehmigung durch die Schulleitung vorhanden sein müssen. Ferner gibt es Tagegeld, was antragsgemäß bezahlt wird.
Beim Thema Überstunden können wir auf keinen grünen Zweig kommen, weil Rechtslage und persönliches Empfinden hier nicht in Einklang zu bringen sind.
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Ich habe eben noch einmal quergelesen.
Laut Ansicht des Gerichts war es so, dass das Ausbleiben der schriftlichen Abfrage von gesundheitlichen Einschränkungen und Vorerkrankungen der Hauptfehler war, aus dem sich alles andere ergab und der zu verurteilen war.
Die Lehrkräfte hätten theoretisch ja in London noch die Möglichkeit gehabt, die Schülerin "zu retten", wenn sie a) nach ihr gesehen hätten und b) sie dann in ein Krankenhaus eingewiesen hätten. Dazu ist es nicht offenbar nicht bzw. viel zu spät gekommen.
Ich bin weder Richter noch Maßstab, doch erachte ich den genannten späteren Fehler als gravierender. DAS ist in meinen Augen die eigentliche Garantenstellung - nämlich dass ich in solchen Fällen da bin und mich persönlich über den Gesundheitszustand der Schülerin informiere.Was die Garantenstellung betrifft, so ist es aus meiner Sicht nicht so, dass jede Kleinigkeit reicht, um eine Verurteilung zu erzielen.
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