... Müsste eigentlich nicht die Einverständniserklärung des Rests der Klasse eingeholt werden?
Was müsste sonst berücksichtigt werden?
Kann es für die Lehrkraft eine Pflicht sein?
Mein Kenntnisstand für NRW ist, dass dies gegenwärtig nicht zulässig ist - eben aus Gründen des Persönlichkeitsrechts. Die einzige Konstellation, in der das denkbar wäre, wäre die, wenn alle Beteiligten freiwillig zustimmen würden und diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden könnte.
Faktisch also vermutlich eher nicht durchführbar.