Beiträge von Bolzbold

    ... Müsste eigentlich nicht die Einverständniserklärung des Rests der Klasse eingeholt werden?
    Was müsste sonst berücksichtigt werden?
    Kann es für die Lehrkraft eine Pflicht sein?

    Mein Kenntnisstand für NRW ist, dass dies gegenwärtig nicht zulässig ist - eben aus Gründen des Persönlichkeitsrechts. Die einzige Konstellation, in der das denkbar wäre, wäre die, wenn alle Beteiligten freiwillig zustimmen würden und diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden könnte.

    Faktisch also vermutlich eher nicht durchführbar.

    Der Artikel ist in meinen Augen nicht sonderlich interessant. Beim Überfliegen der Hauptartikel auf der Startseite dieser Website musste ich staunen, wie oberflächlich, kurzsichtig und mitunter ideologisch verblendet einige Artikel waren. Ich habe mich daraufhin auf meine Finger gesetzt und beschlossen, mich dort nicht anzumelden bzw. zu kommentieren. Aber gut, ist jetzt etwas OT.

    Ist 'peer influence' ein Synonym für 'peer pressure'? Ich hätte eigentlich 'group pressure' erwartet. Einige Lernende haben jedoch 'peer influence' angegeben. Kann ich diese Antwort akzeptieren?

    Nimm das als Rückmeldung für Deinen Test, dass Du hier die Items ggf. klarer formulieren musst. Ich würde es hier gelten lassen, da der Begriff allgemeiner ist und "peer pressure" einschließt, aber nicht darauf begrenzt.

    Und wie arbeitseffizient ist es, für eine Nachschreibeklausur andere Schwerpunkte und einen anderen EWH zu erstellen?

    Beim ersten Mal kann man sogar die identische Klausur stellen, weil die SuS' damit gar nicht rechnen - und besser wird die Klausur (bzw. deren Ergebnis) dadurch keinesfalls.

    Vielleicht sollte man sich von dem Gedanken verabschieden, eine Nachschreibeklausur möglichst "fies" zu stellen. Anderer Text, gleiche Aufgabenstellung. Die kognitive Analyse- oder Kommentarleistung müssen sie so oder so erbringen und sprachlich angemessen zu Papier bringen.

    Die zeitweise Wegnahme von Gegenständen ohne konkreten Grund ist unzulässig.
    Das prophylaktische Einsammeln ist damit ebenfalls unzulässig.

    Was zulässig ist, das ist das Einsammeln der Geräte, wenn die SchülerInnen damit beschäftigt sind, ohne dass das durch den Unterricht geboten und von der Lehrkraft erlaubt ist.

    Problematisch ist es dann, wenn das Kollegium nicht an einem Strang zieht. Gleichwohl ist es sinnvoll, das ein paar Mal von Anfang an durchzuziehen, dann ist irgendwann Ruhe im Karton.

    Firelillys Vorgehensweise kann ich nachvollziehen, allerdings sind die Folgen erst einmal nur in meinem Unterricht spürbar. Zu viele KollegInnen ziehen am Ende noch den Schwanz ein wegen "Zukunft verbauen" oder keine Lust eine Lern- und Förderempfehlung zu schreiben o.ä.


    Leider gehen die Schulen hier so unterschiedlich vor, dass es uns Lehrkräften damit unnötig schwer gemacht wird.

    Sag mal, Schulnomade, wenn Du die ganzen Urteile offenbar kennst und selbst recherchiert hast, was willst Du dann eigentlich noch von uns? Ich kann mich des Gedankens nicht ganz erwehren, dass wir hier ein bisschen vorgeführt werden sollen.

    Dein Grundanliegen ist ja mit Verweis auf die ADO und die Teilzeitvorgaben letztlich beantwortet. Schulleitungen sollten diese Punkte auch kennen, so dass ich hier eigentlich keinen weiteren Diskursbedarf mehr sehe.

    Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Das ist mir zu konspirativ. Ich habe in den letzten 20 Jahren schon so einige verpeilte KollegInnen erlebt, so dass ich ein solches Verhalten ohne Sabotageabsicht durchaus in den Bereich des Möglichen schieben würde.

    Gleichwohl gibt es im Prüfungsrecht auch die Pflicht des Prüflings, Mängel sofort zu rügen und ggf. Anweisungen, die offensichtliche Verstöße gegen die Prüfungsordnung darstellen, zu ignorieren. Die Realität ist natürlich eine andere. Niemand wäre so geistesgegenwärtig oder verwegen, in dieser Drucksituation so zu agieren. Gleichzeitig liegt hier ja offensichtlich ein Fehler bei der Kommission vor. § 15 Ab. 5 der Lehrerausbildungsverordnung MV sieht hier die Einspruchsmöglichkeit vor und beschränkt diese auch nicht auf den Prüfungstag an sich.
    Das ist aber offenbar mittlerweile auch egal, weil ein Anwalt an der Sache dran ist und es sich herausstellen könnte, dass das Prüfungsamt formal korrekt, die Kommission aber hochgradig unprofessionell agiert hat. Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.

    Ich glaube, da geht es dann eher um Fälle, wo ein Prüfling aufgrund seiner Leistung zu Recht durchgefallen wäre, aber aufgrund eines wie auch immer gearteten Formfehlers in der Prüfung dann wahlweise wiederholen durfte oder durchkam.

    So etwas führt dann zu dem beschriebenen Verhalten des Prüfungsamts.

    Gäbe es eigentlich die Konstellation, dass bei schlechter UPP und schlechterem Examen dann die ursprünglich für den 1.11. gedachte Einstellung gar nicht vorgenommen worden wäre? Das erscheint mir als ein viel erheblicheres Problem, falls zutreffend.


    Im Grunde muss man jetzt zweigleisig fahren. Zum einen den Anwalt seine Arbeit machen lassen und zum anderen eine neue Prüfung basteln - idealiter in derselben Lerngruppe. Hier braucht es jetzt einen nüchternen Blick auf die Dinge und gezieltes Vorgehen. Dann wird das Ganze klappen - und hinterher ist das Ergebnis dasselbe.

    Dafür wünsche ich dem TE viel Erfolg und starke Nerven.

    Obacht!

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht sich der Fall des TE auf seine Examensprüfung, wohingegen die anderen Fälle wohl vor den Prüfungen gelegen haben. Das sind zwei Paar Schuhe. Sollte das bei mehreren Examina vorgekommen sein, hat der Prüfer, wenn man ihm das nachweisen kann, ein dickes Problem.

    Der TE sollte sich hier, sofern sein Fall einmalig ist, ausschließlich um sich kümmern. Beweise zur Unorganisiertheit des Prüfers zu sammeln ist hingegen nicht verkehrt, wenngleich der Fehler ja bereits offiziell bekannt ist - sonst würde die Prüfung ja nicht noch einmal angesetzt werden.

    Ehrlich gesagt finde ich diese Nachricht eine absolute Frechheit.


    Ich "kontere" überhaupt nichts, sondern bin an einem Austausch über meine Situation interessiert. Und wie in meinem Eingangspost von mir erfragt, möchte ich lediglich wissen, ob jemandem in diesem Forum so ein Fall bekannt ist und ob jemand einen Rat weiß.

    So etwas ist bislang hier in diesem Forum nicht vorgekommen. Ich schreibe hier seit 20 Jahren.

    Ich würde den Begriff als eine Kritik an dem wiederholten Verweis auf das Glück, das die Kinder in den entsprechenden Situationen empfinden könnten, was wiederum seine Ursachen in einer ungesunden individuellen Auffassung des Berufsethos hat, definieren. Leuchtende Kinderaugen sind ja per se nichts Verwerfliches - ich sehe jeden Tag mehrmals in solche Augen - nämlich die meiner Kinder.

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