Beiträge von Bolzbold

    Die SLQ ist meiner eigenen Erfahrung nach DIE Veranstaltung, bei der man im Anschluss eine gute Entscheidungsbasis für oder gegen die Übernahme einer Schulleitungsstelle hat. (OK, ich muss einschränkend sagen, dass meine "Entscheidung" ausgehend von meinem letzten einschlägigen Beitrag in diesem Forum dazu nur knapp ein Jahr Bestand hatte...)


    Viele meiner KollegInnen, die ich dort kennengelernt hatte, waren entweder stellvertretende Schulleitungen oder kommissarische Schulleitungen und wollten für sich Klarheit über ihren weiteren Weg. Einige "mussten" (bzw. wollten) eben auch den Weg zum EFV über die SLQ gehen.

    Warum "leider"? Sollte man sich nicht auf Augenhöhe begegnen?

    Im Prinzip ja. Die "russische Mentalität" hat sich jedoch seit 1945 nicht sonderlich geändert in dem Punkt, als dass Stärke bewundert und respektiert wird, wohingegen Schwäche verachtet wird. Solange sich der Westen eben wie Letzterer verhält, wird er nicht den Respekt der RussInnen bekommen, was sich dann auch in künftigen Konflikten niederschlagen wird. (Ich habe hier sinngemäß Adenauer zitiert.)


    Wir brauchen eine gemeinsame EU-Verteidigungspolitik und eine gemeinsame EU-Armee. Wenn diese personell und waffentechnisch entsprechend aufgestellt ist - und ja, das können wir uns leisten - dann bleiben wir im wahrsten Sinn des Wortes auf der sicheren Seite.

    P.S. Ist es für die "erfahrenen Versetzten" wirklich so, dass ich warten...warten...warten kann mit einer Entscheidung der Bezirksregierung bzgl. meines Versetzungsantrags oder habe ich doch die Möglichkeit mal "persönlich - sprich Telefonat/Mail" mit einem der oben Herrschaften zu kommunizieren?


    Irgendwie fühlt man sich doch sehr lost :grimmig:
    Man reicht den Versetzungsantrag ein samt zahlreichen Anhängen und dann heißt es nur noch warten :pfeifen: 
    Anstrengend!

    Ja, man kann bei der BR anrufen und mit den dortigen Beschäftigten über die Versetzung sprechen. Gerade auf der Ebene der Sachbearbeitung oder der Büroleitung habe ich bislang (BR Düsseldorf) gute Erfahrungen gemacht, auch wenn das Ergebnis des Ziels der Versetzung meiner Frau nicht erreicht wurde.
    Den Duktus "obere Herrschaften" würde ich ablegen, denn dort arbeiten auch Menschen, die ebenso wie wir an Vorgaben gebunden sind und anders als wir keinen "pädagogischen Ermessensspielraum" haben. Die Sachbearbeitungen sind auch einige Besoldungsstufen unter uns, das nur am Rande. Und auch ein/e Dezernent/in bekommt "nur" A16.

    Also ich habe gestern mit dem PR gesprochen und der hat mir nochmal Folgendes für NRW dargelegt:


    1. A13 --> A14: Besoldung wird direkt angepasst, da keine Erprobungszeit.
    2. A 14 --> A15 (Z): Besoldungsanpassung nach erfolgreicher Beendigung der 9 monatigen Erprobungszeit
    3. A 15 (Z) --> A16: Besoldungsanpassung direkt trotz 2 jähriger Erprobungszeit

    Man sieht, ein ganz einheitlich geregeltes System :)

    Ergänzend: A15 --> A15(Z) Besoldungsanpassung nach erfolgreicher Beendigung der 9monatigen Erprobungszeit.

    Nun ist es also passiert - und das früher und deutlicher als erwartet.

    Für (West)Europa ist das eine Chance...

    ... endlich selbst die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie zu übernehmen.

    ... endlich selbst seine eigene Verteidigung und Sicherheit zu organisieren und zu finanzieren.

    ... die Schemata und Glaubenssätze, die fast 80 Jahre nach Beendigung des 2. Weltkriegs gegolten haben, auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Konkret stellt sich die Frage, ob wir fast 80 Jahre nach Kriegsende immer noch Schutz durch die Amerikaner benötigen.


    So gesehen ist Trump ein Geschenk, denn Harris als Präsidentin hätte uns in Europa die trügerische Gewissheit gegeben, dass wir weiter schlafwandeln können.


    Tragisch daran ist, dass allen voran die Menschen in der Ukraine den Preis dafür bezahlen werden.

    In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

    In NRW gibt es zum Februar 2025 5,5% mehr. Zum November wurden unter anderem auch der Familienzuschlag erhöht. Durch das verschwurbelte Schreiben des LBV mit irgendwelchen Abzügen, Ausgleichszahlungen etc. kommt das im November auf ungefähr plus minus Null raus.


    Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte | Finanzverwaltung NRW

    Vom 1. Dezember 2022 bis zum 1. Februar 2025 gerechnet ergibt sich dadurch für mich ein Bruttozuwachs von fast 600 Euro.

    Letztendlich ist es doch in der Praxis egal, ob man in einem Bundesland lebt, wo unentschuldigtes Fehlen als ungenügend gewertet werden kann oder nicht. Der Schüler wird Lücken haben, die auch in der Regel auf den Unterricht durchschlagen werden, bei dem er anwesend ist. Sollte das in Ausnahmefällen nicht so sein, ist es doch auch gut. Wir strafen ja keine Schüler ab, sondern bewerten deren Lernstand.

    Und mit diesem Bewusstsein kann man viel entspannter durch den Schulalltag kommen. Die SchülerInnen mit hohen Fehlzeiten sind in der Tat eher die leistungsschwächeren SchülerInnen - und früher oder später fällt ihnen ihr Versäumnis auf die Füße. Alles eine Frage der Zeit. Und wenn sie nicht in der Schule scheitern, dann eben später in der Ausbildung oder im Studium - und dann kann es uns auch egal sein.

    Wenn ich jede einzelne Stunde mit ungenügend werten würde, ginge das nur, wenn auch alle anderen SchülerInnen für jede einzelne Stunde eine individuelle Leistungsnote bekämen. Ansonsten wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil der unentschuldigt fehlende Schüler viel mehr Einzelnoten bekäme als die anderen. (Das würde bei korrekter Vorgehensweise erklären, wieso SchülerInnen mit vielen unentschuldigten Fehlstunden nicht per se ein "ungenügend" bekommen.

    Man könnte den Weg über die Bewertbarkeit gehen und schauen, ob ein/e SchülerIn auf der Basis der Fehlzeiten überhaupt bewertbar ist. Die Verwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit geurteilt, dass eine Leistungsfeststellung durch Prüfung nur eine nicht hinreichende Bewertungsgrundlage ergänzen, nicht aber eine fehlende gänzlich ersetzen kann.


    Gleichzeitig sollten wir hier nicht zu zu sehr "PolizistIn" spielen und uns zeitlich und energetisch mehr in solchen Sachen verbeißen als unbedingt notwendig. Diese SchülerInnen kosten uns viel zu viel Zeit, die wir für diejenigen, die lernen wollen, aufwenden sollten.

    In solchen Fällen kann es hilfreich sein, die SuS' zu bitten, eine Selbsteinschätzung mit Begründung vorzunehmen. Es ist erstaunlich, wie viele SchülerInnen sich sehr realistisch einschätzen. Bei anderen fällt einem dann sehr deutlich auf, dass das nicht passen kann. Dann spricht man darüber und erläutert, weshalb man das als Lehrkraft anders sieht.

    Und schon darf ich mich selbst korrigieren mit nachstehendem Link:

    Digitaler Unterricht in Schulen – Der Grundstein ist gelegt


    Seite 19 - und vom Oktober 2022, also nach meiner Zeit in der Behörde, so dass ich das nicht mehr aus erster Hand mitbekommen habe.

    Ich zitiere:

    [...] Die Einsatzbedingungen sog. Telepräsenzroboter entsprechen damit grundsätzlich denen eines Videokonferenzsystems. Sie unterfallen damit dem Anwendungsbereich der §§ 120 Abs. 5, 121 Abs. 1 SchulG. Die Schule hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu entscheiden, ob ihr Einsatz für den von ihr zu erfüllenden gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag erforderlich ist und inwieweit hiervon Gebrauch gemacht wird. Dabei sind in jedem Fall auch die gesundheitlichen Belange des*der betroffenen erkrankten Schüler*in in den Blick zu nehmen.

    Im Übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen zur Verarbeitung von Inhaltsdaten (insbesondere in Bezug auf die Grenzen der Bild- und Tonübertragung sowie Bild- und Tonaufzeichnungen). Um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf den Audio-/Videostream erhalten oder die Steuerung des Gerätes übernehmen, muss die Schule auch für eine ausreichende Sicherheit bei dem von den betroffenen Schüler*innen eingesetzten mobilen Endgeräten (Tablet, Smartphone) sorgen. Idealerweise sollten die betroffenen Schüler*innen auch hier von der Schule bereitgestellte und verwaltete Endgeräte nutzen, die verpflichtende Regelungen erlauben. Hierauf lässt sich die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen am effektivsten sicherstellen. [...]

    Fazit: Es ist erlaubt. Wenn die Schule es macht, muss sie den Missbrauch verhindern und Maßnahmen ergreifen.

    Wenn der Lehrer einverstanden ist und Schüler weder in Bild (Kamera eben nach vorne auf Tafel, keine Schüler dort) noch Wort (Lehrer Headset mit Rauschunterdrückung) vorkommen, sollte das kein Problem darstellen. Heißt aber einige Einschränkungen für den Unterricht.


    MMD17-16547.pdf

    Seite 3 zweiter Absatz.

    Ich weiß nicht, was aus dem Antrag geworden ist. Selbst, wenn er mit der Regierungsmehrheit verabschiedet worden wäre, müsste natürlich erst gesetzlich die Grundlage für den Einsatz geschaffen werden. Das kann dauern.

Werbung