Beiträge von Bolzbold

    Hallo,


    ich bekomme demnächst Nachwuchs und würde gern zwei Monate Elternzeit nehmen. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass ein Teil der Elternzeit in die Ferien fallen soll. Mich würde interessieren, ob das üblich ist oder reine Willkür? Wie denkt ihr darüber?


    Danke

    Das ist so nicht richtig. Die Ferien dürfen lediglich nicht exklusiv ausgespart werden - das wurde in der Vergangenheit als rechtsmissbräuchlich erachtet. Ungeachtet dessen würden bei längerer Elternzeit bestimmte Zeiten ganz natürlich in die Ferien fallen - das ist also an sich nichts ungewöhnliches.

    Kann es auch nicht. Ich zitiere aus dem Link:

    Das Mindestruhegehalt beim Bund ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt.

    Wie Du schlicht Dein aktuelles Gehalt mit 0,65 multiplizierst, erschließt sich mir nicht.
    Hast Du das hier zur Kenntnis genommen?
    Mindestversorgung_2022-12.pdf

    Diese Diskussion haben wir ja auch schon vor ein paar Jahren geführt. Ich denke, an den Parametern hat sich nichts geändert.

    Solange der TE weiß, worauf er sich einlässt, kann man ihm nur alles Gute und viel Glück bei seinem Vorhaben wünschen.

    Mach, was Du für richtig hältst. Bei mir war das vor zehn Jahren mit der A15-Stelle nicht ansatzweise möglich. Ich bin über Umwege und ohne das gezielt geplant zu haben stv. SL geworden - "dazwischen" kam Kind Nr. 3. Vielleicht ist Dein angedachter Weg der richtige. Das wirst Du früher oder später wissen - und falls der Weg nicht richtig sein sollte, gibt es auch dann Alternativen.

    Liest man ein bisschen quer, dann kann man erfahren, dass sich an der Besoldungsstruktur bis zum Abschluss der Überleitung nach A13 nichts ändern wird. Nicht zuletzt, weil kein zusätzliches Geld vorhanden ist. Es gibt Parteien und Verbände, die das Problem auf dem Schirm haben und gelöst haben wollen - gleichwohl habe ich nach wie vor meine Zweifel daran, dass man da sobald angehen wird. Es kostet viel Geld und betrifft eine relativ geringe Gruppe von Personen, die nicht genug WählerInnenstimmen ausmachen werden...

    Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

    Kann es auch nicht, was den Stellenkegel betrifft. Theoretisch könnten ja beide TZ-Kräfte jederzeit wieder auf volle Stelle gehen. Und dann?


    Angesichts der notwendigen Präsenzzeiten stelle ich mir das schwierig vor, die Arbeitszeit signifikant zu reduzieren.

    Ich kenne deinen familiären Hintergrund nicht, aber du brauchst definitiv die Rückendeckung von Zuhause. Entweder in Form einer Partnerin/eines Partners, der dafür kürzer tritt, Großeltern, die unterstützen oder die Bereitschaft von euch beiden, eure Kinder ganztätig in die Betreuung zu geben.

    Damit will ich auch sagen: Du musst die Kinderbetreuung über die Elternzeit hinaus antizipieren.

    Das kann ich unterstreichen. Wir hatten keine Unterstützung und Kinder, die sehr betreuungsintensiv waren. Da war Karriere einfach nicht drin. Aber letztlich hat sich alles gefügt. Manchmal muss man Geduld haben und kann nicht bei der ersten Chance zugreifen.

    Unter dem Gesichtspunkt wundert mich, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht gegen die Veröffentlichung rebelliert, führt sie doch dazu, dass vermehrt Männer eingestellt werden, weil bei ihnen das Ausfallrisiko „Schwangerschaft“, „Erziehungszeit“ und später „Teilzeit“ ja sehr viel geringer ist.

    Das setzt voraus, dass das BewerberInnenfeld entsprechend aufgestellt ist...

    Für die Folgen dieses Projekts ist die Politik verantwortlich. Die Unterrichtsausfallstatistik wurde ja entgegen dem hierfür extra in Auftrag gegebenen Gutachten eingeführt.

    Das Gutachten besagte seinerzeit, dass man die Ressourcen, die man für die Erhebung des Unterrichtsausfalls verwenden müsse, besser in die Vermeidung desselben stecken solle, da aus der Erhebung kein Steuerungswissen gewonnen werde.


    Eine Zusammenfassung findet man hier:

    Unterrichtserteilung-und-Unterrichtsausfall---Bericht-zur-Erhebung-fuer-das-Schuljahr-201415.pdf

    Hallo zusammen,

    [...]

    Auch wenn es schon Diskussionen dieser Art hier gibt, freue ich mich über Ideen. Entscheiden muss ich mich auch erst irgendwann in den nächsten Wochen(wenigen Monaten.


    Danke für Euren Input.

    Dann bekämst Du ggf. dieselben Ideen geliefert wie in "meinem" Thread dazu sowie in den anderen Threads zu A15.


    Die Denkanstöße bzw. Erfahrungen in meinem Thread, gerade auf den ersten Seiten, dürften durchaus allgemein gelten.

    Meine Ideen dazu:

    Teilzeit ist immer ein Minusgeschäft.
    A15-Stellen sind mehr Arbeit, gerade dann, wenn man keine spürbare Deputatsentlastung hat.

    A15-Stelle und Familienplanung kann funktionieren, wird aber nicht ohne Kompromisse gehen. Es stellt sich dann die Frage, welche das sein werden und ob man bereit ist, die entsprechenden Preise dafür zu bezahlen.

    Erste Überlegungen dazu bei mir im Jahr 2014. Danach viel Irrungen und Wirrungen und Veränderungen. Die A15 dann "erst" sieben Jahre später (und dafür mit einem Kind mehr als vorher). Dann doch noch den Sprung in Schulleitung gewagt - seit Sommer 2024.


    Fazit:
    Karriereschritt UND Familienplanung gleichzeitig dürfte wirklich anstrengend, wenngleich womöglich machbar sein. Die Frage ist halt, wie hoch der Preis ist und wer ihn primär bezahlen darf.

    Ich vermute auch, dass sie so vorgegangen sind.

    Um ein gelecktes Endprodukt ging es ihnen leider wohl trotzdem nicht. Außer ChatGPT gefragt, haben sie nicht viel zustande gebracht. Noch nicht mal der Anweisung, die Blätter einzuheften, und zwar in der richtigen Reihenfolge, und zu nummerieren, sind sie nachgekommen. Klingt jetzt eher nach Sonderschule eigentlich, aber scheint auch für angehende Fachabiturienten eine Herausforderung zu sein.

    Vielleicht sollten wir das weniger an der Schulform als an wirklich krass defizitärem Lernverhalten festmachen. Du hast das vielleicht nicht so gemeint, aber damit tut man den "Sonderschulen" und den dort arbeitenden wie lernenden Menschen keinen Gefallen. Ein solches Verhalten findest Du an allen Schulformen.

    Trotz Abgabe der Ordner kann man Aufgaben auf ein separates Blatt abschreiben, dieses Blatt mitnehmen und dann zu Hause die Aufgaben von ChatGPT lösen lassen und das dann wieder in den in der Bibliothek genutzten Ordner einspeisen.

    Heutzutage kann man nicht verhindern, dass SchülerInnen auf diese Weise täuschen, weil es ihnen um ein gelecktes Endprodukt geht und nicht um eine eigenständig erbrachte Leistung. Gut sein, aber nichts dafür leisten.

    Da uns der Anscheinsbeweis hier hilft, ist das letztlich eine ganz schnelle Sache. Täuschungsversuch - ungenügend - und fertig.

    Ich bin der Typ "Bauchentscheidung" und würde aufs Gymnasium umsatteln. Ob es einen zu 6- oder zu 16-Jährigen zieht, fühlt man, denke ich. Aber eine Beratung ersetzt das wahrlich nicht.

    Den zweiten Satz finde ich (sicherlich unbeabsichtigt) unglücklich formuliert. (Man möge sich einmal die Reaktionen auf eine Aussage eines männlichen Lehrers vorstellen, der von sich unbekümmert sagt, dass es ihn eher zu 16jährigen als zu 6jährigen hinziehe.... Oh weia... ) Ungeachtet dessen ist das aber auch zu plakativ.
    Man sollte sich überlegen, mit welcher Altersgruppe man am besten arbeiten kann. In dem einen Fall sind es Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren, im anderen Fall sind es Kinder bzw. junge Erwachsene im Alter von 10 bis 19. Letzteres zeigt ja eine ziemliche Bandbreite - und man sollte im Idealfall mit dem ganzen Spektrum "können".

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