Sissymaus Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich bin mir sehr sicher, dass er mich nicht gehen lassen wird, da wir in meinen Fächern einen absoluten Mangel an meiner Schule haben.
Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr zufrieden bin? Wenn ja: Wo und wie?
Eine Gegenäußerung ist möglich und wird zu den Akten genommen (vgl. §92 Abs. 2 LBG NRW)
Näheres zur Beurteilung findet sich hier:
BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 2 Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums
SGV § 92 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis | RECHT.NRW.DE
Zum weiteren Vorgehen siehe hier: