Hallo becky,
also ich kann dir nur sagen, wie das in B-W gehändelt wird, wobei ich denke, dass es ähnlich isch:
Die Freischuss-Regelung bedeutet, dass die gesamte Examensprüfung als nicht teilgenommen gewertet wird. Das bedeutet, dass alle bisher erbrachten Notenleistungen nicht gewertet werden.
Das ist zum Beispiel schade, wenn man nur in einer einzigen Prüfung durchgefallen ist. Entweder man tritt den Wiederholungsversuch an, dann müssen tatsächlich nur die durchgefallenen Prüfungsteile wiederholt werden, oder aber man verwendet den Freischuss und muss dann alles wiederholen.
Warum dann Freischuss nehmen? Weil man mit ihm dann insgesamt 3 Prüfungsdurchgänge haben kann. Nimmt man ihn nicht und fällt das zweite Mal durch - ist Schluss.
Aber Sicherheit über diese Auskunft, kann dir nur das Prüfungsamt geben. Was mich wundert, dass sie dich nach dem Frühjahr nicht fragten, ob du Freischuss-Regelung willst, oder nicht. Bei uns entscheidet sich das erst im Nachhinein ( wenn die Vorraussetzungen[Regelstudienzeit]) gegeben sind.
Hoffe geholfen haben zu können