NRW:
Wir drehen hier echt am Rad.
Nachdem wir im Lehrerrat den Dienstplan der nächsten 4 Wochen inkl. Wochenenden erstellt haben (wurde uns von der Schulleitung aufgetragen),
(1. Lehrer immer vor Ort für 2 Kinder, da es in der Regel nicht mehr sind an unserer Schule, steht im Falle eines
Falles ein weiterer L. auf Abruf bereit, falls mehr dazukommen)
kommt nun die Anweisung, dass immer 2 Lehrer anwesend sein müssen , auch wenn nur ein Kind gemeldet ist.
Das bedeutet: Der Lehrerrat setzt sich zusammen und macht einen neuen Plan.
Nun, ist in diesen Zeit nun mal so und damit komme ich noch klar.
Und man darf jetzt immer ausfüllen
Wöchentliche Stellungnahme der Lehrerräte zu der Einsatzplanung
Wer braucht das?
Andere Frage:
In der Mail vom Ministerium steht:
Der Lehrerrat wird informiert und erhält die Möglichkeit der Stellungnahme, ist aber nicht an der Einsatzentscheidung mitbestimmungsberechtigt.
Was ist mit EInsatzentscheidung gemeint?
Dürfen wir den Dienstplan der Lehrer nicht erstellen?
Eigentlich ja nicht, oder?
„Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme“.