Gilt für NRW
Beihilfenummer: kann man telefonisch bei der Beihilfe erfragen. (ich wusste die beim ersten Antrag nicht....falls die mal jemand sucht)
Dienststelle: Seminar Köln (z.B.)
Amtsbezeichnung: LehramtsanwärterIn
Feld 1 Vollbeschäftigung, bei Lehrern Pflichtstunden: 12h
(Ich hab nur die Stundenzahl eingetragen. Hat sich nie einer beschwert) Aber Kreuz bei Vollbeschäftigung + Pflichtstundenzahl (die würd ich angeben) kann nicht schaden
Abschlag: nein (wie schon GS geschrieben hat)
Dein Arbeitgeber zahlt dir nichts dazu. Zumindest hab ich noch keine Referendarin / LehramtsanwärterIn bei der das der Fall war. Von daher bleiben die Spalten 7-9 bei Feld 5 leer. Das ist glaub ich auch nur, wenn man gesetzlich versichert ist.
Was die Krankenkasse dir erstattet kommt unter "Zusammenstellung der Aufwendungen" in die Spalte 6. Bei mir sind das immer 50% (vom Gesamtbetrag) gewesen, die die Debeka übernommen. Die anderen 50% zahlt dann die Beihilfe.
Beim Erstantrag musst du auch die Qotenbescheinigung abgeben.
Aktenklammer
noch Fragen? Hast du alles ausgefüllt bekommen?
biene maja
in Bayern kenn ich mich leider nicht aus. Bei uns muss der Antrag zur Bezirsregierung. Am Anschluss zu unserem Antrag gibt es einen extra Adressaufkleber, damit man den Antrag auch ja richtig abschickt. Denn soll man auch ja richtig benutzen
ZitatBitte obiges Adressetikett ausgefüllt von außen auf einen Umschlag kleben. Dies dient der schnelleren
Postverteilung bei der Beihilfestelle!