Beiträge von TripleThreat

    Hallo zusammen!


    Bei uns waren jetzt aktuell die Wahlen der Mitglieder der Schulkonferenz. Hierbei wurde unser Konrektor als Mitglied gewählt.
    Meine Frage ist, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist!? Die Schulleitung als solche hat ja den Vorsitz der Schulkonferenz und eine beratende Funktion. Nur im Falle einer Patt-Situation darf diese mitstimmen. Darf der Konrektor dann stimmberechtigtes Mitglied sein?


    Wer kann helfen?


    Danke!

    Schau mal auf der Cornelsen Seite unter Tinto. Da wirst Du fündig. Arbeitsplan zu Tinto 1 blau und grün.


    Eigentlich nur Suchmaschine aufrufen --> Suchwörter Tinto, Arbeitsplan --> vierter Link

    Morgen,


    bin auch gerade erst in diesem Sommer versetzt worden. Ich bin mit meiner Freigabe zu meinem Schulamt gegangen und habe dort erstmal vorgesprochen. Dort gab es dann eine Liste mit Schulen die Bedarf zum nächsten Schuljahr haben. Die Schulen die in Frage für mich kamen, habe ich dann einfach mal angerufen und mir einen Besuchstermin vereinbart. Da ich mich ja nicht direkt wieder versetzen lasse will, war es mir wichtig die Schule einmal kennengelernt zu haben. Mit meinem heutigen Schulleiter war ich mir auch schnell einig, und wir haben beide beim Schulamt dann den Wunsch geäußert, das ich an diese Schule versetzt werde. Und siehe da, es hat wunderbar geklappt.


    Gruß aus den Ferien

    Wunderschönen guten Morgen!


    Also ich habe mir die Frage nach Anwesenheitspflicht oder nicht in den letzten Jahren auch schon öfters gestellt. Bei mir lag dies allerdings daran, dass ich im Vertretungspool tätig war. In 2 Jahren habe ich immerhin 12 verschiedene Schulen besucht und dabei bleibt die innere Bindung und Identifikation mir einer Schule auch gerne mal auf der Strecke.
    Ich will damit nur sagen, dass wir nichts über die Beweggründe wissen, diese aber dennoch eine große Rolle spielen können.


    Ich wünsche ein arbeitsreiches Wochenende!

    Da ich auch ein Leben abseits der Schule habe, nehme ich nur an den wirklich schulischen Veranstaltungen teil. Ich wohne ca 40 km von meiner Schule entfernt und geniese jeden einzelnen Kilometer. Ich treffe nachmittags niemanden im A**i an der Kasse, wenn ich am Stadtfest mal ein Bierchen trinke interessiert das niemanden und wenn ich meine alljährliche Bronchitis habe, kann ich trotzdem entspannt draussen unterwegs sein.
    Genauso gebe ich an die Schüler/Eltern nicht meine private Adresse und Telefonnumer raus. Wenn Gesprächsbedarfs besteht kann man mich über das Sekreteriat gut erreichen und mir eine Nachricht hinterlassen. Es gibt einfach nichts so Wichtiges, was unbedingt nachmittags oder abends am Telefon geklärt werden muss.


    Und das schönste ist, ich schätze meine Schüler und Eltern und diese auch mich. Ich habe ihnen meine Einstellung diesbezüglich erklärt, und siehe da, es funktioniert!

    Aha! Ist ja gut! :prost:


    Ich hatte ein entsprrechendes Schreiben der Bez.Reg. Köln bereits im letzten Sommer bekommen. Lag vermutlich daran, dass ich noch nach altem Recht eingestellt wurde und im Sommer 2009 meine Probezeit (Gott sei Dank nach altem Recht!) endete und bezüglich der Porbezeit etc. verschiedene Gerüchte im Umlauf waren.


    mea culpa

    Huhu!


    Wie das Leben so spielt, habe ich gestern erfahren das ich an meiner neuen Schule vertretungsweise in Klasse 3 unterrichten werde. (Ab jetzt, bis zum Sommer). Damit fällt leider auch VERA in meine Zuständigkeit. Vieleicht kann mir da von euch jemand weiterhelfen, da ich noch etwas geeignetes suche um mich im Bereich Mathematik fit zu machen. Hat da jemand von euch etwas parat!?


    Gruß!

    Morgen!


    Leider ist das in Siegen nicht mehr möglich! Siehe auch:


    Zertifikat Deutsch als (Fach)Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)*


    Das Zertifikat „Deutsch als (Fach)Fremd- und Zweitsprache“ kann durch Studierende des Fachbereichs 3 „Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften“


    * in den Lehramtsstudiengängen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch
    * im B.A.-Studiengang „Language and Communication“ (LAC) / Sprache und Kommunikation
    * sowie in den M.A.-Studiengängen „Language and Linguistics“ (LL) / Sprachwissenschaft und „Foreign Languages in Adult Education“ (FoLiAE) / Angewandte Sprachwissenschaft


    erworben werden. Für den Erwerb des Zertifikats sind zusätzliche Studienleistungen erforderlich. Eine doppelte Anrechenbarkeit ist nicht möglich. Das Zertifikat ist außerdem nur in Verbindung mit einem Studienabschluss in einem der in der Studienordnung festgelegten Studiengänge gültig.


    Weitere Informationen erhalten Sie bei Gisela Schwung , Dr. Paul Völzing und im Download-Bereich .


    * Studierende, die zum Wintersemester 2009/2010 oder später erstmals ein Studium am Fachbereich 3 der Universität Siegen aufnehmen (und damit eine Matrikelnummer haben, die größer ist als 848372), können das Zertifikat "Deutsch als (Fach)Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)" nicht mehr erwerben. In Verbindung mit der Umstellung der Lehrämter auf Bachelor- und Masterabschlüsse wird dieser Aufbau-Studiengang, der mit einem Zertifikat abschließt, aus organisatorischen Gründen auslaufen.

    Bei uns hat die Stadt, als Schulträger, sämtliche Schulen bis inkl. Freitag gesperrt. :laola:


    Da viele der Gebäude Flachdächer haben, können bzw wollen Sie nicht für die Sicherheit garantieren. Am Freitag wird dann entschieden, wie es in der nächsten Woche weitergeht.


    Jetzt frag ich mich nur was ich mit der ganzen "gewonnen" Zeit mache!?
    Nun ja, jetzt hab ich wohl keine Ausrede mehr und muss wirklich mal mein Arbeitszimmer aufräumen!

    Hallo!


    Meine Schulleitung hat mich beauftragt, möglichst kostengünstig unsere SU-Kiste zum Thema "Strom" wieder zu vervollständigen. U.a. brauchen wir ein paar neue Fassungen und Schalter. Hat jemand einen Tipp, wo diese günstig zu bestellen sind. Irgendwie finde ich nicht das Richtige.


    Ich hoffe ihr könnt mit das weiterhelfen!


    Gruß

    Tach,


    also ich durfte seitens der Schulleitung auch nicht wieder an der Schule arbeiten. Habe damals auf die "Gesundschreibung" verzichtet und bin dann halt auch daheim geblieben. Bei einer Kollegin an einer anderen Schule wurde dies ebenso gehandhabt.


    Es kann sein das die Rechtssprechung da anders lautet bzw. anders ausgelegt wird in der Praxis. Da die Schulleitung aber mir gegenüber weisungsbefugt ist, richte ich mich halt nach deren Anweisung.


    Vieleicht könnte man dies aber auch über GEW oder VBE mal abklären.


    Gruß

    Mahlzeit!


    Das Problem ist ja, das du auch nicht Unfallversichert bist. Wenn dir was passiert zahlt niemand etwas! Also, wenn du schon unbedingt wieder arbeiten willst, dann kannst du dich von deinem Arzzt wieder gesund schreiben lassen. Dieser Beleg hebt die AU dann wieder auf. Abgesehen davon, sollte deine Schulleitung wissen, das du mit vorliegender AU nicht arbeiten darfst!
    Mein Tipp: Erhol dich, dein Arzt schreibt dich ja nicht aus Spaß krank!

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