Beiträge von annamirl

    Für Bayern kann ich sagen, dass ich weiland von der Schulleitung aufgefordert worden bin, mich für die Fachbetreuung in meinem Erweiterungsfach zu bewerben. Das muss nun rechtlich nichts heißen und ich hab es nicht gemacht, weil ich mich habe versetzen lassen, aber eigentlich haben wir doch die volle Lehrbefähigung. Wir konnten ja gar kein 2. Examen machen und zudem zählt ja eh der Schnitt von 1.

    Danke für die Tipps und Hinweise und Danke für das kontroverse Meinungsbild!
    Ich selbst handhabe es so, dass die Konsequenzen glasklar sind. Bei mir steht das Ende der Arbeitszeit an der Tafel, ich warne vor, dann sage ich "Stifte weg!" Und während ich einsammle dürfen die Kinder noch nicht reden.Ich hatte es bisher nur, dass da noch jemand seinen Namen hingeschmiert hat und hab dann nur gesagt, dass das auch ernstere Konsequenzen haben könnte.
    Mal sehen, wie das Gespräch heute wird. Ich habe es ja angenommen, um die betroffene Lehrkraft, die völlig entnervt ist, zu ent- und die Schulleitung nicht zu belasten. Da liegt der Fehler. Ich lasse die Eltern sich auskotzen und verweise dann auf die Rechtslage.

    Und Danke für die Klärung mit der Klage! D.h. die Betroffene Lehrkraft muss nur Angat vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde haben, die aber ja relativ problemlos ist, da die Schulleitung Bescheid weiß.

    Ich hoffe ja, dass sie nur bluffen. Sie kommen schon morgen früh. Mich ärgert ja nur die Prinzipienreiterei. Man könnte daheim ja auch sagen: "Man, die sind echt überstreng, alle doof in der Schule." (Habe ich in einem ähnlichen Fall, wo einem meiner Kinder, so wie ich es empfand, Unrecht geschehen ist, auch gemacht, weil es eben um nichts ging.)
    Es kostet mich jetzt eben Nerven, die ich am Schuljahresende für was anderes brauche.

    Danke! Die GSO-Paragraphen kenne ich. Es wären dann die Banknachbarn das "unerlaubte Hilfsmittel".
    Zur anderen Frage: Ankreuzaufgaben gibt es bei uns bei den "Grammatikschulaudgaben", bei denen es auch um Textverständnis, Ausdruck etc. geht.

    Folgender Fall:
    Gymnasium Bayern,
    Deutschschulaufgabe, Lehrkraft verkündet "Ende der Arbeitszeit" und beginnt mit dem Einsammeln, Schüler reden miteinander. Als Lehrkraft zu den letzten Schüler kommt, schreibt einer noch. Lehrkraft nimmt ab und bewertet mit Note 6.
    Bevor die 6 verkündet wird, geht die Lehrkraft zur Fachbetreuung (das ist meine Rolle in diesem Stück). Fachbetreuung meint, eine 6 sei hart, aber gerechtfertigt, rät, zur Schulleitung zu gehen.
    Schulleitung unterstützt die Entscheidung zur 6.
    Jetzt kommt es zu harter Elternbeschwerde inklusive Klageandrohung (es geht nicht um Versetzung, die Note ist tatsächlich irrelevant für die Gesamtnote, die bei 2 liegt, es geht den Eltern, die selbst Lehrer sind "ums Prinzip").
    Nun kommen sie zu mir und ich bin auf der Suche nach rechtlichen Grundlagen. Anscheinend gibt es sie nicht.
    Ich bewerte den Fall so, dass sich besagter Schüler Informationen beim Nachbarn holen konnte (es war kein Aufsatz, sondern eine Schulaufgabe, die v.a. aus Ankreuzen besteht), damit wäre es ein Nutzen unerlaubter Hilfsmittel.
    Eltern wollen entweder besagte Aufgabe, an der geschrieben worden ist (aber woher sollen wir wissen, welche Aufgabe es war?), nicht gewertet haben oder wollen, dass ihr Kind einen Verweis bekommt. Die Note 6 akzeptieren sie nicht.
    Ich komme bei diesem Gespräch schon klar, wollte aber hier nachfragen, ob ihr mir noch Argumentationshilfen geben könnt. Oder liegen wir auf Lehrerseite hier total falsch?
    Danke!

    Wir haben eine App, die direkt mit UNTIS verbunden ist. Ich finde es praktisch, aus Lehrer- und Elternsicht. Als Lehrkraft kann ich da nix eintragen, aber sie ist immer so aktuell wie die Bersion auf dem DSB-Boards in der Schule.
    Arbeitsaufträge für geplante Vertretungen verteilen wir in mebis. In der App steht dann: AA.
    Wir sind aber auch eine recht digitale Schule ohne Kreide und ohne Schwarzes Brett. Auch Infos an das Kollegium kommen ausschließlich digital über mebis. Sind also schon konditioniert.

    In enger Absprache mit der Praktikantin, den nebenan unterrichtenden Kolleginnen und der Schulleitung kommt es mal vor, dass "meine" Praktikantinnen eine Doppelstunde alleine unterrichten, wenn ich auf Fortbildung bin und weiß, dass es insgesamt gut läuft.
    Als dauerhafte Praxis halte ich das für unmöglich und völlig verfehlt.
    Meine aktuelle Praktikantin wird übermorgen auch mal wieder alleine vor der Klasse stehen, weil sie das "ausprobieren" will. Ich bin aber im Teamraum nebenan und jederzeit per digitales Medium zu Hilfe zu holen.

    Wir hatten / haben zu fünft drei Stunden. Wir haben gemeinsam entschieden, dass die Vorsitzende eine bekommt und der Protokollant. Die anderen Stunde rolliert unter den restlichen Mitgliedern. Wir durften das selbst bestimmen.

    Also, für jemanden zu beten, heißt nicht, nicht für ihn da zu sein. Ich bin eine “Kollegiumsmami“ und habe wahrscheinlich mehr Kollegen und Kolleginnen durch schwierige Situationen begleitet als viele andere hier. Und, ja, das heißt, sich um deren Kinder zu kümmern, mal zu kochen und unkompliziert Hilfe zu leisten, indem man die Zeugnisarbeiten oder so was unternimmt. Warum kann ich nicht zusätzlich ein Gebet sprechen, um das Ganze mit einer höheren Macht zu teilen? Es klingt hier fast so, als schlösse Beten Handeln aus...
    Aber danke für den Input, dass man das als übergriffig empfinden kann. Ich denk drüber nach.
    @Schantalle So ganz genau hab ich dich nicht verstanden, aber wahrscheinlich ist das auch gut. Ich würde bei jeglicher Form des Verdachts auf sexuellen Missbrauch natürlich entsprechende Stellen informieren. Habe ich in einem Fall auch schon getan. Das hat doch nichts mit christlich etc zu tun, sondern ist einfach unsere Pflicht.

    Ich finde es total interessant, wohin sich die Diskussion entwickelt... (und das meine ich nicht ironisch). Ich hatte ja geschrieben, dass dich bei uns auch Muslime zum Beten treffen. Es sind jeweils Privattreffen, die der Schule als Hausherrin aber bekannt sind. Normale staatliche Schule. Ethiklehrkraft als Direktor.
    Ich habe bisher, wenn ich jemandem gesagt habe, dass ich für ihn/sie gebetet habe - meist in irgendwelchen Extremsituationen, z.B. Angehörigen verloren, Fehlgeburt, noch nie eine negative Erfahrung gemacht, obwohl natürlich jeder/jede das Recht hat, mir eine solche zu geben.
    Wahrscheinlich, da ich nicht heilsmissionarisch auftrete, sondern es eben meine Art ist "ich denk an dich" zu sagen. Dass Geld spenden mehr hilft, denke ich, kommt auf den Anlass an. Man kann ja beides tun.
    Gebet tut vielen Menschen gut und - wie oben schon gesagt - schadet keinem.
    Für einzelne Schüler würde natürlich immer anonymisiert gebetet (und schon beim Schreiben merke ich, wie absurd das klingt...). Okay, man muss wohl mal dabei gewesen sein, um zu merken, dass es weniger sektenhaft als kümmernd ist.

    An meiner Schule gab es - initiiert durch zwei amerikanische und zwei asiatische Elternpaare - einen Gebetskreis. Ich war einige Male dort. Es war ein kleines gemischtes Grüppchen aus Lehrkräften, Eltern und auch zwei älteren Schülern. Wir haben für alles Mögliche gebetet, Schwerpunkt war aber die Schule und die, die in und um sie herum arbeiten. Mir tat es wohl, allen Beteiligten wohl auch, geschadet hat es keinem :).
    Unsere Muslime treffen sich unregelmäßig auch zum Freitagsgebet im Meditationsraum.
    Ja, geistliches Leben gehört zur Schule, aber in einem privaten Rahmen und natürlich nicht als Schulveranstaltung.
    Alles Gute bei deiner Suche!

    Bei uns gibt es im Ganztag den Deal: 90 min Betreuung (davon 60 min Hausaufgabenhilfe, 30 min Mittagessen) wird zu 45 bezahlten Minuten. Argument auch hier: keine Vorbereitung. Wird man als Vertretung eingesetzt, wird man voll bezahlt (sind sehr beliebte Stunden zum Vertreten :)).

    Ich arbeite mit drei Kindern ja schon immer Vollzeit. Bei uns ist Samstag "Papatag", das heißt, da arbeite ich. Dadurch habe ich die Abende frei, was ich für mich und die Kinder brauche. Ansonsten nutze ich die Zeiten in der Schule (ich komme immer so um 16.30 heim und muss dann nichts mehr tun). Diese sehr klare Aufteilung (die in Abitur oder Hochklausurzeiten natürlich auch mal nicht klappt, habe ja Deutsch ) ist für unsere Familie ideal.

    Ich habe vor Jahren Ev Religionslehre als Drittfach nachstudiert. Übrigens trotz Baby und dann 2. Schwangerschaft. Fand es sehr bereichernd. In meinem Fall müsste ich kaum an die Uni, aber dann eben Examen machen. Das allerdings druckfrei, weil ich ja schon die Planstelle hatte.
    Erkundige dich genau, was du zur Examenszulassung brauchst (könnte in Religion das Graecum sein).

    Auch ich habe freitags bis 15.30 Unterricht, der Kindergarten schließt um 15.00 Uhr. Mein Mann holt ab.
    Die Konferenzdiskusion haben wir hier auch durch. Unsere Alternativen wären: entweder wochentags ab 16.15 Uhr bis ultimo oder freitags ab 14.00 Uhr. Wir rollieren jetzt...
    Immerhin ist die Frequenz der Konferenzen gesunken (nur noch alle 2 Monate, wir hatten auch monatliche).
    Ladungsfristen müssen natürlich beachtet werden und wir an unserer Schule wollen eigentlich gerne ganz langfristig planen, d.h. unsere Schulleitung bemüht sich, Termine auch mal 2 Monate im Vorraus anzukündigen.

    Mich wundert die Aussage über die geschiedene Stiefmutter. Scheidung ist okay, nur Wiederheirat geht nicht, zumindest bei den Katholiken.
    Evangelische Lehrkräfte dürfen da viel, sogar ihre lesbische Lebenspartnerin heiraten.
    Ich denke auch, dass man als Religionslehrkraft das unterstützen sollte, was die Kirche meint, auch wenn auch ich Fälle kenne, wo es mich gruselt. Gerade die katholische Kirche ist da sehr ungnädig.
    Bei den Evangelischen kenne ich nur eine Kollegin, die ihre Vocatio aufgeben musste, und die war selbst zur Kirchenleitung gegangen und hatte gesagt, dass die nicht mehr glaubt.
    Gut gemachter - und übrigens im Sinn der Kirche gegebener - Religionsunterricht ist nicht missionierend, sondern regt zum Nachdenken an.
    Religionsunterricht ist übrigens das einzige Fach, das im Grundgesetz festgeschrieben ist. 1949 fanden das die Menschen eben wichtig.

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,


    wie sind ein Gymnasium mit insgesamt 5 Ganztagsklassen (die anderen sind Halbtagsklassen). Irgendwie sind diese Ganztagsklassen (2x 5. Jahrgangsstufe, 2x 6. und 1x 7.) "heilige Kühe", da diese Kinder immer betreut sein sollen und nur in absoluten Ausnahmefällen einmal heimgeschickt werden dürfen.


    Das führt zu der Situation, dass alle Konferenzen (immerhin 1x im Monat) erst um 16.00 Uhr beginnen, wenn die Kinder aus haben. Dass dies bei der Lehrerschaft auf Unmut stößt, könnt ihr euch vorstellen.


    Um argumentieren zu können, bräuchte ich Modelle von anderen Schulen, wie die Betreuung dort geregelt wird bzw. ob Kinder auch mal heimgeschickt werden. Vielleicht könnt ihr da eure Erfahrungen beisteuern.


    Danke!

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