Beiträge von NannyOgg

    Wurde mir vorhin von der Mutter einer Schülerin (1. Klasse) berichtet. Lieschen ist immer sehr bemüht es allen Recht zu machen.
    Die letzten zwei Tage hat sie mit Verdacht auf Blinddarmentzündung im Krankenhaus verbracht.


    Gestern fragte die Ärztin sie nach einer Untersuchung: "Ist dir schlecht?"
    Lieschen guckte sie wohl nur verwirrt an.
    Ärztin: "Musst du dich ü-ber-ge-ben?"
    Lieschen: "Nein, aber ich kann es versuchen."

    Ich weiß nicht *seufz*... arbeite zwar dran (sowohl am Alter als auch an der dicken Haut), aber steter (Gift)tropfen höhlt den (ehemals) motivierten Leerkörper.
    Vielleicht sollte ich solche Ergüsse wie die verlinkten einfach nicht mehr lesen.

    Vorher: Sowas wie Kunst- oder Ergotherapie. / Jetzt: Keine Alternative, ich kann ja sonst nix.


    Ist Lehrerforumlesen und -schreiben für dich Arbeit oder Freizeit?

    Wir nutzen A5 quer.
    + motorisch leichter handhabbar als die großen DinA4-Hefte
    + motivierender als A4 (eine Seite ist schneller "voll" ;-)) / nicht so erschreckend für Kinder, die Angst haben, viel schreiben zu müssen
    ...ich gehe jetzt mal davon aus, dass meine Förderschüler im Großen und Ganzen nicht soooo viel anders sind als Regelschüler. ;)


    Und das geht nicht, wenn man hier nur lesen „darf“? ;)

    Stänkern (ein wirklich hübscher Euphemismus) und Werbung machen zumindest nicht. Wieso lässt du diese zwei vom Frosch genannten Möglichkeiten weg? Um noch mal eins drauf zu setzen?
    Mal abgesehen davon - die Möglichkeit ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass sich ein Schüler oder Elter als Lehrer ausgibt, um hier vorhandene Probleme zu klären und möglichst viel Lehrerperspektive oder gar rechtliche Tipps zu erhalten und damit dann etwas in der Hand zu haben. Was nutzen mir Threads über Verbeamtung, Frühblüher oder Diktatformen, wenn ich der Meinung bin, dass mein Sohn vom Lehrer in der Deutscharbeit ungerecht bewertet wurde? Da liegt es doch nahe (haha), sich mal eben als Lehrer auszugeben und zu versuchen, gezielt möglichst viele Informationen abzugreifen. Nur weil das die meisten nicht tun würden, heißt das nicht, dass es solche Menschen nicht gibt.
    Und dann gibt es ja noch Menschen mit Sendungsbewusstsein, die (gänzlich uneigennützig, selbstverständlich bestens informiert, sowie stets wertfrei und kompromissbereit) frischen Wind in unser aller klägliches, verstaubtes und vor allem unwissendes Lehrerdasein bringen wollen.
    Die kenne ich auch aus dem echten Leben, aber da können sie mir wenigstens nicht den falschen Beruf vorschwindeln.


    Vielleicht liegt es an der allzu frühen Stunde, vielleicht daran, dass ich schon mal ein Forum am Stänkern einzelner Nutzer habe zugrunde gehen sehen - irgendwie regt es mich grad auf, dass hier immer wieder an den Moderatoren herumgekrittelt wird, während Provokationen um ihrer selbst willen nicht als solche erkannt, sondern sogar beweihräuchert werden.
    Auch ich mag keine übertriebene Zensur. Das Achten auf Einhaltung der Forenregeln, die nicht ohne Grund entstanden sind, ist aber keine.


    Nanny*Moderatorenschleimer*Ogg

    Hallo magister,


    vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort!

    Wenn ich den Vorgang richtig verstehe, geht es um die Feststellung der Bewährung am Ende der beamtenrechtlichen Probezeit. Ob das hessische Beamtenrecht hier ein anderes Prozedere vorsieht als das baden-württembergische (das ich kenne), weiß ich nicht.

    Ja, genau darum geht es.

    Grundsätzlich ist das Verfahren transparent; das Beamtengesetz und die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sollten jedem Kollegen bekannt sein. Falls nicht, informiert man sich bei der Schulleitung, beim Personalrat oder beim Berufsverband seines Vertrauens.

    Ich gebe zu, dass es mir nach deinen Ausführungen ziemlich peinlich war, so schlecht informiert zu sein. Meine Schulleitung weiß es allerdings offenbar auch nicht (was selbstverständlich keine Ausrede ist), der PR besteht derzeit aus genau einer komplett überlasteten Person, zum Berufsverband s. weiter unten ... also versuchte ich mich im Forum meines Vertrauens zu informieren - und das war ja auch ein voller Erfolg. ;)

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Hessen am Ende der Probezeit eine Prüfung stehen soll. Üblicherweise erstellt der Schulleiter eine dienstliche Beurteilung auf dem vorgeschriebenen Formular. Im letzten Abschnitt stehen die zusammenfassende Beurteilung, die Aussagen zur Bewährung und die Note. Wie viele Unterrichtsbesuche der Schulleiter für diese Beurteilung für angemessen hält, ist ihm freigestellt. Es steht ihm auch frei, ob er den Besuch ankündigt oder nicht. Auf jeden Fall ist die Unterrichtsbesichtigung am Ende der Probezeit nicht der erste Besuch des Schulleiters im Unterricht, denn eine erste Probezeitbeurteilung ist nach den ersten 9 Monaten zu erstellen.

    Das war der erste und einzige Besuch.

    Nach jedem Unterrichtsbesuch findet eine ausführliche Besprechung statt. Der besuchte Kollege muss wissen, woran er ist. Ein fairer Schulleiter führt mit jeder Lehrkraft in der Probezeit ein Vorgespräch vor der dienstlichen Beurteilung, in dem er seine Vorgehensweise und seine Beobachtungs- und Beurteilungskriterien darstellt.

    Ein fairer Schulleiter. Ja.

    Jede dienstliche Beurteilung MUSS dem beurteilten Kollegen eröffnet werden, bevor sie an das Staatliche Schulamt weitergeleitet wird. Die Kenntnisnahme - nicht das Einverständnis - wird durch Unterschrift bestätigt. Grundsätzlich ist es ja so, dass nur solche Vorgänge in die Personalakten aufgenommen dürfen, die der Kollege vorher gesehen und unterschrieben hat. Und ebenso hat der Kollege auch immer das Recht, eine eigene Darstellung zu der Beurteilung abzugeben.

    Das hilft mir/uns sehr weiter und wird die Kollegin sicherlich beruhigen.

    Ob sich ein Schulleiter gegen die Verbeamtung äußern kann? Grundsätzlich kann (und muss) er das, wenn er schwerwiegende Gründe dafür anzuführen hat. (Eine Einzelstunde, die - wie Du sagst - "so lala" gelaufen ist, ist aber kein schwerwiegender Grund.) Wenn aber grundlegende didaktische, methodische oder pädagogische Defizite oder Probleme in der Persönlichkeit der Lehrkraft vorhanden sind, wird der Schulleiter dies schon längst wissen und nicht erst bei dem letzten Unterrichtsbesuch vor der Anlassbeurteilung feststellen. Aber auch ein "Problemlehrer" erfährt in aller Regel genügend Rückmeldung und weiß somit, wo er steht.

    Siehe zu "genügend Rückmeldung" weiter unten. So etwas gibt es bei uns nicht.

    Was "mobbingartiges Verhalten" der Schulleitung gegenüber Deiner Kollegin sein soll, müsste man genauer hinterfragen. Könnte es sein, dass es sich um kritische Äußerungen zu beurteilungsrelevanten Sachverhalten handelt, die die Kollegin nicht akzeptieren will und sie deshalb als "mobbingartig" bezeichnet?

    Das mag vielleicht auf den ersten Blick und nach meinen eher kargen Vorinformationen hier so wirken, ist aber (leider) nicht der Fall. Ich wollte die komplette Fallgeschichte hier nicht "breit treten", alldieweil ich ja einige konkrete Fragen hatte und ein halber Roman hier nicht zielführend gewesen wäre. Zumal es ein Horror-Roman werden würde.
    Das Verhalten beider SL bezieht sich nicht nur auf die genannte Kollegin; die meisten von uns haben bereits mindestens einmal ausgesprochen schlechte Erfahrungen machen müssen. In Punkto Transparenz, Verlässlichkeit, stringenter Führung, Loyalität, Respekt, Fürsorgepflicht, Ressourcenorientierung, Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Klasse, mit Kollegen, mit Eltern, ...
    Sehr frustrierend für mich, erlebe ich doch gerade zum zweiten Mal, wie eine (eigentlich potentiell tolle) Schule samt (eigentlich durchweg engagierten und kompetenten) KollegInnen so richtig "an die Wand gefahren" wird.
    Und jetzt hau ich mir auf die Finger, damit ich das nicht doch noch in epischer Breite schildere, mich wieder aufrege und meine wertvolle Energie in etwas stecke, das ich nicht ändern kann.

    Zur letzten Frage: Die Verwaltungsvorschrift "Dienstliche Beurteilung" steht in jeder Schulrechtssammlung, die GEW, VBE, PhV ihren Mitgliedern regelmäßig zur Verfügung stellen. Jedes Lehrerzimmer sollte ein Exemplar davon besitzen.

    Mein Verband (VDS) tut das nicht, aber wir werden uns morgen mal im Lehrerzimmer auf die Suche machen.


    Also nochmals - danke!


    NannyOgg

    Hallo allerseits -


    Konnte trotz brav angewandter Forensuche nichts Passendes finden. Ich frage für eine (noch) weitgehend Internet- und vor allem Forenabstinente Kollegin, deren Verbeamtung jetzt ansteht. Sie hatte bereits ihre Prüfungsstunde, die wohl "so lala" lief. Wobei ich eigentlich aus meinen Erfahrungen mit Referendarinnen immer sage - egal wie die Stunde gelaufen ist, solange man sie gut begründet und Abweichungen von der Planung reflektiert, ist noch nix verloren.
    Unser Herr SL hat sich anscheinend sehr bedeckt gehalten, was einen wertenden Kommentar betraf.
    Hinzu kommt leider mobbingartiges Verhalten des SL und der KR ihr gegenüber, die sie zusätzlich unter starken Druck setzen.
    Jetzt fragt sie sich natürlich, ob man ihr leitungstechnischerseits Steine in den Weg legen kann.


    Grundsatzfrage ist im Moment: Darf sie das "Gutachten" (?), das er über sie bezüglich der Verbeamtung für das Staatliche Schulamt schreibt, vor Einsendung einsehen? Er sagte der Kollegin auf eine entsprechende Nachfrage, dass sie es erst hinterher lesen dürfe.
    Kann ein SL sich gegen eine Verbeamtung äußern? Und wenn ja, ist der Gang zum Staatlichen Schulamt dann der Weg der Wahl?
    Und wichtig, kann man insgesamt irgendwo nachlesen wie das Verfahren zu laufen hat...?


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!
    Nanny*Versetzungsantragrunterlad*Ogg

    Unser Rektor wollte die sehen... also... man hatte sie ihm bis zu einem bestimmten Zeitpunkt hinzulegen. Nachdem aber eine Kollegin monatelang hinter ihrem Portfolio, das sie ihm nach ihrem Mitarbeitergespräch überlassen hatte, hinterherlaufen musste, hab ich das mal... nicht gemacht. Wenn er mein Portfolio sehen möchte, kann er das gerne nach Ankündigung, aus der Hand gebe ich das nicht. Hab ich mich da jetzt einer Dienstanweisung widersetzt...? Huch! Nun ja, aufgefallen ist ihm das (glaube ich) ohnehin nicht... denn die bis dato eingetrudelten Portfolios hat er (so glaube ich) nicht einmal angeschaut.


    Was machen denn jetzt die ganzen Fortbildungsinstitute, die nach Einführung der Punkte unkrautgleich aus dem Boden geschossen sind und sich auf Kosten der hessischen Lehrerschaft bereichern durften? Wir vernichten ja EXISTENZEN, wenn wir jetzt wieder nur zu sinnvollen Fortbildungen gehen! ;(

    Gibt's das irgendwo schriftlich? Bei uns herrscht große Unsicherheit deswegen... typisch halt, mit großem Tamtam und schröcklichen Drohungen ankündigen, dann jahrelang Gerüchte über die Wiederabschaffung herumwabern lassen und keine konkreten Aussagen. Oder rege ich mich (diesmal) umsonst auf?

    Komme eben heim... steht die Nachbarin von obendrüber an der Tür: "Ich warte auf die Nachbarin XY, hab ein Paket für sie".
    Mit gegenseitigen guten Wünschen verabschiedet, sie stapft nach oben.
    Der Blick in den Briefkasten zeigt eine Paketkarte mit dem Namen eben jener Nachbarin obendrüber.
    Hinterher gewetzt und gefragt ob das Paket nicht doch für mich sein könnte... und ja-haaaa... das war's! *tanz*


    Da ich sonst keins erwarte und die Absenderin mir nicht bekannt ist, geh ich jetzt mal (ganz gewohnt MIssMarple-like) davon aus, dass es sich um mein Wichtelpäckchen handeln muss....Ein richtiges PAKET, kein Päckchen... uiuiuiuiui! *nägelkau*

    Nein, denn dann wäre das definitiv wirklich Inklusion...
    das findet sich ja spätestens in drei Jahren als Grund für Burnoutdiagnosen (bei Regelschullehrern) bzw. Schulangst/-verweigerung und Depressionen (bei Schülern) auf Rezepten für Psychotherapie, so zumindest meine Stresstestprognose.

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