Hallo zusammen!
Herzlichen Dank für Eure vielen Antworten und Infos zum Thema.
Hm, dann bin ich 'mal gespannt, wie sich meine Schulleitung nächste Woche äußert zum Thema Aufsichten etc. , werde dann berichten.
Liebe Grüße,
Maus09
Hallo zusammen!
Herzlichen Dank für Eure vielen Antworten und Infos zum Thema.
Hm, dann bin ich 'mal gespannt, wie sich meine Schulleitung nächste Woche äußert zum Thema Aufsichten etc. , werde dann berichten.
Liebe Grüße,
Maus09
Hallo ellilu!
Dankeschön erst einmal für Deine Antwort.
Ich bin schon im 6. Monat und habe auch vor den Sommerferien alles ganz normal gemacht, da es mir zum Glück sehr gut geht.
Ich wurde jetzt nur verunsichert, weil eine Freundin (ebenfalls schwanger) mit Ihrer FA gesprochen hatte und dann mit Ihrem Rektor und die alles mögliche nicht mehr machen soll (sowohl von FA als auch vom Schulleiter aus). Ich möchte mein Kind nicht gefährden und würde mir natürlich Vorwürfe machen, wenn nachher etwas wäre, nur, weil ich bestimmte Vorschriften aus Unkenntnis nicht einhalte. Hm, ich hoffe, Du weißt, wie ich das meine. Von mir aus würde ich auch weiterhin alles machen.
Auf das Elternabend-Thema hat mich übrigens auch meine Freundin gebracht, die das von ihrem Rektor aus nicht mehr durfte, weil laut irgendeiner Verordnung Schwangere nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden dürfen.
Liebe Grüße,
Maus09
Einen schönen guten Morgen!
Nachdem in Ba-Wü nächste Woche die Schule wieder beginnt, bräuchte ich Eure Hilfe.
Ich bin schwanger, unterrichte in Ba-Wü und würde nun gerne wissen, ob es bestimmte Regelungen gibt, die für Schwangere im Schuldienst gelten bzw. wie die Mutterschutzverordnung im Schuldienst ausgelegt wird. Also konkret: muss ich z.B. Pausenaufsicht machen, an Wandertagen teilnehmen, an nachmittäglichen Konferenzen teilnehmen, darf ich Elternabende nach 20 Uhr machen etc.????
Mein Arbeitgeber weiß natürlich von meiner Schwangerschaft, ist jedoch etwas "unbedarft" (sagen wir 'mal so), was solche Regelungen angeht.
Es wäre nett, wenn Ihr mir schreiben könntet, wie das bei Euch gehandhabt wurde.
Vielen lieben Dank,
liebe Grüße,
Maus09
Hallo, Ihr Lieben!
Ich lese schon seit längerer Zeit still mit. Nachdem ich nun ein Problem habe, dachte ich, hier sind immer so liebe hilfsbereite Menschen, die mir bestimmt helfen können und so habe ich mich eben angemeldet.
Kurz zu mir:
ich unterrichte an einer GHS in BaWü, genauer im Raum Stuttgart, derzeit eine 2. Klasse.
Nun zu meinem Problem:
unsere Schulleiterin teilte mir mit, dass ich auf der B-liste der Leistungsstufenliste stehe und sie mir gerne die Leistungsstufe geben möchte. Nun ist es jedoch so, dass ich bereits Mitte Mai die nächste Dienstaltersstufe erreicht habe. Kann ich nun überhaupt noch eine Leistungsstufe bekommen. Eine Freundin meinte, das geht auch rückwirkend auf das ganze Kalenderjahr, stimmt das? Bringt mir das dann überhaupt etwas die 3 Monate mehr?
Vielleicht kann mir jemand helfen?????
Dankeschön!
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