Beiträge von gingergirl

    Ein Aspekt wurde noch gar nicht genannt. Mein Opa hat als Pensionär Unterricht beim - damals hieß es noch BGS- gegeben. Ist aber über 20 Jahre her. Damals waren seine Kollegen zum Teil, nun ja, sehr skurrile Typen. Bei denen hat man schon gemerkt, dass die im "normalen" Schuldienst keinen Fuß gefasst haben. Da es ja auch generell weniger Kollegen sind, hat man dort auch generell evtl. weniger Kontakte. Kann natürlich sein, dass das heute ganz anders ist und dir der kollegiale Umgang auch weniger bedeutet, aber mir wäre der Aspekt grundsätzlich wichtig.

    In welchem Bayern unterrichtest du denn? An meiner Schule machen wir das nicht. Du sollst halt transparent korrigieren, d.h. du machst deutlich, was fehlt bzw. wie sich der Punktabzug erklärt. Wenn bei einer Antwort nichts steht, dann mache ich einen roten Strich und schreibe 0 Punkte daneben.
    Ich halte es auch für ein Gerücht, dass man nicht versetzt wird. Ich unterrichte an einer Schule in der hintersten fränkischen Pampa, wahrlich kein Wunschort. Wir erleben es öfters, dass junge Kollegen sofort im ersten halben Jahr nach der Planstelle einen Versetzungsantrag stellen. Es gab schon welche, da hat das auf Anhieb geklappt. Spätestens nach 2 Jahren waren die anderen wieder weg. Früher war das anders. In Mangelzeiten wurde man schlecht versetzt, da ja nicht garantiert werden konnte, dass man ersetzt werden konnte. Da wurde nur versetzt, wenn ein Ersatz zur Verfügung stand. Da das in den letzten Jahren aber aufgrund der Stellensituation keine Rolle spielt, wird viel einfacher versetzt als früher.

    Ich will als Teilzeitkraft keine Priviliegien, sondern für mich bedeutet "halbe Stelle = halbes Geld = halbe Arbeit". Der Grund, weshalb man reduziert, ist für mich dabei nachrangig. In der Realität geht die Rechnung anders als in anderen Akademiker-Stellen im Öffentlichen Dienst im Lehrerjob leider bekanntlicherweise nicht auf. Ich kenne beispielsweise eine Sozialpädagogin in der Sozialberatung, eine Beamtin am Landratsamt, eine Architektin im Bauamt, die alle auch Teilzeit arbeiten. Bei denen funktioniert das, die arbeiten halt von 8 Uhr bis 13 Uhr und das war's dann.

    Susannea, kannst du dir deine Unterstellungen bitte mal sparen? Wissen schließlich alle hier, dass du die einzige Person in diesem Forum bist, die Fragen rund ums Elterngeld kompetent beantworten kann. Da darf sich keiner in dein Herrschaftswissen einmischen.
    Mir ist sicher klar, dass Elterngeld und Elternzeit zwei paar Stiefel sind. Aber es ging der Fragestellerin ja darum, zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu bekommen. In Bayern empfiehlt es sich definitiv, Elternzeit zu nehmen, auch wenn man arbeitet. Mit der Elternzeit gehen nämlich gewisse Sonderrechte einher. Z.B. kann man dann auch nur ganz wenige Stunden arbeiten. Für die normale Teilzeit gilt das nicht. Da müssen mindestens sechs Stunden geleistet werden. Man kann auch mit kurzer Vorlaufzeit (7 oder 8 Wochen, ich habe die Zahl nicht mehr ganz genau im Kopf) wieder ganz in die Elternzeit zurückkehren, auch mitten im Schuljahr.

    Und ich habe das ganz anders verstanden. Warum will sie denn dann bei der Schulbehörde nachfragen, die ist doch für allgemeine Fragen zum Elterngeld gar nicht zuständig? Das Ganze kann sie doch nur machen, wenn man gleichzeitig in Elternzeit sein und aber auch Teilzeit arbeiten kann. Und dieses Prozedere legt beispielsweise hinsichtlich möglicher Stundenzahl eben der Arbeitgeber fest. Und wie gesagt, in Bayern ist das unkompliziert und sehr variabel möglich.

    Susannea, dass das Elterngeld bundesweit geregelt ist, ist ja wohl klar. Es ging der Threaderstellerin aber vor allem doch aber auch darum, wie die Regelungen im Schuldienst überhaupt so sind. In Bayern ist das sehr großzügig. Da kann man 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber in der Zeit auch Teilzeit arbeiten und zwar mit so wenig Stunden wie man will. Kann man für jedes Schuljahr wieder neu angeben und verändern. Ich fand das klasse, habe ein halbes Jahr komplett Elternzeit genommen und zwei Jahre anschließend gerade einmal 2 Stunden gearbeitet, an einem Nachmittag, war ein Seminar in der Oberstufe. Da kamen stattliche 350 Euros rum. Ansonsten hatte ich in der Schule keine Verpflichtungen und meine Krankenkasse war auch bezahlt.

    Fossi, ich habe mal nur ein paar Fußschritte weg vom Ansbacher Tatort gewohnt. Im Ref kommt man schließlich in Bayern rum... Ich war lange nicht mehr dort und es ist jetzt schon seltsam, den doch vertrauten Ort mit dem ganzen Sicherheitsaufgebot im Fernsehen zu sehen.


    Wem der Broder grundsätzlich zu polemisch oder zu WELTig ist (man könnte es ja verstehen), hier vielleicht noch ein weiter Kommentar



    Zitat von Trantor

    Vielleicht ein kurzer Hintergrund: Ich bin seit kurzer Zeit nebenbei für unserer Staatliches Schulamt der "Fachberater für sonderpädagogische Förderung an beruflichen Schulen".

    Ich wollte dich gerade an dich selbst verweisen. ;) Wir hatten schon öfters Schüler mit Höreinschränkungen, da war der mobile sonderpädagogische Dienst von der Förderschule Hören immer ein guter Ansprechpartner. Aber mit der Schule hattest du ja schon Kontakt.

    Und was macht unser Lehrerehepaar? Hat seine 8.000 netto im Monat, hat über drei Monate im Jahr frei, und zwar gemeinsam und immer dann , wenn die Kinder nicht in die Schule oder in den Kindergarten können.

    Ich kenne ungefähr 543 Lehrerehepaare mit kleinen Kindern, aber von denen arbeitet KEINES in zwei Doppeldeputaten. Klassischerweise läuft das dann so, dass "ER" voll arbeitet und "SIE" halbtags oder sogar darunter. Ich bin auch mit einem Lehrer verheiratet, habe kleine Kinder und wir arbeiten beide 60%. Da bist du von 8000 Euro aber seeehr weit entfernt. Mehr zu arbeiten wäre mit unseren Fächern aber auch nicht drin. Ich wüsste nicht, wie ich die Korrekturbelastung und die Kinder schaffen sollte. Meine letzten Pfingstferien sahen so aus, dass ich Übungsaufsätze und Deutschabitur (Zweitkorrektur) auf dem Tisch hatte und die mündlichen Abiturprüfungen in Geschichte vorbereitet habe. "Frei" ist was anderes.
    Kennst du wirklich so viele Beispiele von Lehrerehepaaren mit zwei vollen Deputaten, wie von dir beschrieben?
    Ich sehe aber, dass bei Bekannten, die als Beamtinnen im Landratsamt bzw. Bauamt arbeiten, bei vergleichbarer Qualifikation und Bezahlung bei ähnlichem Deputat wie bei meinem täglich um 13 Uhr Schluss ist. Meiner Meinung nach ist deren Berufsleben deutlich entspannter als meines, da viel planbarer. Bei uns sind dauernd irgendwelche Zusatztermine, die du als Teilzeitkraft genauso wahrnehmen musst wie die Vollzeitleute. Da sehe ich allenfalls die langen Sommerferien als Plus im Vergleich zu anderen Beamtinnen.


    Gab's früher nicht einmal einen "Ortszuschlag" für solche Fälle? Warum wurde der eigentlich abgeschafft?

    Warum sollte der Staat denn den bezahlen? Die Leute zieht es doch immer noch in die Großstädte, auch ohne Ortszuschlag. Ich arbeite in Bayern genau in der Gegend, die bekannt dafür ist, dass hier die Lebenshaltungskosten extrem niedrig sind. Da kannst du dir von zwei nicht mal vollen Gehältern wirklich noch gut ein Haus kaufen. Und das ist dann auch ein richtiges Haus, keine Doppelhaushälfte. Und Urlaub ist dann auch noch drin. Kinderbetreuung ist vergleichweise auch sehr gut. Schüler und Eltern sehr nett. Trotzdem sehen wir Jahr für Jahr, dass die jungen Kollegen, die zu uns versetzt werden, zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in die Großstädte abhauen.

    Ich schreibe hier ja selten, bin aber eine treue Leserin. Mir ist gerade aufgefallen, dass sich Wollsocken abgemeldet hat? Das finde ich sehr schade, würde ihre Beiträge sehr vermissen!

    Wenn du in Bayern unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst (Jahresverdienst 56000 Euro, das wirst du wohl nicht schaffen), stehen dir hier 10 Kinderkrankentage pro Kalenderjahr und Kind zu. Das ist dann doch deutlich entspannter. Ob das in Hessen auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich lese eure Beiträge mit großem Interesse, denn wir haben auch die Aufgabe, Kinder und Familie unter einen Hut zu bringen (Kinder sind 3 und 7). Mir fällt auf, dass hier nur Lehrerinnen aus dem Grundschul- und Förderschulbereich schreiben, dass sie Vollzeit arbeiten. Bei mir selbst ist es so, dass mein Mann auch Lehrer am GY mit Korrekturfächern ist und wir beide TZ arbeiten mit ca 60%-Deputat. Wir haben ziemlich viele Oberstufenklassen. Beide Vollzeit wäre aufgrund der Korrekturbelastung deswegen definitiv nicht drin. Wir korrigieren jetzt schon viel zu oft nachts bzw. abwechselnd am Wochenende. Vollzeit ginge nur, wenn ich auf das Schlafen ganz verzichten würde...
    Auch im realen Leben kenne ich in meinem Schulumfeld niemanden, bei dem beide Partner mit kleinen Kindern Vollzeit arbeiten. Ich habe eine Kollegin, die nach der Elternzeit jetzt wieder mit voller Stelle einsteigen will. Sie unterrichtet aber auch neben einer Fremdsprache Sport und hofft auf viele Sportklassen.


    Gibt es hier jemanden aus der SekII mit Korrekturfächern und kleinen Kindern, der Vollzeit arbeitet und dessen Partner auch Vollzeit berufstätig ist? Oder gar in der Schulleitung ist?

    @Primarlehrer: Jetzt komm doch bitte mal wieder runter. Wollsocken hat einen vernünftigen Ratschlag gegeben, den ich aus eigener Erfahrung heraus nur unterstützen kann. Daraufhin pflaumst du sie ohne erkenntliche Gründe an. Als sie dann von anderen Usern Beistand bekommt, zweifelst du ihre Kompetenz als Moderator an. Ich sehe da nun wirklich keinen Zusammenhang.

    Susanna, deine Aussagen sind für Bayern nicht sinnvoll, da bundeslandspezifische Bedingungen.
    Zu 1: In der Elternzeit kannst du in Bayern als Beamter im Schuldienst mit so wenig Stunden wie du nur willst arbeiten. Ich habe im letzten und vorletzten Schuljahr in der Elternzeit 1 bzw. 2 Stunden gearbeitet (vor der Babypause begonnenes W-Seminar weitergeführt bzw. im zweiten Jahr ein neues angeboten). Teilzeit in der Elternzeit steht dir bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu.
    Zu 2: Bei mir war es so, dass ich die Teilzeit in Elternzeit mit Wirkung zum 1.8. wieder angefangen habe. Da musst du halt die Elternzeit nach der Geburt ohne Bezüge bis 31.7.beantragen und danach ab 1.8. die Elternzeit in Teilzeit. Die Teilzeit in Elternzeit für ein Schuljahr musst du offiziell bis zum 1.Mai des vorhergehenden Schuljahres beantragen. Meine Schule will aber die Teilzeitplanungen immer für die interne Planung bis zu den Osterferien. Natürlich kannst du auch genau ein Jahr nach der Geburt deines Kindes, also Mitte Juni, wieder einsteigen. Da können dich die Schulen normalerweise aber gar nicht gebrauchen, da ja mitten im Schuljahr. Deswegen wäre es möglich, dass du irgendwohin geschickt wirst, wo gerade aktuell jemand ausgefallen ist.
    Zu 3: Da du wie du schon schriebst, kein Recht auf die Zuweisung auf deine alte Stelle hast (darauf wird in dem Teilzeitantrag explizit hingewiesen), würde ich immer zum 1.8. wieder anfangen. Dann kann deine alte Schule schön zum Schuljahresanfang mit dir planen und normalerweise klappt auch wieder die Zuweisung an die alte Schule. Gerade wenn du mit nur wenigen Stunden anfängst, biegen die das üblicherweise auch hin.

    Zitat von kecks

    du brauchst in bayern was von der zuständigen schulpsychologin, die das attest validiert oder eben auch nicht.

    Ja, aber die bescheinigung darf ja eben nicht von einem dubiosen Institut kommen, sondern muss von einem Psychiater oder SPZ ausgestellt sein. Aber das ist nicht Sache der Lehrerin, sondern die des Schulpsychologen, da habt ihr natürlich recht.
    Aber ich würde die Eltern schon daraufhin weisen, dass diese Aussagen des Instituts für einen Nachteilsausgleich nicht entscheidend sind. Wer weiß, wie viel Geld die schon bezahlt haben... An deiner Stelle würde ich sie direkt an den Schulpsychologen verweisen. Üblicherweise machen die erst mal selbst einen Test auf LRS plus weitere Testung oder verweisen dann auf die angesprochenen Stellen wegen der Legasthenie-Testung.

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