Beiträge von Pluto1024

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    Ich hatte mal aus Langeweile angefangen, ein programm zum Erstellen und Verwalten des Vertretungsplans zu programmieren. Habe es aber nicht zu Ende gebracht. (Wann hat man als Lehrer schon mal Langeweile.) ;)


    Was soll das Programm den "unkompliziert" können. Vielleicht setze ich mich mal wieder dran. Mal sehen.


    kl. gr. Frosch


    Das Programm sollte in einer Art "Abfragedialog" Randbedingungen und Vorgaben für den Stundenplan berücksichtigen können.


    Z.B.:


    - Teilzeitkraft A hat einen freien Tag an Tab X
    - Teilzeitkraft B hat einen freien Tag an Tab Y


    - Religionskurse/Sport bitte in die Eckstunden legen
    - Lehrer C soll jeden Tag erst frühestens zur 2. Stunde kommen


    Dann natürlich Berücksichtigung vom Kopplungen etc.


    Wichtig erscheint mir die Step-by-Step-Abfrage.


    Pluto

    Hallo,


    habe heute mal eine Frage zu Vertretungsplanprogrammen ... momentan verwende ich WinStupas, mit dem ich auch gut zurechtkomme. Leider ist es mir in vielen Punkten viel zu kompliziert.


    Suche eher etwas, das mich Step-by-Step zum fertigen Plan bringt ...


    Was verwendet ihr für Programme und was Erfahrungen habt ihr mit Euren Programmen?


    Gruß
    Pluto1024

    Da hier gerade in einem anderen Thread (Hilfe Schüler will Note anfechten)
    über den Fall berichtet wird, dass ein Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten ihr Recht auf Widerspruch gegen eine Note (oder Nichtversetzung) wahrnehmen, poste ich nachfolgend einmal die für die Bez-Reg. Arnsberg geltenden Regelungen in solchen Fällen (Rundverfügung 41-44.4.6 ), da der o.g. Thread doch etwas aus dem Ruder gerät:


    =========================================


    "Stellungnahme des Fachlehrers"


    Angaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen (u.a. Lehrplanbezug der behandelten Unterrichtsgegenstände, angestrebte Lernziele, geübten Methoden)


    Schriftliche Arbeiten


    Erläuterung der Leistungsanforderungen in den schriftlichen Arbeiten
    Angabe der Bewertungskriterien (unter Vorlage der Fachkonferenzbeschlüsse zur Leistungsbewertung und des schuleigenen Fachcurriculums)


    Begründung der Notengebung
    Ergebnisübersicht mit Klassenspiegel und Notendurchschnitt


    Sonstige Leistungen/mündliche Mitarbeit


    Angabe der Bewertungskriterien (unter Vorlage der Fachkonferenzbeschlüsse zur Leistungsbewertung und des schuleigenen Fachcurriculums)


    Qualität der Unterrichtsbeiträge (konkrete Angaben)
    ggf. spezielle Leistungsnachweise (z.B. Referate, Protokolle, künstlerisch praktische Arbeiten)


    Quantität und Kontinuität der Beiträge
    allgemeine Beteiligung (Lernwilligkeit und Lernbereitschaft, Selbstständigkeit, Argumentationsweise, Methodenkompetenz usw.)
    erteilte Hinweise zur individuellen Förderung des Schülers/der Schüler


    Ablichtung der Notenaufzeichnung


    Stellungnahme zu den einzelnen Argumenten der/des Beschwerde- bzw. Widerspruchsführerin/-führers


    ============================================

    So unglaublich dieser Thread auch ist:


    Widerspruch gegen eine Note einzulgen ist das Recht eines Schülers.


    Leider hat sich noch niemand hier zu den grundsätzlichen Regelungen in Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren geäußert.


    Im Bereich der Bez.-Reg. Arnsberg ist dieses Verfahren eindeutig beschrieben und in der Rundverfügung 41-44.4.6 geklärt. Diese Rundverfügung wird alljährlich zur Versetzung neu an die Schulen des Bezirkes versendet.


    Ungeachtet jeder Diskussion ist DAS, das Verfahren, das durchlaufen wird.


    =========================================


    "Stellungnahme des Fachlehrers"


    Angaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen (u.a. Lehrplanbezug der behandelten Unterrichtsgegenstände, angestrebte Lernziele, geübten Methoden)


    Schriftliche Arbeiten


    Erläuterung der Leistungsanforderungen in den schriftlichen Arbeiten
    Angabe der Bewertungskriterien (unter Vorlage der Fachkonferenzbeschlüsse zur Leistungsbewertung und des schuleigenen Fachcurriculums)


    Begründung der Notengebung
    Ergebnisübersicht mit Klassenspiegel und Notendurchschnitt


    Sonstige Leistungen/mündliche Mitarbeit


    Angabe der Bewertungskriterien (unter Vorlage der Fachkonferenzbeschlüsse zur Leistungsbewertung und des schuleigenen Fachcurriculums)


    Qualität der Unterrichtsbeiträge (konkrete Angaben)
    ggf. spezielle Leistungsnachweise (z.B. Referate, Protokolle, künstlerisch praktische Arbeiten)


    Quantität und Kontinuität der Beiträge
    allgemeine Beteiligung (Lernwilligkeit und Lernbereitschaft, Selbstständigkeit, Argumentationsweise, Methodenkompetenz usw.)
    erteilte Hinweise zur individuellen Förderung des Schülers/der Schüler


    Ablichtung der Notenaufzeichnung


    Stellungnahme zu den einzelnen Argumenten der/des Beschwerde- bzw. Widerspruchsführerin/-führers


    =========================================


    Daran hat man sich zu orientieren ... that's it :)

    Zitat

    Original von zeitgenosse
    Du kennst meine Situation nicht. Die ist nicht so simpel wie du auf Grund meiner spärlichen Angaben annimmst.


    Die Situation ist sehr simpel: Du bist seit 20 Jahren Lehrer und damit solltest Du Profi auf dem Gebiet sein.


    http://digitale-schule-bayern.de/dsdaten/13/757.doc


    http://www.hamburger-bildungss…/interpretieren/index.htm
    (Abschnitt Reportage)


    http://www.schuelerwettbewerb-…Arbeitsform_Reportage.pdf


    Mehr ist zu finden unter:


    http://www.google.de/search?q=verfassen+einer+reportage


    Das hat mich noch nicht einmal 1 Minute gekostet ...


    Wenn du schon extreme Hilfestellung beim Verfassen eines Entwurfes benötigst, sollte Dir zumindest die Informationsrecherche gelingen.


    Pluto1024

    Es ist ja erschreckend, dass Du nach 20 Berufsjahren nicht auf einen Fundus von Materialien und Wissen zurückgreifen kannst.


    Setze Dich auf Deine 5 Buchstaben, recherchiere und verfasse einen ordentlichen Entwurf, den Du dann umsetzt.


    Zur Not wende Dich an den Ausbildungskoordinator an Deiner Schule, der Dir Tipps gibt.

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch


    Diese Formulierung ist mir bekannt. Sie sagt jedoch aus, dass der Schüler versetzt ist ... und zwar endgültig.


    Mein beschreibener Fall tendierte in die Richtung, dass ein Schüler "auf Probe" versetzt wird. Dies ist m.E. in NRW nicht vorgesehen. Meine SL stützt sich auf die sog. "Prognoseklausel", die m.E. hier fehlinterpretiert wird.


    Mir geht es nicht darum, meiner SL einen zu "pinnen". Letztendlich muss sie das verantworten. Es ging mir lediglich um die Eruierung der rechtlichen Unbedenklichkeit, die wohl auch offensichtlich in diesem Forum bestehen bleibt.


    Letztendlich ist diese Entscheidung sicherlich zu begrüßen, da sie "pro Schüler" ist; einzig und allein die rechtliche Unumstrittenheit bleibt weiter im Raume.


    LG
    Pluto1024

    Die angegebenen URLs helfen nicht wirklich weiter und führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis.


    WIR sind nicht selbstständige Schule und haben auch nicht die Versetzung auf Probe eingeführt.


    Mir ging es um die rechtliche Unbedenklichkeit des von mir geschilderten Falles, deren Beantwortung leider weiterhin offen ist.


    LG
    Pluto

    Hallo,


    die Lernstandserhebungen Klasse 8 im Jahr 2009 finden vor den Osterferien statt.


    03. März 2009: Fach Deutsch


    05. März 2009: Fach Englisch


    11. März 2009: Fach Mathematik


    Das ist 2 Monate früher als dieses Jahr.


    Gibt es eine Richtlinie des Ministeriums, welche Stoffinhalte abgefragt werden, damit der Unterricht entsprechend ausgerichtet werden kann??


    Pluto

    Hallo,


    wir (RS in NRW) hatten heute Versetzungskonferenzen.


    Eine Schülerin, die eine "6" in Mathe hatte (alle 3 Arbeiten 6) wurde nach Zustimmung der Versetzungskonferenz aus päd. Gründen trotzdem in die nächshöhere Jhgst. versetz, was ja auch durchaus rechtens ist.


    Nun kam unsere Schulleiterin auf die Idee, sie aus päd. Gründen für einen Probezeitraum von 12 Wochen zu versetzen, um zu sehen, ob das Kind erfolgreich mitarbeiten kann.


    Ähnlich verfahren wir z.B. mit Schüler, die wir von der HS aufnehmen.


    Meines Erachtens ist diese päd. Versetzung auf Probe rechtlich zu beanstanden. Entwerder ein Kind wird versetzt (regulär oder aber aus päd. Gründen) oder es wird eben nicht versetzt. Eine Versetzung auf Probe ist m.E. nicht vorgesehen.


    Wie beurteilt ihr den Fall?


    LG
    Pluto1024

    Zitat

    Original von katta


    Nach Absprache mit Kollegen und Schulleiter (der gerade auch dabei stand) wird dem Schüler jetzt zwei Notenstufen abgezogen, weil nicht ganz eindeutig ist, wieviel er davon wirklich übertragen konnte.


    Das halte ich für rechtlich fragwüdig und anfechtbar. Entwerder es wird festgestellt, ob und in welchem Umfang der Bericht geeignet war, die Arbeit zu lösen ... dann werden diese Teile der Aufgabe als "ungenügend" bewertet oder ihr stellt fest, dass der Bericht eben nicht zur Lösung geeignet war ... dann würde ich eine andere pädagogische oder erzieherische Maßnahme einleiten.


    Pauschal die Arbeit um 2 Notenstufen herabzusetzen ist nicht vorgesehen. Evtl. hilft hier auch ein Anruf in der Rechtabteilung Deiner Bez.-Reg..


    LG
    Pluto1024

    Rechtlich gesehen musst Du unterscheiden zw:


    Täuschungsvorbereitung
    Täuschungsversuch
    vollzogene Täuschungshandlung


    Was kannst Du nachweisen?


    Der Nachweis ist gelungen, wenn Du beweisen kannst, dass das vorliegende Resultat nur mit Hilfe der Täuschungshandlung erbracht wurde. Da Du im Subject ja "womöglich" schreibst, wirst Du die Täuschungshandlung nicht beweisen können.


    Besteht Unklarheit über den Täuschungsumfang, bist Du verpflichtet, die Wiederholung der Arbeit anzuordnen.


    LG
    Pluto1024

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