Da findest du unter § 11 folgenden Abschnitt:
[4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu
Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten,
Exkursionen, Berufspraktika ) oder durch Abschlussprüfungen
(z. B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden
insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere
dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.
Nochmal: der Begriff der Minusstunde sagt mir nur etwas im Zusammenhang mit Jahresarbeitszeit-Modellen und mit Mehrarbeit, da sind nicht erteilte Unterrichtsstunden bei Antrag auf Bezahlung der Mehrarbeitsstunden abzuziehen.
Nu lass doch mal deinen Schulleiter im Schulgesetz oder sonstwo blättern, bis er euch was schriftlich zeigen kann! Das verbietet euch aber auch nicht, zwischenzeitlich mal den Personalrat zu kontaktieren ...