Beiträge von rudolf49

    Ich wieder hole gerne noch einmal einen Tipp, den ich in einem anderen Forum gegeben habe:
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    Zitat

    Da kann ich dir ein1x1-Würfelspielspiel empfehlen, damit lassen sich spielerisch und mit großem Lustfaktor alle 1x1-Reihen gezielt üben. Anschauen kannst du dir das -und viele andere schöne Materialien- unter
    http://www.schuelerfirma-stoeckchen.de

    ein Blick ins Schulgesetz. Da findest du unter § 68 (3), "die Lehrerkonferenz entscheidet über ... Grundsätze für die Unterrichtsverteilung ...".
    D.h. ganz klar, dass die Diskussion über -evtl. dppelte- Klassenleitung genau in dieses Gremium gehört! Und auch, dass es nicht angeht, dass

    Zitat

    "Die "schönen" Fächer wie Kunst, Musik, Englisch... gleich mal anders verteilt (wurden)".


    Und sollte es tatsächlich so sein, dass wirklich kein Weg an einer doppelten Klassenleitung vorbeiführt, dann erst nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, wobei ich gleichzeitig über Entlastungsmöglichkeiten mitberaten würde.

    kann BEM ja durchaus ein Instrument der Gesundheitsfürsorge sein. Es geht doch darum, bei KollegInnen, die häufig und/oder länger erkrankt sind (das hat natürlich nichts mit deinen fehlerhaften erfassten Zeiten, lb. Klöni zu tun) nach Möglichkeiten und Wegen zu suchen, wie u.U. durch entlastende Maßnahmen z.B. auch eine Kur die Arbeitsfähigkeit erhalten werden kann. Das dient dem Arbeitgeber, aber doch auch den Beschäftigten!!
    Nicht vorstellbar ist für mich ein BEM-Gespräch während einer Schwangerschaft.
    Und außerdem sitzt du in einem solchen Gespräch ja auch nicht allein mit VertreterInnen der Dienststelle zusammen, i.d.R. -und das solltet Ihr natürlich nutzen- ja auch Personalrat, Schwerbehindertenvertretung mit dabei.

    Da findest du unter § 11 folgenden Abschnitt:


    [4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu
    Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z. B. Abgangsklassen, Schulfahrten,
    Exkursionen, Berufspraktika ) oder durch Abschlussprüfungen
    (z. B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden
    insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere
    dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.


    Nochmal: der Begriff der Minusstunde sagt mir nur etwas im Zusammenhang mit Jahresarbeitszeit-Modellen und mit Mehrarbeit, da sind nicht erteilte Unterrichtsstunden bei Antrag auf Bezahlung der Mehrarbeitsstunden abzuziehen.
    Nu lass doch mal deinen Schulleiter im Schulgesetz oder sonstwo blättern, bis er euch was schriftlich zeigen kann! Das verbietet euch aber auch nicht, zwischenzeitlich mal den Personalrat zu kontaktieren ...

    Das sehe ich mal garnicht so. Wir unterrichten nicht nach einem Arbeitszeitmodell, wo nur die erteilten Unterrichtsstunden gezählt werden. Wir unterrichten eine bestimmte wöchentliche Pflichtstundenzahl, und sollte mal eine Klasse auf Klassenfahrt, Betriebspraktikum o.ä. sein, stehe ich mit meiner Arbeitskraft z. B. für Vertretungstätigkeit oder auch sonstige dienstliche Arbeiten zur Verfügung, und das wars. Den Begriff der Minusstunde kenne ich nur von der Mehrarbeitsregelung.
    Ich glaub dir ja, dass an eurer Schule so verfahren wurde, wie du es beschreibst. Aber hast du auch mal nachgefragt, wo das stehen soll?? Oder hat der/die SchulleiterIn nur eine dienststellenfreundliche Interpretation hingelegt?

    Seit nunmehr zwei Jahren treffen sich LehrerInnen von inzwischen 14 Düsseldorfer Förderschulen monatlich in einem Arbeitskreis, um Erfahrungen im Auf- und Ausbau von Schülerfirmen auszutauschen.
    Vorläufiger Höhepunkt wird die Veranstaltung einer Schülerfirmenmesse am 13. 11.2008 von 11.00 – 16.00 Uhr in den repräsentativen Räumlichkeiten der Turbinenhalle der Stadtwerke Düsseldorf sein. Dort werden dann Produkte und Dienstleistungen u.a. aus folgenden Bereichen präsentiert:


    - Catering
    - Fahrradwerkstatt
    - Gartenbau
    - Hausmeisterservice
    - Haustierbedarf
    - Holzverarbeitung
    - Kunstwerkstatt
    - Medien
    - Papierwerkstatt
    -
    Und worum geht’s`? Natürlich einmal, um selbstbewusst Entwicklungsstand und Leistungsfähigkeit bestehender Schülerfirmen zu präsentieren. Zum anderen aber auch, die Idee der Schülerfirma bekannt zu machen und zu bewerben, zu bewerben als eine bewährte und motivierende Form einer ganzheitlichen Möglichkeit zur Entwicklung so genannter Basisqualifikationen für eine künftige Berufstätigkeit. Dabei geht es dem AK weniger darum, Jungunternehmer heranzuzüchten (auch diese Richtung ist bei bestimmten Modellen von Schülerfirmen zu beobachten) als vielmehr um eine öffentliche Würdigung der geleisteten Arbeit.


    Neugierig geworden? Dann kommt doch einfach vorbei oder fordert den Flyer als pdf-Datei an über frank.hoga@stadt.duesseldorf.de oder mich.

    mag jeder für sich entscheiden, für mich und auch als Empfehlung an jede/n KollegIn: ja. Rechtsschutz- und Schlüsselversicherungen kann man billiger haben, aber zu einer organisierten Arbeitnehmer (und das sind wir ja wohl) -Vertretung gibt's für mich keine Alternative.
    Und wenn du, Klöni, deinen Personalrat eher als Kaffeekränzchen erlebst, dann könnte es an der Zusammensetzung liegen, immerhin kandidieren bei Wahlen ja verschieden Listen. Meine Erfahrungen bezügl. Einsatz decken sich mit denen von Meike geschilderten. Aber auch ich habe Unterschiede erlebt und nicht alle Personalräte haben eine GEW-Mehrheit.
    Zum vorhergehenden Beitrag: Freut mich für dich Meike, dass dein Quartalsbeitrag für 4 Monate reicht, bei mir buchen sie diesen Betrag immer schon nach 3 ab ... ;)

    Also der Vergleich mit der Montessorischule hinkt denn doch ein bischen, handelt es sich hierbei um sogenannte Angebotsschulen.
    Bei uns am Ort gibt es z.B. nur eine Grundschule, und die führt den Begriff "katholisch" im Titel. Das ist mir zunächst einmal egal, viel interessanter finde ich die pädagogische Arbeit, die dort geleistet wird. Und das kann mir keiner erzählen, dass die durch LehrerInnen mit einem bestimmten "Gebetbuch" besser erledigt wird als von solchen ohne diese "Qualifikation"!
    Ich bleibe dabei: Eine staatliche Schule mit ausschließlich staatlicher Finanzierung hat einen staatlichen Auftrag zu erfüllen und keinen kirchlichen!
    Übrigens liegt bei uns der Anteil von Nicht-Christen oder auch Nicht-Katholiken ungefähr so wie von DAVE beschrieben.

    Vertrau nicht auf die Bez.Regierung (die du ja nicht erreichst), sondern wende dich an deinen Personalrat. Der vertritt deine Interessen und kann dich beraten.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es für dich eine Möglichkeit geben wird, mit der sich Familie und Beruf miteinander vereinbar gestalten lassen.

    Da frage ich mich schon, wo wir denn leben, wenn die Kirche solch einen Einfluss auf die Einstellung von LehrerInnen an öffentlichen Schulen nehmen darf. Ein gewisses Verständnis könnte ich noch aufbringen, wenn sie Arbeitgeber und (wenn auch nur zu einem minimal-Anteil) Finanzier wäre.
    Im konkreten Fall kann das ja wohl bedeuten, dass eine LehrerIn an einer städtischen Grundschule nicht aufgrund ihrer tollen Fähigkeit und Qualifikation eingestellt wird, sondern weil sie zufällig das richtige "Gebetbuch" hat! Schreiben wir tatsächlich das Jahr 2008 ??

    Eine Kollegin hat sich für den Morgenkreis mal eine Sanduhr mit 1 MInute Laufzeit herstellen lassen, das war das Zeitlimit für einen Redebeitrag, Punkt. Fand ich eine gute Idee.

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