Ich kenne dein Bundesland nicht. In NRW werden zu besetzende Planstellen ausgeschrieben und das Aswahlverfahren läuft nach bestimmten Vorgaben ab. Da kann kein "Chef" nach Gutdünken eine Planstelle vergeben (er ist auch nicht die Einstellungsbehörde), zumindest müssen er und eine Auswahlkommission gewisse Regularien einhalten. Das schließt natürlich nicht aus, dass ein/e WunschkandidatIn dann auch tatsächlich das Einstellungsangebot erhält.
Wenn du nicht informiert/gefragt worden bist, spricht das nicht gerade für einen guten Stil, aber erzwingen kannst du das auch nicht.
Beiträge von rudolf49
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na, du kannst eben mehr Stunden vorbereiten und halten!
Aber im Ernst: habt Ihr in Berlin keine Gewerkschaft? -
Tja, so ist das wohl mit den JAZ-Modellen: vorgegaukelt wird mehr Gerechtigkeit, mehr arbeiten dürfern unterm Strich alle. Und bei diesem Modell gibt's schließlich ein paar "Stellschrauben". Wunder dich also nicht, wenn Ihr durch Änderung von Berechnungsschlüsseln schließlich bei gleichviel geleisteter Mehrarbeit wieder "auf 0" landet.
Was mich interessiert: Werden die nachweislich angefallenen Überstunden eines Tages wieder "kassiert" oder erfolgt eine finanzielle Erstattung?
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Du kommst doch aus NRW, und dort findest du im Schulgesetz bei der VO zu §93(2), Abs. 4 folgenden Passus:
"Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Über-schreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr."
Das bedeutet aber nicht Minus- und Plusstunden, die kenne ich nur von Jahresarbeitszeit-Modellen z.B. in Hamburg. In den von dir geschilderten Beispielen sind zeitweise Schüler abwesend, dann stehst du für andere Aufgaben zur Verfügung. Das kann z.B. Vertretungsunterricht sein.
Vielleicht schaust du mal in den GEW-Ratgeber "Arbeitsplatz Schule" http://www.gew-nrw.de/index.php?id=106 rein, da werden unter dem Stichwort "Mehrarbeit" die feinen Unterschiede erklärt.
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Falls NRW, dann schau mal ins Schulgesetz §53: Da steht dann u.a. drin, dass der/die SchulleiterIn "in dringenden Fällen" bestimmte Ordnungsmaßnahmen vor Anhörung der Eltern durchführen kann.
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Hast du schon mal an eine große Sanduhr gedacht? Die gibt's wahlweise von 1'-30' bei http://www.schuelerfirma-stoeckchen.de
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in die Werbeleiste oben schauen, der 4teachers-shop hat sein Angebt erweitert.
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Wie ist denn Euer Schulsozialarbeiter in die Schule eingebunden? Gibt's da keine Absprachen über seine Aufgabenbereiche? Auch wenn er von einem außerschulischen Anbieter angestellt sein sollte, müssen ja wohl Absprachen mit der Schulleitung erfolgen. Es wird ja wohl nicht so sein, dass er praktisch nur ein Büro in Euerm Schulgebäude besetzt und dann seine Arbeit frei definiert.
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Wie sieht es nun aus, wenn ich zu Auswahlgesprächen eingeladen werde, habe ich dann ein Recht auf Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung?
Die Antwort heißt: ja!
Natürlich wirst du nett fragen, und die Schulleitung wird dir die Däumchen drücken! -
Na ja, das hängt wohl von dem frühestmöglichen Zeitpunkt ab, zu dem du a.L.verbeamtet werden könntest. Dein Beitrag klingt aber nicht so, dass Probleme zu erwarten sind, wenn man mal von der Formulierunfreudigkeit deiner SL absieht. So wie du schreibst, hat das Schulamt ja schon nachgefragt, die kennen halt die Fristen. Und dein Personalrat auch. Würde diir empfehlen, auch dort nachzufragen!
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Spontan fallen mir 2 Alternativen zum selber bauen ein: gewünschte Buchstaben als Vorlage aus festem Papier/Pappe auf Styropor mit Stecknadeln fixieren, auf Styroporschneider den Kanten entlang aus"schneiden". Oder mit Hilfe einer Dekupiersäge (elektr. Laubsäge) aus 4 mm starkem Sperrholz aussägen. Dürfte eigentlich jeder/m HobbybastlerIn gelingen!
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Dann pass gut auf, weil 2 Leisten eine "Zugabe" zur Kantenlänge benötigen. Wenn alle Leisten so lang sind wie die Kanten, entstehen an den Ecken Lücken!
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Zitat
Original von Prusselise
Wir haben nur eine 15-Stunden-Kraft und die muss auch alles mitmachen. Im GEgensatz dazu kriegt sie dann noch Minusstunden aufgeschrieben, wenn mal wegen einer Sache (wofür sie nichts kann, z.B. wenn ne andere Klasse auf Klassenfahrt ist) etwas ausfällt....[/,
Gut das geht jetzt ein wenig vom Thema weg. Aber wo gibt es denn "Minusstunden"? Die kenn ich nur von Jahresarbeitszeitmodellen, in der Regel berechnet sich (in NRW) unsere Arbeitszeit nach der Wochenstundenzahl, die ist abhängig von der jeweiligen Schulform und sonst nix. Wenn denn mal " wegen einer Sache (wofür sie nichts kann, z.B. wenn ne andere Klasse auf Klassenfahrt ist) etwas ausfällt...." kommen wohl nur übereifrige Schulleitungen auf die Idee, daraus Minustunden zu konstruieren. Wehret den Anfängen!!PS. Dass Teilzeitkräfte häufig "gekniffen" sind, sehe ich auch, nach Möglichkeit sollen jedoch alle dienstlichen Aufgaben dm Umfang der Teilzeit entsprechen.
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Aus deiner ausführlichen Schilderung geht für mich nicht hervor, warum bei diesem Kind der Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (und dann nur 2 Sopäd.Std./Woche??) festgestellt wurde. Da müsste doch ein Gutachten mit Förderempfehlung existieren?! Und wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf (mehr) erforderlich ist, sollte man ihn aufheben!
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und warum gehst du erst mal davon , sie selber anzuschaffen? Jede Schule hat einen Etat für Lehr- und Unterrichtsmittel, du solltest also zunächst versuchen, "die Materialien" über diesen Etat zu kaufen. Sind ja nicht für deine Freizeit gedacht ...
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da schau doch mal bei http://www.schuelerfirma-stoeckchen.de nach. Da findest du neben Ordnungssystemen auch einige Mathe-Spiele, Geo-Bretter, Kamishibais und einige andere nette Sachen. Und wenn du einen speziellen Anfertigungs-Wunsch hast (z.B. Tangram), sind sie auch dafür offen!
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da würde ich mal Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen. Es mag ja Situationen geben, wo du tatsächlich täglich in der Schule gebraucht wirst. Auf der anderen Seite hast du gute Gründe für deine Teilzeit und verzichtest auf einen entsprechenden Gehaltsanteil. Deshalb solltest du mal folgende "Hinweise der Bezirkregierung Düsseldorf zu Teilzeit"studieren.
http://www.gew-nw.de/recht/bea…cht_beamtenr_teilzeit.cfm
Dort heißt es u.a. völlig klar:
1. Unterrichtsfreie Tage/Halbtage
Teilzeitkräfte sollen in der Regel entsprechend ihrer Stundenreduzierung
unterrichtsfreie Tage/ Halbtage in folgendem Umfang haben:
bei 1/2 Stelle: 1 Tag und ein Halbtag
Verbindung mit dem
„Wunschzettel" im Mai!
bei 2/3 Stelle: 1 Tag bzw. 2 Halbtage
bei 3/4 Stelle: 1 Halbtag.
Die unterrichtsfreien Tage sollten nur in Ausnahmefällen auf dem Konferenztag
liegen. Alternativ ist auf Wunsch eine gleichmäßige Verteilung der
Unterrichtsstunden auf die Woche denkbar. -
dann solltest du dir einen Rahmen (Pappa, dünnes Holz) bauen, in den das Lösungspuzzle hineingelegt wir. Anschließend Pappe/dünnes Holz auflegen, zusammendrücken, wenden, Rahmen abheben. Klingt vielleicht kompliziert, sollte aber auch GS-Kindern möglich sein.
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der LÜK-Verlag löst das Problem dadurch, dass zur Kontrolle das Puzzle gewendet wird und dann ein bestimmtes Muster erscheinen muss.
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Schaut mal unter http://www.schuelerfirma-stoeckchen.de,
da findet ihr neben vielen anderen schönen Produkten auch Sanduhren, die je nach Wunsch bis zu 30' laufen. Die werden von KollegInnen auch gerne in Freiarbeitsphasen eingesetzt (dann in der5', 10', 15' oder ...-Version)
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